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> Xenon und Krafträder?
svenson
Beitrag 25.08.2005, 15:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

BMW-Motorrad stattet, soweit mir bekannt, als erster und einziger Motorradhersteller eines seiner Modelle , nämlich die K1200LT, optional mit Xenonscheinwerfer aus (+350€).
Jedoch kann ich nirgends eine Verordnung finden, die dieses überhaupt erlaubt. Ich muss aber logischerweise davon ausgehen, dass eine Erlaubnis erteilt wurde. Nur, wenn ein Hersteller dies darf, dann dürfen es grundsätzlich doch alle, oder? Und dann muss natürlich auch, sicherlich unter bestimmten Bedingungen, eine Nachrüstung anderer Kräder mit Xenontechnik möglich sein.
Ihr ahnt jetzt langsam, woher der Wind weht? Die E-geprüften Komplettscheinwerfer von Hella würden sich hinter den großen Klarglasscheiben meines Moppeds prima machen…

Ich bitte um Eure Anregungen

svenson
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blue0711
Beitrag 25.08.2005, 16:39
Beitrag #2


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Das Problem ist laut Aussage eines BMW K1200 LT fahrenden TÜV-Ingenieurs wink.gif , dass bislang KEIN einziger Xenon-Scheinwerfer für die Verwendung im Motorrad bauartzugelassen wurde. Denke mir, dass liegt an der Leuchtdichtenverteilung, die ja für den Einzelscheinwerfer plus Schräglage schon etwas anders sein sollte.

BMW ist da tatsächlich der erste Hersteller, der das angeht, übrigens auf vielfachen Wunsch der Kundschaft. cool.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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svenson
Beitrag 25.08.2005, 17:42
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Kai,

ich weiß nicht, wie lange BMW die LT schon mit Xenon-Scheinwerfer anbietet, aber es werden doch bestimmt schon so einige damit ausgeliefert worden sein. Das hieße ja, die fahren alle ohne BE durch die Gegend!? whistling.gif

Ciao
svenson
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Jack Daniels
Beitrag 26.08.2005, 02:34
Beitrag #4


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Wenn BMW die ab Werk damit liefert bedeutet das das sie einen Weg gefunden haben die Vorschriften zu erfüllen.Schätze mal das die automatische Leuchtweitenregulierung und die Waschanlage das grössere Problem darstellten,vor allem letzteres stelle ich mir nicht ganz einfach vor.Die Weitenregulierung kann man ja auch mit einer Niveauregulierung halbwegs in den Griff bekommen.Wäre aber schon mal interessant wie die das gelöst haben.
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blue0711
Beitrag 26.08.2005, 07:01
Beitrag #5


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@svenson:
Die Ausrüstung mit Xenon-Abblendlicht ist eine Presseankündigung für das Modelljahr 2006 wink.gif
Wie es gelöst wurde, habe ich auch noch nicht gesehen, wobei ich sicher einer der ersten sein werde, ders mitkriegt, da ich da schon lange scharf drauf bin dribble.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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zpeedy
Beitrag 26.08.2005, 07:52
Beitrag #6


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wollte gerade fragen ob es nur um das fernlicht geht.

aber xenon abbeldnlicht dürfte wesentlich anspruchsvoller werden. mal gespannt ob und wie das klappt. gefragt hatte ich mich das auch schon mal obs geht, weil ne linse hat mein krad ja auch drinnen ^^


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svenson
Beitrag 26.08.2005, 16:12
Beitrag #7


Neuling


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Hallo!

@Jack Daniels
Das ist genau die Frage. Welche Vorschriften gibt es in Bezug auf die Verwendung von Xenonscheinwerfern insbesondere an Motorrädern. Ich kann keine finden.

@blue0711
Konfigurieren kann man seine neue K1200LT jedenfalls schon mit Xenon.

http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

Ich weiß aus sicherer Quelle, dass Xenonscheinwerfer auch für die nächste Modellgeneration von BMW-Motorrädern angeboten werden soll.

