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> Fahren mit 5 Personen in einem Auto mit 4 Plätzen
Madness
Beitrag 06.09.2005, 12:06
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

was erwartet mich, wenn ich mit einem Auto 5 Personen befördert habe, dass nur 4 Sitzplätze eingetragen hat? Ist das eine Ordnungswidrigkeit, oder ein Straftatbestand?

Um das klar zustellen, das Auto hatte genug Platz für alle 5 Personen (also richtige Sitze) nur eben nur 4 Gurte! Und so ist es auch im Fahrzeugschein eingetragen, also mit 4 Plätzen!

Gruss
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RA XDiver
Beitrag 06.09.2005, 12:08
Beitrag #2


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Einmal die SuMa benutzen und Du hast 1000 Antworten. wink.gif

Solange alle vorhandenen Gurte genutzt werden und das zGG nicht überschritten wird, ist das zulässig.


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Uwe
Beitrag 06.09.2005, 12:09
Beitrag #3


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Es ist weder noch. Sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ist, der Fahrer nicht bei seiner Tätigkeit beeinflusst ist oder sonst irgendeine Gefährdung vorliegt, kannst Du Dein Auto vollladen. Vorhandene Rückhaltesysteme müssen benutzt werden, die restlichen Leute können auf den Gurt verzichten.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Madness
Beitrag 06.09.2005, 12:16
Beitrag #4


Neuling


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Hu,

die Suma hatte ich benutzt aber leider wusste ich nicht mal wie ich das klassifizieren sollte. Also welche Probleme es konkret sind!

Daher danke ich umso mehr für die schnelle Antwort ...

Viele Grüsse !
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Gast_Mace_*
Beitrag 06.09.2005, 13:33
Beitrag #5





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Um das ganze mal zu konkretisieren und nicht in der SuMa zu versauern nochmal im Klartext:

Dürfte ich:
1. in einem Auto mit 5 Sitzplätzen und 5 Rückhaltesystemen 6 oder 7 Leute befördern, sofern die 5 vorhandenen Rückhaltesysteme genutzt werden?
2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden?
3. in einem Smart mit 2 Sitzplätzen und 2 Rückhaltesystemen 3 Leute befördern, sofern die 2 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Wenn ja, auch im Kofferraum?

Und schließlich: Gibt es überhaupt Vorschriften, wo die überzähligen Personen zu befördern sind (Kofferraum, Fußboden, auf dem Schoß etc.) oder gibt es da keine Vorgaben?

Wäre schön, wenn jemand entsprechende Gesetzestexte oder Entscheidungen parat hätte smile.gif
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Salingera
Beitrag 07.09.2005, 12:35
Beitrag #6


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Das Thema interessiert mich auch sehr. Mein Fahrzeug (C-Klasse Sportcoupé) hat auch nur 4 Sitzplätze. Für 'ne Kurzstrecke in der Stadt können hinten aber auch mal locker 3 Personen sitzen - der mittlere dann aber ohne Gurt.

Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben...
unsure.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.09.2005, 12:38
Beitrag #7


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Zitat
Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben...


Ist aber so.

Lediglich im Falle eines Unfalls kann es böse Ärger mit der Versicherung geben.


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ts1
Beitrag 07.09.2005, 12:46
Beitrag #8


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Zitat (Salingera @ 07.09.2005, 13:35)
Wenn ich das hier richtig lese, gibt es dabei keinerlei Probleme? Ich kann das irgendwie fast nicht glauben...
unsure.gif
Theoretisch keine Probleme.
Aber praktisch könnte es welche geben: Es gibt Polizisten, die trotz Kenntnis der Gesetzeslage es einfach nicht akzeptieren wollen und zumindest die Weiterfahrt untersagen (siehe copzone).
Diese Polizisten berufen sich dann auf Gefahrenabwehr und ihren Anweisungen ist unmittelbar Folge zu leisten.
Da steht man dann, kann zwar nicht bestraft werden, aber ohne Auto wieder nach Hause zu kommen, kann lästig genug sein.


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MfG Thomas
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Barrow
Beitrag 07.09.2005, 23:17
Beitrag #9


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das wirklich ma interessant..

'ne freundin von mir hatte nämlich ma wirklichen rabbautz gemacht, dass in ihrem popeligen twingo net mehr als 4 leute zugelassen sind.. und dementsprechend auch ner mehr fahren dürfen...

wink.gif


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Salingera
Beitrag 08.09.2005, 06:30
Beitrag #10


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@RA XDIVER / ts1:
Vielen Dank für die Aufklärung!


