... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Parken auf angeblichen Privatparkplatz /Knöllchen, P auf Privatparkplatz und Knöllchen?
DenJag
Beitrag 07.08.2005, 18:01
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 1
Beigetreten: 07.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11944



    
 
Hallo zusammen!

Ich habe gestern auf einem angeblichen Privatparkplatz gegenüber von einer Videothek geparkt. Dort habe ich ein Video abgegeben und bin nach 1:30Min wieder ins Auto gestiegen. Vorher ist mir schon ein Mann aufgefallen, der mit Block und Kugelschreiber auf dem Parkplatz hin und her ging und mich beobachtete. Als ich, wie schon erwähnt wieder zum Auto kam, war ein Strafzettel am Fenster mit Überweisungsträger (10 Euro):

Folgendes Stand auf dem Zettel:

"""BEBÜHRENPFLICHTIGER PRIVATPARKPLATZ"""

" Sie haben keinen Parkschein gelöst bzw. die Parkzeit überschritten. Wir fordern Sie deshalb auf, die erhöhte Parkgebühr von EURO 10,-- mit beiliegendem Überweisungsträger/Zahlschein innerhalb 8 Tagen auf das Konto der Kneuer Gebäudemanagement GmbH zu überweisen.
Ihr Kennzeichen ist registriert. Sollten Sie erneut ohne gültigen Parkschein parken, wird Ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.
Sollte die Zahlung ausbleiben, werden ggf. rechtliche Schritte eingeleitet.

Kneuer Gebäude- und Anlagenmanagement GmbH
Adresse etc...

Ich habe dort kein Privatparkplatzschild gelesen. Ich parkte dort schon seit 3 Jahren, immer wenn ich zur Videothek wollte, noch nie bekam ich einen solchen Strafzettel. Auch Parkautomaten sah ich keine, geschweige denn ein Hinweisscild zu denen. Wie sieht es denn aus? Selbst wenn der Parkplatz auch als Privatparkplatz ausgeschildert wäre? Es ist klar, dass mich der Eigentümer des Parkplatzes abschlepen lassen könnte, aber Starfzettel verteilen??! Das habe ich noch nie gehört. Und dann noch 10 Euro für 1 1/2 Minuten...Ich werde einfach nicht auf den Zettel bzw. Überweisungsträger reagieren. Mal schauen was kommt. Ich lass es einfach drauf ankommen. Was würdet Ihr in meinem Falle tun? Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen,

mit freundlichen Grüßen,

DenJag
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 07.08.2005, 18:17
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Rechtliche Grundlage: Privat-(Zivil-)recht. Keine verkehrsrechtliche Grundlage.

Wahrscheinlich wirst Du als Nächstes eine Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt bekommen und die Geschichte wird sich anschließend schön langsam verteuern. sad.gif

Schau einmal genau hin, ob nicht an der Einfahrt des Parkplatzes ein neues Schild steht, auf dem so etwas Ähnliches wie Benutzungsordnung, Gebührenordnung oder so prangt. Durch das Einfahren in den Parkplatz bist Du in diesem Fall einen Benutzungsvertrag auf der Basis der Regelungen auf diesem Schild eingegangen und hast Dich stillschweigend damit einverstanden erklärt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
magnum88
Beitrag 07.08.2005, 18:23
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7999
Beigetreten: 04.08.2005
Mitglieds-Nr.: 11861



Wo genau war das? Evtl. in Erlangen?

Es gibt laut Google eine Firma mit diesem Namen, die Kunde von Automaten Technik Baumann ist und diese Firma stellt Parkscheinautomaten her...

Es kann also was dran sein an dieser Sache.


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Alfredino
Beitrag 08.09.2005, 10:14
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 08.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12776



Hallo,

habe gestern genau den selben Strafzettel bekommen (ja, in Erlangen).

Muß dazu sagen, da war auch ein Schild auf dem was von "gebührenpflichtiger Privatparplatz" stand. Einen Parkscheinautomaten gab es auch.
Wollte nur schnell was erledigen und hatte es eilig... naja, wie das halt so ist...

Dem Strafzettel hängt ein Überweisunsträger (Begünstigter: Kneuer Gebäudemanagement) an.

Frage mich jetzt nur, ob es überhaupt rechtmäßig ist, dass Privte Personen oder Unternehmen Strafzettel verteilen und ggf. gegen den Fahrzeughalter ermitteln. Steht das nicht nur der Stadt / Polizei zu?

Würde mich nur mal interessieren... think.gif

Danke schonmal.

Gruß. Alfredino
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 08.09.2005, 10:20
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



@Alfredino: ich denke, das beantwortet deine Frage:
Zitat (Peter Lustig @ 07.08.2005, 19:17)
Rechtliche Grundlage: Privat-(Zivil-)recht. Keine verkehrsrechtliche Grundlage.

Wahrscheinlich wirst Du als Nächstes eine Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt bekommen und die Geschichte wird sich anschließend schön langsam verteuern.  sad.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 08.09.2005, 10:28
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Damit ist aber nicht gesagt, dass es dazu kommen muss. Möglicherweise zieht man auch den Schwanz ein, wenn Widerspruch kommt, und verzichtet darauf, wegen der vergleichsweisen läppischen 10 € weitere rechtliche Schritte noch dazu mit möglicherweise unsicheren Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsverfahrens einzuleiten.

Dann würde zwar wieder einmal der Brave, der bezahlt, der Dumme sein. Aber so ist es nun einmal im Leben. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Vmax
Beitrag 08.09.2005, 10:36
Beitrag #7


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 620
Beigetreten: 13.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10276



Auf Privatparkplätzen gilt übrigens einzig und allein das Verursacherprinzip und es gibt hier auch keine Halterhaftung. Der Halter muss also weder das Knöllchen zahlen noch kann man ihm irgendwelche Verfahrenskosten aufbürden. Und der Halter hat gegenüber Privatfirmen auch keinerlei Mitwirkungspflicht bei der Klärung, wer denn der Verursacher war.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Alfredino
Beitrag 08.09.2005, 12:30
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 08.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12776



Also ist es dem Parkplatzinhaber gestattet durch das Kfz-Kennzeichen den Fahrzeughalter zu ermitteln? und wie funktioniert das überhaupt - als Privatfirma?
Ich, als Privatperson, kann doch auch nicht einfach so Informationen über ein beliebiges Kfz-Zeichen in Erfahrung bringen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 08.09.2005, 12:36
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Der § 39 StVG läßt eine Übermittlung der Halterdaten für solche Zwecke zu.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Chris74
Beitrag 24.07.2007, 22:30
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 24.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34541



Hallo!