Ob womöglich erst 2006 irgend welche neue Verordnungen in Kraft treten??? think.gif
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Jack Daniels
Beitrag 27.08.2005, 03:03
Beitrag #8


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Die Vorschriften dürften für Motorrädern die gleichen sein wie für Autos.DAnn muß die Lichtverteilung in den gesetzlichen Grenzen bleiben,muß eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein.Dazu gibt es bestimmt eine europäische Richtlinie die ich aber mangels Bedarf mit Sicherheit nicht kaufen werde.Gibt hier ja einige die dazu Zugang haben.Wie das BMW lösen will ist die Frage,mit ihrer Rahmen-und Gabelkonstruktion haben sie gegenüber den Mitberwerbern aber schon einen großen Vorteil da sie schon einen guten Nickausgleich haben.
Mal abwarten,wenn sie die erste Maschine mit Zulassung haben dürfte schnell ein Fahrbericht in der Motorrad erscheinen.
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Kolbenfeder
Beitrag 27.08.2005, 09:15
Beitrag #9


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Xenon statt H4, groß dürfte der zulässige Leuchtvorteil nicht sein bei Abblendlicht, Limit ist nicht die mögliche Lichtmenge sondern Blendung des Gegenverkehres, auch Fußgänger und Radfahrer auf der RECHTEN Seite entgegenkommend, das derzeitige asymetrische Abblendlicht ist da schon zumindestens eine Frechehit mit seiner Blendung!

Jährliche Betriebstunden eines Motorrades?
Benzinersparniss wegen 1 ( 2 ) x 35W statt 55W?
Davon Nachtstunden mit Ausleuchtungsvorteil?

So doller Vorteil gegenüber 2 x 55W H4 in Doppelscheinwerfer?

Reinigungsanlage? In der Praxis notwendig, wieweit, wieoft werden Motorräder nachts bei Schmuddelwetter gefahren?
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Uwe
Beitrag 27.08.2005, 09:35
Beitrag #10


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Zitat (Kolbenfeder @ 27.08.2005, 10:15)
Xenon statt H4, groß dürfte der zulässige Leuchtvorteil nicht sein

Doch, ist er!

Zitat (Kolbenfeder @ 27.08.2005, 10:15)
Limit ist nicht die mögliche Lichtmenge sondern Blendung des Gegenverkehres

Eben. Darum gibt es Xenonlicht, da die Lichtmenge hier größer ist, die Blendung dagegen wegen der vorgeschriebenen Leuchtweitenregulierung nicht höher.

Zitat (Kolbenfeder @ 27.08.2005, 10:15)
Jährliche Betriebstunden eines Motorrades?
Benzinersparniss wegen 1 ( 2 ) x 35W statt 55W?
Davon Nachtstunden mit Ausleuchtungsvorteil?

Darum geht es hier nicht, weder noch.

Zitat (Kolbenfeder @ 27.08.2005, 10:15)
Reinigungsanlage? In der Praxis notwendig, wieweit, wieoft werden Motorräder nachts bei Schmuddelwetter gefahren?

Auch darum geht es hier nicht. Es ist nicht relevant, wie oft Motorräder bei Schmuddelwetter fahren. Es geht um die Vorschriften, die bei Xenonlicht eine Scheinwerferreinigungsanlage vorschreiben, was beim Motorrad schwierig umzusetzen sein dürfte.


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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blue0711
Beitrag 27.08.2005, 11:03
Beitrag #11


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Die Scheinwerferreinigungsanlage ist kaum ein Problem.
Das ist in der Hauptsache eine kleine Hochdruckpumpe, die über eine teleskopdüse, die mit demselben Druck ausgefahren wird, den Scheinwerfer sauber sprüht. Der nötige Flüssigkeitsbehälter lässt sich an beliebiger Stelle unterbringen. Die dynamische Leuchtweitenregelung kann man schon länger als gelöst betrachten (banale Gabellichtschranke tuts auch)

Das Licht speziell an der LT ist eine Katastrophe für den Fahrer, da geht es ausschliesslich um bessere Ausleuchtung. Benzinersparnis und andere Argumente sind vollkommen irrelevant. Nebenbei (wirklich nur das) siehts noch gut aus.
Xenon wäre ein ernormer Sicherheitsgewinn bei Nacht- und Schlechtwetterfahrten.
(Die LT ist ein Tourer, sowas bewegt sich häufiger ausserhalb von Sonnenscheingebieten wink.gif )

Btw.: Die Leuchtdichtenverteilung eines Motorradscheinwerfers ist mitnichten mit der eines PKW-Scheinwerfers zu vergleichen.
Erstens isses nur einer und zweitens muss er auch noch in Schräglage eine ausreichende Ausleuchtung garantieren.
Dazu sind zum Beispiel höhere Leuchtdichten vorhanden, die eigentlich nur bei Breitstrahlern anzutreffen sind, zB ein paar Meter vorm Motorrad seitlich.
Ausserdem ist eine Verringerung der Leuchtdichte in den Bereichen, die den Gegenverkehr bei Schräglage betreffen, vorzufinden.

