... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> parken vor garageneinfahrt
nagy
Beitrag 23.07.2005, 22:31
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 23.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11534



    
 
hallo,

ich bin neu hier und in der suche habe ich leider keine hilfe für mein problem gefunden.

ich wohne in der innenstadt von köln. vor dem haus in dem ich wohne gibt es auf dem seitenstreifen genehmigte parkplätze. nun gibt es unten im haus garagen und an den toren hängt jeweisl ein schild einfahrt tag und nacht freihalten. trotzedem kommt es immer wieder vor, das ich nicht in meine garage rein, oder raus komme.
ok, wenn ich nicht raus komme, kann ich abschleppen lassen, wie sieht es aber aus, wenn ich nicht rein komme?

gruß
nagy


--------------------
wo kämen wir den eigentlich hin, wenn jeder sagen würde wo kämen wir den hin und niemand ginge um zu sehen wohin man den käme, wenn man nur ginge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 23.07.2005, 22:40
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Da ist die Praxis unterschiedlich. In der Regel wird jedoch nicht abgeschleppt, da Du ja in diesem Fall in Deiner Bewegungsfreiheit nicht eingeengt wirst im Gegenteil zu dem Fall, wo Du Deine Garage mit dem Auto nicht verlassen kannst. Eine Ordnungswidrigkeit liegt aber dennoch auch hier vor, die verwarnt werden kann.

Kommt der Fall tatsächlich nachweislich öfter vor, könnte man evtl. bei der Straßenverkehrsbehörde eine Grenzmarkierung (Z. 299 StVO) beantragen. Vielleicht zieht die Behörde ja in diesem Fall mit.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nagy
Beitrag 23.07.2005, 22:51
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 23.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11534



hallo und danke für die schnelle hilfe,

also habe ich wenn ich in die garage rein will und nicht rein komme... die A... karte gezogen und muss mich damit abfinden? schade aber wenn es so ist, dann werd ich wirklich mal mit der stadt reden müssen.

wie sieht aber die lage aus, wenn ich den wagen trotzdem abschleppen lasse.. ok. das geld dafür zahle ich, aber gibt es eine möglichkeit die kosten wieder einzuklagen?

gruß
nagy


--------------------
wo kämen wir den eigentlich hin, wenn jeder sagen würde wo kämen wir den hin und niemand ginge um zu sehen wohin man den käme, wenn man nur ginge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Strike Eagle
Beitrag 23.07.2005, 22:54
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3185
Beigetreten: 19.05.2005
Wohnort: Schwabenland
Mitglieds-Nr.: 9852



Hmm, *mal meinen Senf abgeb*

Wenn du nun aber nicht sagst, wo du stehst, dann müssten die Polizisten egtl. dennoch handeln. wink.gif
Oder wenn du nicht direkt zugibst, auf Nachfragen, dann könnte es ja auch irgendwie klappen. wink.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nagy
Beitrag 23.07.2005, 23:32
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 23.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11534



Zitat (Strike Eagle @ 23.07.2005, 23:54)
Hmm, *mal meinen Senf abgeb*

Wenn du nun aber nicht sagst, wo du stehst, dann müssten die Polizisten egtl. dennoch handeln. wink.gif
Oder wenn du nicht direkt zugibst, auf Nachfragen, dann könnte es ja auch irgendwie klappen. wink.gif

hallo..

also das versteh ich nun leider gar nicht.
wieso soll ich nicht sagen wo ich stehe? wenn ich in "meine" garage rein will, stehe ich auf der straße und ärgere mich über den der vor der garage geparkt hat. ranting.gif

was soll ich den nicht zugeben?

gruß
nagy


--------------------
wo kämen wir den eigentlich hin, wenn jeder sagen würde wo kämen wir den hin und niemand ginge um zu sehen wohin man den käme, wenn man nur ginge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 24.07.2005, 05:30
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Strike Eagle meint wohl, DU sollst (auch wenn Du nicht in der Garage stehst), die Polizei rufen und einfach sagen "meine Garagenausfahrt ist blockiert". Weil die Polizei dann evtl. gar nicht weiter nachfragt, sondern automatisch davon ausgeht, daß Dein Auto IN der Garage steht und abschleppen lässt.

Ob das dann so klappt, kann ich nicht beurteilen...

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 24.07.2005, 19:21
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Wenn die Beamten das so akzeptieren, kann dies sicherlich funktionieren. Wenn sie jedoch das blockierte Auto sehen wollen, schaut die Situation schon anders aus.

Selber abschleppen lassen darfst Du das Fahrzeug nicht, wenn es auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht. Anders ist die Situation, wenn es in der Garageneinfahrt auf Privatgrund steht. Ob Du im Übrigen von irgendeinem Gericht im Nachhinein im ersteren Fall Deine verauslagten Abschleppkosten wieder zugesprochen bekommst, halte ich für mehr als zweifelhaft.

Abschleppen ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und ist nur bei einer konkret vorhandenen oder drohenden Gefahr zulässig. Außerdem gilt bei solchen Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Beim Herausfahren aus der blockierten Garage ist das geschützte Rechtsgut die allgemeine Handlungsfreiheit. Dadurch, dass Du aus der blockierten Einfahrt nicht ausfahren kannst, bist Du in diesem Grundrecht wesentlich eingeschränkt, da Du gehindert wirst, mit Deinem Fahrzeug wegzufahren. Das Nichtnutzenkönnen Deines Stellplatzes stellt zwar auch eine Einschränkung dar, ist jedoch von seiner Wertigkeit im Vergleich zum Nichtherausfahrenkönnen als wesentlich geringer anzusetzen. Du kannst lediglich Deinen Garagenplatz vorübergehend nicht nutzen und Dein Fahrzeug ggf. auch woanders abstellen. Die Abschleppmaßnahme wäre in diesem Fall in Abwägung der konkurrierenden Rechtsgüter unverhältnismäßig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bibi
Beitrag 24.07.2005, 21:13
Beitrag #8


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 98
Beigetreten: 11.01.2005
Wohnort: Duisburg
Mitglieds-Nr.: 7702



Wenn man nen netten Nachbarn hat, der Tagsüber zuhause ist, ist das doch ne möglichkeit, dass er sein Auto rein stellt wenn deins raus ist, dann schleppen die den auf jeden fall ab. Aber warscheinlich zu kompliziert zum durchführen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 25.07.2005, 21:41
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



wenn, wäre, wenn, ......

Leider hier nicht relevant.

Die gängige Rechtssprechung ist genau die wie von Peter Lustig beschrieben.

Wobei das in manchen innerstädtischen Parkraumnotstandsgebieten wohl genau andersherum problematischer ist. Komme ich nicht aus der Garage raus, bin ich mit der U-Bahn oder dem Taxi schon längst an meinem Ziel, bis der Abschleppwagen überhaupt mal anrückt. Komme ich jedoch nicht in die Garage rein, kann ich mir irgendwo im Umkreis von 5 km den einzigen freien Parkplatz suchen.

Was ist da aufwendiger?? unsure.gif


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.07.2025 - 08:32