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> PKW-Fahrer will auf Bürgersteig fahren...
sigggi
Beitrag 15.08.2005, 18:01
Beitrag #51


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Zitat (Luxfur @ 15.08.2005, 18:29)
Zitat
Wieso kann ich mein Rad nicht mehr vor dem Bäcker abstellen??? Ach so, weil ab 8 Uhr immer der gesammte Bürgersteig zugeparkt ist. Da muss die Mutter dann schon mal ihren Kinderwagen auf der anderen Strassenseite parken wenn sie Brötchen holen will, weil ja sonst niemand mehr durchkommt wenn sie ihn auch noch vor den Bäcker stellt, sonst bekommt SIE Ärger mit ihren Mitmenschen.

Entschuldige bitte, aber bist du der Ansicht, nur weil du bei der Bäckerei angestellt bist hättest du ein Parkrecht direkt davor? Wenn der Bereich bereits so sehr beparkt ist, dass dein Parken ihn entgültig für durchgehenden Verkehr blockieren würde hast du schlicht und ergreifend woanders zu parken. Dass du es nicht tust obwohl dir vollkommen klar ist dass z.B. eine Mutter mit ihrem Säugling die Straße queren, dort den Kinderwagen unbewacht abstellen und das Kind auf dem Arm mitnehmen muss -das alles, da sie nicht in die Bäckerei gelangen konnte mit dem Wagen- ist einfach eine Zumutung und eine bodenlose Frechheit.

Hallo

Ich glaube da hast Du mich wohl gehörig missverstanden. Die Mutter muss nicht über die Strasse laufen weil ich mein Rad dort abstelle sondern weil sie sich nich traut ihren Kinderwagen neben die falsch parkenden Autos zu stellen. Das ist an einigen Stellen alltägliche Realität. Manche Kinderwagenfahrer machen es zum Glück trotzdem so wie ich und handeln sich, genau wie ich, oft Beschimpfungen ein :"Müssen sie denn ihren Kinderwagen hier in den Weg stellen?"
Genau dagegen will ich etwas tun um die Sichtweise mal wieder mehr auf die wahren Verursacher zu lenken.
Klar kann ich mein Rad oder der Kinderwagenfahrer seinen Kinderwagen wegen der Falschparker woanders parken, doch frage ich mich wo hört das dann auf.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Luxfur
Beitrag 15.08.2005, 19:36
Beitrag #52


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Also nochmal: Du bringst absichtlich die Mutter mit ihrem Kinderwagen in eine vermeidbare, nötigende und gefährliche Situation.
D.h. du verhältst dich vollkommen unangebracht, verkehrsunförderlich und un-sozial.
Stünde dein Rad nicht da bestünde für jmd. mit Kinderwagen kein Anlass sich über das Durch- und Fortkommen Gedanken zu machen.

Alles was du tust, hier mehrfach auch wiederholt angegeben hast, ist Folgendes:
Du schaffst aus deinem persl. Interesse heraus eine Verkehrsbeeinträchtigung. Punkt.
Deine Motive -welche ich mehr als fragwürdig finde- mögen das für dich ja rechtens erscheinen lassen, objektiv gesehen ist das was du machst aber absolut unangebracht. Sicherlich HÄTTE die Frau Platz, wenn kein Auto da STÜNDE.
Aber mal im Ernst, STÜNDE kein Auto dort würdest du dein Rad dort auch nicht parken, richtig? Wäre ja keine schöne Testsituation...
Natürlich muss ein Engpass entstehen wenn du bewusst nur dort parkst wo es eh schon eng ist... und so deutlich es auch macht das dort ein Wagen falsch steht so deutlich macht es doch auch deine charakterliche Nichteignung zum Führen eines Fahrrades deutlich rolleyes.gif
Aber das hatten wir ja zur Genüge... du brauchst es hier vor niemandem einzugestehen aber reflektier mal für dich selber dein Verhalten und überprüfe ob dein Rechtsempfinden nicht ein wenig verzerrt ist...
Was mich aber abschließend noch interessieren würde: Wenn du ein KFZ führst, was machst du dann mit Falschparkern, die z.B. in einer uneinsehbaren Kurve stehen? Noch ein zweites mal mit mehr Schmackes rum und voll rein, um ihnen "einen Spiegel vor Augen zu halten"? Wenn du mir eine persl. und laienhafte Bemerkung gestattest:
Meines Erachtens bist du für den Straßenverkehr einfach nicht geeignet.


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sigggi
Beitrag 15.08.2005, 20:15
Beitrag #53


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Zitat (Luxfur @ 15.08.2005, 20:36)
Also nochmal: Du bringst absichtlich die Mutter mit ihrem Kinderwagen in eine vermeidbare, nötigende und gefährliche Situation.
D.h. du verhältst dich vollkommen unangebracht, verkehrsunförderlich und un-sozial.
Stünde dein Rad nicht da bestünde für jmd. mit Kinderwagen kein Anlass sich über das Durch- und Fortkommen Gedanken zu machen.