Ich habe einen Brief von einem Anwalt bekommen, der zu den 20€ "Nutzungsentgeld" auch noch einen Unkostenbeitrag von 28€ haben will - also für 5min. Parken 48€...

Kann man sich gegen eine solche Abzocke mit "stillschweigenden Einverständnis" nicht irgendwie schützen? Ich habe dem Anwalt nun einen Brief geschrieben und will wissen, mofür er denn diese Ausgaben gehabt haben will... Was kann denn da noch auf mich zu kommen?

Gruss
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 24.07.2007, 23:07
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602



Wenn das der Stadtkämmerer mitkriegt, werden die Parkgebühren aber kräftig ansteigen. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
neunundsechzig
Beitrag 31.08.2007, 01:51
Beitrag #12


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 18.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14740



Da bin ich hier ja genau richtig.

Ich habe eben meine Freundin mit íhrem Auto vom Bahnhof abgeholt.
Der Parkplatz wurde von der Bahn AG an irgendeine merkwürdige Firma verkauft, die dort
Gebühren erhebt. Nachdem ich dort 1 Minute stand, wurde ich unverschämt vom
dortigen Parkwächter angemacht:
"Hier können sie nicht parken, da hinten, kostet X Euro"
Daraufhin bin ich eine Runde gefahren und habe mich an anderer Stelle wieder für eine Minute hingestellt.
Er machte dann Stress und ich fragte ihn, ob hier nicht die STVO gelte, schließlich sei Halten bis zu
3 Minuten erlaubt.
Er schrieb sich trotzdem das Kennzeichen von ihrem Auto auf und gab mir ein Ticket über 26 €.

Frage:
Definitiv gibt es keinen Weg das Geld bei meiner Freundin einzutreiben?

Die Frage nach Parken und Halten scheint hier ehr zweitrangig, da er meine Personalien nicht hat?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HansKäse
Beitrag 01.09.2007, 07:34
Beitrag #13


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 367
Beigetreten: 20.06.2007
Wohnort: Hannover
Mitglieds-Nr.: 33138



Zitat
Kann man sich gegen eine solche Abzocke mit "stillschweigenden Einverständnis" nicht irgendwie schützen? Ich habe dem Anwalt nun einen Brief geschrieben und will wissen, mofür er denn diese Ausgaben gehabt haben will... Was kann denn da noch auf mich zu kommen?


ja. peinlich genau auf fremdes eigentum und ggf. benutzungsregelungen beachten.

dem anwalt einen brief zu schreiben und ihn zu fragen, wofür die ausgaben angefallen sind, ist m.e. vollkommen sinnlos. du wirst allenfalls antwort in form eines mahnbescheides bekommen.

deine frage beantwortet sich nach dem gebührenverzeichnis des rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. geschäftsgebühr, auslagenpauschale, märchensteuer (## 2300, 7001, 7008).

allgemein: ich glaube, in diesen fällen kommen zwei extreme aufeinander: die eine seite, die glaubt, immerzu ein kleines bisschen gegen regeln verstoßen zu dürfen und die andere seite, die schamlos den längeren hebel aufgrund eines windigen vertragsmodells (parkplatzbedingungen) ausnutzt.

Zitat
Frage mich jetzt nur, ob es überhaupt rechtmäßig ist, dass Privte Personen oder Unternehmen Strafzettel verteilen und ggf. gegen den Fahrzeughalter ermitteln. Steht das nicht nur der Stadt / Polizei zu?


es ist ja kein strafzettel im sinne eines verwarnungsgeldes, sondern rechtlich gesehen eine "vertragsstrafe". die kann jeder erheben, wenn er vorher einen entsprechenden vertrag schließt. für den vertragsschluß ist grundsätzliche keine form vorgeschrieben, weshalb er auch durch "schlüssiges verhalten" möglich ist. die frage ist nur: mit wem wurde der vertrag geschlossen - gegen wen kann also die vertragsstrafe durchgesetzt werden? wohl kaum zwangsläufig mit dem halter des fahrzeuges.. dazu gab es ja schon den hinweis wink.gif


--------------------
..wem du's heute kannst besorgen den vertröste nicht auf morgen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
temp200
Beitrag 06.03.2010, 18:56
Beitrag #14


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 06.03.2010
Mitglieds-Nr.: 53031



Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
Der Anwalt stellt KEINEN Mahnbescheid, weil er weiß, dass er damit keinen Erfolg hat.

Durch das Abstellen des Fahrzeugs ist ein Vertrag zwischen FAHRER und Parkplatzpächter zustandegekommen.
Der Pächter hat aber keine Chance, die Identität des Fahrers zu ermitteln.
Deshalb wendet er sich in der Folge an den HALTER des Fahrzeugs.
Bei Fahrer und Halter muss es sich ja nicht um dieselbe Person handeln.

Ich habe das im letzten Jahr durchexerziert.
Wohldosiert steigt mit jedem Brief der geforderte Betrag. Damit spielt man aber nur mit den Nerven des Halters.
Erst Forderung und Mahnung vom Parkplatzpächter.
Dann Forderung und Mahnung durch eine Inkassogesellschaft.
Schließlich meldet sich die Anwaltskanzlei. Butterweich kommen die sogar mit Teilzahlungsangeboten.
Dümmer kann man ja gar nicht kunftun, dass man kein Mittel zur Durchsetzung hat.
Trotzdem wird versucht, den Nervenkrieg mit der Androhung eines Mahnbescheides zu eskalieren.

Das kann man sich aber ersparen, wenn man gleich auf das erste Schreiben des Anwalts mit einem kurzen, knackigen Brief zeigt, dass man über juristische Kenntnisse verfügt und sich eben nicht weichkochen lässt:
"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."
Diese Formulierung lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.
Sofort ist Ruhe im Karton.
Von dem Anwalt hört man nichts mehr.

Legt den Leuten das Handwerk!

