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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11478 ![]() |
was blüht mir wenn ich die zulässige Personenanzahl von Fünf überschreite? Geldbuße? Führerschein weg? Punkte? Also auf der Fahrt ist kein Unfall passiert, ansonsten zahlt sicher auch die Versicherung nicht, oder? Vielen Dank für eine kurze und schnelle Antwort. Boris |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 688 Beigetreten: 27.02.2004 Wohnort: Horrweiler (Kreis Mainz-Bingen) Mitglieds-Nr.: 2024 ![]() |
solange du daas zulässige gesamtgewicht nicht übwerschreitest, du beim fahren nicht behindert wirst, und alle gurte verwendet werden (jeder gurt für nur eine person) sollte eigentlich nichts passieren.
sollten die mitfahrer minderjährig sein, kann es sein dass dir die weiterfahrt untersagt wird (kam kürzlich in einem beitrag im TV) Live long and prosper RedSonja -------------------- Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.
errare humanum est irren ist menschlich |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11478 ![]() |
wie keine strafe? bußgeld????? aber ich hab doch alleine schon gegen die anschnallpflicht bei mindestens einer person vertoßen? außerdem darf ich doch lt. StVO nur mit einem verkehrssicherem Fahrzeug fahren....
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Dein Fahrzeug ist doch hoffentlich verkehrssicher, da ändert auch eine sechste oder siebente Person nichts daran. Sie dürfen Dich nur nicht behindern. Und Gurte sind anzulegen, wenn sie vorhanden sind. Sind hinten nur 3 Gurte da, können sich also nur 3 Personen angurten.
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11478 ![]() |
auto ist verkehrssicher und hat hinten "nur" drei gurte...
allerdings kann ich nicht glauben das ich für den vierten "keine" strafe zahlen müsste? ist das eine rechtslücke? ich bin verwirrt... |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ja, ist eine Rechtslücke und durch mehrere Gerichte bestätigt. Kannst Du ruhig glauben
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 232 Beigetreten: 12.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4264 ![]() |
ja! du bist verwirrt! wenn alle personen angeschnallt sind, die auf den rücksitzen platz haben (3) dann dürfen auch die auf ihrem schoss sitzenden personen noch mitfahren! allerdings nur bis zur höchstbelastung (max. gesamtgewicht des fahrzeuges) mitfahren!!!!!!!!!!!!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:46 |