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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13921 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Bad Segeberg (dpa/lno) - Die Polizei hat am Montagabend einen Möchtegern-Polizisten gestoppt, der mit einem Blaulicht auf seinem Auto in der Nähe von Wiemersdorf (Kreis Segeberg) raste. Zeugen hatten die Polizei alarmiert. Bei der Suche kam den Beamten der Wagen mit hoher Geschwindigkeit und eingeschaltetem Blaulicht entgegen, teilte die Polizei am Dienstag mit. Der 24-jährige Fahrer des Hobby- Peterwagens erklärte, dass er lediglich "Spaß" haben wollte. dpa/regioline vom 05.07.2005 15:42 Eben im reginonalen Blättle gelesen. Hier im Norden scheinen immer mehr Hobby-Polizisten zu verkehren. Vor einigen Monaten wurde einer gestoppt, der Tickets auf Autobahnen an Ausländer verteilte. Was erwartet obigen Mann denn? Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Leider nur: Strafe 10 Euro.
Können die Beamten jedoch Verkehrsgefährdungen nachweisen, dann wird es eine Straftat mit erheblich höheren Folgen. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 182 Beigetreten: 14.05.2005 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 9766 ![]() |
Hallo Achim
![]() Ich denke nicht, daß da "nur" 10 Eronen rauskommen. Im 2. Fall des TE´s könnte das so sein, aber im 1. Fall des TE´s muß wesendlich mehr dabei rauskommen. Im 1. Fall könnte dem 24 jährigen evtl. Amtsanmaßung in Tateinheit mit Missbrauch von SoSi´s zum Nachteile gereichen. ![]() Gruß NOCK ![]() -------------------- Etwas nicht zu können ist kein Grund es nicht zu tun!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Gerade umgedreht NOCK, leider. Sosi unberechtigt kostet nur 10 Eus. Nur wenn mehr nachgewiesen wird (Gefährdungen), dann wird es mehr. Habe ich mich länger beschäftigen müssen. Amtsanmaßung bedingt den Vorsatz und noch so einige Dinge. Die sind meist schwer nachweisbar.
Im zweiten Fall ist Amtsanmaßung, Betrug und noch so viel herausarbeitbar. -------------------- |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 182 Beigetreten: 14.05.2005 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 9766 ![]() |
Hallo Achim
![]() OK, ich gebe mich geschlagen, aber trotzdem finde ich es vom Gesetzgeber sehr "nachsichtig", daß diese Vorgehensweise (Missbrauch von SoSi´s) mit nur 10 Euros geahndet wird. Ich hätte auf härtere Strafen getippt. Du sagst auch, daß umgekehrt ein Schuh draus wird. Nach nochmaligem Nachdenken gebe ich Dir natürlich Recht. Gruß ![]() -------------------- Etwas nicht zu können ist kein Grund es nicht zu tun!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ich wollte es auch nicht glauben, aber leider ist es so. Dabei nehme ich den Preis zurück. Sind doch beachtliche 20 Euro
![]() Zitat 134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 €
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 06.07.2005, 19:10) Hier im Norden scheinen immer mehr Hobby-Polizisten zu verkehren. Vor einigen Monaten wurde einer gestoppt, der Tickets auf Autobahnen an Ausländer verteilte. Gab es im Kufsteiner Raum auch mal.Dort wurde das Abkassieren unschuldiger VT aber nicht mit 10 oder 20 Euro, sondern mit Freiheitsstrafe geahndet. Österreich ist eben doch ein Rechtsstaat. -------------------- MfG Thomas
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Zitat (ts1 @ 07.07.2005, 09:04) Dort wurde das Abkassieren unschuldiger VT aber nicht mit 10 oder 20 Euro, sondern mit Freiheitsstrafe geahndet. Österreich ist eben doch ein Rechtsstaat. Wer dabei in Deutschland ewischt wird, der Zahl auch nicht nur 10 €. Da wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. -------------------- |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13921 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
@Expert: Klasse! Und welches? Wie sind da die Aussichten?
