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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 06.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12715 ![]() |
was erwartet mich, wenn ich mit einem Auto 5 Personen befördert habe, dass nur 4 Sitzplätze eingetragen hat? Ist das eine Ordnungswidrigkeit, oder ein Straftatbestand? Um das klar zustellen, das Auto hatte genug Platz für alle 5 Personen (also richtige Sitze) nur eben nur 4 Gurte! Und so ist es auch im Fahrzeugschein eingetragen, also mit 4 Plätzen! Gruss |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Einmal die SuMa benutzen und Du hast 1000 Antworten.
![]() Solange alle vorhandenen Gurte genutzt werden und das zGG nicht überschritten wird, ist das zulässig. -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Es ist weder noch. Sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ist, der Fahrer nicht bei seiner Tätigkeit beeinflusst ist oder sonst irgendeine Gefährdung vorliegt, kannst Du Dein Auto vollladen. Vorhandene Rückhaltesysteme müssen benutzt werden, die restlichen Leute können auf den Gurt verzichten.
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 06.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12715 ![]() |
Hu,
die Suma hatte ich benutzt aber leider wusste ich nicht mal wie ich das klassifizieren sollte. Also welche Probleme es konkret sind! Daher danke ich umso mehr für die schnelle Antwort ... Viele Grüsse ! |
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Gast_Mace_* |
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#5
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Um das ganze mal zu konkretisieren und nicht in der SuMa zu versauern nochmal im Klartext:
Dürfte ich: 1. in einem Auto mit 5 Sitzplätzen und 5 Rückhaltesystemen 6 oder 7 Leute befördern, sofern die 5 vorhandenen Rückhaltesysteme genutzt werden? 2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? 3. in einem Smart mit 2 Sitzplätzen und 2 Rückhaltesystemen 3 Leute befördern, sofern die 2 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Wenn ja, auch im Kofferraum? Und schließlich: Gibt es überhaupt Vorschriften, wo die überzähligen Personen zu befördern sind (Kofferraum, Fußboden, auf dem Schoß etc.) oder gibt es da keine Vorgaben? Wäre schön, wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Entscheidungen parat hätte ![]() |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 14.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9767 ![]() |
Das Thema interessiert mich auch sehr. Mein Fahrzeug (C-Klasse Sportcoupé) hat auch nur 4 Sitzplätze. Für 'ne Kurzstrecke in der Stadt können hinten aber auch mal locker 3 Personen sitzen - der mittlere dann aber ohne Gurt.
Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben... ![]() -------------------- keine Signatur...
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben... Ist aber so. Lediglich im Falle eines Unfalls kann es böse Ärger mit der Versicherung geben. -------------------- |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Salingera @ 07.09.2005, 13:35) Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben... Theoretisch keine Probleme.![]() Aber praktisch könnte es welche geben: Es gibt Polizisten, die trotz Kenntnis der Gesetzeslage es einfach nicht akzeptieren wollen und zumindest die Weiterfahrt untersagen (siehe copzone). Diese Polizisten berufen sich dann auf Gefahrenabwehr und ihren Anweisungen ist unmittelbar Folge zu leisten. Da steht man dann, kann zwar nicht bestraft werden, aber ohne Auto wieder nach Hause zu kommen, kann lästig genug sein. -------------------- MfG Thomas
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 303 Beigetreten: 22.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10610 ![]() |
das wirklich ma interessant..
'ne freundin von mir hatte nämlich ma wirklichen rabbautz gemacht, dass in ihrem popeligen twingo net mehr als 4 leute zugelassen sind.. und dementsprechend auch ner mehr fahren dürfen... ![]() -------------------- Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da. - Franz Kafka
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 14.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9767 ![]() |
@RA XDIVER / ts1:
Vielen Dank für die Aufklärung! -------------------- keine Signatur...
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 303 Beigetreten: 22.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10610 ![]() |
steht das irgendwo?
damit man das mal nem ![]() ![]() -------------------- Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da. - Franz Kafka
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Barrow @ 08.09.2005, 23:34) steht das irgendwo? Nein, das ist ja gerade das Problem. Es ist halt nur nicht verboten.damit man das mal nem ![]() ![]() Wenn es explizit erlaubt wäre, gäbe es für die Polizisten nichts mehr zu meckern. -------------------- MfG Thomas
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 ![]() |