Hör mal. Wenn Du meine Beiträge nicht richtig lesen kannst, dann kann ich auch nichts dafür.
Ich bin übrigens nicht bei einer Bäckerei angestellt. Doch das Schlüsselerlebnis für mein Handeln hatte ich als ich beim Friseur saß. Der Fussweg war davor war zugeparkt und im Friseurladen sass eine Frau mit ihrem Kind. Ihr Rad mit Kindersitz hatte sie vorm Laden an das, extra dafür angebrachte, Geländer angeschlossen. Kurz danach kam jemand in den Laden und fragte wer denn da sein Rad in den Weg gestellt hat. Da empörten sich doch wirklich ein paar Kunden, dass sie ihr Rad doch auch woanders abstellen könnte, darunter auch Welche die draussen ihr Auto auf dem Bürgersteig stehen hatten. Tätsächlich ging die Frau raus und fuhr mit ihrem Rad weg, nur sie kam nicht wieder. Die anschliessende Diskussion im Laden verlief ähnlich wie hier im Forum.


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Deutrans
Beitrag 15.08.2005, 20:15
Beitrag #54


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Zitat
Du bringst absichtlich die Mutter mit ihrem Kinderwagen in eine vermeidbare, nötigende und gefährliche Situation


Nein, Sigggi doch nicht.

Zitat
Die Mutter muss nicht über die Strasse laufen weil ich mein Rad dort abstelle sondern weil sie sich nich traut ihren Kinderwagen neben die falsch parkenden Autos zu stellen.


Die Mutter traut sich nicht mit dem Kinderwagen da zu parken, wo Sigggi mit dem Fahrrad parken würde. Im Moment steht er doch gar nicht da.


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sigggi
Beitrag 15.08.2005, 20:22
Beitrag #55


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Zitat (Deutrans @ 15.08.2005, 21:15)
Die Mutter traut sich nicht mit dem Kinderwagen da zu parken, wo Sigggi mit dem Fahrrad parken würde. Im Moment steht er doch gar nicht da.

So war das auch zu verstehen. Ich dachte eigentlich ich hätte mich unmissverständlich ausgedrückt.
Doch wie ich vorher schon mal sagte." Wenn man einen Hund schlagen will, dann findet man einen Stock"


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MickyMaus
Beitrag 15.08.2005, 20:42
Beitrag #56


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Dass man Hunde zur Erziehung nicht mehr schlägt, hab ich dir auch schon mal gesagt... Das war vor 20 Jahren mal... Aber da gehst du ja auch nicht drauf ein.

Dass es die von dir beschriebenen Verhaltensweisen gegen Radfahrer gibt, das hat niemand bestritten, auch Luxfur und ich nicht. Dass es mit solchen "Lieblingstests" nicht besser sondern schlechter wird, scheinst du nicht verstehen zu wollen...

Und auf meinen Vergleich mit dem bremsenden Vordermann hast du auch noch nicht geantwortet. Wahrscheinlich, weil du keine für dich positive Antwort findest.
Statt dessen wiederholst du eine abgedroschene Redewendung... Klasse...


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Viele Grüße,
MM
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mfg41
Beitrag 15.08.2005, 20:59
Beitrag #57


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hi,

wo steht denn das fußgänger auf den fußweg hin und her laufen müssen. wenn ich gerade irgendwo auf dem fußweg stehe muß ich doch nicht zur seite springen, wenn ein auto kommt, oder?
mfg mfg41
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sigggi
Beitrag 15.08.2005, 21:06
Beitrag #58


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Zitat (MickyMaus @ 15.08.2005, 21:42)
Dass man Hunde zur Erziehung nicht mehr schlägt, hab ich dir auch schon mal gesagt... Das war vor 20 Jahren mal... Aber da gehst du ja auch nicht drauf ein.

Und auf meinen Vergleich mit dem bremsenden Vordermann hast du auch noch nicht geantwortet. Wahrscheinlich, weil du keine für dich positive Antwort findest.
Statt dessen wiederholst du eine abgedroschene Redewendung... Klasse...

Das mit dem Hund ist ein Sprichwort. Sollte man eigentlich kennen.

Dein Vergleich resultiert aus einer ganz normalen Verkehrssituation heraus die mich eigentlich in meinen Aktionen bestärken müsste, da ich genau solche Situationen, die Du hier als Vergleich angeführt hast, sehr oft erlebe. Nur hinkt Dein Beispiel wohl etwas. Die Beweggründe für einen Radfahrer nicht den Radweg zu benutzen sind wohl andere als die der Autofahrer die unberechtigterweise auf dem Fussweg parken. Was die "Erziehungsmassnahmen beider Seiten betrifft so muss man wohl dort auch unterscheiden. Ich kann meine Aktionen Steuern, da ich immer dabei stehe und es nie zulassen würde, dass Jemand, z.B. mit dem Kinderwagen, wegen meinem Rad auf die Fahrbahn ausweichen muss, was auch noch nie passiert ist. Auch wenn ihr mir das hier so gerne unterstellen würdet. Der Autofahrer der mich ausbremsen will hat den Ausgang seiner Aktion nicht mehr in der Hand.