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Hat Achim doch schon gesagt: Amtsanmaßung und Betrug passt da schonmal ganz gut. U.U. auch Nötigung / Erpressung. Das wird nicht billig....
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Wäre es nicht (schwerer) Raub?
Der Streifenwagen sieht zum verwechseln ähnlich, die Uniform kam aus dem Kostümverleih des Theaters (nebst täuschend ähnlicher Schußwaffe). Reicht nicht das bloße Mitführen eines (scheinbar) gefährlichen Gegenstandes wie der Dienstwaffe aus, um das außerhalb der "Kavaliersdelikte" wie Amtsanmaßung zu würdigen? Das Widersprüche gegen die Tatsachen-Entscheidungen eines österreichischen Gendarmen sinnlos sind und allenfalls vor dem teuren Schnellrichter enden, ist bekannt. Somit kann man wohl nicht annehmen, daß das Bezahlen der Buße freiwillig erfolgte. -------------------- MfG Thomas
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 ![]() |
Zitat (Achim @ 06.07.2005, 20:15) Ich wollte es auch nicht glauben, aber leider ist es so. Dabei nehme ich den Preis zurück. Sind doch beachtliche 20 Euro ![]() Zitat 134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 € Um das Thema nochmal aufzugreifen. Hier liegt m. E. Vorsatz vor und somit kann man das Verwarnungsgeld verdoppeln. Und somit 40 + 25,60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.. -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ich glaube, in diesem Preis ist nach der Formulierung Vorsatz schon drin. Selbst wenn, ist Vorsatz hier schon sehr schwer herauszuarbeiten.
Diese Begründung ist Fahrlässigkeit: Zitat Der 24-jährige Fahrer des Hobby- Peterwagens erklärte, dass er lediglich "Spaß" haben wollte.
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 ![]() |
Zitat (Achim @ 09.07.2005, 14:04) Ich glaube, in diesem Preis ist nach der Formulierung Vorsatz schon drin. Selbst wenn, ist Vorsatz hier schon sehr schwer herauszuarbeiten. Diese Begründung ist Fahrlässigkeit: Zitat Der 24-jährige Fahrer des Hobby- Peterwagens erklärte, dass er lediglich "Spaß" haben wollte. Genau dadurch ist es Vorsatz, denn er wusste, dass er das nicht darf. Nur wegen den Spaß hat er unerlaubt das blaue Blinklicht angebracht... Somit wusste er ganau, dass er was macht, was er nicht darf. Folglich: Vorsatz! Da hilft dir nichtmal der beste Anwalt raus, wenn du solche Angaben unterschreibst. Selbst wenn er gar nichts sagt, zeige ich sowas wegen vorsätzlicher Begehungsweise an, denn hier kann man nicht wie bei ner roten Ampel wirklich mal übersehen. Hier muss man das Ding aufs Dach setzen, den Stecker in die 12 V Dose und dann losfahren... -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Zitat Für den Vorsatz ist dem § 16 StGB zu entnehmen, daß der Täter die Umstände kennen muß, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören. Er muß aber die Tatumstände (= Tatbestandsmerkmale) nicht nur gekannt, sondern deren Erfüllung auch gewollt haben. Vorsatz ist also Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Quelle: Polizeifachhandbuch -------------------- |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 ![]() |
Mir kann aber ein mindestens 18 Jahre alter Besitzer einer Fahrerlaubnis nicht erklären, dass er nicht wusste, das es verboten ist, mit Blaulicht als normaler Bürger herumzufahren.
