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> Überholen auf Verzögerungsstreifen
Ford Prefect
Beitrag 06.09.2005, 12:19
Beitrag #1


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Hallo Forum,
ich habe neulich eine brenzlige Situation erlebt, die für mich als Beobachter vorhersehbar war ...
Autobahn. LKW fuhr auf der rechten Spur mit ca. 80 km/h, ein Motorrad kam mit hoher Geschwindigkeit und wechselte noch hinter dem LKW auf den gerade beginnenden Verzögerungsstreifen zu einer Raststätte, verminderte die Geschwindigkeit kaum und überholte den LKW. Nahezu gleichzeitig kam auch ein schnell fahrender PKW, der den LKW noch auf der Autobahnspur überholte und wollte dann vor dem LKW auf den Verzögerungsstreifen wechseln, ebenfalls mit hoher Geschwindigkeit.
Da wurde es natürlich sehr eng zwischen PKW und Motorrad. Zum Glück kam es zu keinem Unfall, aber wie wäre denn die Rechtslage gewesen? Soweit ich weiß hätte der Motorradfahrer nicht überholen dürfen, zum anderen hätte der PKW-Fahrer beim Spurwechsel den Vorrang des Motorrads beachten müssen(?).
Was der LKW-Fahrer zu dem heftigen Abbremsen des PKW unmittelbar vor ihm gesagt hat möchte ich garnicht wissen, zumindest mußte der LKW kurz bremsen.

Wie schätzt Ihr die Situation ein, wer wäre der Hauptschuldige gewesen? Dass vermutlich der Motorradfahrer der Hauptleidtragende gewesen wäre ist klar...
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Commodore25E
Beitrag 06.09.2005, 12:46
Beitrag #2


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Hm, soweit ich weiß darf auf einem Beschleunigungsstreifen einer AB rechts schneller gefahren werden als links (bzw. generell auf Fahrstreifen für unterschiedliche Richtungen, welche mit einem dicken, unterbrochenen Strich gekennzeichnet sind). Also darf man auf dem Beschleunigungsstreifen fahrend andere FZ rechts überholen.

Dies würde dann imho auch analog für den Verzögerungsstreifen gelten, so daß derjenige, der den Spurwechsel auf den Verz.-Streifen vollzieht, in der Vorsichtspflicht wäre.

Ob dies allerdings auch tatsächlich so ist kann ich bedauerlicherweise nicht sagen. Hier müßten sich einmal unsere Spezialisten äußern....


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Vmax
Beitrag 06.09.2005, 12:49
Beitrag #3


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Commodore25E
Beitrag 06.09.2005, 13:00
Beitrag #4


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Aha, damit dürfte das klar sein. Wieder eine Ungewißheit ausgeräumt.

Dann sollte sich die Polizei mal spaßeshalber an die Ausfahrt Idstein der A3 stellen (und nicht nur dort).

In Zeiten des Berufsverkehrs mit vielen LKW wird hier rechts überholt, was das Zeug hält. Und nicht nur Oberklasselimousinen und Moppeds, nein, auch FZ der Größe Polo, Corsa, Fiesta und kleiner.


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Uwe
Beitrag 06.09.2005, 13:04
Beitrag #5


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Wie im Link ersichlich ist das rechts vorbeifahren nur auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt, dagegen nicht auf der Verzögerungsspur.

In vorliegendem Falle würde ich die Schuldverteilung so sehen, dass der, der den eigentlich fiktiven Unfall verursacht hat, den größten Schuldanteil bekommt.

Je nach genauer Konstellation ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Ist der Motorradfahrer bereits weit vor dem Laster, dürfte der Überholvorgang nicht mehr ursächlich am Unfallgeschehen beteiligt sein. So müsste der PKW-Fahrer wegen einen Fehler beim Fahrspurwechsel dran sein.

Kollidiert dagegen der Motorradfahrer unmittelbar nach dem Überholen mit dem PKW und konnte der den Motorradfahrer gar nicht sehen, dürfte den PKW nur noch eine geringe Mitschuld treffen. Einen Fehler beim Wechsel des Fahrstreifens hätte er auf jeden Fall gemacht.

Es dürfte tatsächlich davon abhängen, inwieweit das verbotene Rechtsüberholen zum Unfall beigetragen hat.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Eichbaum
Beitrag 07.09.2005, 00:02
Beitrag #6


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Nö, auf dem Versögerungsstreifen darf ich nicht rechts vorbei fahren (würde dem Sinn "Verzögerung" ja auch widersprechen tongue.gif). Nur wenn sich 2 Autobahnen trennen ist es erlaubt - macht ja auch Sinn.


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Peter Lustig
Beitrag 07.09.2005, 06:58
Beitrag #7


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Zitat (Eichbaum @ 07.09.2005, 01:02)
Nur wenn sich 2 Autobahnen trennen ist es erlaubt - macht ja auch Sinn.

In diesem Fall hast Du auch keinen Verzögerungsstreifen, sondern eine eigenständige Fahrbahn. wink.gif
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Grobi
Beitrag 07.09.2005, 13:09
Beitrag #8


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Eigentlich eine schwachsinnige Regelung. Beispiel aus meiner morgendlichen Fahrt zur Arbeit: Lange Verzögerungsspur (ca. 500m), i.d.R. zähflüssiger Verkehr auf der rechten Spur (max. 30kmh)

Streng nach Regelauslegung hieße das, daß Abfahrende mit max. der Geschwindigkeit der rechten Spur die AB verlassen dürften, oder?

Das gäbe bestimmt lustige Hupkonzerte, wenn das mal einer machen würde... dry.gif

Grobi


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Vmax
Beitrag 07.09.2005, 13:19
Beitrag #9


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Zitat (Grobi @ 07.09.2005, 14:09)
Streng nach Regelauslegung hieße das, daß Abfahrende mit max. der Geschwindigkeit der rechten Spur die AB verlassen dürften, oder?

In dem Fall darf man §7 Abs. 2 anwenden, welcher ein Rechtsüberholen in dieser Situation erlaubt. smile.gif
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Peter Lustig
Beitrag 07.09.2005, 14:41
Beitrag #10


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Es gibt also durchaus auch legale Schlupflöcher. Man muss sie nur kennen. cool.gif
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