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danke_mama
Beitrag 15.08.2005, 21:24
Beitrag #59


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Zitat (mfg41 @ 15.08.2005, 21:59)
wo steht denn das fußgänger auf den fußweg hin und her laufen müssen

Gute Frage. Nirgends ausdrücklich, aber eine andere Diskussion verweist auf die vorgesehene Nutzung von Gehwegen für Verkehrszwecke - was sich zu weit davon entfernt, soll eine genehmigungspflichtige Sondernutzung sein, also wieder mal Auslegungssache.
"Frau Richterin, jetzt ist das Handy aus. Ich wollte noch sagen ..."


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MickyMaus
Beitrag 15.08.2005, 21:27
Beitrag #60


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Du benutzt das Sprichwort aber nicht sprichwörtlich sondern wortwörtlich (du willst den Hund tatsächlich schlagen), daher nehme ich es auch wortwörtlich auseinander.

"Erziehungsmassnahmen beider Seiten betrifft so muss man wohl dort auch unterscheiden"
Natürlich. Deine sind gut und die der anderen sind schlecht.

Dass eine solche Situation dich in deiner Sichtweise (dass alle Autofahrer Radfahrer hassen) bestätigt, hätte mir im Vorhinein klar sein. Auch wenn es eigentlich nur auf den Vorgang ankommt, nicht auf die Rollen der Beteiligten.

Die Beweggründe, warum wer welche Regeln missachtet ist auch gleichgültig.

Aber für dich sind ja fremde Meinungen Teufelswerk, nur das was du denkst ist die Wahrheit.

Leb mal weiter in deiner Traumwelt.

Fährst du deshalb so viel Fahrrad, weil man dir die FE entzogen hat und nicht wiedergeben möchte? Verstehen könnte ich es...


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willi
Beitrag 15.08.2005, 21:34
Beitrag #61


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Zitat (danke_mama @ 15.08.2005, 22:24)
vorgesehene Nutzung von Gehwegen für Verkehrszwecke

Hmmh, parkende Autos auf der Fahrbahn sind erlaubt (und gängige Praxis), so es denn nicht ausdrücklich aus irgendeiner Vorschrift heraus vorboten ist. Wenn sie dort stehen, sind sie halt da.
Analog der Fußgänger: Wer er auf dem Gehweg steht, steht er halt da. Warum sollte er das begründen müssen?
Ist natürlich nur eine persönliche Meinung.
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Deutrans
Beitrag 15.08.2005, 21:51
Beitrag #62


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Zitat
Du benutzt das Sprichwort aber nicht sprichwörtlich sondern wortwörtlich (du willst den Hund tatsächlich schlagen)


Neenee, Sigggi schlägt keinen Hund, er ist der Hund.


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sigggi
Beitrag 15.08.2005, 22:24
Beitrag #63


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Zitat (MickyMaus @ 15.08.2005, 22:27)
Fährst du deshalb so viel Fahrrad, weil man dir die FE entzogen hat und nicht wiedergeben möchte? Verstehen könnte ich es...

Möchte zwar nicht auf alles eingehen. Nur so viel.
Viel Fahrrad fahre ich, unter Anderem, weil ich keine Zeit habe mich stundenlang auf Parkplatzsuche zu begeben oder im täglichen, innerstädtischen Stau zu verplämpern. Auch weil Sport Körper und Geist fit hält. Man kann z.B. stundenlang diskutieren ohne müde zu werden smile.gif
Führerschein habe ich auch noch und zwar alle Klassen. Nur mein LKW Fahrlehrerschein ist schon seit 18 Jahren abgelaufen.


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Kolbenfeder
Beitrag 15.08.2005, 23:25
Beitrag #64


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Unabhängig ob der "Test" mit dem Bäckerrad sinnvoll, zumutbar, egoistisch oder rücksichtslos gewesen war.

Was ist wenn ein PKW-Fahrer das legal stehende Rad zur Seite stellt um dort selbt parken ( gar illegal ) zu können und der Radbesitzer es während der Fahrer wieder einsteigt zurückstellt?

Wer nötigt wen?
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Luxfur
Beitrag 16.08.2005, 00:10
Beitrag #65


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Autofahrer den Radfahrer?
Wenn der Platz es nicht hergibt, dass er dort parkt, dann hat er m.E. einfach woanders zu parken und nicht den Platz zu schaffen. Oder woher nähme er das Recht, an anderleuts Eigentum "herumzuparkplatzen".?


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MickyMaus
Beitrag 16.08.2005, 08:19
Beitrag #66


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Zitat (sigggi @ 15.08.2005, 23:24)
weil ich keine Zeit habe mich stundenlang auf Parkplatzsuche zu begeben oder im täglichen, innerstädtischen Stau zu verplämpern.

Aber hast genug Zeit, andere Zeitgenossen mit deinen Lieblingstests zu tyrannisieren? no.gif

Ich glaube dazu muss man nichts mehr sagen, außer vielleicht: Auch wenn du mal Fahrlehrer warst (oder immer noch bist): Nicht jeder will von dir erzogen werden...


