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> Fahren im Wald, Wo ist eine Beschilderung erforderlich?
smike
Beitrag 10.08.2005, 18:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich bin neulich versehentlich mit meinem Auto in den Wald geraten. Bei Einfahrt in den Wald habe ich keine Schilder vorgefunden, die mir das verboten hätten.

Gleich drauf bin ich dem Förster begegnet, der mich nach §37(4) Nr. 1 LWaldG in Verbindung mit §83(2) Nr. 4 LWaldG (Baden-Württemberg) angezeigt hat.

Ich habe es im Anhörungsbogen geschildert, dass der Weg nicht als "nicht öffentlich erkennbar" war und zudem kein Schild da war, das mir die Einfahrt verboten hätte.

Trotzdem kam gleich drauf ein Bußgeldbescheid mit der Unterstellung, dies absichtlich gemacht zu haben.

Jetzt meine Frage:
Wie gross ist meine Chance Einspruch einzulegen?

Dank und Gruß,
SMIKE
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Peter Lustig
Beitrag 10.08.2005, 18:59
Beitrag #2


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Um gegen eine Vorschrift aus dem Landschafts- oder Naturschutz zu verstoßen, braucht es keine Sperrschilder. Allein die Tatsache, dass nach den einschlägigen Bestimmungen geschützte Flächen befahren werden, zu denen ggf. auch Wege zu zählen sind, reicht für die Erfüllung des Tatbestands schon aus. Und Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Von daher gebe ich einem Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid, der u.U. saftig ausfallen kann, wenig Erfolgschancen, zumal ja auch Deine Person feststeht, so dass Du Dich nicht auf den großen Unbekannten herausreden kannst, der mit Deinem Fahrzeug gefahren ist.
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LKW-Stefan
Beitrag 11.08.2005, 08:05
Beitrag #3


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nur immer komisch dass sofort nach dem Einfahren gleich der Förster dasteht und
freundlich winkt tongue.gif

bin als Forstarbeiter selber fast jeden Tag im Wald unterwegs, und treffe selten auf
Förster / Jäger oder sonstige "Aufsichtspersonen"...

Wenn man natürlich quer durch den Wald heizt ists kein Wunder wenn man dafür auch
ne Strafe aufgebrummt kriegt. Ist doch wie überall - die eine Berechtigung haben
dürfen im Wald fahren (Landwirte, Forstwirte, Jäger usw.) der Rest hat mitm PKW
im Wald nix verloren wavey.gif


--------------------
Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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gullideckell
Beitrag 24.12.2009, 15:17
Beitrag #4


Neuling


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Hallo,


ich bin vorigen Sonntag über einen feldweg gefahren.

heute morgen kam ein Brief worin stand, dass ich eine

Zuwiederhandlung gegen §§37 Abs. 4 Nr. 1 u. 83 Abs. 2 Nr 4 LWaldG

gemacht habe.


Nun wollte ich fragen da das ja das gleiche wie oben ist, mit was ich jetzt rechnen kann.



Grüße Gullideckell
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haschee
Beitrag 24.12.2009, 20:02
Beitrag #5


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Erstmal
Willkommen im Verkehrsportal! flowers.gif



Welcher Wald wars denn?

http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180

dann kann man mehr sagen. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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gullideckell
Beitrag 25.12.2009, 01:49
Beitrag #6


Neuling


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hallo,

Baden Würtembergischer Wald.

Bei Bartholomä.


Grüße Jermaine
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.12.2009, 01:55
Beitrag #7





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Zitat (gullideckell @ 24.12.2009, 15:17) *
... mit was ich jetzt rechnen kann.

Mit einem Bußgeld, das bis zu 2500 Euro betragen kann, das aber realistisch gesehen eher im Bereich von 50 bis 100 Euro liegen dürfte. Wie auch im Verkehrsrecht, muss aber feststehen, dass du der Fahrer warst. Ist denn das der Fall?
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vn-mini
Beitrag 25.12.2009, 11:42
Beitrag #8


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In Gegenden, in denen es noch unbefestigte Wege durch Wälder gibt, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (so z.B. hier im Oberbergischen), könnte ein Einspruch durchaus Erfolgsaussichten haben. Im Gegenzug steht hier an jeder möglichen und unmöglichen Einmündung Richtung Wald ein Verbotsschild, so dass man (hier) aus einem fehlenden Verbotsschild durchaus ableiten kann, dass der Weg nicht tabu ist.


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Haberlon
Beitrag 25.12.2009, 11:51
Beitrag #9


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Ist es denn wirklich so, daß ich erraten muß, ob der Weg für mich erlaubt ist, oder nicht?

Das kann es doch eigentlich nicht sein! Wenn kein Schild dasteht und er zumindest grob befestigt ist (also keine 2 Matschrinnen, die 2x im Jahr vom Holzlaster befahren werden), dann kann ich doch nicht riechen, daß es verboten ist, dort zu fahren.