Der Beitrag wurde von temp200 bearbeitet: 06.03.2010, 18:58
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeidiHasi11
Beitrag 10.08.2010, 13:45
Beitrag #15


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 10.08.2010
Mitglieds-Nr.: 55203



Pustekuchen!
Habe nach zwei Schreiben des Anwalts, die ich wie geraten geflissentlich ignoriert habe, nach nun einem Jahr einen Mahnbescheid erhalten. Ich habe damals angeblich auf einem Parkplatz der Kneuer GmbH geparkt. Mein Auto wird von mehreren Personen genutzt, keiner konnte sich nach Wochen mehr daran erinnern, somit habe ich als Halter den Totstellreflex praktiziert. Mittlerweile beträgt die Forderung (angeblich waren es anfangs 20 Euro, was ich persönlich ja nicht nachvollziehen kann) 95,83 Euro. Nun kann ich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, für diesen Fall hat der Antragsteller aber die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Soll ich nun Widerspruch einlegen oder lieber klein bei geben, bevor es noch teuerer wird? Hat schon mal jemand einen Mahnbescheid erhalten? Alle Beitrage schließen diese Möglichkeit immer aus. So ein Mist!!! crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 10.08.2010, 13:55
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



bis hierhin war der Aufwand für den Anwalt auch noch minimal. Dich kostet es jetzt zwei Zeilen, dem Bescheid zu widersprechen. Der Anwalt muss dann klagen. Ob er das tut? Zweifel, Zweifel.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 10.08.2010, 15:45
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17708
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Ob diese Antwortem dem TE nach drei Jahren noch helfen? unsure.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schneepflug44
Beitrag 09.11.2010, 16:40
Beitrag #18


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 09.11.2010
Mitglieds-Nr.: 56346



mich würde interessieren, wie die Geschichte denn ausging - ich habe nun auch einen Schrieb vom Anwalt bekommen. 38,- € Euro soll ich zahlen, nachdem ich
den 10,-€ Strafzettel der Firma Kneuer ignoriert habe. Normalerweise zahle ich Strafzettel sofort - allerdings sah es bei jenem Parkplatz sehr danach aus, als wolle man lieber die 10,-€ anstatt der Parkgebühr (keine Beleuchtung, keine Schranke, keine Hinweisschilder - nur eine winzige Tafel mit dem Hinweis "gebührenpflichtig"). Eine echte Abzocke!
Was passiert, wenn ich die Briefe weiter ignoriere (abgesehen von höheren Forderungen)?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 09.11.2010, 17:07
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17708
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (schneepflug44 @ 09.11.2010, 16:40) *
Was passiert, wenn ich die Briefe weiter ignoriere (abgesehen von höheren Forderungen)?
Eher wenig bis nix.
Lediglich einem gerichtlichen Mahnbescheid musst Du widersprechen, wird dieser rechtskräftig kann die Forderung vollstreckt werden, egal ob sie zu Recht besteht oder nicht.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CEMartin
Beitrag 10.11.2010, 11:10
Beitrag #20


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 288
Beigetreten: 27.08.2010
Wohnort: God´s own downtown
Mitglieds-Nr.: 55428



Das ist ja krasser als in den billigsten TV- Filmchen !

Wer wegen eines angeblichen Privatstrafzettels nicht zahlt, den muß der eintreibenwollende Anspruchsteller verklagen. Nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid -- wurde diese Frist versäumt, kann man genauso problemlos auch noch gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen -- wird der potentielle Kläger vom Gericht um Überweisung eines nicht zu kleinen Gerichtskostenvorschusses zwecks Eröffnung der Güte- / Hauptverhandlung gebeten. Selbst wenn der Kläger die Kohle zahlt, wird von amts wegen das Gericht konkret im Rahmen der Beweisaufnahme prüfen, wer denn nun Beklagter (passivlegitimiert) sein soll. Soll es der Halter sein, entfällt ohnehin mangels Vertragsschlusses jede Anspruchsgrundlage; sollte es der Fahrer sein -- kennen wir ihn leider nicht; zumindest wissen wir nichts davon. So ein Pech aber auch.
Ich kann mir beim schlechtesten Willen nicht vorstellen, daß unsere vergleichsweise objektiv arbeitende Justiz sich als Handlanger für betrugsähnliche Machenschaften zur Verfügung stellen möchte.

Das alles darf dennoch nicht dazu verleiten, fremdes Hausrecht durch "falsches" Parken zu verletzen,-- sonst gibt´s nämlich noch den § 123 StGB; und dagegen gibt´s dann nicht mehr viel zu sagen.


--------------------
Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de

www.berlin-erzählt.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 10.11.2010, 11:24
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (CEMartin @ 10.11.2010, 11:10) *
Das alles darf dennoch nicht dazu verleiten, fremdes Hausrecht durch "falsches" Parken zu verletzen,-- sonst gibt´s nämlich noch den § 123 StGB; und dagegen gibt´s dann nicht mehr viel zu sagen.


Auch den anwenden zu können braucht's einen Täter, dem die Tat persönlich nachgewiesen werden muß - was weder der Fahrzeughalter sein muß noch derjenige, der das Fahrzeug abzuholen in Erscheinung tritt no.gif

Was freilich auch für alles Ungemach gilt, das dem besitzstörend abgestellten Fahrzeug widerfährt

lg
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CEMartin
Beitrag 10.11.2010, 11:37
Beitrag #22


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 288
Beigetreten: 27.08.2010
Wohnort: God´s own downtown
Mitglieds-Nr.: 55428



Du hast natürlich völlig Recht -- nur, die Qualität der Beweisaufnahme / Beweiserhebung wird im Strafverfahren sicherlich eine etwas "qualifiziertere" sein.

Und nicht nur das Hausrecht des Parkplatz- Verfügungsberechtigten wird bitte beachtet, sondern auch das Eigentumsrecht des Besitzstörers, weswegen wir Deinen letzten Satz zumindest andeutungsweise direkt gleich wieder vergessen wollen ...


--------------------
Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de

www.berlin-erzählt.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 10.11.2010, 11:45
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (CEMartin @ 10.11.2010, 11:37) *
weswegen wir Deinen letzten Satz zumindest andeutungsweise direkt gleich wieder vergessen wollen ...


Find' ich nicht - gleiches Recht für alle! smartass.gif

Was selbstverständlich ebensowenig als Aufruf zu illegalem Handeln oder auch nur Gutheißen desselben zu verstehen ist wie u.a. Deine Ausführungen über die Fast-Unmöglichkeit, als Besitzgestörter und gar darob Geschädigter des Täters habhaft zu werden, wenn der nur dreist genug ist wink.gif

lg
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schneepflug44
Beitrag 11.11.2010, 10:56
Beitrag #24


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 09.11.2010
Mitglieds-Nr.: 56346



Danke für die Antworten.
Ich werde auf gar keinen Fall zahlen.
Selbst wenn mich das Ganze am Ende eine Stange Geld kostet - gegen eine solche Geldmacherei
muss man sich einfach wehren!
Meine Frage nun: Soll ich das Schreiben des Anwalts einfach weiter ignorieren oder antworten (Widerspruch einlegen)?
Möchte eben nicht, dass die Sache an irgendeiner Kleinigkeit scheitert ("hätten sie gleich am Anfang widersprochen")?
Mich würde auch sehr interessieren, wie die Sache bei "Hasi-Hasi" ausgegangen ist (vielleicht liest der Teilnehmer ja mit).
Wie hoch liegt in etwa der Gerichtskostenvorschuss wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlege?