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Barrow
Beitrag 08.09.2005, 22:34
Beitrag #11


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steht das irgendwo?

damit man das mal nem police.gif unter die nase halten kann wink.gif


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ts1
Beitrag 09.09.2005, 07:27
Beitrag #12


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Zitat (Barrow @ 08.09.2005, 23:34)
steht das irgendwo?
damit man das mal nem  police.gif unter die nase halten kann wink.gif
Nein, das ist ja gerade das Problem. Es ist halt nur nicht verboten.
Wenn es explizit erlaubt wäre, gäbe es für die Polizisten nichts mehr zu meckern.


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MfG Thomas
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Borsti
Beitrag 10.09.2005, 01:57
Beitrag #13


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Zitat (ts1 @ 09.09.2005, 08:27)
Nein, das ist ja gerade das Problem. Es ist halt nur nicht verboten.
Wenn es explizit erlaubt wäre, gäbe es für die Polizisten nichts mehr zu meckern.

Ich habe mal ein wenig im Katalog gesucht und habe dieses gefunden:

Kennzahl 123124

"Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig
war bzw. die Verkehrssicherheit litt."


Verletzte Vorschrift
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat
Bußgeld 25 Euro

Ein Pkw, der 5 Sitzplätze hat, aber mit 7 Personen besetzt ist, ist in meinen Augen unzweifelhaft nicht vorschriftsmäßig besetzt. Somit ist hier die Rechtsordnung verletzt und ich kann als PVB gefahrenabwehrrechtlich einschreiten und z.B. die Weiterfahrt untersagen bzw. unter Auflagen gestatten. Sind Kinder im Fahrzeug nicht richtig gesichert, ist's noch leichter...

Gruß,
Borsti police.gif cop.gif


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Nebukad
Beitrag 10.09.2005, 12:17
Beitrag #14


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Zitat (Borsti @ 10.09.2005, 02:57)
Ein Pkw, der 5 Sitzplätze hat, aber mit 7 Personen besetzt ist, ist in meinen Augen unzweifelhaft nicht vorschriftsmäßig besetzt. Somit ist hier die Rechtsordnung verletzt und ich kann als PVB gefahrenabwehrrechtlich einschreiten und z.B. die Weiterfahrt untersagen bzw. unter Auflagen gestatten. Sind Kinder im Fahrzeug nicht richtig gesichert, ist's noch leichter...

Gruß,
Borsti police.gif cop.gif

Sehen die Gerichte anders:

Zitat
Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen,
obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei
wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.

Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99

Quelle: [URL=http://www.gieseler-partner.de/gpf/gpf_news.htm#Unangeschnallt]http://www.gieseler-partner.de/gpf/gpf_new...#Unangeschnallt


Also nur im Falle eines Unfalls ein geringes Mitverschulden des Mitfahrers.
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Blau-Mann
Beitrag 10.10.2005, 09:27
Beitrag #15


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Zitat
1. in einem Auto mit 5 Sitzplätzen und 5 Rückhaltesystemen 6 oder 7 Leute befördern, sofern die 5 vorhandenen Rückhaltesysteme genutzt werden?

Ja. Du darfst aber in der Sicht und der Bedienung des Fahrzeuges nicht eingeschränkt sein.

Zitat
2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden?

Ja. Du darfst aber in der Sicht.......

Zitat
3. in einem Smart mit 2 Sitzplätzen und 2 Rückhaltesystemen 3 Leute befördern, sofern die 2 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden? Wenn ja, auch im Kofferraum?

Ja. Du darfst aber........

Zitat
Und schließlich: Gibt es überhaupt Vorschriften, wo die überzähligen Personen zu befördern sind (Kofferraum, Fußboden, auf dem Schoß etc.) oder gibt es da keine Vorgaben?

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss bei der gewerblichen Personenbeförderung für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden sein, d.h. dort ist es nicht möglich, mehr Leute mitzunehmen, als es Sitzplätze gibt.

alle Angaben ohne Gewähr Und falls jemand etwas zu berichtigen hat, bin ich dafür sehr dankbar!
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Sasquatch
Beitrag 10.10.2005, 09:37
Beitrag #16


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@Blau-Mann:

Zumindest hinsichtlich der mehr als neun Personen sehe ich ein anderes Problem, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Für das Mitführen von mehr als neun Personen könnte der Personenbeförderungsschein erforderlich sein.
Ich sehe das als Anregung, hier die Meinungen dazu zu sammeln.