Zitat (ts1 @ 09.09.2005, 08:27) Nein, das ist ja gerade das Problem. Es ist halt nur nicht verboten. Wenn es explizit erlaubt wäre, gäbe es für die Polizisten nichts mehr zu meckern. Ich habe mal ein wenig im Katalog gesucht und habe dieses gefunden: Kennzahl 123124 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war bzw. die Verkehrssicherheit litt." Verletzte Vorschrift § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat Bußgeld 25 Euro Ein Pkw, der 5 Sitzplätze hat, aber mit 7 Personen besetzt ist, ist in meinen Augen unzweifelhaft nicht vorschriftsmäßig besetzt. Somit ist hier die Rechtsordnung verletzt und ich kann als PVB gefahrenabwehrrechtlich einschreiten und z.B. die Weiterfahrt untersagen bzw. unter Auflagen gestatten. Sind Kinder im Fahrzeug nicht richtig gesichert, ist's noch leichter... Gruß, Borsti ![]() ![]() -------------------- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Zitat (Borsti @ 10.09.2005, 02:57) Ein Pkw, der 5 Sitzplätze hat, aber mit 7 Personen besetzt ist, ist in meinen Augen unzweifelhaft nicht vorschriftsmäßig besetzt. Somit ist hier die Rechtsordnung verletzt und ich kann als PVB gefahrenabwehrrechtlich einschreiten und z.B. die Weiterfahrt untersagen bzw. unter Auflagen gestatten. Sind Kinder im Fahrzeug nicht richtig gesichert, ist's noch leichter... Gruß, Borsti ![]() ![]() Sehen die Gerichte anders: Zitat Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei. Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren. Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99 Quelle: [URL=http://www.gieseler-partner.de/gpf/gpf_news.htm#Unangeschnallt]http://www.gieseler-partner.de/gpf/gpf_new...#Unangeschnallt Also nur im Falle eines Unfalls ein geringes Mitverschulden des Mitfahrers. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 ![]() |
Zitat 1. in einem Auto mit 5 Sitzplätzen und 5 Rückhaltesystemen 6 oder 7 Leute befördern, sofern die 5 vorhandenen Rückhaltesysteme genutzt werden? Ja. Du darfst aber in der Sicht und der Bedienung des Fahrzeuges nicht eingeschränkt sein. Zitat 2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Ja. Du darfst aber in der Sicht....... Zitat 3. in einem Smart mit 2 Sitzplätzen und 2 Rückhaltesystemen 3 Leute befördern, sofern die 2 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Wenn ja, auch im Kofferraum? Ja. Du darfst aber........ Zitat Und schließlich: Gibt es überhaupt Vorschriften, wo die überzähligen Personen zu befördern sind (Kofferraum, Fußboden, auf dem Schoß etc.) oder gibt es da keine Vorgaben? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss bei der gewerblichen Personenbeförderung für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden sein, d.h. dort ist es nicht möglich, mehr Leute mitzunehmen, als es Sitzplätze gibt. alle Angaben ohne Gewähr Und falls jemand etwas zu berichtigen hat, bin ich dafür sehr dankbar! |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
@Blau-Mann:
Zumindest hinsichtlich der mehr als neun Personen sehe ich ein anderes Problem, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für das Mitführen von mehr als neun Personen könnte der Personenbeförderungsschein erforderlich sein. Ich sehe das als Anregung, hier die Meinungen dazu zu sammeln. Weiterhin interessant ist meiner Ansicht nach auch der Smart und die Frage des Mitführens im Kofferraum. Problematisch dürfte hier die Frage der Ladungssicherung werden, denn schließlich wird keiner Menschen im Kofferraum mit Zurrgurten angurten, oder? Und, wenn Kofferraum, wie sieht es denn mit einer herkömmlichen Limousine, etwa Audi A6 oder so aus? Darf man da wirklich Menschein im Kofferraum transportieren? Kann ich mir nicht richtig vorstellen. Außerdem halte ich die Idee, die sich aus der Erwähnung des Smart ergibt, diesen in der Nutzung auf die Kleinfamilie mit einem Kind zu erweitern, für brandgefährlich. Das würde einen ja in die seligen Zeiten meiner Kindheit zurückbringen, als wir ungesichert auf den hinteren Plätzen herumkutschiert wurden. Meines Erachtens sollte man schon aus Sicherheitsaspekten auf sowas verzichten. Da hat es doch vor gar nicht so langer Zeit einen spektakulären Unfall gegeben, bei dem ein Van gegen ein Haus gefahren ist, sämtliche hinten ohne Sitze befindliche Jugendlichen wurden dabei getötet. IMHO sollte man nicht mehr Personen transportieren als auch Sitzplätze, am besten Rückhaltesysteme vorhanden sind. Gruss, Frank. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 ![]() |
Zitat (Blau-Mann @ 10.10.2005, 10:27) Zitat 2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Ja. Du darfst Das würde ja bedeuten, dass ich keinen D bzw. D1 bräuchte und trotzdem mehr als 8 Leute mitnehmen kann... ![]() |
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Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 ![]() |
Bei der Sache mit dem Smart bin ich auch etwas ins Wanken gekommen, da ich dachte, dass im Kofferraum niemand transportiert werden darf. Aber leider finde ich keine Vorschrift, die dies verbietet. natürlich bin ich im Interesse der Sicherheit auch dagegen. Bei mir sitzt niemand unanageschnallt im Auto, d.h. bei 5 Leuten ist Schluss.
Die Klasse B ist aber meiner Ansicht nach ausreichend, wenn in einem Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen (8 plus Fahrersitz) mehr Leute transportiert werden, denn §6 FeV redet von "Fahrzeugen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz". Und auch finde ich im §48 FeV nichts, dass mir eine Persönenbeförderungserlaubnis vorschreiben würde. |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 355 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10973 ![]() |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 ![]() |
Moin,
also da wir nun mal wieder bei diesem Thema sind, muß ich mich doch gleich mal anschließen. Hatte letztens eine Diskussion zu diesem Thema und ich dachte ich wäre durch dieses Forum gut informiert. Dann kam aber folgender Einspruch: Nach europäischem Gesetz, müssen bei mehr Personen als Sitzplätzen diese Personen stehend transportiert werden. Desweiteren dürfte man nach europäischem Gesetz auch ohne Personenbeförderungs Fahrzeuge mit mehr als 8+1 Sitzplätzen fahren, solange es nicht gewerblich ist. Ein Beispiel dafür war ein Wohnmobil. Er war auch der Meinung, dass er dadurch mit dem CE-Schein in einem Bus privat mehr als 8 Personen befördern könnte. Als ich einwarf, dass die deutschen Gesetze das aber anders regeln, meite er spätestens vor einem EU-Gericht würde er recht bekommen. Gibt es solches EU-Recht? Wenn ja, kann dieses dann deutsches Recht "aushebeln"? Gruß hh |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.08.2025 - 14:10 |