Vielen Dank!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pMarek
Beitrag 02.05.2011, 12:18
Beitrag #25


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 02.05.2011
Mitglieds-Nr.: 59144



Hallo!
Habe gerade diesen Thread gefunden, da ein auf mich zugelassenes Fahrzeug auch auf einem durch die Firma Contipark Parkgaragen GmbH verwalteten Parkplatz einen "Strafzettel" bekommen hat. Ich war echt erschrocken über die Höhe, die ich als Wucher empfinde. Deshalb ist meine Zahlungsbereitschaft auch gen 0 gesunken. Vorallem, nachdem ich im Internet noch gelesen habe, dass diese Firma sich scheinbar ganz gut drauf versteht, wie man "Kunden" am besten abzocken kann.

Daher bin ich im Moment soweit, dass ich es drauf ankommen lassen möchte.

Meine Frage: Wenn es zu einem Zivilrechtsverfahren kommt, kann ich als Halter dann gezwungen werden, den Fahrer zu benennen oder gibt es da was ähnliches wie ein Auskunftsverweigerungsrecht wie in der Strafprozessordnung?

Vielen Dank!
MfG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Berndi962
Beitrag 02.05.2011, 13:31
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 3690
Beigetreten: 26.06.2009
Wohnort: Bayrisch-Sibirien
Mitglieds-Nr.: 49164



Zitat (pMarek @ 02.05.2011, 13:18) *
Meine Frage: Wenn es zu einem Zivilrechtsverfahren kommt, kann ich als Halter dann gezwungen werden, den Fahrer zu benennen
Nein.
Folter gibt es auch schon lange nicht mehr.
Fahrtenbuch kann auch nicht auferlegt werden.


Zitat
oder gibt es da was ähnliches wie ein Auskunftsverweigerungsrecht wie in der Strafprozessordnung?
Es gibt mangelndes Erinnerungsvermögen... rolleyes.gif

Ansonsten gilt in Zivilprozessen die Wahrheitspflicht gemäß § 138 ZPO.


--------------------
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Iason
Beitrag 14.08.2011, 23:18
Beitrag #27


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 14.08.2011
Mitglieds-Nr.: 60887



Hi, und was ist nun rausgekommen mit der wemax?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schoki
Beitrag 18.08.2011, 09:01
Beitrag #28


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 170
Beigetreten: 10.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23001



Zitat (neunundsechzig @ 31.08.2007, 02:51) *
Da bin ich hier ja genau richtig.

Ich habe eben meine Freundin mit íhrem Auto vom Bahnhof abgeholt.
Der Parkplatz wurde von der Bahn AG an irgendeine merkwürdige Firma verkauft, die dort
Gebühren erhebt. Nachdem ich dort 1 Minute stand, wurde ich unverschämt vom
dortigen Parkwächter angemacht:
"Hier können sie nicht parken, da hinten, kostet X Euro"
Daraufhin bin ich eine Runde gefahren und habe mich an anderer Stelle wieder für eine Minute hingestellt.
Er machte dann Stress und ich fragte ihn, ob hier nicht die STVO gelte, schließlich sei Halten bis zu
3 Minuten erlaubt.
Er schrieb sich trotzdem das Kennzeichen von ihrem Auto auf und gab mir ein Ticket über 26 €.

Frage:
Definitiv gibt es keinen Weg das Geld bei meiner Freundin einzutreiben?

Die Frage nach Parken und Halten scheint hier ehr zweitrangig, da er meine Personalien nicht hat?


Zufällig die Firma Contipark?

Habe gestern von denen ebenfalls ein Knöllchen über 26 € bekommen weil ich GEHALTEN habe!

Edit: (oh, ich sehe, das ist schon paar Jahre alt....).

Bei uns kann man sich nicht rausreden von wegen Halter und Fahrer. Bei uns steht der Typ hinter nem Baum und beobachtet und schreibt fleißig auf.


--------------------
Viele liebe Grüße
von Schoki
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GerhardNL
Beitrag 18.08.2011, 09:27
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4325
Beigetreten: 04.12.2006
Wohnort: Uppsala, Schweden
Mitglieds-Nr.: 26107



Zitat (Schoki @ 18.08.2011, 10:01) *
Habe gestern von denen ebenfalls ein Knöllchen über 26 € bekommen weil ich GEHALTEN habe!

Ganz so stimmt das aber nicht. Du hast - jedenfalls nach StVO-Definition - eindeutig geparkt und nicht nur gehalten.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

VW ID.7 Pro Tourer:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 18.08.2011, 11:45
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Schoki @ 17.08.2011, 13:52) *
... Ich bin Fahrlehrerin ...
... Der Mann hat sich wohl noch aufgeschrieben wie lange wir dort standen (waren ca. 12 Min.). ...
§12StVO blink.gif rofl1.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.08.2011, 16:32
Beitrag #31





Guests






Der gilt (siehe Thread) nicht auf dem Privatgelände. Da gelten die Nutzungsbedingungen/AGB des Besitzers (und das kann prinzipiell alles sein: von Halten nicht erlaubt über Parkschein auch für 30 Sekunden bis hin zum unbegrenzt kostenlosen Parken).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Abraham
Beitrag 17.10.2011, 10:10
Beitrag #32


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 17.10.2011
Mitglieds-Nr.: 61823



