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> Personenbeförderungsschein, Wieviel Leute in welchem Fahrzeug
nc27
Beitrag 07.09.2005, 08:58
Beitrag #1


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Hallo Leute,
ich habe da eine Frage zum Personenbeförderungsschein.

Ich habe vor Jahren einmal gehört, dass man in einem PkW mit ausreichend Sitzplätzen (z.B. Van) max 7 Leute inkl. Fahrer befördern darf, egal ob privat oder gewerblich.

Gestern hatten wir in einer kleinen Gruppe eine Diskussion darüber.
da wurde die these aufgestellt, man dürfte mit dem normalen Führerschein auch mehr Leute transportieren. Als Beispiel wurde der Sportverein angeführt, bei welchem im Sprinter bis zu 9 Personen und Gepäck zu Fußballspielen fahren.

Jetzt hab ich ma nach dem Personenbeförderungsgesetz geschaut.
da steht :
Zitat
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen1.  mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der    Fahrt nicht übersteigt;


Hat sich da irgendwas verändert, oder hatte ich da ma eine Fehlinformation bekommen?.

Weil, wenn ich das so lese, dann kann ich mir ja ein Auto schnappen, welches ich fahren darf (geht bei mir bis C1E) und damit soviele Personen befördern, wie Sitzplätze drinne sind. Diese Personen zahlen an mich kein Entgeld und ich werde für die gemeinsame Fahrt auch nicht von dritten bezahlt. Wir wollen nur gemeinsam zu einer Veranstaltung fahren, weil wir dort angestellt sind und wir nur mit einen Transporter fahren wollen auf Grund der Fahrtkosten. Den Transporter mit 9 Sitzplätzen würden wir gestellt bekommen. Da die Fahrt etwas länger ist, würden auch Fahrerwechsel stattfinden.


Ab wann geht eigentlich genau ein Bus los und bis wann geht ein PKW oder Van

MfG
Falk


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NAKED
Beitrag 07.09.2005, 09:26
Beitrag #2


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Stimmt. Alles was A, B, C entspricht, darfst du fahren. Nur eben D nicht... Und in D steckt eben die Beschränkung!
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peter
Beitrag 07.09.2005, 09:28
Beitrag #3


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Das mit dem 7 Leuten hast Du offensichtlich aus § 1 Ziffer 3 der FreistellungsVO zum PBefG.

Für den Pkw gibt es im Verkehrsrecht keine Begriffserläuterung. Die Definition erfolgt mach dem Steuerrecht und der Abgrenzung zum KOM. Danach ist ein Pkw ein Kfz, das nach den baulichen Merkmalen bestimmt und geeignet ist, Personen zu befördern mit nicht mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen - siehe § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG sowie § 6 Abs. 1 FeV.

KOM sind Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz - § 30d Abs. 1 StVZO, § 6 Abs. 1 FeV, § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG.


Im übrigen darfst Du mehr Personen befördern als das Fahrzeug Sitzplätze hat, denn die oben bezeichneten Definitionen gehen nicht von der Zahl der Fahrgäste, sondern ausschliesslich von der Zahl der Sitzplätze aus.

Hierbei gilt:
- vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind zu benutzen (§ 21a StVO, § 35a StVZO).
- Fahrzeug darf nicht überladen sein.
- der Fahrer darf in Sicht und Handhabung nicht eingeschränkt sein.
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nc27
Beitrag 07.09.2005, 11:31
Beitrag #4


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Wie darf ich dass den jetzt verstehen?

Angenommen ein Kleintransporter als PKW zugelassen (von wegen Sonntagsfahrverbot) kann durch Zusatzsitzreihen auf 10 Personen aufgestockt werden, so zählt er in dem Moment als Bus, bau ich die zus. Sitze wieder raus, dann ist es ein PKW?

