Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
01.07.2005, 12:07
Beitrag
#1
|
|||||
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 01.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10889 |
ich erhielt gestern in der innenstadt von oberhausen (46xxx) ein verwarnungsgeld über 5,00 € wegen "2581 - Parkscheibe nicht zulässig. Batteriebetrieb" kann mir jemand etwas zu vergleichbaren fällen sagen? wo finde ich die entsprechende rechtssprechung bzw. gesetz/verordnung. die von mir batteriebetriebene parkscheibe hat zwei betriebszustände: run = funktion wie eine uhr off = zeigt die ankunftszeit an und läuft nicht weiter. viele grüße mannvommars |
||||
|
|
|||||
|
|||||
01.07.2005, 12:10
Beitrag
#2
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 545 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4706 |
Dafür find' ich ist 5,- € echt ein Witz Da bin ich ja mal auf die Antworten gespannt |
|
|
|
01.07.2005, 12:17
Beitrag
#3
|
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 01.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10888 |
So weit ich weiß, sind diese Parkscheiben nicht erlaubt. Das müsste aber eigentlich auch auf der Verpackung dieser batteriebetriebenen Parkscheibe drauf stehen.
Denn Politessen stellen sich ja nicht ewig vor dein Auto und schauen, ob du Sie nun an oder ausgeschaltet hast. Grundsätzlich Parkscheiben, die mitlaufen (können) nicht erlaubt.... |
|
|
|
01.07.2005, 12:18
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Da hast Du mit 5 Eu wirklich noch Glück gehabt. Hätte auch eine Anzeige wegen Betrug werden können. Diese Parkscheiben sind -siehe auch die Anleitung dazu- im Bereich der StVO nicht zulässig.
-------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 12:31
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6269 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:18) Diese Parkscheiben sind -siehe auch die Anleitung dazu- im Bereich der StVO nicht zulässig. Wowereit! |
|
|
|
01.07.2005, 12:42
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31) Wowereit! ????????? -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 12:42
Beitrag
#7
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1858 Beigetreten: 09.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5458 |
Wie schon gesagt wurde sind die Dinger nicht zulässig. Aber selbst wenn sie zulässig wären würde es nix nutzen. Denn wenn die Uhr weiterläuft, steht Zeiger
der Scheibe nicht auf dem Strich der halben Stunde die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt, so ist es aber vorgeschrieben. -------------------- Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
|
|
|
|
01.07.2005, 12:50
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6269 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:42) Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31) Wowereit! ????????? So schwer? Was sagte denn der gute Mann? "und das.." |
|
|
|
01.07.2005, 12:57
Beitrag
#9
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 545 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4706 |
... jo das ist es.
Aber die Strafe dafür ist dann wirklich ein Witz Ich denke, da hatte jemand einen wirklich guten Tag |
|
|
|
01.07.2005, 15:07
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:50) Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:42) Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31) Wowereit! ????????? So schwer? Was sagte denn der gute Mann? "und das.." Ich weiss immer noch nicht, was Du willst. Ich kenne zwar den Mann, kann aber nicht sagen was er den ganzen Tag erzählt -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 15:11
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
".....und das ist auch gut so....."
-------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 15:12
Beitrag
#12
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 545 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4706 |
Im Beitrag vor seinem unverständlichem "Wowereit!" ging es darum, dass diese batteriebetriebenen Parkscheiben unzulässig sind.
Wowereit: "Ich bin schwul und das ist gut so!" Er wollte wohl mit seiner Anspielung andeuten, dass er für das Verbot von batteriebetriebenen Parkscheiben ist. Es fällt mir keine alternative Möglichkeit ein, das "Wowereit!" anders zu deuten. //edit: Manchmal wär' ich zu gern Admin und würde an der Reihenfolge der Postings wurschteln Der Beitrag wurde von KentAI bearbeitet: 01.07.2005, 15:14 |
|
|
|
01.07.2005, 16:14
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Danke für Deine Info. Nur ist mir unklar, was Wowereit mit Parkscheiben zu tun hat. Aber jetzt weiss ich ja etwas mehr.
Sei lieber kein Admin. Da hast Du nur Arbeit. Du glaubst garnicht, was im Hintergrund für ein administrativer Aufwand läuft. Zurück zu topic. -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 16:14
Beitrag
#14
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Die 5 € sind völlig korrekt, auch wenn es nicht unbedingt verständlich ist.