Hallo Leute, alle mal herhören. Ich hab das ganze Thema mit allem drum und dran durchexerziert und kann nur sagen: Ohren steif halten und die Nerven nicht verlieren. Die Fa. *sowieso* betreut in Erlangen (und vermutlich auch anderswo) einen Privatparkplatz in der Nähe der Arcaden. Sie behauptet, vor 3 Jahren (!) hätte jemand mit meinem Wagen dort geparkt ohne zu bezahlen. Mag ja der Fall gewesen sein. Nur: Ich war nachweislich zu der Zeit ganz woanders, konnte es also nicht selbst gewesen sein. Einen "Strafzettel" habe ich nie gesehen. (Erhöhtes "Nutzungsentgelt" sind dann sofort stattliche 20,- €.) Trotzdem soll ich belangt werden, mit mehreren Zahlungsaufforderungen in unterschiedlicher (!) Höhe, es wird eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, ein Mahnbescheid erwirkt, der auch vollstreckt werden soll, obwohl ich widerspreche, schließlich steuert alles auf eine Gerichtsverhandlung zu. Man zitiert sogar ein Gerichtsurteil *Aktenzeichen* des ortsansässigen Amtsgerichts, angeblich zu meinen Ungunsten, dessen Tatbestand allerdings mit meinem nicht deckungsgleich ist, wonach ich als Halter einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Fahrers gegenüber der Fa. hätte. Stimmt aber so nicht. Außerdem war ich ja nicht dabei und weiß wirklich nicht, wer den Wagen gefahren hat. Oder nehmt ihr immer alle eure Autoschlüssel mit in den Urlaub oder habt ein Fahrtenbuch im Handschuhfach?
Nun ja - Ende vom Lied: Es wird ein gerichtlicher Verhandlungstermin festgesetzt. Die Sache wird spannend. Rund eineinhalb Stunden (!) vorher ruft die Kanzlei des Klägers an, daß sie die Klage zurückzieht.
Wenn es mehr Leute einfach darauf ankommen ließen, würde sich die Fa. vielleicht doch eines besseren besinnen. Ich glaube nicht, daß die Rechtsanwälte umsonst gearbeitet haben. Und anstatt die 0,50 € einzustreichen, die der "Preisgünstigste Parkplatz Erlangens" (Eigenwerbung) in der ersten Stunde kostet, haben sie ein kleines Sümmchen in den Sand gesetzt... Stimmt außerdem nicht: Die erste Stunde im Arcaden-Parkhaus kostet auch nicht mehr, und da kann man einfach nicht ausfahren, wenn man nicht löhnt. Ist in meinen Augen ehrlicher.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
SchoenerAlsGolf
Beitrag 26.10.2011, 14:49
Beitrag #33


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 153
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20168



Zitat (temp200 @ 06.03.2010, 19:56) *
Das kann man sich aber ersparen, wenn man gleich auf das erste Schreiben des Anwalts mit einem kurzen, knackigen Brief zeigt, dass man über juristische Kenntnisse verfügt und sich eben nicht weichkochen lässt:
"Ihr Schreiben vom x.xx.xx enthält keinen schlüssigen Sachvortrag und wird deshalb von mir nicht bearbeitet."


Ganz falsch!

Denn damit "erspart" man den Abzockern ja den Aufwand für das Verschiken der nachfolgenden Drohbriefe.

In aller Seelenruhe die Eskalationsstufen abwarten bis eventuell ein MB kommt, und den dann am Widerspruch abtropfen lassen.

Dann hat das Pack auch noch die Kosten für den erfolglosen MB am Hals.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rajeevan
Beitrag 21.01.2012, 01:33
Beitrag #34


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63031



Hallo,

habe heute im Münster am Hafen so ein Knöllchen bekommen. Die wollen 10 Euro von mir. Abzocke!!!
Sehr kleines Schild wo Privatparkplatz drauf steht und nicht beleuchtet.
Und der Automat der war in einer Ecke, was man nicht unbedingt sofort sieht.
Als wenn man nicht will, dass man diese Schilder entdeckt.

Meine Vorgehensweise:

Ich werde auch die nächsten Zahlungsaufforderung abwarten und
nach dem ersten Mahnbescheid werde ich dies dann auch widersprechen.

Ich berichte dann mal wie es weiterging.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.01.2012, 04:06
Beitrag #35





Guests






Hallo Rajeevan

Meinst du Münster (Westf.)? Wo hast du denn genau geparkt?

Tipps fürs nächste Mal: An der südwestlichen Seite des Albersloher Wegs kannst du kostenlos in Hafennähe parken (ist nicht immer was frei, aber manchmal hat man Glück; Wenden dort erlaubt). Wenn du bereit bist, ein Stück weiter zu laufen, kannst du auch (ebenfalls kostenlos) am P+R-Platz Nieberdingstraße parken. Wenn's schön nah sein soll/muss, nimm das Parkhaus an der Lippstädter Straße (kostenpflichtig).
In vielen Nebenstraßen in Münster dürfen nur Bewohner parken.

Allerdings gibt es da teilweise schon "lustige" (aber eben auch abschreckende) Schilderbäume. Mich interessiert das mehr, hast du ein Foto von dem Ort, wo du geparkt hast, und den Schildern, die da standen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rajeevan
Beitrag 26.01.2012, 09:37
Beitrag #36


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 21.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63031



Hallo,

ich habe Hafenstraße 64 im Münster Westfalen geparkt gegenüber vom Pool Hall. Auf der Seite vom Poolhall ist das Parken frei. An dem Abend haben auch meine Kumpels ein Ticket bekommen, die auch auf der gegenüberliegenden Seite parken. Fotos habe ich keine gemacht.

Da ich leider mit dem Firmenwagen unterwegs war werde ich es zahlen, da sonst die Firma die ganzen Briefe mit den Mahnungen bekommt. Wäre es mein Privatwagen würde ich es auch drauf ankommen lassen und die Rechtschutzversicherung würde ich auch mal in Anspruch nehmen. Die Kumpels warten, bis der erste Brief kommt...und fragen nach ob die Beweisfotos gemacht haben (Die Leute für die 10 € beschäftigen). Bis zum Monatsende habe ich noch Zeit. Vielleicht kann man mich einens Besseren belehren so dass ich nicht zahlen werde...weil es kotzt mich wirklich an, diese Abzocke.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 26.01.2012, 12:42
Bearbeitungsgrund: Unnötige Zitate gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.01.2012, 14:27
Beitrag #37





Guests






Hallo

Hast du hier geparkt?
Ich war zwar länger nicht mehr dort, meiner Erinnerung nach gilt dort aber "absolutes Haltverbot" (Z. 283).
Ich fürchte, da hast du das Schild übersehen.

Wenn ich noch mal in MS bin, schaue ich mal nach der genauen Beschilderung, eventuell noch heute.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tompson
Beitrag 27.01.2012, 05:29
Beitrag #38


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 27.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63089



Hi all,

habe glaubig so kurz vor Ende des letzten Jahres auch so eine Zahlungsaufforderung der Firma *** erhalten. Da ich den Wagen nicht gefahren bin und ihren Zahlungsanspruch aufgrund fehlernder AGB-Einbeziehung für rechtlich bedenklich halte (Studiere Wirtschaftsrecht), habe ich bisher keinen Cent bezahlt. Die Person, die den Wagen fuhr, teilte mir mit, dass er/sie den Wagen an der Bahnhofstraße in Gießen abstellte (Vor dem Haupteingang einer Postfiliale).