Ich steig hier noch nicht so richtig durch - ich habe auch keine Lust nächsten Sonntag auf dem Weg nach oder von Braunschweig (wohne bei Chemnitz/Sachsen)
angehalten zu werden und mir wird die Weiterfahrt auf Grund des fehlenden scheines untersagt.

Also bis 9 Personen inkl Fahrer ist alles ok?
Die Fahrt ist ja nicht gewerblich sondern rein eine gemeinsame An- und Abreise.

Gab es dam einmal eine Änderung in den letzten Jahren?

C.U.


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Andreas
Beitrag 07.09.2005, 11:39
Beitrag #5


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Zitat (nc27 @ 07.09.2005, 12:31)
Also bis 9 Personen inkl Fahrer ist alles ok?

Ja


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Nebukad
Beitrag 07.09.2005, 13:04
Beitrag #6


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Zitat (Andreas @ 07.09.2005, 12:39)
Zitat (nc27 @ 07.09.2005, 12:31)
Also bis 9 Personen inkl Fahrer ist alles ok?

Ja

Korrekt gesagt, bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer ist OK.

Wenn das Fahrzeug mehr Sitze hat, dann benötigt man Klasse D1 bzw. D.
Also immer die Sitze zählen und einen Blick in den Fahrzeugschein werfen.
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chaozcity
Beitrag 14.09.2005, 13:04
Beitrag #7


Neuling


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Ich muss hier mal eine Frage loswerden. Gilt dies auch wenn man das geschäftlich macht und seinen Fahrern ein Entgelt abverlangt? Beispielsweise ich fahre eine Gruppe von 7 Leute von Stadt A nach Stadt B und verlange dafür den Betrag X von jeder Person.


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frankenstein
Beitrag 14.09.2005, 13:25
Beitrag #8


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Nein, wenn Du Personenbeförderung gewerblich (geschäftlich) durchführst unterliegst Du dem Personenbeförderungsgesetz, in diesem Fall Mietwagenverkehr.

Neben dem Personenbeförderungsschein und Gewerbeanmeldung bist auch noch erlaubnispflichtig!


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chaozcity
Beitrag 14.09.2005, 20:08
Beitrag #9


Neuling


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Muss auch gleich weiter fragen, was ist das für eine Erlaubnis und was würde sowas kosten. Welche Eignungen braucht man da?


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frankenstein
Beitrag 14.09.2005, 20:26
Beitrag #10


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Die Erlaubnis musst Du bei deiner für dich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Was die Genehmigung an sich kostet kann ich Dir nicht genau sagen, würde ich aber auf ca. 200 € schätzen.

Problematischer sind die Kosten bis zur Genehmigung!

Du musst die finanzielle Leistungsfähigkeit in Form einer Eigenkapitalbescheinigung nachweisen (für das erste Fz 2.250 €).

Weiter musst Du deine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (pol. Führungzeugnis, Auszug Verkehrs- u. Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen FA, Krankenkasse, BG ...)

Und last but not least benötigst Du eine Fachkundebescheinigung der IHK. Diese Bescheinigung wird i.d.R. durch eine Fachkundeprüfung nachgewiesen! Diese Prüfungen sind nicht unbedingt leicht zu bewältigen!

Setze dich einfach mal mit deiner für dich zuständigen IHK in Verbindung!

Die für dich zuständige findest Du HIER wavey.gif


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chaozcity
Beitrag 14.09.2005, 21:06
Beitrag #11


Neuling


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Ich weiß langsam wird es lästig. Aber wie ich gelesen habe, wenn man eine leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen nachweisen kann benötige ich diese Prüfung nicht. Wie säße denn so ein Nachweis aus. Ich meine ich kenne viele Taxiunternehmen die mir sicherlich sowas ausstellen könnten. Was muss das beinhalten, dass ich "leitend" war?


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frankenstein
Beitrag 14.09.2005, 21:24
Beitrag #12


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Lästig ist das erst mal gar nicht! wink.gif

Im Taxi-/Mietwagengewerbe musst Du eine mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit nachweisen, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf.