Siehe hier Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit. Edit: Batteriebetriebene Parkscheiben sind nicht zulässig. Habe jetzt nur keine Zeit, dir die Quelle zu benennen. Entweder du glaubst es oder riskierst jedesmal 5 €. -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 17:15
Beitrag
#15
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Offensichtlich gibt es zu der Frage, ob eine batteriebetriebene Parkscheibe zulässig ist, noch keine obergerichtliche Entscheidung. Janiszewski begründet das Verbot damit, dass es sich bei Verwendung einer solchen Parkscheibe nicht um eine ordnungsgemäße Parkscheibe nach Bild 291 StVO handelt, da damit keine Überwachung der Parkzzeit möglich ist, wenn die Uhr nicht angehalten ist (Janiszewski, StVR, 17. Aufl., Rn 5 zu § 13 StVO). Demnach muss sich der Parküberwacher überzeugen, ob die Uhr tatsächlich läuft oder nicht.
|
|
|
|
01.07.2005, 17:26
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Dazu gibt es einen Artikel in der PVT 1996, 186. Sinngemäß:
Zitat Die Parkscheibe mit Uhr widerspricht dem Sinn und Zweck der Parkscheibenpflicht, denn Voraussetzung für die Halteerlaubnis im parkscheibenpflichtigen Bereich ist die Verwendung einer Parkscheibe mit der richtigen Zeiteinstellung nach § 13 StVO. Vergisst der Benutzer jedoch, die Parkscheibe beim Halten auf "Stop" zu stellen, so läuft diese ständig weiter und die Ankunftszeit kann nicht mehr festgestellt werden. Eine Parkscheibe mit eingebauter Uhr ist daher unzulässig und der Benutzer handelt ordnungswidrig nach § 14 Abs.1 OwiG. In der PVT 1994, 314 wird der diesbezüglichen Frage nachgegangen, ob es sich nicht sogar um eine Straftat handelt. Urteile oder handfesteres habe ich auch nicht gefunden. -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 17:30
Beitrag
#17
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Das entspricht der Argumentation von Janiszewski. Wer hat jetzt von wem gekupfert?
Edit: Hab´s schon gesehen. Das PTV war ein Tippfehler. Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 01.07.2005, 17:32 |
|
|
|
01.07.2005, 17:31
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (Peter Lustig @ 01.07.2005, 18:30) Wer hat jetzt von wem gekupfert? ADAJUR, die juristische Datenbank des ADAC von allen -------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 18:16
Beitrag
#19
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Ehrlich gesagt kann ich als juristisch nahezu vollkommen unbeleckter dem Zitat von Achim nicht so recht folgen. Es leuchtet mir ein, daß eine solche Parkscheibe unzulässig wäre, wenn sie während des Parkens weiterliefe.
Aber allein aus der Möglichkeit, diese Parkscheibe weiterlaufen zu lassen, ein gänzliches Verbot derselben abzuleiten, finde ich ehrlich gesagt merkwürdig. Schließlich ist ja nirgendwo festgehalten, das die Parkscheibe manuell eingestellt werden muß, sofern die Rahmenbedingungen (auf den Strich der kommenden halben Stunde) eingehalten werden. Eine derartige Auslegung der Gesetze grenzt in meinen Augen an Willkür, da ein Gegenstand bereits als unzulässig eingestuft wird, nur weil damit möglicherweise ordnungswidrig gehandelt werden könnte. Dieser Argumentation folgend müssten ja alle Parkscheiben im Auto angekettet sein. Schließlich könnte ja sonst die Parkscheibe beim Frühjahrsputz aus dem Auto fallen so daß eine ordnungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich wäre. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
|
|
|
01.07.2005, 18:21
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Dies ist keine amtl. Gesetzesauslegung, sondern ein diesbezüglicher Fachaufsatz, also eine Meinung eines Autors. Man sollte schon den ganzen Aufsatz kennen, um gewisse Gedankengänge nachvollziehen zu können. Aber es bleibt eine Einzelmeinung. Deshalb derartige Sachen nicht überbewerten sondern als Gedankenanstoß nehmen.
-------------------- |
|
|
|
01.07.2005, 19:40
Beitrag
#21
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Dann halten wir uns doch ganz einfach an die Argumentation von Janiszewski. Da stellt sich diese Frage gar nicht.
|
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.11.2025 - 21:52 |