Also nix mit "halt en Scheinwerfer neibaut"

Das macht es auch so schwierig, Xenon da rein zu bekommen.

gruss
kai


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Gruß Kai
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Jack Daniels
Beitrag 27.08.2005, 18:19
Beitrag #12


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Zitat
Das ist in der Hauptsache eine kleine Hochdruckpumpe, die über eine teleskopdüse, die mit demselben Druck ausgefahren wird, den Scheinwerfer sauber sprüht. Der nötige Flüssigkeitsbehälter lässt sich an beliebiger Stelle unterbringen


naja,ob die Mopedtreiber so begeiterst sind wenn sie das Waschwasser aufs Visier bekommen?Vieleicht wird es auch mit einem kleinen Wischer gelöst wie ihn früher die Scheinwerferreinigungsanlagen hatten,da kann amn dann am Druck sparen.
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svenson
Beitrag 27.08.2005, 18:39
Beitrag #13


Neuling


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Hallo,

also ich weiß von meiner Quelle (nämlich Berliner BMW-Mitarbeiter), dass eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie eine Leuchtweitenregelung nicht vorgesehen ist. tongue.gif
Auf meine Frage zu den geltenden Vorschriften ernte ich immer nur Achselzucken und die Antwort „…Motorräder brauchen doch so was nicht.“ oder „…da gibt`s doch `ne Sonderregelung.“.

Doch damit ist mir nicht wirklich geholfen. think.gif

@blue0711
Den Xenon-Selbstbastlern hast Du´s in Deinem LT-Forum aber ordentlich gegeben. cop.gif
Ich dachte immer, solche Sänften werden ausschließlich von vernünftigen Leuten bewegt?!
Aber weitaus „gesetzloser“ geht es in dem Forum zu meinem Mopped (R1) zu, doch da bin ich auch nicht aktiv… blushing.gif

Ciao
svenson
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blue0711
Beitrag 27.08.2005, 19:49
Beitrag #14


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Zitat (svenson @ 27.08.2005, 19:39)
...solche Sänften...

Nana, voorsicht mad.gif

wavey.gif

Apropos vernünftig.

Gruss
kai


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blue0711
Beitrag 04.10.2005, 15:06
Beitrag #15


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So, nu hat ein Besucher der Pariser Motorrad Show 2005 mal ein wenig Licht ins Dunkel gebracht:
Wie man unschwer erkennen kann, handelt es sich um einen Freiflächenreflektor und keinen Projektionsscheinwerfer.
Macht beim Motorrad auch Sinn, denn sonst kann man die kleine Funzel tagsüber kaum sehen.
Soweit man weiter sehen kann, keine Scheinwerferreinigungsanlage!
LWR ist fraglich.

Welche EG-Rili bzw ECE ist denn bei Xenon am Motorrad eigentlich einschlägig?





Gruss
kai


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svenson
Beitrag 05.10.2005, 10:07
Beitrag #16


Neuling


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Hallo!
Ich habe mir die neuen Xenon-Scheinwerfer der BMW K1200LT auch schon genauestens angesehen. Leider habe ich keine Fotoerlaubnis in unserem Werk… Das E-Prüfzeichen ist mir aber nicht aufgefallen. Auf den Bildern sieht das Typzeichen nach E12 aus, welches auf eine Zulassung in Österreich schließen lässt (Deutschland hat E1). Komisch, die deutschen Behörden haben sich womöglich etwas „zickig“ angestellt… blushing.gif
Hier mal meine Korrespondenz mit einem Vertreter des TÜV zu diesem Thema:
Zitat
Unsere Anfrage

Hallo,
BMW-Motorrad stattet, soweit mir bekannt, als erster und einziger Motorradhersteller eines seiner Modelle , nämlich die K1200LT, optional mit Xenonscheinwerfer für Abblendlicht aus (+350€),und dies  ohne dynam. LWR und SRA!
Jedoch kann ich nirgends eine Verordnung finden, die dieses überhaupt erlaubt. Ich muss aber logischerweise davon ausgehen, dass eine Erlaubnis erteilt wurde. Nur, wenn ein Hersteller dies darf, dann dürfen es grundsätzlich doch alle, oder? Und dann muss natürlich auch, sicherlich unter bestimmten Bedingungen, eine Nachrüstung anderer Kräder mit Xenontechnik möglich sein. Wie ist die derzeitige rechtliche Grundlage? Treten ab 2006 womöglich neue Verordnungen diesbzgl in Kraft? Ich bitte Sie um Klärung dieses Sachverhalts.
Mit frndl. Grüßen