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danke_mama
Beitrag 16.08.2005, 08:22
Beitrag #67


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Zitat (willi)
...parkende Autos auf der Fahrbahn sind erlaubt ... Wenn sie dort stehen, sind sie halt da.
Analog der Fußgänger: Wer er auf dem Gehweg steht, steht er halt da. Warum sollte er das begründen müssen?
@willi,
ich bin völlig deiner Meinung. Aber vielleicht könnte man uns entgegenhalten:
Richtig, das Auto parkt dort, weil es lt. StVO dort parken muss. Über rumstehende Fußgänger steht da einfach nix (hier eine humoristische Ausführung).
Der andere Autofahrer (der, der auf dem Gehweg parken will), beruft sich übrigens auch auf die StVO, die ihm das platzsparende Parken vorschreibt.
Der Fußgänger bleibt stumm, weil es, wie gesagt, in der StVO keine Textbausteine über stehende Fußgänger gibt. Dabei hofft er auf eine nicht zu enge Auslegung der Definition von "Verkehrszweck".

Neue Variante:
Ein Radler hat sein Rad so an die Laterne geschlossen, dass es schräg über den Gehweg ragt. Ich komme mit meinem überbreiten Zwillingskinderwagen nicht durch. Ich hebe das Rad an und drehe es längs. Darf ich in diesem Fall "an anderleuts Eigentum herumparkplatzen"?


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MickyMaus
Beitrag 16.08.2005, 08:28
Beitrag #68


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@Katharina: Ich würde ganz (rechtlich laienhaft) sagen: Ja darfst du, solange du nichts mutwillig zerstörst...


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Luxfur
Beitrag 16.08.2005, 12:42
Beitrag #69


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@Katharina:
Wenn es unabdingbar im Zuge der Selbsthilfe nötig ist um zu deinem Recht zu kommen, und da wirklich a) das Fahrrad mies steht b) nichts zu Bruch geht, würde ich das als Fahrradbesitzer gelassen sehen.
Bei dem Autofahrer aber der nur falsch parken möchte... nö.

@Sigggi:
Es ist herrlich mit welcher fast schon fachkompetenten Polemik du hier aufwartest. Natürlich ist sich MM über den sprichwörtlichen Charakter des "Hunde schlagens" bekannt, sonst würde er es kaum als Redewendung bezeichnen.
Allein aber das du mir die Vorhaltung machst, du hättest es aber auch bereits geschrieben ("Wie ich bereits sagte") ist, angesichts dessen das beim ersten Mal MM der Adressat war, m.E. ein Zeichen dafür, dass du mit dem sachlichen Umgang mit diesem Gespräch schon darin überfordert bist deine Gesprächspartner zu unterscheiden... oder hat es System, dass du ersteinmal gegen alle schiesst? rolleyes.gif

Zitat
Ich kann meine Aktionen Steuern, da ich immer dabei stehe und es nie zulassen würde, dass Jemand, z.B. mit dem Kinderwagen, wegen meinem Rad auf die Fahrbahn ausweichen muss, was auch noch nie passiert ist. Auch wenn ihr mir das hier so gerne unterstellen würdet.

Oh nein, du würdest sicherlich niemanden beeinflussen? Dazu möchte ich dir kurz deine Worte nocheinmal in Erinnerung rufen, als sie da lauten wie folgt:
Zitat
Werde das morgen gleich mal wieder mit meinem Lastenfahrrad ausprobieren. Ich such mir eine wartende Person aus und werde sie auffordern dort wegzugehen weil ich mein Lastenfahrrad dort hinstellen will. Wenn nicht zeige ich die Person wegen Nötigung an. Das wird bestimmt lustig.

Wird es sicher... wenn du sowas mit mir machen würdest, ich würde dich auslachen so lustig wärs wink.gif
Zitat
Das Problem ist, der Fussgänger weiss erstens nicht wer wann zuerst dort gestanden hat und zweitens nicht, dass ich das Fahrrad als Experiment dort hingstellt habe.

Ja wie denn nu? Löst du es sofort auf, oder ist es doch erstmal ein reales Hindernis? Geht ja nur eines von beidem.
Zitat
So kommt dort kaum noch Jemand durch.
Dann gehe ich etwas beiseite und warte was passiert. So gut wie jeder regt sich über mein Fahrrad auf und einmal wurde sogar die Polizei gerufen die dann mein Schloss öffnen lassen wollte.

Ich glaube das hier zeigt eindeutig, wie schnell und nachhaltig du da einschreitest... Daumen hoch für so viele Widersprüche auf so wenig Text... und dafür dass du eine nette Abm für mindestens zwei Beamte geschaffen hast. Gerade in Köln wird den Damen und Herren so kreuzlangweilig sein, dass sie sich darum reissen werden sich Leuten wie deiner anzunehmen.


Interessant, und damit der Nachfrage würdig, ist für mich noch dieser Satz:
Zitat
Die Beweggründe für einen Radfahrer nicht den Radweg zu benutzen sind wohl andere als die der Autofahrer die unberechtigterweise auf dem Fussweg parken.