Später folgte noch ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, die das o.g. Unternehmen vertritt. Die fordern mich auf bis zu 52,00 € an ihren Mandanten zu zahlen. Dieses Schreiben habe ich auch ignoriert.

Nun erhielt ich vor kurzem im neuen Jahr ein erneutes Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei, die mich mal wieder zur Zashlung des o.g. Betrags in Anspruch genommen hat. Dabei zitierten die im Schreiben mehrere Gerichtsurteile aus mehreren Amtsgerichten, die angeblich ihren Zahlungsanspruch begründen sollen. Des Weiteren forderten Sie mich bis zu einer bestimmten Frist auf den Namen des Fahrers zu bennenen sofern ich den Wagen zu ihrem besagten Zeitpunkt nicht gefahren bin.

Ich habe jedenfalls nach den Gerichtsurteilen an Rechtsdatenbanken rumgesucht und konnte kein einziges Urteil finden. Vielleicht dazu zu blöd gewesen?! Mir ist das jedenfalls noch nie im Verlaufe meines Studiums passiert.

Außerdem teilten die mir noch mit, dass ich unter einer Auskunftspflicht zur Nennung des Fahrers stehe. Dabei zitierten die mir wiederrum irgendwelchen Gerichtsurteile zu denen ich mal wieder nichts finden konnte.

Dann erteilten die mir noch ein Parkverbot, was aber jetzt hier nicht so wichtig wäre. Ich werde es jedenfalls zu einer Klage ankommen lassen.

Sollten noch weitere Dinge folgen, werde ich euch gerne darüber in Kenntnis setzen. smile.gif

*** Hinweis der Moderation ***

Der Name der Firma tut nichts zum Sachverhalt, hat aber ein gewisses Ärgerpotential für den Forenbetreiber. Deswegen habe ich ihn vorsorglich entfernt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
AudiFahrer
Beitrag 03.02.2012, 14:58
Beitrag #39


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 05.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62483



„Jetzt habe ich den Salat!“
Nachdem ich auf einem Parkplatz in Gießen nur kurzzeitig (ca. ½ Stunde) geparkt hatte und „versehentlich“ vergessen hatte ein Ticket zu ziehen, fand ich an der Windschutzscheibe meines Pkws eine Aufforderung € 20,00 Euro zu bezahlen oder es werden rechtliche Schritte eingeleitet. Nun habe ich die Ratschläge im Verkehrstalk eingehalten, nicht bezahlt und nach drei Monaten ein Schreiben vom Anwalt bekommen, ich soll nun € 32,10 zzgl. an Auslagen also insgesamt € 52,10 bezahlen. Entsprechend den Empfehlungen habe ich dem Anwalt mitgeteilt, dass „sein“ Schreiben keinen schlüssigen Sachvortrag enthält und deshalb von mir nicht bearbeitet wird. 4 Wochen später erhielt ich erneut ein Schreiben des Anwalts, in dem dieser mir über 40 Aktenzeichen. von Entscheidungen von Gerichten zitierte, wo die Ansprüche des Parkplatzbetreibers von den Gerichten bestätigt wurde. Jetzt dachte ich, warte ich doch einfach mal ab was passiert und erhielt prompt weitere vier Wochen später einen Mahnbescheid, dem ich auch gleich widersprochen habe.

So kam es zum gerichtlichen Verhandlungstermin und da dachte ich, dass mir nichts passieren kann, da ich ja nicht gefahren bin und auch nicht weiß wer gefahren ist, ebenso wer geparkt hat. Der Anwalt des Parkplatzbetreibers fragte mich noch, ob ich sicher sei, dass ich nicht gefahren bin, was ich natürlich bejahte. Da zog der aus seinen Unterlagen ein Lichtbild heraus, auf dem mein Fahrzeug und ich als Fahrer deutlich erkennbar sind und auch noch das Datum mit Uhrzeit aufgedruckt ist. Mir wurde es heiß und kalt abwechselnd. Ich habe dann noch gestottert, dass ich das wohl vergessen habe. Jedenfalls muss ich jetzt mit Gerichtskosten und allem drum und dran € 283,70 bezahlen. Die Sache hat sich also nicht gelohnt. Der ganze Ärger und Zeitaufwand sowieso nicht.

Der Anwalt des Parkplatzbetreibers wollte mich dann noch wegen Prozessbetruges verklagen. Er war dann eigentlich nach dem Gerichtsverfahren recht freundlich zu mir und hat mich darüber aufgeklärt, dass sein Mandant nun an den meisten Parkplätzen Foto- oder Videoanlagen installiert hat, um den sog. „Prozessbetrug“ zu begegnen. Danach gilt nach seiner Meinung in Zivilprozessen die Wahrheitspflicht und wer lügt muss mit einer Bestrafung wegen Prozessbetrug rechnen. Stimmt das? Ich lasse mich jedenfalls auf solch teuere Kosten- und Nerventripps nicht mehr ein.

Gruss Euer AudiFahrer

Noch eine Frage: Dürfen die überhaupt Fotos- und Videoaufnahmen von Personen machen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 03.02.2012, 15:03
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (AudiFahrer @ 03.02.2012, 14:58) *
in Zivilprozessen die Wahrheitspflicht und wer lügt muss mit einer Bestrafung wegen Prozessbetrug rechnen. Stimmt das?

ja


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 03.02.2012, 15:08
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24967
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Der Anwalt hat absolut recht. Er hätte Dich auch vereidigen lassen können und dann erst das Bild herausziehen. Im Zivilprozeß herrscht Wahrheitspflicht.

Fotos und Videoaufnahmen sind nicht per se verboten, verboten wäre die Veröffentlichung oder die Überwachung öffentlicher Bereiche. Videoaufnahmen sind z.B. in Warenhäusern und Parkhäusern schon lange üblich.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 03.02.2012, 15:16
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Pech gehabt. Die Überwachungsfirmen haben halt inzwischen auch ihre Erfahrungen mit der Rechtslage und vielfach technisch aufgerüstet, um ggf. die erforderlichen Beweise führen zu können.