Antwort

Sehr geehrter Herr XXXXX,
es ist unter Umständen möglich, nach umfangreichen Prüfungen bei einzelnen Fahrzeugtypen je nach Fahrzeugausrüstung optional in der Serie auch eine Xenonbeleuchtung anzubieten. Das bezieht sich jedoch auf das explizit angebotene Fahrzeug und läßt keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Umrüstungen bzw. Nachrüstungen anderer Fahrzeuge zu.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Sander
Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH

hans-ulrich.sander@de.tuv.com
T 0190/88388838


Unsere Erwiderung

Sehr geehrter Herr Sander,
welche „umfangreichen Prüfungen“ sollen denn das sein? Um mal beim Beispiel der BMW zu bleiben, auch dieses Motorrad legt sich bei Kurvenfahrt in Schräglage und der Lichtkegel steigt dann auf der Kurvenaußenseite gen Himmel und birgt somit Blendungsgefahr. Und trotz Tele- und Paralever der BMW zeigt auch dieses Motorrad, wenn auch nicht so stark ausgeprägt, eine, bedingt durch den im Verhältnis zu PKWs kurzen Radstand, Nickbewegung beim Bremsen und, was hier maßgeblich ist, beim Beschleunigen. Ganz zu  Schweigen von den Bewegungen, die beim Überfahren von Bodenwellen und -tälern erzeugt werden. Gerade bei dieser Fahrzeuggattung wäre doch wohl eine dynam. LWR und damit verbundenes Kurvenlicht sinnvoller. Ganz unbeachtet bis jetzt: das Thema Scheinwerferreinigungsanlage. Dürfen diese Fahrzeuge dann nur noch bei Schönwetter bewegt werden? Im Umkehrschluss bleibt doch dann nur zu fragen: Was spricht aus Ihrer Sicht dann gegen die Nachrüstung von Xenon-Abblenlicht-Scheinwerfer(n) an Motorrädern? Hierbei rede ich nicht von illegalem Ersatz der vorhanden Halogen-Leuchtmittel durch Xenon-Brenner, sonder von ECE-zugelassenen Komplettscheinwerfern, wie sie u.a. von der Fa. Hella angeboten werden. 

Mit frndl. Grüßen 



Die Antwort des TÜVler war doch mehr als fadenscheinig, oder? unsure.gif

@blue0711
Du scheinst wohl, trotz Deiner Abneigung gegen die Xenon-Scheinwerfer anderer VTs ( s. Tagfahrlicht-Thread), immer noch auf eine Nachrüstung Deiner LT zu hoffen… wink.gif

Ciaò svenson
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blue0711
Beitrag 05.10.2005, 11:45
Beitrag #17


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Abneigung wäre übertrieben, sie stören mich halt in bestimmten Situationen.
Das hält sich aber in Grenzen.
Der Vorteil der besseren Sicht des nachts wiegt mir schwerer.
Darüberhinaus handelt es sich hier nicht um einen Projektionsscheinwerfer.
Die extremen regenbogeneffekte und die hohe Leuchtdichte auf kleinem Punkt entfallen also. das Licht wird lediglich weisser, randgenauer und etwas heller.

Die TÜV-Aussage kann ich schon verstehen.
Im Rahmen einer EG-Typen-BE lässt sich logischerweise einiges mehr umsetzen, da sich die Prüfkosten ja sehr schnell relativieren.
Bei einer Einzelabnahme wird das schon schwieriger.
Sich dabei auf einen einzigen oder wenige EG-Typ-BEs zu berufen als Vergleich dürfte problematisch sein, auch für den Prüfer.