Wieso ist es beim Radfahrer nur der Beweggrund nicht auf dem Radweg zu fahren, beim Autofahrer aber eine UNBERECHTIGTE Aktion (z.B. das Parken).
Du sprichst hier, ich halte dir zu Gute dass es subjektiv passiert sein wird, wieder einmal dem Autofahrer die Schuld zu. Davon dass der Fahrradfahrer UNBERECHTIGT nicht auf dem Radweg fährt lese ich bei dir nichts... und es gibt durchaus genug benutzungspflichtige Radwege (und eben von soeinem ist MM auch in seinem Beitrag ausgegangen).
Ich bin mir nunmehr nicht sicher, ob du einfach nicht liest was andere schreiben ehe du dazu deine Ergüsse formulierst, ob du einfach nicht noch einmal überfliegst was du da zusammengezimmert hast oder ob deine Wahrnehmung wirklich so einseitig -zu deinen Gunsten- ausgeprägt ist... dazu das Wort zum Wochenbeginn:

Bevorzugung: Ein Empfinden oder Geisteszustand, der auf der irrigen Annahme fußt, dass ein Ding besser sei als ein Anderes.
(-Ambrose Bierce)
wink.gif


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Selbär
Beitrag 05.03.2015, 11:14
Beitrag #70


Neuling
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Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Zitat (Kolbenfeder @ 14.08.2005, 08:12) *
Ein PKW-Fahrer der auf einem Bürgersteig widerrerchtlich parken will, wird der von einem Fußgänger der NICHT zur Seite tritt genötigt durch die Blockade des Bürgersteiges?

Auch dann nicht wenn schon 10 PKW auf dem Bürgersteig illegal stehen der 11. in die letzte Lücke will?

Bei dem Straftatbestand der Nötigung wird wohl neben der eigentlichen Handlung auch das Nötigungsziel zu prüfen und zumindest schlüssig nachzuweisen sein, was je nach konkretem Verhalten des Fußgängers leicht bis schwierig sein könnte. (Einem schwerhörigem, altem Mann, der mit dem Rücken zum PKW-Fahrer auf seinem Rollator sitzend eine Pause einlegt und sich vorher vergewissert hat, dass er nicht auf einem regulären Parkplatz oder in einem Einfahrtsbereich steht, wird dies wohl kaum nachzuweisen sein. Einem jungen Menschen, der plötzlich lossprintet, um noch vor dem PKW-Fahrer in die "Parklücke" zu springen und sich dort hinzusetzen, schon eher.) Das alleine ist aber wohl immer noch nicht ausreichend, denn selbst das BGH und BVerfG sind sich beim Gewaltbegriff in Verbindung mit Nötigung bisher nie wirklich 100%ig einig geworden, insbesondere auch im Hinblick z.B. auf Sitzstreiks. Allerdings ist bei diesen Diskussionen/Urteilen zu beachten, dass hierbei eigentlich immer um Handlungen ging, die sich gegen die Grundrechte anderer gerichtet haben und die nicht direkt mit o.g. Fall vergleichbar sind. In wie weit das widerrechtliche abstellen eines Fahrzeuges bzw. das widerrechtliche befahren des Gehwegs ein Grundrecht ist, wage ich zu bezweifeln, eben weil es verboten werden darf und eben auch ist. Außerdem werden unabhängig von dem Handlungsziel schon alleine durch die Handlung bei den in den Urteilen behandelten Sitzstreiks meist weitere (nachrangige) Rechtsgüter (Eigentumsrecht, Straßenverkehrsrecht usw.) verletzt, was in o.g. Fall nicht so eindeutig ist. (Hmm, vielleicht § 1 StVO, aber auch nur, wenn vorsätzlich.) Ich wage sehr schwer zu bezweifeln, dass – sofern sich der Fußgänger in der Verhandlung nicht total blöd verhält – im eine Nötigung zweifelsfrei nachzuweisen ist.
Die ethische Frage, ob sich ein Fußgänger absichtlich in den Weg stellen darf bzw. soll, um eine widerrechtliche Handlung (die aber mitunter allgemein geduldet wird) zu verhindern, ist dabei noch einmal etwas ganz anderes. Ich persönlich würde sagen, dass es nur dann okay wäre, wenn dadurch ein größeres Übel verhindert werden kann, z.B. weil jemand die Rettungseinfahrt eines Krankenhauses zuparken will (wobei ich mir ja nie zweifelsfrei sicher sein kann, dass er dort wirklich parken und nicht nur wenden will). Deshalb würde ich im allgemeinen sagen, dass es nicht okay ist, sich in den Weg zu stellen, auch wenn ich behinderndes Gehwegparken absolut unausstehlich finde.

Zu dem "Postfahrrad-Experiment":
Egal ob Fahrrad, Auto oder sonstiger Gegenstand, ich persönlich finde es eine absolute Frechheit, wenn irgendwer anderen Leuten vorsätzlich ein Hindernis bereitet. Selbst im Falle der Mutter mit Kinderwagen, wo das Hindernis lediglich billigend in Kauf genommen wird, bin ich persönlich der Meinung, dass sie nicht das Recht hat, ihren Kinderwagen so vor einem Geschäft stehen zu lassen, dass eine Hindernis entsteht – egal ob da andere widerrechtlich parken oder nicht. Soviel zu meinen ethischen Bedenken. Unrecht rechtfertigt m.E. kein anderes Unrecht. Sein Fahrrad jedoch dort abzustellen wo noch kein Auto parkt (es aber vielleicht zu erwarten ist), finde ich absolut in Ordnung, sofern zu dem Zeitpunkt genügend Platz verbleibt und keiner am rechtmäßigen Parken gehindert wird.