Und wenn ich schreibe: LEITENDE Tätigkeit, dann meine ich das auch so!!! Es wird hier von geschäftsführender Tätigkeit ausgegangen!!!

Leitende Tätigkeit kann Dir keiner "Ausstellen". Du müsstest deine Unterlagen an den Sachbearbeiter der IHK senden, der diese dann an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Dieser entscheidet dann, ob die Fachkunde anerkannt werden kann, ob ein zusätzliches Fachgespräch nötig ist, oder aber, und das ist die Regel, eine Prüfung verlangt wird.

Wende dich also an die Verkehrsabteilung deiner für dich zuständigen IHK!!


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chaozcity
Beitrag 14.09.2005, 21:36
Beitrag #13


Neuling


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Ich traue mich ja kaum noch zu fragen :-)

Du weißt nicht zufällig, wo man solcher Art von Schulungen machen? Und sage nicht wieder IHK. Die hier sitzende IHK hat alles andere als eine gut-geführte Seite. (ironie)Es lebe Hannover(/ironie) Hier finde ich weder Infos über diesen Schein, noch wo ich geschult werden könnte. Beziehungsweise im Vorfeld würde mich interessieren, wie eine solche Prüfung aussieht. Ich meine kann man sich irgendwo eine Beispielprüfung ansehen?


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frankenstein
Beitrag 14.09.2005, 21:43
Beitrag #14


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Jede IHK hat im Kammerbereich Schulungsveranstalter, die entsprechende Lehrgänge durchführen!

Die Lehrgänge sind übrigens nicht verpflichtend! Jeder Teilnehmer kann sich auf die Prüfung vorbereiten, wie er denkt!

Die IHK selber führt keine Lehrgänge durch, da sie ja prüft!

Die Prüfung in diese Bereich dauert zwei mal eine Stunde schriftlich. Von diesem Ergebnis hängt es ab, ob noch eine zusätzliche mündl. Prüfung notwendig wird.


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Mr.T
Beitrag 14.09.2005, 21:47
Beitrag #15


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Versuche es hier und gib als Suchbegriff Fachkunde ein. Vielleicht hilft es. wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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frankenstein
Beitrag 14.09.2005, 21:51
Beitrag #16


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Zitat (Mr.T @ 14.09.2005, 22:47)
Versuche es hier und gib als Suchbegriff Fachkunde ein. Vielleicht hilft es. wink.gif

Schwach!

Da finde ich das besser! wink.gif cool.gif whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 14.09.2005, 21:53
Beitrag #17


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Zitat (frankenstein @ 14.09.2005, 22:51)
Schwach!

Dann bitte ich mein Posting als nicht geschrieben zu betrachten. blushing.gif crybaby.gif wink.gif laugh2.gif rofl1.gif


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Tyco
Beitrag 19.09.2005, 08:26
Beitrag #18


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Also verstehe ich es Recht, dass ein Van <3,5t und 8+1 Sitzen mit der Klasse B ohne weitere Vorraussetzungen zu führen ist sofern damit keine gewerblichen Fahrten unternommen werden?

Denn ich als Zivi wurde aufgefordert den Personenbeförderungsschein zu beantragen (Ausflugsfahrten mit Schülern) und bin nun etwas verwirrt zu lesen das sich das Personenbeförderungsgesetz nur auf gewerbliche Fahrten bezieht... zumal ich weder das 21. Lebensjahr vollendet habe, noch 3 Jahre im Besitz meines Führerscheins (Klasse B) bin...
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Andreas
Beitrag 19.09.2005, 08:59
Beitrag #19


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Zitat (Tyco @ 19.09.2005, 09:26)
Denn ich als Zivi wurde aufgefordert den Personenbeförderungsschein zu beantragen (Ausflugsfahrten mit Schülern)

Das ist auch ríchtig, da deine Zivi-Dienststelle solche Fahrten nicht aus reiner Gefälligkeit durchführt sondern sicher ein Entgelt verlangt.


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