Die Verhältnisse bei der LT sind allerdings ideal für die Argumentation:
grosses Eigengewicht = geringer Beladungseinfluss
progressive Hinterradfederung = geringes Einsinken des Hecks
Telelever + langer Radstand + niedriger Schwerpunkt = sehr geringes Bremsnicken
alles zusammen ruhige ebene Strassenlage, also kann die LWR wegbleiben

Gegen die Reinigungsanlage kann man wahrscheinlich so argumentieren:
Ist der Scheinwerfer verschmutzt, ist auch das helmvisier verschmutzt. beides verursacht Streueffekte. Daher kann der Fahrer anhand dessen abschätzen, wann er den Scheinwerfer reinigen sollte und hat auch etwas dafür dabei.
(Hinkt, aber stimmt)

Das mit dem E12 würd ich jetzt mal eher auf den Zulieferer beziehen, oder bastelt BMW die Scheinwerfer selber?

Gruss
kai


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svenson
Beitrag 05.10.2005, 18:03
Beitrag #18


Neuling


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Hallo!

Zitat
...oder bastelt BMW die Scheinwerfer selber?


Sicherlich nicht. Aus Ö. kommen u.a. Ölkühler (von KTM), die meisten Plastikteile aus Italien, Fahrwerkskomponenten aus Japan, Rahmen aus Tschechien u.s.w...
Es gibt auch Teile, die kommen nicht etwa wie o. erwähnt aus Austria, sondern Australia (Tacho-Einheiten)! rolleyes.gif

Ciaò
svenzky
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blue0711
Beitrag 05.10.2005, 21:07
Beitrag #19


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Ist doch immer wieder nett, mit nem Insider zu plaudern lightbulb.gif

Klingt ja interessant, was die Berliner Motorrad Werft da zusammen schraubt.

Aber die Tacho-Einheit aus Australien? Hmm, von denen hätt ich was blendfreies erwartet cool.gif

gruss
Kai


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R12GS
Beitrag 08.01.2007, 21:25
Beitrag #20


Neuling


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Ein kleines Update:

Xenon ist zur Zeit immer noch nicht zulässig whistling.gif

Letzten Herbst sollte in der zuständigen UNECE Kommission über einen Vorschlag der Vereinigung der Motorradhersteller zur Einführung von Xenonlicht bei Motorrädern abgestimmt werden:
http://www.unece.org/trans/doc/2006/wp29gr...RE-2006-46e.pdf

Wegen Problemen beim Tagungsort Moskau wurde der Termin auf das Frühjahr 2007 in Genf verschoben...

Inhalt: Xenon als Abblendlicht mit der Auflage, dass die Leuchtweite vom Fahrersitz einstellbar ist
(sprich manuelle LWR wie bei jedem Halogen-PKW)

Gruß

Dietmar
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blue0711
Beitrag 08.01.2007, 21:49
Beitrag #21


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Immerhin hat man nicht mal wieder jeglichen technischen Fortschritt für unmöglich befunden und die automatische LWR auch aufgeführt.

Ich denke mal, dass das so durchgeht.

gruss
kai


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Tnixm
Beitrag 25.01.2007, 18:05
Beitrag #22


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..... think.gif Hm und wie sieht es mit dem Zusatzscheinwerfer Xenon aus, den Touratech (für die linke Seite) anbietet ?


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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blue0711
Beitrag 25.01.2007, 18:12
Beitrag #23


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Das sind Zusatz-Fernscheinwerfer, da gibt es keine speziellen Einschränkungen.

Gruss
kai


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Tnixm
Beitrag 01.02.2007, 22:22
Beitrag #24


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...bringt denn so eine Zusatzleuchte links was ?

bin jetzt öfters nachts unterwegs, und merke, daß auf dem Möppi gar nicht genug Licht da sein kann wink.gif


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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blue0711
Beitrag 01.02.2007, 22:44
Beitrag #25


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Nebelscheinwerfer bringen Vorteile in engen unübersichtlichen Situationen bei geringen Geschwindigkeiten (jaaa, ich weiss, dass es nur bei schlechter Sicht...)
Fernscheinwerfer bringen was bei dunklen Ausserortsstrecken ohne Gegenverkehr.

Aber über ein gescheites Abblendlicht geht nix, sonst hast Du genau auf der Landstrasse bei Gegenverkehr ständig schwarze Löcher vor Dir. shutup.gif Und irgendeines davon frisst einen dann

Beim Fernlicht konnte ich bislang kein Bedürfnis nach Nachbesserung entwickeln. Mit meinen Nebels habe ich vorallem in 30er-Zonen mehr Kontrolle über hereinhopsende Fussgänger whistling.gif uä.
Aber einen zusätzlichen Abblendscheinwerfer könnt ich noch gebrauchen. Gibts nur nix gescheites.
Am besten einen Projektionsscheinwerfer: Schön klein und gute Ausleuchtung, denn zum gesehen werden ist ja der grosse dran. (Nur wohin mit dem Dingens?)