Bild Dieses Schild steht ja nicht umsonst an vielen Waldeinfahrten (wobei ich es in dieser Version mit neuen Piktogrammen noch nie gesehen hab).
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Wollf_0708
Beitrag 25.12.2009, 12:07
Beitrag #10


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Bild
Der etwa 20 Meter hinter dem Schild liegende Baum auf dem Weg, hätte IMHO das schöne Schild erspart. laugh2.gif

Oder ist er umgelegt für die Deppen, die das Schild nicht beachten wollen think.gif

Weihnachtliche Grüße
WolFgang
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Gast_Bernie_*
Beitrag 25.12.2009, 12:26
Beitrag #11





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Wenn man an allen Feld- und Waldwege Sperrschilder stellen soll, kaufe ich mir morgen ALLE Aktien sämtlicher registrierte Verkehrszeichenhersteller!!! dribble.gif

Deshalb wird nur dort aufgestellt, wo es regelmäßig missbraucht wird, oder wo tatsächlich Baulich bedingt als "normale" Straße gewertet werden KÖNNTE!

Eine klassische Beispiel bei mir in der Nähe: Es gibt auf der Strecke zwischen Ehingen/Donau und Weilersteußlingen eine Straße, die praktisch nichts anderes als ein geschotterte Waldweg ist! Entlang der Bundesstraße führen VIELE Waldwege ab, und nur an diese eine steht eine Wegweiser nach Weilersteußlingen! Der Rest ist auch OHNE Beschilderung gesperrt!! Entlang dieser nach Weilersteußlingen wegweisende Waldweg steht dafür an jede gute Waldweg-Abwege eine Sperrschild, so daß man "gezwungen" bleibt, auf diesen Weg zu bleiben! Der Förster zeigt sogar während der Reisteil-Abfuhr wie immer SÄMTLICHE Fahrzeuge (incl. Landwirte, die Holz abfahren!) an, so hat er schon so manche Holz-Diebe erwischt!! Denn schließlich darf selbst der Landwirt normalerweise nur ins Wald fahren, wenn er dort auch hin muss! Egal ob mit Trecker oder PKW!

Zitat (Wollf_0708 @ 25.12.2009, 12:07) *
Oder ist er umgelegt für die Deppen, die das Schild nicht beachten wollen think.gif

...oder wie ich, damit mir keiner mein Holz abfährt... whistling.gif
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magnum88
Beitrag 25.12.2009, 14:16
Beitrag #12


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Das Stämmchen wäre in nicht mal zwei Minuten zerlegt und auf die Seite geräumt oder liegt ruckzuck mit beim anderen Holz... thread.gif
laugh2.gif Außer Bernie hätte schöne lange Baustahleisen eingeschlagen, was die Kette gar nicht lustig finden würde... ranting.gif tongue.gif












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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_Bernie_*
Beitrag 25.12.2009, 18:18
Beitrag #13





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Mensch!! blink.gif Du kannst ja Hellsehen!!! Kannst du mir mein Zukunft vorhersagen?? laugh2.gif
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Wollf_0708
Beitrag 26.12.2009, 11:12
Beitrag #14


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Zitat (magnum88 @ 25.12.2009, 14:16) *
Das Stämmchen wäre in nicht mal zwei Minuten zerlegt und auf die Seite geräumt oder liegt ruckzuck mit beim anderen Holz.

Mit der Motorsäge in der Hand
Kommt man durch´s ganze Land.

Alte Holzmacherweisheit thread.gif whistling.gif .
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steve5
Beitrag 26.12.2009, 12:00
Beitrag #15


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Zitat (gullideckell @ 24.12.2009, 15:17) *
Hallo,


ich bin vorigen Sonntag über einen feldweg gefahren.

heute morgen kam ein Brief worin stand, dass ich eine

Zuwiederhandlung gegen §§37 Abs. 4 Nr. 1 u. 83 Abs. 2 Nr 4 LWaldG

gemacht habe.


Nun wollte ich fragen da das ja das gleiche wie oben ist, mit was ich jetzt rechnen kann.



Grüße Gullideckell


Seit wann ist es verboten, auf Feldwegen zu fahren, die nicht für die Benutzung durch KFZ ausgeschlossen sind?
Sind das nicht ganz normale Straßen?
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Haberlon
Beitrag 28.12.2009, 00:24
Beitrag #16


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Zitat (Bernie @ 25.12.2009, 12:26) *
Wenn man an allen Feld- und Waldwege Sperrschilder stellen soll, kaufe ich mir morgen ALLE Aktien sämtlicher registrierte Verkehrszeichenhersteller!!! dribble.gif


Habe jetzt mal die Augen offen gehalten. Bin zwar nicht allzu weit auf Waldwegen herumgekommen, aber ich habe keinen befestigten (Schotter, Asphalt ...) Weg gesehen, der nicht entweder für den Nicht-Anliegerverkehr gesperrt war oder durch das viereckige grüne Schild.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 28.12.2009, 00:38
Beitrag #17





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In meine Gegend sind (wenns hoch kommt) 5% der Feld- und Waldwege per VZ gesperrt!
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superdiesel
Beitrag 28.12.2009, 00:59
Beitrag #18


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In meiner Gegend sind alle gesperrt.
Ich würde mir geradezu mal einen nicht gesperrten wünschen. wink.gif

Vielleicht wird das je nach Bundesland unterschiedlich gehabt?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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vn-mini
Beitrag 28.12.2009, 09:08
Beitrag #19


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Ich glaube, dass die Beantwortung der Ausgangsfrage zumindest auch von der regionalen Praxis abhängig ist, die anscheinend sehr unterschiedlich ist. Dort, wo mit Schildern gespart wird, dürfte das Befahren von (offensichtlichen) Waldwegen subjektiv eher vorwerfbar sein, als dort, wo infolge der Schilderhäufung eher der Umkehrschluß (kein Schild, kein Verbot) naheliegt.


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