![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 22.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12325 ![]() |
Deutsche Zertifikate (ABE, TÜV-Teilegutachten) liegen nicht vor. Frage: ist Einzelabnahme über Werkstatt, TÜV/Dekra möglich und mit welchen Kosten ist zu rechnen? - Eintragung im Brief/Schein erforderlich? Abnahmebestätigung ist mitzuführen? Ferner habe ich erfahren, daß für Frontbügel die einschlägigen Bestimmungen (wegen Fußgängerschutz) zur Zeit überarbeitet werden. Für die "alten" Bügel aus Edelstahl besteht Bestandsschutz. Wie sehen die neuen Bestimmungen aus? und wann dürften diese in Kraft treten? Wo kann man ggf. Näheres erfahren? Frage: diese Teile möchte ich in Ungarn erwerben und auch dort montieren lassen. Es wäre zu prüfen, dort gleichzeitig die Zertifikate für Deutschland evtl. auch für die EU insgesamt zu erwerben, falls erforderlich. Welche Zertifikate (ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme) können über den dortigen TÜV/Dekra erworben werden, die zugleich von deutschen Stellen anerkannt werden müssen. Wissen Sie zufällig etwas über die dann fälligen Kosten? ![]() |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 907 Beigetreten: 11.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11197 ![]() |
Wenn er EU-Länder beliefert, gibt es e.v.t.l. ein EG-BE das muß dann nicht von TÜV/Dekra abgesegnet sein. Ob es für die Teile diese EG-BE gibt, würde ich vor dem Kauf nachfragen.
-------------------- ![]() com'n from east - and proud of it |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Hallo,
Frontbügel ohne Teilegutachten dürfen momentan (und voraussichtlich auch in Zukunft) nicht mehr eingetragen werden. Die Technischen Prüfstellen haben eine Dienstanweisung hierüber erhalten. Sofern ein Teilegutachten (gem. Anl. XIX StVZO) besteht, müssen die Frontbügel jedoch (noch!) eingetragen werden, wenn die Auflagen eingehalten sind. Einen grundsätzlichen Besitzstandsschutz gibt es nicht. Wofür auch, schließlich hast Du ja noch keinen Frontbügel ![]() Die Trittbretter können auch ohne Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) eingetragen werden. (In den alten Bundesländern beim TÜV, in den neuen bei der DEKRA). Für die Heckstoßstange ist ein Materialgutachten erforderlich (deutsch!), aus dem hervorght, dass das Splitterverhalten im Falle eines Unfalls nicht gefährlich ist. Sie darf nicht scharfkantig sein (Mindestradius >2,5mm) und muss ordentlich befestigt sein. Genauere Auskunft fernmündlich leider nicht möglich. Was darf ich unter Unterbodenschutz genau verstehen? Aus welchem Material, wo angebracht, Beeinträchtigung der Kühlung der Bremse, ... ![]() Grundsätzlich muss der Einbau der Komponenten, für die es keine EG-Betriebserlaubnis gibt, von einem deutschen aaS in Deutschland eingetragen werden. In Polen ist dies nicht möglich. ![]() Gruß, Chris (aaS) |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
>Aber nun zum "Unterbodenschutz" - es handelt sich dabei um ein "Gestell" passend zum Frontbügel in gleichem Material, also in Edelstahl. Von den Abmessungen her befindet sich der "Unterbodenschutz" zwischen den beiden Armen des Frontbügels.
Generell gilt hierfür das gleiche wie für den Frontbügel. -> Eintragung nur mit Teilegutachten möglich. ![]() Gruß, Chris |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 21:14 |