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> "Ladungssicherung" und Teileanbau
El Bestrafo
Beitrag 12.07.2005, 15:13
Beitrag #51


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@nc27

Du hast ne Naked-CB1, wo im Fz.-Schein eine Vollverkleidung eingetragen ist, aber nicht mehr angebaut ist, richtig ?

Jetzt allerding willst du nur ein einzelnes Teil anbauen, somit kannste dich nicht auf die Eintragungen im Fahrzeugschein berufen. Für deine Maske aus GFK mit Materialgutachten musste schon eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO machen lassen, weil ansonsten ..... siehe oben


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zpeedy
Beitrag 12.07.2005, 15:16
Beitrag #52


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Zitat (El Bestrafo @ 12.07.2005, 16:13)
@nc27

Du hast ne Naked-CB1, wo im Fz.-Schein eine Vollverkleidung eingetragen ist, aber nicht mehr angebaut ist, richtig ?

Jetzt allerding willst du nur ein einzelnes Teil anbauen, somit kannste dich nicht auf die Eintragungen im Fahrzeugschein berufen. Für deine Maske aus GFK mit Materialgutachten musste schon eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO machen lassen, weil ansonsten ..... siehe oben

vorallem nur ein einzelnes _anderes_ teil.


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El Bestrafo
Beitrag 12.07.2005, 15:26
Beitrag #53


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@zpeedy

Danke für den kleinen, aber sehr wichtigen Hinweis blushing.gif

wavey.gif


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madmo
Beitrag 12.07.2005, 16:42
Beitrag #54


Neuling
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@El Bestrafo:

Ist das dein Ernst, dass du bzgl. erlöschen BE bei Anbringung einer nicht genehmigten Maske mit Emissionswerten argumentieren willst? Also, ich halte das für ziemlich fragwürdig...
Dieser Abschnitt bezieht sich doch eigentlich nur auf Änderungen an Ansaugtrakt, Motor oder Auspuffanlage.
Bei Verkleidungsteilen müsste man meiner Meinung nach über eine zu erwartende Gefährdung gehen. Ob diese hier zu bajahen wäre, halte steht dann wieder auf einem anderen Blatt und wäre wohl vom Einzelfall abhängig.

Oder ist diese Auffassung irgendwo grungverkehrt?

Gruß, Mo
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El Bestrafo
Beitrag 12.07.2005, 17:04
Beitrag #55


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@madmo

Ja, weil durch die Verkleidungsmaske (ähnlich wie ein Spoiler am Pkw) sich der Luftwiderstand des Fahrzeuges verändert. Ich habe eine andere (wenn auch eine kleine) Windverwirbelung rund ums Fz.
(Wenn du einmal ein Nakedbike und danach ein Bike mit Verkleidung gefahren bist, wirste den Unterschied verstehen)

Zumal diese Maske sich an der Lenkgabel des Fahrzeuges befindet. Somit ist zusätzlich eine mögliche Verschlechterung des Lenkverhaltens zu erwarten.
ggf. sogar eine Verschlechterung des Brandverhaltens. Sowie Zunahme der Anfälligkeit zum Pendeln und Flattern.....

Somit würden (eigentlich) beide Varianten greifen......


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madmo
Beitrag 12.07.2005, 17:18
Beitrag #56


Neuling
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Naja, die Gefährdung kann ich nachvollziehen.
Aber die Emissionen halte ich für kontruiert... rolleyes.gif
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El Bestrafo
Beitrag 12.07.2005, 17:22
Beitrag #57


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Ok, aber § 19 StVZO greift dennoch tongue.gif

wavey.gif


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Burkhard
Beitrag 12.07.2005, 17:23
Beitrag #58


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Zitat (El Bestrafo @ 12.07.2005, 16:05)
@NAKED

So, ich bleibe bei der Aussage.....

Topcase (auch die entsprechenden Halterungen) beiben Ladung, wenn sie mit einfachen Mitteln (Flügelmuttern, Fz.Schlüssel oder ähnlich) zu entfernen sind.