Möglicherweise findest Du zu Deiner Frage über die Zulässigkeit von Videoaufnahmen hier auch noch Antworten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 03.02.2012, 15:16
Beitrag #43


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (AudiFahrer @ 03.02.2012, 14:58) *
Noch eine Frage: Dürfen die überhaupt Fotos- und Videoaufnahmen von Personen machen?


Warum sollten "die" nicht dürfen, was vielerorts (Kaufhäuser, EKZ, Bahnhöfe, Parkhäuser, ...) schon lange üblich ist? blink.gif

Für manch einen mag das gar ein Grund sein, sich gerade für diesen Parkplatz zu entscheiden: Dann ist wenigstens dokumentiert, wenn sich pöhse Purchen am geparkten Auto zu schaffen gemacht haben - egal ob geknackt oder nur angerempelt und dann vom Acker gemacht thread.gif

Und ja, natürlich war solcherlei Aufrüstung abzusehen - die ist mit jedem erfolgreich bekämpften "Privatstrafzettel" ein ganz klein wenig näher gerückt wink.gif

Und dem ehrlich zahlenden Kunden hypocrite.gif ist so was natürlich lieber als eine nicht minder aufwendige Schrankenanlage, der gar nicht zu entgehen ist - deren Anschaffungs- und Betriebskosten also in die erhobenen Parkgebühren einflössen no.gif

Besser, die weniger ehrlichen Zeitgenossen zahlen die durch ihr Tun entstehenden Kosten yes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 03.02.2012, 15:38
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (AudiFahrer @ 03.02.2012, 14:58) *
Noch eine Frage: Dürfen die überhaupt Fotos- und Videoaufnahmen von Personen machen?

Wenn Du der Klägerseite nichts gönnst, kannst Du ja mal schauen, ob sie vor Ort die Kameraüberwachung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen (Hinweisschilder, Kameras offensichtlich, ...) hinreichend erkennbar machen - § 6b BDSG. Wenn nicht, kannst Du sie bei Lust und Laune anschwärzen und sie dürfen sich dann mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde rumschlagen.

Bringt Dir -oder auch anderen Betroffenen vor deren Gerichtsverhandlung- jedoch keinen Vorteil, sondern nur dem Überwacher einen Nachteil.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KlausWolfrum
Beitrag 06.02.2012, 10:29
Beitrag #45


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 06.02.2012
Mitglieds-Nr.: 63230



Man weiß, dass man was verkehrt macht und sucht dann nach einem rechtlichen Schlupfloch. Bedauernswertes Gewinsel gerade bei dem Klassiker "Unberechtigte "musste nur schnell" oder "bis sich jemand meldet, kann mir eh niemand was" Nutzung eines Privatparkplatz eines anderen".

Wenn man dann mal einen eigenen Parkplatz für gut Geld bemietet und der von anderen andauernd unberechtigt (und noch nicht mal fragend) genutzt wird, sieht dann die Sache anders. Diese Ignoranz nervt nämlich.

Wer die meist deutliche Beschilderung nicht lesen bzw. verstehen kann, sollte besser laufen. Wer die 10 Euro im genanntem Beispiel Parkplatz Erlangen nicht abdrückt und es gerade hier (deutlicher gehen die Hinweise eigentlich nicht mehr) drauf ankommen lässt, dem kann man nur die gerichtliche Klärung wünschen.

Ich selbst lasse bei mir übrigens immer gleich abschleppen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tompson
Beitrag 07.02.2012, 11:35
Beitrag #46


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 27.01.2012
Mitglieds-Nr.: 63089



Zitat (KlausWolfrum @ 06.02.2012, 10:29) *
Wenn man dann mal einen eigenen Parkplatz für gut Geld bemietet und der von anderen andauernd unberechtigt (und noch nicht mal fragend) genutzt wird, sieht dann die Sache anders. Diese Ignoranz nervt nämlich.


Entschuldige mal....Es hätte ja sein können, dass man den Parkplatz genutzt hat, da man der Annahme war, dass es der Eigentümer erlaube diese zu nutzen, was ja in der Vergangenheit ja zutraf. Schließlich wurden die Parkplätze gezielt auf irgendwelchen Gebieten angemietet bei der man sich ein hohen Kundenstrom erhofft. Da dieser übliche Kundenstromin in der Vergangenheit diese Parkplätze kostenlos nutzen durfte, konnte er nicht wissen, dass da Änderungen aufgetreten sind.

Meiner Ansicht nach beruht diese Geschäftsstrategie darauf die Kunden in die irre zu führen, damit man sich so durch Vertragstrafeneinnahmen steigenden Umsatz erhofft. Ich kannmir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man die Miet- und Personalkosten der Parkaufsicht durch normale Parkkosten decken kann, da die hierfür zu niedrig wären. Die meisten Kunden würden sowieso davon zukünftig abweichen und sich ein alternativen Parkplatz suchen, das er unentgeltlich nutzen kann.

Zitat (KlausWolfrum @ 06.02.2012, 10:29) *
Wer die meist deutliche Beschilderung nicht lesen bzw. verstehen kann, sollte besser laufen.


Du willst mir doch nicht wirklich sagen, dass ein Mensch mit perfekter Sehstärke in der Lage wär eine kleingedruckte Vertragsstrafenklausel vom Auto aus beim Hineinfahren bei einer Entfernung von ca. 3-5m lesen zu können?! Der/Die Fahrer/in konnte es jedenfalls nicht. Natürlich kann man dagegen setzen, dass es vielleicht nur an ihm/ihr lag, aber dann verwundert es mich warum es noch eine weitere Vielzahl von Personen traf, sodass die regionale Presse darüber berichtet hat.

Zitat (KlausWolfrum @ 06.02.2012, 10:29) *
Wer die 10 Euro im genanntem Beispiel Parkplatz Erlangen nicht abdrückt und es gerade hier (deutlicher gehen die Hinweise eigentlich nicht mehr) drauf ankommen lässt, dem kann man nur die gerichtliche Klärung wünschen.


Warum soll man auch etwas bezahlen, was man bei positiver Kenntnisnahme nicht zugestimmt hätte?!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KlausWolfrum
Beitrag 07.02.2012, 15:04
Beitrag #47


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 06.02.2012
Mitglieds-Nr.: 63230



Zitat (tompson @ 07.02.2012, 11:35) *
Entschuldige mal....Es hätte ja sein können, dass man den Parkplatz genutzt hat, da man der Annahme war, dass es der Eigentümer erlaube diese zu nutzen, was ja in der Vergangenheit ja zutraf. Schließlich wurden die Parkplätze gezielt auf irgendwelchen Gebieten angemietet bei der man sich ein hohen Kundenstrom erhofft. Da dieser übliche Kundenstromin in der Vergangenheit diese Parkplätze kostenlos nutzen durfte, konnte er nicht wissen, dass da Änderungen aufgetreten sind.