Wissen + Wollen. Er weiß das es verboten ist. Jeder normal denkende erkennt, dass er somit was ungesetzliches macht. Und da er Spaß haben WILL, ist es ihm zumindest egal, dass wenn er das Licht einschaltet, er einen TB einer VOWI erfüllt. Somit über wissen Vorsatz und über wollen zumindest bedingter Vorsatz. Das reicht aber. Ich denke, dass da jeder Richter mitgeht! -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@ Achim
Also würde für die Amtsanmassung genügen, dass er sagt, es wär toll, dass ihm alle Platz machen, denn: - er weiss, dass er das Blaulicht nicht benutzen darf (muss er wissen, wenn er eine FE hat) und tut es willentlich trotzdem - er wollte, dass ihm die anderen Platz machen (-> "Spass"), sprich, davon ausgehen, dass er eine Amtsperson ist, deren Signal Folge zu leisten ist (SoSi = Platz machen) Kittel geflickt, oder ![]() IMHO gibts beim Vorsatz noch das Konstrukt des "billigend in Kauf genommen". Danach reicht es, zu wissen, dass eine vorliegende strafbewehrte Folge eintreten konnte, obwohl man diese nicht explizit angestrebt hat, aber es einem eben egal war, wenn das auch noch passieren sollte. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Zitat Er weiß das es verboten ist. Jeder normal denkende erkennt, dass er somit was ungesetzliches macht. Das musst Du nach deutschem Recht beweisen, nicht einfach unterstellen. Zitat Und da er Spaß haben WILL, ist es ihm zumindest egal, dass wenn er das Licht einschaltet, er einen TB einer VOWI erfüllt. Und das ist Fahrlässigleit, da es ihm egal ist. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Es gibt für Sondergruppen (spezielle Ausbildung zB) immer noch das Wissen-müssen. Und ein VT mit FE muss wissen, dass er kein SoSi verwenden darf.
Weiss er das nicht, könnte man IMHO seine Eignung zur Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Egal mit Wissen ist Vorsatz, nicht Fahrlässigkeit. gruss kai -------------------- Gruß Kai
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 ![]() |
Also Amtsanmaßung liegt bei nur aufgesetztem Blaulicht nicht vor.
Hatte ich schon mal vor 2 Jahren abklären lassen. Nur wenn er irgendwie noch Kreuzung regelt oder ähnliches.. Allein wegen Blaulicht herumfahren liegt kein 132 StGB vor. Quote: Das musst Du nach deutschem Recht beweisen, nicht einfach unterstellen --- Das weiß ich und das ist meistens auch gut so. Aber auch schützt unwissenheit nicht vor Strafe. Quote: Und das ist Fahrlässigleit, da es ihm egal ist. --- Nein. Denn wenn du jemand vorsätzlich tötest und er sagt es ist ihm egal, kommt er auch nicht damit durch.. (Überspitzt dargestellt) Es ist genauso wie es schon blue0711 geschrieben hat. Quote: IMHO gibts beim Vorsatz noch das Konstrukt des "billigend in Kauf genommen". Danach reicht es, zu wissen, dass eine vorliegende strafbewehrte Folge eintreten konnte, obwohl man diese nicht explizit angestrebt hat, aber es einem eben egal war, wenn das auch noch passieren sollte. --- -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Zitat Aber auch schützt unwissenheit nicht vor Strafe. Trennt aber Vorsatz von Fahrlässigkeit.Aber grundsätzlich können wir hier noch lange streiten. Nach der Formulierung des Tatbestandes ist es sowieso egal, ob Vorsatz oder fahrlässig. Er nutzte eindeutig mißbräuchlich. -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Ich dachte die 20 € beziehen sich darauf wenn ich ein ordnungsgemäßen Fahrzeug mit Blaulicht habe und dieses "zum Spaß" einschalte...
Ich denke aber hier handelt es sich um eine nicht genehmigte Blaulichtanlage und somit wären ja die 20 € falsch und es kostet wesentlich mehr. |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Na dann mach doch einfach mal einen anderen Kostenvorschlag
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Dachte immer wenn man ein unerlaubtes Licht anbringt erlischt damit die Betriebserlaubnis.
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Wenn man es anbaut. Das ist aber hier nicht der Fall.