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Tnixm
Beitrag 01.02.2007, 23:05
Beitrag #26


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....ja, stimmt genau !

So ein zusätzliches Abblendlicht wäre nicht schlecht...obschon, ich habe ja zwei wink.gif






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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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THOR
Beitrag 01.02.2007, 23:23
Beitrag #27


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Kannst ja froh sein das die beide angeschlossen sind. Ich kenn die Zeiten noch wo das in D verboten war. ranting.gif


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Tnixm
Beitrag 01.02.2007, 23:28
Beitrag #28


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hast recht, weiß ich auch noch...... wink.gif

und ich BIN froh, daß beide schön strahlen smile.gif


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blue0711
Beitrag 01.02.2007, 23:48
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Dann pack dir doch mal diese +80%-Lampen rein (Phillips).
Ich hab eine mit +50% drinne und das bringt schon was. (Osram Silverstar oder auch von Phillips)

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Tnixm
Beitrag 02.02.2007, 08:45
Beitrag #30


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Zitat (blue0711 @ 01.02.2007, 23:48) *
Dann pack dir doch mal diese +80%-Lampen rein (Phillips).

ah, guter Tip....danke ! probiere ich aus ..... wavey.gif


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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lutschi
Beitrag 02.02.2007, 10:51
Beitrag #31


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Es gibt ja auch einige Motorräder, die in der einen Seite lediglich Abblendlicht, in der anderen Fernlicht haben.

Gibt es dafür Umrüstsätze, das man Abblendlicht auf beiden Seiten einbauen kann? Klar, dafür brauche ich einen neuen Reflektor, aber immer noch besser als irgendwo einen Zusatzscheinwerfer anzubauen. Mir geht es hier konkret um eine Honda CBF600 mit Verkleidung.

Wie sieht es mit Xenon aus. Wenn ein Motorrad keine Scheinwerferreinigungsanlage und LWR braucht, dürfte es doch in absehbarer Zeit bezahlbare Nachrüstprodukte geben, oder?


Gruß Jan
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blue0711
Beitrag 02.02.2007, 11:48
Beitrag #32


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Theoretisch ja, scheitert nur daran, dass die erhältlichen Xenon-Nachrüstmodule keine Zulassung für Fahrzeuge der Klassen L haben.

Die Doppelscheinwerfer lassen sich ebenfalls nur dann umrüsten, wenn sie eine Prüfung für Abblendlicht/Fernlicht jeweils besitzen.

Ev. bei Modellpflege beim neueren Modell gucken, da tut sich meistens was, ohne grosse Änderung kostenintensiver Teile wie Hauptscheinwerfer.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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lutschi
Beitrag 02.02.2007, 12:01
Beitrag #33


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Mit Modellpfege wird es erst einmal nix, das Moppet ist gerade mal ein 3/4 Jahr alt...
An sich bin ich mit dem Licht zufrieden, fahre ja nur bei schönwetter und auch fast nur Tagsüber.
Aber wenn es in einem bezahlbaren Rahmen möglich wäre, würde es mich halt schon irgendwie reitzen.

Was meinst du mit nicht für die Klassen L zugelassen? Das ich neue Scheinwerfer brauche, ist mir klar, ich hatte halt die Hoffnung das irgendjemand sowas anbietet. Für Auto´s gibt es ja alles Mögliche zB von Hella.

Gruß Jan
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AMenge
Beitrag 02.02.2007, 12:04
Beitrag #34


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Zitat (lutschi @ 02.02.2007, 10:51) *
Gibt es dafür Umrüstsätze, das man Abblendlicht auf beiden Seiten einbauen kann?

Ist mir nicht bekannt. Die Beschaltung der Scheinwerfer scheint aber länderabhängig zu sein. Meine Fazer beispielsweise hat standardmässig auch auf der einen Seite Abblend- und auf der anderen Seite Fernlicht. Interessanterweise ist die Fernlichtlampe eine 2-Faden-Lampe. Bei dem genannten Modell kann daher sehr unkompliziert auch den zweiten Scheinwerfer zum Abblend-Leuchten bringen.