Ein leicht veränderter Fall:
Nehmen wir an, ein Fahrzeug parkt so eng, dass bereits zweifelsfrei eine Behinderung und Gefährdung vorliegt, z.B. 70 cm Restbreite auf dem Gehweg. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn ich daneben noch ein Fahrrad, Kinderwagen o.ä. so abstelle, dass dann niemand mehr durchkommt. (Hindernis und Gefährdung bestehen ja schon vorher und werden nicht erst durch meinen abgestellten Gegenstand herbeigeführt.) Es geht mir nur um die rechtlichen (z.B. StVO) Konsequenzen, denn moralisch fände ich das immer noch absolut verwerflich (s.o.).
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Speichenkarussell
Beitrag 05.03.2015, 11:41
Beitrag #71


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Du hast aber schon gemerkt, dass der Thread fast 10 Jahre alt ist? wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.03.2015, 11:48
Beitrag #72


bekennender Pfostenumfahrer
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vielleicht steht er als Fußgänger dort schon so lange und wartet das einer einparken will ? happy.gif
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W E R ?
Beitrag 05.03.2015, 11:55
Beitrag #73


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dann hat er die letzten Geburtstage wohl auf dem Gehweg gefeiert? think.gif
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Kühltaxi
Beitrag 05.03.2015, 12:04
Beitrag #74


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Nein, er befindet sich auf einem Kreuzzug gegen die Gehwegparker durch das gesamte Forum und jedes Thema das irgendwie damit zu tun hat.... whistling.gif


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Selbär
Beitrag 05.03.2015, 14:02
Beitrag #75


Neuling
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Zitat (Speichenkarussell @ 05.03.2015, 11:41) *
Du hast aber schon gemerkt, dass der Thread fast 10 Jahre alt ist? wavey.gif

Sorry, hatte das Datum des letzten Posts wirklich nicht gesehen, da der Link zu diesem Thread in einem anderen, aktuellen Beitrag gepostet wurde. Siehe hier: aktueller Post

Zitat (oscar_the_grouch @ 05.03.2015, 11:48) *
vielleicht steht er als Fußgänger dort schon so lange und wartet das einer einparken will ? happy.gif

Um, wie Du meinem Beitrag entnehmen kannst, dann unverzüglich Platz zu machen und zur Seite zu gehen?! Genau! Aber leider wollte ausgerechnet da keiner parken und ich konnte immer noch nicht weggehen. Mist!

Zitat (W E R ? @ 05.03.2015, 11:55) *
dann hat er die letzten Geburtstage wohl auf dem Gehweg gefeiert? think.gif

Japp, auf meinem Rollator sitzend, da die Radlager mittlerweile festgerostet sind. Du weißt ja, im Alter vergeht die Zeit im Fluge! wink.gif

Zitat (Kühltaxi @ 05.03.2015, 12:04) *
Nein, er befindet sich auf einem Kreuzzug gegen die Gehwegparker durch das gesamte Forum und jedes Thema das irgendwie damit zu tun hat.... whistling.gif

Stimmt, weil die mir immer "meinen" Parkplatz vor dem Haus wegnehmen. Deswegen stehe ich momentan ca. 15m weiter hinten, wo ich – mangels Gehwegbreite – auf der Fahrbahn parken mußte und jetzt Angst um meinen linken Außenspiegel habe. Den Unterschied zwischen behindernden und nicht-behindernden Gehwegparken werden die wenigsten jemals verstehen, weshalb ich den Leuten immer erzähle, dass die da nicht parken dürfen, um dann da selbst zu parken. Genau so mache ich das immer! Ganz bestimmt!
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helmet lampshade
Beitrag 05.03.2015, 15:34
Beitrag #76


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Zitat (Selbär @ 05.03.2015, 14:02) *
Den Unterschied zwischen behindernden und nicht-behindernden Gehwegparken werden die wenigsten jemals verstehen,

Warum? Man muss doch mit den rechten Rädern auf dem Gehweg stehen und was kann man denn dafür, wenn der schmal ist?
Irgendwo muss man doch parken, aber ganz auf der Straße? Nein, das geht gar nicht
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UX3
Beitrag 05.03.2015, 16:17
Beitrag #77


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Die ursprüngliche Frage wurde m. E. schon in Beitrag 4 durch das Gesetzteszitat beantwortet: "Wer ... rechtswidrig...": Der Fußgänger hält sich nicht rechtswidrig auf dem Gehweg auf, er darf sich dort aufhalten und kann dadurch keine Nötigung begehen.
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janr
Beitrag 05.03.2015, 17:00
Beitrag #78


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Zitat (UX3 @ 05.03.2015, 16:17) *
... Der Fußgänger hält sich nicht rechtswidrig auf dem Gehweg auf, ...
Wenn ich auf der Fahrbahn mit dem Auto fahre, halte ich mich auch nicht rechtswidrig dort auf.