Sind erhebliche technische Hifsmittel erforderlich (Schraubenschlüssel, "Flex", langer zeitlicher Aufwand, ggf. Demontage von anderen Fahrzeugteilen erorderlich), um das angebaute Teil zu entfernen, ist es ein Ausrüstungsteil des Fahrzeuges....

Woher nimmst du deine Gewissheit? Ich schätze deine Meinung sehr und halte dich für einen absoluten Spezialisten, was die bauliche Beschaffenheit von Motorrädern betrifft. Hier denke ich aber, dass die Auslegung der Begrifflichkeiten Ladung und Zubehör am Ziel vorbei schießen. think.gif think.gif think.gif


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nc27
Beitrag 13.07.2005, 09:45
Beitrag #59


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Und was blüht mir maximal nach §19, wenn das Teil vor Ort entfernbar ist? think.gif


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El Bestrafo
Beitrag 13.07.2005, 10:28
Beitrag #60


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@nc27

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El Bestrafo
Beitrag 13.07.2005, 10:36
Beitrag #61


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@Expert und NAKED

blushing.gif Großer Fehler von mir blushing.gif

Ein angebautes Topcase ist keine Ladung, sondern ein genehmigungsfreies Zubehörteil, solange es mit einfachen Mittel (wie bereits oben beschrieben) an- oder abgebaut werden kann.

Sollte das Teil mit dem Rahmen verschweißt sein, ist für dieses Teil eine Genehmigung erforderlich.



MEA CULPA, mein Fehler, wenn man(n) sich auf "altes Papier" verlässt......

blushing.gif


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ts1
Beitrag 13.07.2005, 11:15
Beitrag #62


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Zitat (El Bestrafo @ 13.07.2005, 11:36)
Ein angebautes Topcase ist keine Ladung, sondern ein genehmigungsfreies Zubehörteil, solange es mit einfachen Mittel (wie bereits oben beschrieben) an- oder abgebaut werden kann.
Ich verstehe nur die Definition von "einfachen Mitteln" nicht ganz.
Imho ist der passende Schraubenschlüssel für ein x-beliebiges Topcase/Bike einfacher zu bekommen als der passende Sicherheitsschlüssel.


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MfG Thomas
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nc27
Beitrag 13.07.2005, 13:47
Beitrag #63


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Warum soll ein großes windungünstiges hartes Teil, dessen Tägersystem mit dem Rahmen verschraubt wird, zudem es noch nicht einmal Materialgutachten gibt, eintragungsfrei sein. Und ein kleines nicht so globiges Teil mit Materialgutacheten, ausreichend, gesichert muß eingetragen werden.

Es muß doch da eine klare Regelung geben.
z.B.: "Ein Teil, welches durch eine feste Verbindung (Verschrauben/Verschweißen) am Fahrzeug befestigt wird, ist eintragungspflichtig"

Genau so eine Regel hat hier noch niemand genannt. Gibt es die, dann ist alles klar. Dann muß eigentlich alles, was nicht fest verbunden ist nicht eingetragen, sondern gegebenenfalls nur entsprechend gesichert werden.

Gibt es Sie nicht, dann bewegen wir uns in einer wundervollen Grauzone mit den gleichen Auswirkungen.

Oder seh ich das falsch...


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NAKED
Beitrag 13.07.2005, 14:45
Beitrag #64


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@ El Bestrafo

Kopf hoch! Kann jedem mal passieren! hug.gif

Wichtig ist doch, dass man so was auch zugeben kann und das find ich prima von dir! thumbup.gif

@ Expert

Danke für die Klärung des Sachverhalts! :-)


@ nc27

Wenn ein TopCase zum Fahrzeug gehört, obwohl es eigentlich gar nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist (aber nicht abnehmbar ist), dann gehört doch die Maske auch zum Fahrzeug, oder? wink.gif
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nc27
Beitrag 13.07.2005, 14:53
Beitrag #65


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@naked

Wenn Topcase fest verbunden richtig.


Aber dann auch die Frage, Warum ist das eine Genehmigungspflichtig, das andere nicht????

Sollte da nicht gleiches recht für alle gelten?

C.U.


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