Hinweis: Ja, mir ist bekannt, dass der Reflektor dafür eigentlich nicht gedacht ist. Ausgiebige Befragungen anderer Verkehrsteilnehmer haben aber keinen störenden Effekt ergeben. Und es sieht einfach besser aus, wenn beide Scheinwerfer leuchten als wenn man einäugig durch die Gegend rollt.
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blue0711
Beitrag 02.02.2007, 12:22
Beitrag #35


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@lutschi: Hella bietet beispielsweise Bi-Xenon-Module (90mm) an, die mit etwas Geschick hinter einer Maske sehr gut verwendet werden können.
Nur die BE dieser Scheinwerfer erstreckt sich nicht auf die Klassen L (also Motorräder und Quads).
Liegt eigentlich nur an der fehlenden Regelung von Gasentladungslampen für die Klasse L

Leider können nicht alle Beleuchtungseinrichtungen, die am PKW erlaubt sind, auch am Motorrad verwendet werden, sonst wäre es einfacher.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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THOR
Beitrag 02.02.2007, 13:04
Beitrag #36


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@lutschi: Schau Dir Deine Scheinwerfer erstmal genau an. Bei meiner Suzuki (1990) war es genauso wie bei AMenges Fazer: 2 Abblendlicht anklemmen und gut wars. Da dieser Quatsch Deutschlandspezifisch war / ist sind oft ganz normale Scheinwerfer verbaut nur in D eben nicht angeschloßen.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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lutschi
Beitrag 02.02.2007, 14:08
Beitrag #37


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Nein, sind leider keine H4 Lampen, kann man bei Klarglas ganz gut erkennen. Wenn eine H4 Lampe für Fernlicht verbaut wäre, müsste auch schon der Scheinwerfer incl. Reflektor dafür vorgesehen sein. Dann sähe ich in der Inberiebnahme kaum Probleme.

Meine Honda ist allerdings Bau und Modelljahr 2006. Da gab es das Verbot mit den Doppelscheinwerfern nicht mehr, oder? Die neuen SW passen sich der Verkleidung an, so das was universelles auch nicht gut aussehen würde.


Gruß Jan
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Sachse
Beitrag 02.02.2007, 16:17
Beitrag #38


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2005, 11:45) *
Abneigung wäre übertrieben, sie stören mich halt in bestimmten Situationen.
Das hält sich aber in Grenzen.
Der Vorteil der besseren Sicht des nachts wiegt mir schwerer.
Darüberhinaus handelt es sich hier nicht um einen Projektionsscheinwerfer.
Die extremen regenbogeneffekte und die hohe Leuchtdichte auf kleinem Punkt entfallen also. das Licht wird lediglich weisser, randgenauer und etwas heller.

Die TÜV-Aussage kann ich schon verstehen.
Im Rahmen einer EG-Typen-BE lässt sich logischerweise einiges mehr umsetzen, da sich die Prüfkosten ja sehr schnell relativieren.
Bei einer Einzelabnahme wird das schon schwieriger.
Sich dabei auf einen einzigen oder wenige EG-Typ-BEs zu berufen als Vergleich dürfte problematisch sein, auch für den Prüfer.

Die Verhältnisse bei der LT sind allerdings ideal für die Argumentation:
grosses Eigengewicht = geringer Beladungseinfluss
progressive Hinterradfederung = geringes Einsinken des Hecks
Telelever + langer Radstand + niedriger Schwerpunkt = sehr geringes Bremsnicken
alles zusammen ruhige ebene Strassenlage, also kann die LWR wegbleiben

Gegen die Reinigungsanlage kann man wahrscheinlich so argumentieren:
Ist der Scheinwerfer verschmutzt, ist auch das helmvisier verschmutzt. beides verursacht Streueffekte. Daher kann der Fahrer anhand dessen abschätzen, wann er den Scheinwerfer reinigen sollte und hat auch etwas dafür dabei.
(Hinkt, aber stimmt)

Das mit dem E12 würd ich jetzt mal eher auf den Zulieferer beziehen, oder bastelt BMW die Scheinwerfer selber?

Gruss
kai


Die hier angeführten Begründungen sind richtig.
BMW hat durch seine spezielle Achkonstruktion als einziger Kradhersteller die BE zum Betrieb von Xenon-Scheinwerfern und das ohne Reinigungsanlage und dynamische automatischer Leuchtweitenregulierung,
an alle anderen Krad`s ist der Umbau und auch die zusätzliche Ausrüstung ohne die geforderten Auflagen zu Gasentladungslampen weiterhin nicht zulässig!


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...sing mei Sachse sing....
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