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> Fahren/Parken im Landschaftsschutzgebiet, Verstoß gegen das Landespflegegesetz
royzn
Beitrag 04.07.2005, 01:48
Beitrag #1


Neuling


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Ich bin mit dem Auto meines Vaters in einem Landschaftsschutzgebiet in Rheinland-Pfalz gefahren und habe dort geparkt. Jetzt hat mein Vater einen Brief bekommen, in dem ihm ein Verstoß gegen "die § 7 (1) Nr. 12 Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet (...) I i.V.m. § 40 (1) Nr. 8 Landespflegegesetz" vorgeworfen wird: "Wegen der oben bezeichneten Ordnungswidrigkeit(en) ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden."

Ich sehe ein, dass es ziemlich blöd von mir war, dort Auto zu fahren (ich habe mir in dem Moment nichts dabei gedacht, ich war auch nicht der Einzige). Jetzt befürchte ich aber eine ziemlich drastische Strafe, was mich zur Zeit hart treffen würde, da ich so gut wie kein Geld habe.

Wisst ihr, mit was für einer Summe ich in etwa zu rechnen hätte, wenn ich alles zugeben würde (bin Student ohne Bafög-Anspruch, bekomme aber kein Geld von meinen Eltern), bzw. was passieren würde, wenn mein Vater sagen würde, er hätte das Auto nicht gefahren, meinen Namen aber nicht preisgäbe?

Vielen Dank! royzn.


PS: Ich habe den ähnlichen Thread im Archiv gesehen, aber keine Antworten für meinen Fall gefunden!
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Strike Eagle
Beitrag 04.07.2005, 02:28
Beitrag #2


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Ob das Parken in einem Landschaftsschutzgebiet härter bestraft wird, hängt wohl vom Bundesland ab. Kannst ja mal nach "§ 7 (1) Nr. 12 Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet" googeln und nach deinem BL suchen. smile.gif
Anfang des LPflG
Hier zB
Weia, Juristendeutsch. wink.gif
Uhm, ich blicks grade selbst nicht mehr...

Was das Verweigern des Halters angeht, nun, wenn er sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt, ist für die Ermittler klar, dass es Angehörige sein müssen (logisch, was?).
Und dann ermitteln sie eben gegen Frau, Kinder, Eltern und so.
Da aber kein Foto vorliegt wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß nach Blitzen, ist die Sache für die Polizei schwerer. Wenn keiner etwas sagt, bzw sagt, dass man sich nicht erinnern kann, dann könnte höchstens ein Fahrtenbuch als Auflage kommen. Dieses müsste dann eine gewisse zeit, so 9 bis 12 Monate oder so, geführt werden.

Klick für Gesetze
OT: § 50: Auf Helgoland ist das Radeln verboten, höh?!

Aber ich glaube mal nicht, dass dabei mehr als 35€ zu zahlen sind. Somit auch kein Punkt und keine zusätzlichen 25,60€ gebühren und Auslagen.


_______________
Hey, ich hat grad nix zu tun. wink.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 06:28
Beitrag #3


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Da es kein Verkehrsverstoß ist, gibt es auch keine Halterhaftung. Die Behörde muss sich schon die Mühe machen und den tatsächlichen Faherer ermitteln. Fahrtenbuchauflage ist auch nur im Verkehrsrecht möglich wink.gif


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Uwe W
Beitrag 04.07.2005, 13:58
Beitrag #4


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Stimme Achim da voll und ganz zu.

Wenn Du als Fahrer nicht ermittelt wirst, hat das für Deinen Vater keine nachteiligen Folgen.

Wirst Du aber ermittelt, so kann die Geldbuße zwar etwas höher ausfallen als die genannten 35€, jedoch gibt es dafür keine Punkte in Flensburg und auch kein Fahrverbot.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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royzn
Beitrag 05.07.2005, 00:49
Beitrag #5


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten! Das erleichtert mich sehr.

Ich habe noch zwei Fragen:
Müsste mein Vater eine Art Alibi für den Zeitpunkt angeben oder reicht es, wenn er sagt, dass er nicht gefahren ist?
Und: Weiß jemand, wie hoch das Bußgeld ungefähr sein könnte, sollte ich alles zugeben bzw. wenn ich als Fahrer ermittelt werden würde? Vielleicht ist ja jemandem schon mal was ähnliches passiert...

Liebe Grüße! royzn.
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Andreas
Beitrag 05.07.2005, 06:36
Beitrag #6


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Zitat (royzn @ 05.07.2005, 01:49)
oder reicht es, wenn er sagt, dass er nicht gefahren ist?

Das reicht. cool.gif


--------------------
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