Weiterhin interessant ist meiner Ansicht nach auch der Smart und die Frage des Mitführens im Kofferraum. Problematisch dürfte hier die Frage der Ladungssicherung werden, denn schließlich wird keiner Menschen im Kofferraum mit Zurrgurten angurten, oder? Und, wenn Kofferraum, wie sieht es denn mit einer herkömmlichen Limousine, etwa Audi A6 oder so aus? Darf man da wirklich Menschein im Kofferraum transportieren? Kann ich mir nicht richtig vorstellen.

Außerdem halte ich die Idee, die sich aus der Erwähnung des Smart ergibt, diesen in der Nutzung auf die Kleinfamilie mit einem Kind zu erweitern, für brandgefährlich. Das würde einen ja in die seligen Zeiten meiner Kindheit zurückbringen, als wir ungesichert auf den hinteren Plätzen herumkutschiert wurden.

Meines Erachtens sollte man schon aus Sicherheitsaspekten auf sowas verzichten.

Da hat es doch vor gar nicht so langer Zeit einen spektakulären Unfall gegeben, bei dem ein Van gegen ein Haus gefahren ist, sämtliche hinten ohne Sitze befindliche Jugendlichen wurden dabei getötet.

IMHO sollte man nicht mehr Personen transportieren als auch Sitzplätze, am besten Rückhaltesysteme vorhanden sind.

Gruss, Frank.


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NAKED
Beitrag 10.10.2005, 09:42
Beitrag #17


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Zitat (Blau-Mann @ 10.10.2005, 10:27)
Zitat
2. in einem Kleinbus mit 9 Sitzplätzen und 9 Rückhaltesystemen mehr als 9 Leute befördern, sofern die 9 vorhandenen Rückhaltesysteme benutzt werden?

Ja. Du darfst

Das würde ja bedeuten, dass ich keinen D bzw. D1 bräuchte und trotzdem mehr als 8 Leute mitnehmen kann... blink.gif
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Blau-Mann
Beitrag 10.10.2005, 10:04
Beitrag #18


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Bei der Sache mit dem Smart bin ich auch etwas ins Wanken gekommen, da ich dachte, dass im Kofferraum niemand transportiert werden darf. Aber leider finde ich keine Vorschrift, die dies verbietet. natürlich bin ich im Interesse der Sicherheit auch dagegen. Bei mir sitzt niemand unanageschnallt im Auto, d.h. bei 5 Leuten ist Schluss.

Die Klasse B ist aber meiner Ansicht nach ausreichend, wenn in einem Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen (8 plus Fahrersitz) mehr Leute transportiert werden, denn §6 FeV redet von "Fahrzeugen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz". Und auch finde ich im §48 FeV nichts, dass mir eine Persönenbeförderungserlaubnis vorschreiben würde.
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Blau-Mann
Beitrag 10.10.2005, 10:06
Beitrag #19


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Hab noch was diesbezüglich gefunden:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...owtopic=702&hl=
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hansehans
Beitrag 10.10.2005, 11:57
Beitrag #20


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Moin,

also da wir nun mal wieder bei diesem Thema sind, muß ich mich doch gleich mal anschließen.
Hatte letztens eine Diskussion zu diesem Thema und ich dachte ich wäre durch dieses Forum gut informiert.
Dann kam aber folgender Einspruch:

Nach europäischem Gesetz, müssen bei mehr Personen als Sitzplätzen diese Personen stehend transportiert werden.
Desweiteren dürfte man nach europäischem Gesetz auch ohne Personenbeförderungs Fahrzeuge mit mehr als 8+1 Sitzplätzen fahren, solange es nicht gewerblich ist.
Ein Beispiel dafür war ein Wohnmobil.
Er war auch der Meinung, dass er dadurch mit dem CE-Schein in einem Bus privat mehr als 8 Personen befördern könnte.
Als ich einwarf, dass die deutschen Gesetze das aber anders regeln, meite er spätestens vor einem EU-Gericht würde er recht bekommen.

Gibt es solches EU-Recht?
Wenn ja, kann dieses dann deutsches Recht "aushebeln"?

Gruß hh
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.08.2025 - 14:10