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> Mit Motorrad geblitzt worden - Bußgeldbescheid, Ist Beweisfoto gültig?
Uxxo
Beitrag 03.09.2005, 17:38
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich habe heute Post vom Landratsamt erhalten: Bin mit dem Motorrad geblitzt worden - 16 km/h zu schnell und 35 Euro Bußgeld. Ein Beweisfoto liegt vor.

Nun frage ich mich, ob das Beweisfoto überhaupt gilt, denn ich hatte schließlich Sturmhaube und Helm auf, so dass mein Gesicht garnicht erkennbar sein kann.

Kann jemand prognostizieren, welche Chancen bestehen wenn ich Widerspruch gegen das Bußgeld einlege und sage ich bin nicht gefahren?
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Luxfur
Beitrag 03.09.2005, 18:42
Beitrag #2


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Erm... also...
Irgendwie müssen sie ja schonmal darauf gekommen sein, dass es dein Motorrad ist, also hat wahrscheinlich jmd. dabei gestanden und dein Kennzeichen aufgeschrieben. Hat man sich denn auch die Mühe gemacht hinter dir herzugurken, so dass an irgendeiner Stelle deine Fahrereigenschaft festgestellt werden konnte?

Wenn es sich nur im ein "Beweis"foto (Oder auch "von der Allgemeinheit bezahltes Andenken") handelte (konj.) würde ich persl. Widerspruch einlegen und der Dinge harren, da die Chancen sehr gut sein müssten.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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blue0711
Beitrag 03.09.2005, 18:47
Beitrag #3


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Könnte allerdings mit einer Einladung auf die Polizeiwache mit Motorradklamotten enden.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Luxfur
Beitrag 03.09.2005, 18:50
Beitrag #4


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Hmm... das wäre grässlich... dann müsste man ja auchnoch einen Durchsuchungsbeschluss erwirken um in meinem Kleiderschrank die zweite Lederhose, die entsprechend andere Jacke (textil oder Leder) und die Kombi finden. Stiefel fallen mir da auf Anhieb (ja ich ziehe Stiefel normalem Schuhwerk vor ^^) 3 Paar ein die fürs Motorrad taugen...

Und ob ich immer weiß, wann ich welche Klamotten anhatte? rolleyes.gif
Größere Sorge wäre da das Fahrtenbuch... nur da muss ich ehrlich gestehen könnte ich nu nicht sagen was da einer Auflage vorrausgehen müsste.


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John Doe
Beitrag 03.09.2005, 21:30
Beitrag #5


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Zitat (Luxfur @ 03.09.2005, 19:50)
Größere Sorge wäre da das Fahrtenbuch... nur da muss ich ehrlich gestehen könnte ich nu nicht sagen was da einer Auflage vorrausgehen müsste.

Eine Fahrtenbuchauflage kann erteilt werden, wenn es für den vom (tatsächlich oder vorgeblich) unbekannten Fahrer begangenen Verstoß mindestens einen Punkt gibt.
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Luxfur
Beitrag 04.09.2005, 02:08
Beitrag #6


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Halten wir fest:
Ausser einem eventuellen Mehraufwand könnte in so einem hypotetischen Falle dem "vermeindlichen" Fahrer nicht wirklich viel anstehen... bei 35.- und den aktuellen Benzinpreisen ... think.gif


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Tschentelmän
Beitrag 04.09.2005, 21:58
Beitrag #7


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@ Uxxo
Bist du denn tatsächlich nicht der Fahrer gewesen oder willst du dich einfach vor der Zahlung des Bußgeldes drücken?

Wegen 35 Euro würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Wenn du tatsächlich zu schnell gefahren bist, dann bezahl einfach, lerne daraus und fertig.

Wenn du meinst, einfach mal so Widerspruch einlegen zu müssen, dann schadest du damit der Allgemeinheit, weil du die Behörden weiter und unnütz mit dem Fall beschäftigst.
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Uwe
Beitrag 04.09.2005, 22:13
Beitrag #8


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@Uxxo

Du hast tatsächlich gute Chancen, da raus zu kommen, da Dir die Fahrereigenschaft nur schwer bis gar nicht nachzuweisen ist.