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Einfaches Anbringen:
Zitat (Bußgeldkatalog) 221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €
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#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 17.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11356 ![]() |
Ich denke auch das es schwer zu Beweisen ist, das der Tatbestand der Amtsanmaßung vorliegt, da sich ja der Beschuldigte genauso gut als DRK, THW, FFW oder Kampfmittelräumdienst hätte ausgeben können. Bei uns fahren sogar die Gasstörautos und Verkehrsbetriebe mit Blaulicht rum.
Mißbrauch der Sonderrechte oder Sondersignale liegt auch nicht vor, da er nur blaues Blinklicht benutzte und soweit wie ich weiß ein Sondersignal aus blauem Blinklicht UND Martinshorn besteht. Nunmal zu mir, ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr mit ca 80-120 Einsätzen pro Jahr. Wenn wir einen Einsatz bekommen, kennzeichne ich mein Fahrzeug mit einem roten Schild mit gelber Schrift hinter der Windschutzscheibe. Dieses Schild ist ungefähr so groß wie ein Kennzeichen. In der Nacht ist der Schriftzug "Feuerwehr" beleuchtet. Dies ist natürlich noch nicht alles, ich habe im Auto eine Springlichtanlage verbaut (kein Blaulicht), die Ich im Einsatzfall auch ab und zu nutze. Mit welchen Konsequenzen müßte ich im Falle einer Kontrolle rechnen. (Will dazu noch sagen, daß ich kein Rettungsrambo sein will, sondern nur recht schnell Hilfe leisten möchte. Ich habe die Funktion des Gruppenführers und es passiert oft das ich Einsätze leiten muß) (Und noch folgendes, ich habe in den Scheinwerfern und Neblern, Stroboskopblitzer drin, solche die in den US-Streifenwagen verbaut sind, diese sind klar und blitzen weiß, sind im Falle des Benutzens auch 20 EUR fällig?) Mein Privatfahrzeug ist besser ausgerüstet als mancher Einsatzleitwagen ![]() Würde mich über lehrreiche Antworten sehr freuen. Danke |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19662 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Also... die Beleuchtungsanlagen f+ühren erstmal zum Erschöschen der Betriebserlaubnis; Außerdem wird man die Vorwerfen, mißbräuchlich blauses Blinklicht benutzt zu haben.
Übrigens: Feuerwehrleute im Privatwagen haben nicht die gleichen Sonderrechte nach § 35 wie übrige Einsatzfahrzeuge: Die Sonderrechte dürfen nur in gegebenem Maß angewendet werden. Die Gerichte erkennen damit üblicherweise das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und das Parken im Parkverbot an. Aber: Wenn Du kit Deinem Privat- Kfz bei rot über eine Kreuzung fährst und dabei einen Unfall baust, zahlt das keine Versicherung. In solchen Fällen kriegst Du üblicherweise die Vollschuld. Bester Verhalten: Laß Deinn "Feuerwehr- Schild" dran, das reicht vollkommen, benutze den ganzen Restbesser nicht (sowieso unnötig) und fahre angemessen. D.h.: An Ampeln halten, wie alle anderen auch. Die Sonderrrechte, die die Rechtsprechung den FFlern billigt, sind eher dazu da, daß sie zB Anliegerstraßen auf dem Weg zur Wache nutzen können. Deshalb dürfen die auch keine Blaulichter verwenden: Sie haben eben nicht die gleichen Rechte wie mit dem Einsatzfahrzeug. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Zitat (durban @ 17.07.2005, 16:17) Also... die Beleuchtungsanlagen f+ühren erstmal zum Erschöschen der Betriebserlaubnis; Außerdem wird man die Vorwerfen, mißbräuchlich blauses Blinklicht benutzt zu haben. ![]() Zitat (Achim Geschrieben am: 09.07.2005 @ 19:08 ) Wenn man es anbaut. Das ist aber hier nicht der Fall. Zitat (Achim Geschrieben am: 09.07.2005 @ 19:13 ) Einfaches Anbringen:
Zitat ((Bußgeldkatalog)) 221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 € -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.09.2025 - 19:49 |