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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 232 Beigetreten: 12.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4264 ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Die KBA-Nr. ist ein Hinweis dafür, dass das Teil geprüft wurde und den deutschen Anforderungen (sprich den Vorschriften der StVZO) entspricht.
Die ABE ist der Nachweis der Zulässigkeit und enthält ggf. Auflagen und Einschränkungen für entsprechende Fahrzeuge. In ihr steht u.a. welches Fz. diese Felgen überhaupt benutzen darf. Auch wenn die Größe der Felge mit den Eintragungen im Fz.-Schein übereinstimmen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Felge den gleichen Tragfähigkeitsindex hat wie die "normale Stahlfelge". ABE nicht mitführen = 10 € -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 19.06.2005 Wohnort: Ravensburg Mitglieds-Nr.: 10507 ![]() |
Eine KBA-Nr. ist zwar gut, aber es muß nicht heißen, das die Felge auf dem entsprechenden Auto ohne TÜV-Abnahme gefahren werden darf.
Also am besten die ABE/TÜV-Gutachten vom Hersteller schicken lassen (oder falls der nicht mehr existiert beim KBA anfragen), die Daten vergleichen und gegebenenfalls beim TÜV abnehmen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Christian |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.07.2025 - 16:53 |