Meiner Ansicht nach beruht diese Geschäftsstrategie darauf die Kunden in die irre zu führen, damit man sich so durch Vertragstrafeneinnahmen steigenden Umsatz erhofft. Ich kannmir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man die Miet- und Personalkosten der Parkaufsicht durch normale Parkkosten decken kann, da die hierfür zu niedrig wären. Die meisten Kunden würden sowieso davon zukünftig abweichen und sich ein alternativen Parkplatz suchen, das er unentgeltlich nutzen kann.


Wir unterscheiden einmal grundsätzlich zwei Parkplatzvarianten: Privatparkplatz ohne gewerbliche Vermietungsnutzung (Firmen-, Kunden, Anwohnerparkplatz) und Parkraum mit gewerblicher Vermietungsnutzung. Dein Beispiel betrifft die gewerbliche Vermietungsnutzung. Klar ausgeschildert, klar bepreist, klare Spielregeln. Die Du nicht beachtest bzw. ignoriert hast. Wem die Konditionen nicht passen, der nutzt nicht. Relativ einfach. 150 Meter weiter ist das Parkhaus. Du willst Dich jetzt mit allerhand fadenscheinigen Argumenten hinausreden, lieber h-lange Webrecherche mit Gleichgesinnten in der Annahme oder Hoffnung, doch irgendwie Recht zu bekommen.

Nun gut.

Das ist übrigens ganz normale Sache, dass Parkraumanbieter gezielt gute Flächen kaufen/pachten bzw. vermieten. Das nennt man geschäftstüchtig bzw. profitabel. Die dortigen Parkgebühren sind ok. 10 Euro finde Vertragsstrafe ich übrigens auch ganz und gar nicht übertrieben. Absolut im Rahmen, da gibt`s anderes. Politesse ist ja teurer, oder? Anwaltsbrief: Alles völlig im Rahmen die Kostennote.

Zitat (tompson @ 07.02.2012, 11:35) *
Du willst mir doch nicht wirklich sagen, dass ein Mensch mit perfekter Sehstärke in der Lage wär eine kleingedruckte Vertragsstrafenklausel vom Auto aus beim Hineinfahren bei einer Entfernung von ca. 3-5m lesen zu können?! Der/Die Fahrer/in konnte es jedenfalls nicht. Natürlich kann man dagegen setzen, dass es vielleicht nur an ihm/ihr lag, aber dann verwundert es mich warum es noch eine weitere Vielzahl von Personen traf, sodass die regionale Presse darüber berichtet hat.


Das kann ja sogar ich lesen, was da drauf steht (und ich sehe schon schlecht. Soll ich das mal knipsen und hier verlinken?). Ansonsten: Aussteigen, Davor stellen. Lesen. Ggf. von jemanden vorlesen lassen. Da steht wirklich alles drauf. Man geht nur immer leider davon aus "ach, was. Die paar Minuten, die können mir doch nichts...die machen doch nichts/lohnt sich für die nicht der Aufwand (Deine Annahme)". Tatsache ist: Vermietung von Parkraum ist deren Geschäft. Unbezahlt schädigst Du den Anbieter des Angebotes. Mir ist es dort schon selbst passiert. Ich habe mich nicht an die Regeln gehalten und ohne Ticket genutzt. Ich habe mich zuerst über die Firma und geärgert. jedoch die Konsequenzen getragen und das (Privat)knöllchen bezahlt. Anschliessend über mich geärgert. Fertig. Daraus gelernt.

Der Anbieter ist lediglich sehr konsequent. Mit dem ich und Du nicht gerechnet haben.

Zitat (tompson @ 07.02.2012, 11:35) *
Warum soll man auch etwas bezahlen, was man bei positiver Kenntnisnahme nicht zugestimmt hätte?!


Wie gesagt: Viel Vergnügen bei der gerichtlichen Klärung. Bitte berichte hier :-)

Aus meiner Erfahrung (ich gehöre zur Fraktion "Firmen-/Kundenprakplatz ohne gewerblicher Vermietung" ist es übrigens völlig unrelevant: ob man den Fahrer "als Täter" nachweisen kann. Ist nicht im Ermessen des Antragsstellers/Klägers, das nachzuweisen (Chapeau übrigens dem Giessener Anbieter in einem der oberen Postings, der seine Zahlungsverweigerer noch geschmeidig mit Videodoku den Prozessbetrug nachweist)

Nutze zukünftig nur noch kostenpflichtige Parkflächen mit Ein- und Ausfahrtschranke. Die sind für Dich das richtige Parkangebot. Dein Posting enthält viel "hätte ja sein können", Formulierungskünste und Annahmen. Darüber hinaus vertiefst Du Dich in die Kalkulation von Parkraumfläche.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 07.02.2012, 15:37
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (KlausWolfrum @ 07.02.2012, 15:04) *
ich gehöre zur Fraktion "Firmen-/Kundenprakplatz ohne gewerblicher Vermietung"


Möglicherweise umso schlimmer: Du wirst wohl niemals erfahren, wie viele potentielle Kunden wegen des wohlgefüllten Parkplatzes statt bei anderer Gelegenheit wiederzukommen schlicht zur Konkurrenz weitergezogen und so gar nicht erst zu umsatzbringenden solchen, gar langjährigen Stamm- EDIT geworden /EDIT sind sad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KlausWolfrum
Beitrag 07.02.2012, 15:45
Beitrag #49


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 8
Beigetreten: 06.02.2012
Mitglieds-Nr.: 63230



Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.02.2012, 15:37) *
Möglicherweise umso schlimmer: Du wirst wohl niemals erfahren, wie viele potentielle Kunden wegen des wohlgefüllten Parkplatzes statt bei anderer Gelegenheit wiederzukommen schlicht zur Konkurrenz weitergezogen und so gar nicht erst zu umsatzbringenden solchen, gar langjährigen Stamm- sind sad.gif


Sehr interessante Schlussfolgerung. Darauf muss man erst mal kommen;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 07.02.2012, 16:41
Beitrag #50


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Selbst ständig rolleyes.gif mit anspruchsvoller Kundschaft zu tun zu haben färbt halt ab yes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.11.2025 - 09:28