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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@nc27
Du hast ne Naked-CB1, wo im Fz.-Schein eine Vollverkleidung eingetragen ist, aber nicht mehr angebaut ist, richtig ? Jetzt allerding willst du nur ein einzelnes Teil anbauen, somit kannste dich nicht auf die Eintragungen im Fahrzeugschein berufen. Für deine Maske aus GFK mit Materialgutachten musste schon eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO machen lassen, weil ansonsten ..... siehe oben -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Zitat (El Bestrafo @ 12.07.2005, 16:13) @nc27 Du hast ne Naked-CB1, wo im Fz.-Schein eine Vollverkleidung eingetragen ist, aber nicht mehr angebaut ist, richtig ? Jetzt allerding willst du nur ein einzelnes Teil anbauen, somit kannste dich nicht auf die Eintragungen im Fahrzeugschein berufen. Für deine Maske aus GFK mit Materialgutachten musste schon eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO machen lassen, weil ansonsten ..... siehe oben vorallem nur ein einzelnes _anderes_ teil. -------------------- |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@zpeedy
Danke für den kleinen, aber sehr wichtigen Hinweis ![]() ![]() -------------------- Wir sind die Guten
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#54
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11127 ![]() |
@El Bestrafo:
Ist das dein Ernst, dass du bzgl. erlöschen BE bei Anbringung einer nicht genehmigten Maske mit Emissionswerten argumentieren willst? Also, ich halte das für ziemlich fragwürdig... Dieser Abschnitt bezieht sich doch eigentlich nur auf Änderungen an Ansaugtrakt, Motor oder Auspuffanlage. Bei Verkleidungsteilen müsste man meiner Meinung nach über eine zu erwartende Gefährdung gehen. Ob diese hier zu bajahen wäre, halte steht dann wieder auf einem anderen Blatt und wäre wohl vom Einzelfall abhängig. Oder ist diese Auffassung irgendwo grungverkehrt? Gruß, Mo |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@madmo
Ja, weil durch die Verkleidungsmaske (ähnlich wie ein Spoiler am Pkw) sich der Luftwiderstand des Fahrzeuges verändert. Ich habe eine andere (wenn auch eine kleine) Windverwirbelung rund ums Fz. (Wenn du einmal ein Nakedbike und danach ein Bike mit Verkleidung gefahren bist, wirste den Unterschied verstehen) Zumal diese Maske sich an der Lenkgabel des Fahrzeuges befindet. Somit ist zusätzlich eine mögliche Verschlechterung des Lenkverhaltens zu erwarten. ggf. sogar eine Verschlechterung des Brandverhaltens. Sowie Zunahme der Anfälligkeit zum Pendeln und Flattern..... Somit würden (eigentlich) beide Varianten greifen...... -------------------- Wir sind die Guten
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#56
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11127 ![]() |
Naja, die Gefährdung kann ich nachvollziehen.
Aber die Emissionen halte ich für kontruiert... ![]() |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Ok, aber § 19 StVZO greift dennoch
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Zitat (El Bestrafo @ 12.07.2005, 16:05) @NAKED So, ich bleibe bei der Aussage..... Topcase (auch die entsprechenden Halterungen) beiben Ladung, wenn sie mit einfachen Mitteln (Flügelmuttern, Fz.Schlüssel oder ähnlich) zu entfernen sind. Sind erhebliche technische Hifsmittel erforderlich (Schraubenschlüssel, "Flex", langer zeitlicher Aufwand, ggf. Demontage von anderen Fahrzeugteilen erorderlich), um das angebaute Teil zu entfernen, ist es ein Ausrüstungsteil des Fahrzeuges.... Woher nimmst du deine Gewissheit? Ich schätze deine Meinung sehr und halte dich für einen absoluten Spezialisten, was die bauliche Beschaffenheit von Motorrädern betrifft. Hier denke ich aber, dass die Auslegung der Begrifflichkeiten Ladung und Zubehör am Ziel vorbei schießen. ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 907 Beigetreten: 11.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11197 ![]() |
Und was blüht mir maximal nach §19, wenn das Teil vor Ort entfernbar ist?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@nc27
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
@Expert und NAKED
![]() ![]() Ein angebautes Topcase ist keine Ladung, sondern ein genehmigungsfreies Zubehörteil, solange es mit einfachen Mittel (wie bereits oben beschrieben) an- oder abgebaut werden kann. Sollte das Teil mit dem Rahmen verschweißt sein, ist für dieses Teil eine Genehmigung erforderlich. MEA CULPA, mein Fehler, wenn man(n) sich auf "altes Papier" verlässt...... ![]() -------------------- Wir sind die Guten
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (El Bestrafo @ 13.07.2005, 11:36) Ein angebautes Topcase ist keine Ladung, sondern ein genehmigungsfreies Zubehörteil, solange es mit einfachen Mittel (wie bereits oben beschrieben) an- oder abgebaut werden kann. Ich verstehe nur die Definition von "einfachen Mitteln" nicht ganz.Imho ist der passende Schraubenschlüssel für ein x-beliebiges Topcase/Bike einfacher zu bekommen als der passende Sicherheitsschlüssel. -------------------- MfG Thomas
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 907 Beigetreten: 11.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11197 ![]() |
Warum soll ein großes windungünstiges hartes Teil, dessen Tägersystem mit dem Rahmen verschraubt wird, zudem es noch nicht einmal Materialgutachten gibt, eintragungsfrei sein. Und ein kleines nicht so globiges Teil mit Materialgutacheten, ausreichend, gesichert muß eingetragen werden.
Es muß doch da eine klare Regelung geben. z.B.: "Ein Teil, welches durch eine feste Verbindung (Verschrauben/Verschweißen) am Fahrzeug befestigt wird, ist eintragungspflichtig" Genau so eine Regel hat hier noch niemand genannt. Gibt es die, dann ist alles klar. Dann muß eigentlich alles, was nicht fest verbunden ist nicht eingetragen, sondern gegebenenfalls nur entsprechend gesichert werden. Gibt es Sie nicht, dann bewegen wir uns in einer wundervollen Grauzone mit den gleichen Auswirkungen. Oder seh ich das falsch... -------------------- ![]() com'n from east - and proud of it |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10079 ![]() |
@ El Bestrafo
Kopf hoch! Kann jedem mal passieren! ![]() Wichtig ist doch, dass man so was auch zugeben kann und das find ich prima von dir! ![]() @ Expert Danke für die Klärung des Sachverhalts! :-) @ nc27 Wenn ein TopCase zum Fahrzeug gehört, obwohl es eigentlich gar nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist (aber nicht abnehmbar ist), dann gehört doch die Maske auch zum Fahrzeug, oder? ![]() |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 907 Beigetreten: 11.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11197 ![]() |
@naked
Wenn Topcase fest verbunden richtig. Aber dann auch die Frage, Warum ist das eine Genehmigungspflichtig, das andere nicht???? Sollte da nicht gleiches recht für alle gelten? C.U. -------------------- ![]() com'n from east - and proud of it |
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