Aber andere VT am Überschreiten der zHg zu hindern kann trotzdem Nötigung sein. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Schorsch
Beitrag 05.03.2015, 17:08
Beitrag #79


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Zitat (janr @ 05.03.2015, 17:00) *
Aber andere VT am Überschreiten der zHg zu hindern kann trotzdem Nötigung sein. wavey.gif

Wenn´s nicht gerade ein Einsatzfahrzeug ist, dann wäre das absurd - aber sich hast Du entsprechende Urteile?
Und wie würdest Du eine Anzeige dieses "Nötigers" formulieren?
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UX3
Beitrag 05.03.2015, 17:40
Beitrag #80


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Zitat (janr @ 05.03.2015, 17:00) *
Zitat (UX3 @ 05.03.2015, 16:17) *
... Der Fußgänger hält sich nicht rechtswidrig auf dem Gehweg auf, ...
Wenn ich auf der Fahrbahn mit dem Auto fahre, halte ich mich auch nicht rechtswidrig dort auf.

Aber andere VT am Überschreiten der zHg zu hindern kann trotzdem Nötigung sein. wavey.gif


Nur wenn du dabei gegen eine andere gesetzliche Vorschrift verstößt, z.B. auf der linken Spur fährst, obwohl die rechte frei wäre, dann hältst du dich zwar nicht rechtswidrig auf der Fahrbahn auf, aber rechtswidrig auf der linken Spur.
wavey.gif
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Ostfriese69
Beitrag 05.03.2015, 18:43
Beitrag #81


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Wobei ich auch das mehr als zweifelhaft finde, wenn ich unter Ausnutzung der zHg auf der linken Spur bin, denn für ALLE ist es besser wenn der Verkehr sich unter Ausnutzung der zHg auf alle Spuren gleichmäßig verteilt. Nur für den EINZELNEn, der sich über die zHg hinwegsetzt mag es schlechter sein.
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UX3
Beitrag 05.03.2015, 18:57
Beitrag #82


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Fürs Gesetz genügt ein einzelnes "Opfer".
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Ostfriese69
Beitrag 05.03.2015, 19:19
Beitrag #83


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Aber wie kann man Opfer sein, wenn man an einem rechtswidrigen Verhalten gehindert wird, welches also per se verboten ist.
Ist es auch Nötigung, wenn ich mein Auto oder mein Fahrrad abschließe und damit einen potentiellen anderen Nutzer an der Nutzung des Fahrzeuges hindere?
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UX3
Beitrag 05.03.2015, 19:25
Beitrag #84


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Nein, weil das Anschließen nicht gegen ein Gesetz verstößt (bzw. beim Auto sogar durch ein Gesetz vorgeschrieben wird).
Die nötigende Handlung muss rechtswidrig sein, also nicht z.B. durch Notwehr erlaubt. Auf die Rechtswidrigkeit dessen, woran das "Opfer" gehindert wird, kommt es insoweit nicht an.
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Ostfriese69
Beitrag 05.03.2015, 22:03
Beitrag #85


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Also ist das Anschliessen eines Fahrrades an eine Baum/Geländer nicht nur eine Sachbeschädigung sondern dann auch eine Nötigung gegenüber einem potentiellen Ausleiher.
Ich finde es trotzdem mehr als eigenartig, dass ich mich einschränken muss (ggf abbremsen, um auf die rechte Spur zu kommen), um jemandem anderes ein rechtswidriges Verhalten zu ermöglichen.
Wie sieht es denn mit Fußgängern im VVB aus? Müssen die auch zur Seite springen? Gut dass bei meinem Fall in der 20er Zone der Autofahrer keine Anzeige wegen Nötigung gegen mich gestellt hat, weil ich nicht auf den Gehweg fuhr, um ihn vorbeizulassen.
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UX3
Beitrag 05.03.2015, 22:27
Beitrag #86


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Ist im VVB die gleichberechtigte Straßenbenutzung durch Fußgänger nicht ausdrücklich erlaubt? Irgendwie kann ich da schon wieder keine Rechtswidrigkeit finden.
Bei deiner Nutzung der 20er-Zone mit der korrekten Höchstgeschwindigkeit auch nicht, oder hast du dabei z.B. zwei Spuren blockiert?
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Ostfriese69
Beitrag 05.03.2015, 23:38
Beitrag #87


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Ok, was ist also der Unterschied, wenn ich auf der linken Spur der Autobahn (beschränkt auf 100 relativ voll, viele Lkw auf der rechten Spur) mitt 100 fahre, ich darf dort sein, schneller darf ich auch nicht, um nach rechts zu kommen muss ich bremsen. Warum ist es dann eine Nötigung wenn ich dort bleibe? Warum kann ein Fußgänger auf dem Gehweg ein Kraftfahrzeug, welches dort rechtswidrig parken will nötigen und selbst das mit dem Pkw gegen den Fußgänger zu fahren um rechtswidrige Zwecke durchzusetzen ist eine gerechtfertigte Nothilfe?
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Mueck
Beitrag 05.03.2015, 23:51
Beitrag #88


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Zitat (UX3 @ 05.03.2015, 16:17) *
Die ursprüngliche Frage wurde m. E. schon in Beitrag 4 durch das Gesetzteszitat beantwortet: "Wer ... rechtswidrig...": Der Fußgänger hält sich nicht rechtswidrig auf dem Gehweg auf, er darf sich dort aufhalten und kann dadurch keine Nötigung begehen.
Und sogar noch weitergehend [aus der WP zur Notwehr]:
"Im modernen Sprachgebrauch wird oft die Grundsatzformel „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ (auch Rechtsbewährungsprinzip genannt) gebraucht."