Aaaaber: ich an Deiner Stelle würde die 35 Euronen zahlen, dabei etwas schlucken. Dafür hast Du deine Ruhe. Es gibt keine Punkte und Du bist, was die Feststellung des Fahrers anbelangt sauber.

Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Barrow
Beitrag 04.09.2005, 22:27
Beitrag #9


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Zitat (Uwe @ 04.09.2005, 23:13)
...dabei etwas schlucken...

aber nicht damit beim fahren erwischen lassen!

blushing.gif


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Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da. - Franz Kafka
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THOR
Beitrag 04.09.2005, 22:41
Beitrag #10


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Zitat (Tschentelmän @ 04.09.2005, 22:58)
... dann schadest du damit der Allgemeinheit, weil du die Behörden weiter und unnütz mit dem Fall beschäftigst.

Jein.
a) Dieser ganze Verwaltungskram in D ist hausgemacht. OWi´s werden verfolgt bis zum abwinken nach dem Motto "Koste es was es will".

b) sind das EDA-Kosten.

"Die sitzen eh da ob sie was tun oder net"

Aber egal: Die geballte Macht + Kompetenz hat wieder einen richtig Bösen erwischt.

Nein: Ich bin nicht gegen Strafen wenn sich einer nicht an die Spielregeln hält. Aber: Erwsichen, Rausziehen zahlen lassen. Und nicht dieses "Wir haben was gesehen, es gibt ein Foto usw.

Ich würde schon alleine damit es dem Staat kostet alles rauszögern wo es geht. Selber schuld. Einsparungspoziental ohne Ende.

P.S.: Das schlimmste daran: Diese Zeit fehlt wenn es darum geht echte Strafsachen zu ermitteln.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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spiderman
Beitrag 05.09.2005, 09:20
Beitrag #11


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Es gibt sicherlich hier im Forum zwei verschiedene Meinungen.

Aber wenn das amtliche Kennzeichen von den police.gif oder Mitarbeitern der Stadt notiert wurde, und davon gehe ich aus, hast Du als Halter erst mal die Sorgen.

Die Geschichte mit dem Fahrtenbuch ist immerhin das letzte Druckmittel des Staates, damit auch alle gleichbehandelt und zahlen müssen.

Oft aber habe ich auch schon einige 100 Meter Kontrollstellen gesehen, wo die Raser (Motorradfahrer u. Pkw) von den police.gif rausgezogen wurden. Dann hast Du eh verloren.
crybaby.gif


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In der Ruhe liegt die Kraft! Gruß Spiderman.
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Luxfur
Beitrag 05.09.2005, 09:32
Beitrag #12


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Nunja, rausgezogen wurde er nicht, sonst würde sich die ganze Frage nicht stellen.
Was den Schaden an der Allgemeinheit angeht, ich denke da kann man noch sehr sehr viel weiter Ausholen.
Wenn ich aber bedenke, dass ich die 35.- die ich da sparen könnte ohnehin vertanken werde und welcher Anteil dessen als Mineralölsteuer an den Staat fließt wird m.E. der Allgemeinheit zur Zeit ein Gefallen getan der schon durchaus ausreicht.
Ob da nun 1-2 Schriftsätze und 15 Min. der Arbeitszeit eines Sachberarbeiters mehr oder weniger zukommen wäre für mich persl. ehrlichgesagt nebensächlich.

Und immerhin hätte man, wollte man den Mehraufwand vermeiden, auch auf das Blitzen, Entwickeln, Anschreiben, etc. (sind ja immerhin teure Auslagen biggrin.gif) verzichten können.
Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass es wesentlich effektiver ist Beamte abzustellen die mit ihrer Laserpistole anmessen und direkt zum Zahlen herauswinken.


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Hanshan
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