In wieweit ist das Prinzip, unabhängig von der Notwehr, eigentlich allgemeingültig?

Das OP erinnert mich an einen Vorfall, keine Ahnung, ob ich das hier schon mal schrieb, mit einem speziell begabten Autofahrer ...
Kleine kurze Straße, niveaugleich gestaltet, aber von der Pflasterung "Mitte" und "Rand" unterscheidbar, mit 250 auf der einen Seite gesperrt, irgendwas frei, auf der anderen Seite geht's als Fuzo weiter.
Mueck geht die 250er Seite rein und zwar auf der linken Seite, am anderen Ende parken hauswandnah Kfz, ist aber noch weit wech ...
Vom Fuzo-Ende kommt Klein-Lkw, fährt ein Stück, macht einen Schlenker nach rechts und bleibt mit der Front vorm Mueck stehen.
Mueck bleibt auch stehen und harrt der Dinge ...
Irgendwann öffnet Fahrer die Tür "Ich darf hier parken!"
"Na und, Du @#§$³ [...]!"
Muech rührt sich nicht vom Fleck
Irgendwann gibt der Fahrer auf und stößt zurück.

Ich fand schade, das Teeren und Federn irgendwie aus der Mode gekommen ist, hätte da grad Lust zu gehabt ...

Zu den Nebenkriegsschauplätzen:
Das Ausnutzen beider Spuren ist ja ok, wenn rechts nicht frei ist ...

Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen ist dann ok, wenn es nicht behindert.
Wenn das gehwegparkende Auto zuerst da ist, hat man Pech gehabt. Richtiger wäre es, freie Gehwegparkerlücken mit Fahrrädern bordsteinnah zu beparken, aber dann landen wir vermutlich bei Fahrzeugumsetzdiskussionsfäden wie der kürzlich im Innehof oder der heutige mit dem Roller ...
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helmet lampshade
Beitrag 06.03.2015, 16:53
Beitrag #89


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Zitat (janr @ 05.03.2015, 17:00) *
Aber andere VT am Überschreiten der zHg zu hindern kann trotzdem Nötigung sein. wavey.gif

Es kann sogar Nötigung sein gegen Verkehrsregeln nicht zu verstoßen, z.B. an durchgezogenen Linien oder Sperrflächen zu warten, (-> Q-Tip)

Ich könnte mir auch vorstellenm, dass man ein Verfahren riskiert, wenn man in einer blockierten Einbahnstraße unbedingt das Eintreffen der Polizei abwarten will bevor man mal ein paar Meter zurücksetzt
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UX3
Beitrag 06.03.2015, 19:12
Beitrag #90


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Zitat (Ostfriese69 @ 05.03.2015, 23:38) *
Ok, was ist also der Unterschied, wenn ich auf der linken Spur der Autobahn (beschränkt auf 100 relativ voll, viele Lkw auf der rechten Spur) mitt 100 fahre, ich darf dort sein, schneller darf ich auch nicht, um nach rechts zu kommen muss ich bremsen. Warum ist es dann eine Nötigung wenn ich dort bleibe?


Darfst du wirklich dort sein? Doch eigentlich nur zum Überholen, und wenn das mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht geht, dann darfst du auch nicht dort sein.
Wenn rechts ein Lkw am andern ist und diese ausreichend langsamer fahren, so dass du sie zulässigerweise Überholen kannst, ist es m. E. keine Nötigung, auch wenn es länger dauert, alle zu überholen. Dann hat der hinter dir Pech gehabt, wenn er 200 fahren will.

Zitat (Ostfriese69 @ 05.03.2015, 23:38) *
Warum kann ein Fußgänger auf dem Gehweg ein Kraftfahrzeug, welches dort rechtswidrig parken will nötigen und selbst das mit dem Pkw gegen den Fußgänger zu fahren um rechtswidrige Zwecke durchzusetzen ist eine gerechtfertigte Nothilfe?

Ich sag doch grade dass der Fußgänger den Gehwegparker nicht nötigt no.gif
Beiseiteschieben ist nur erlaubt, wenn der Fußgänger einen Parkplatz blockiert, nicht wenn er den Gehweg blockiert.
Der Unterschied ist, dass sich der Fußgängenr in dem Fall rechtswidrig auf dem Parkplatz aufhält. Er dürfte sich aber schwertun, sich rechtswidrig auf dem Gehweg aufzuhalten.
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 09.03.2015, 11:41
Beitrag #91





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Warum gehts hier um Nötigung, ist die Behinderung dem geheiligten Auto etwa zu billig?
Nichtmal beim umgekehrten Fall, wenn beispielsweise ein Fußgänger auf der Fahrbahn rumsteht, handelt es sich um Nötigung, sondern nur um Behinderung. Steht er auf Radwegen rum, ists nichtmal Behinderung.
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Selbär
Beitrag 09.03.2015, 12:25
Beitrag #92


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Zitat (Pockensuppe @ 09.03.2015, 11:41) *
Steht er auf Radwegen rum, ists nichtmal Behinderung.

*Troll*
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