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> Parkscheibe mit Batteriebetrieb
mannvommars
Beitrag 01.07.2005, 12:07
Beitrag #1


Neuling


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hallo zusammen,

ich erhielt gestern in der innenstadt von oberhausen (46xxx) ein verwarnungsgeld über 5,00 € wegen "2581 - Parkscheibe nicht zulässig. Batteriebetrieb"

kann mir jemand etwas zu vergleichbaren fällen sagen? wo finde ich die entsprechende rechtssprechung bzw. gesetz/verordnung.

die von mir batteriebetriebene parkscheibe hat zwei betriebszustände:
run = funktion wie eine uhr
off = zeigt die ankunftszeit an und läuft nicht weiter.

viele grüße

mannvommars
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KentAI
Beitrag 01.07.2005, 12:10
Beitrag #2


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rofl1.gif Was es alles gibt rofl1.gif

Dafür find' ich ist 5,- € echt ein Witz

Da bin ich ja mal auf die Antworten gespannt biggrin.gif
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curly
Beitrag 01.07.2005, 12:17
Beitrag #3


Neuling


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So weit ich weiß, sind diese Parkscheiben nicht erlaubt. Das müsste aber eigentlich auch auf der Verpackung dieser batteriebetriebenen Parkscheibe drauf stehen.

Denn Politessen stellen sich ja nicht ewig vor dein Auto und schauen, ob du Sie nun an oder ausgeschaltet hast.
Grundsätzlich Parkscheiben, die mitlaufen (können) nicht erlaubt....
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 12:18
Beitrag #4


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Da hast Du mit 5 Eu wirklich noch Glück gehabt. Hätte auch eine Anzeige wegen Betrug werden können. Diese Parkscheiben sind -siehe auch die Anleitung dazu- im Bereich der StVO nicht zulässig.


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helmet lampshade
Beitrag 01.07.2005, 12:31
Beitrag #5


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Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:18)
Diese Parkscheiben sind -siehe auch die Anleitung dazu- im Bereich der StVO nicht zulässig.

Wowereit!
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 12:42
Beitrag #6


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Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31)
Wowereit!

?????????


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Dirk-
Beitrag 01.07.2005, 12:42
Beitrag #7


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Wie schon gesagt wurde sind die Dinger nicht zulässig. Aber selbst wenn sie zulässig wären würde es nix nutzen. Denn wenn die Uhr weiterläuft, steht Zeiger
der Scheibe nicht auf dem Strich der halben Stunde die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt, so ist es aber vorgeschrieben.


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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helmet lampshade
Beitrag 01.07.2005, 12:50
Beitrag #8


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Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:42)
Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31)
Wowereit!

?????????

So schwer?

Was sagte denn der gute Mann? "und das.."
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KentAI
Beitrag 01.07.2005, 12:57
Beitrag #9


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... jo das ist es.

Aber die Strafe dafür ist dann wirklich ein Witz laugh.gif

Ich denke, da hatte jemand einen wirklich guten Tag cool.gif
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 15:07
Beitrag #10


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Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:50)
Zitat (Achim @ 01.07.2005, 13:42)
Zitat (helmet lampshade @ 01.07.2005, 13:31)
Wowereit!

?????????

So schwer?

Was sagte denn der gute Mann? "und das.."

Ich weiss immer noch nicht, was Du willst. Ich kenne zwar den Mann, kann aber nicht sagen was er den ganzen Tag erzählt think.gif


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RA XDiver
Beitrag 01.07.2005, 15:11
Beitrag #11


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".....und das ist auch gut so....." tongue.gif


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KentAI
Beitrag 01.07.2005, 15:12
Beitrag #12


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Im Beitrag vor seinem unverständlichem "Wowereit!" ging es darum, dass diese batteriebetriebenen Parkscheiben unzulässig sind.


Wowereit: "Ich bin schwul und das ist gut so!"

Er wollte wohl mit seiner Anspielung andeuten, dass er für das Verbot von batteriebetriebenen Parkscheiben ist.

Es fällt mir keine alternative Möglichkeit ein, das "Wowereit!" anders zu deuten.

wavey.gif

//edit:
Manchmal wär' ich zu gern Admin und würde an der Reihenfolge der Postings wurschteln thread.gif

Der Beitrag wurde von KentAI bearbeitet: 01.07.2005, 15:14
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 16:14
Beitrag #13


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Danke für Deine Info. Nur ist mir unklar, was Wowereit mit Parkscheiben zu tun hat. Aber jetzt weiss ich ja etwas mehr.
Sei lieber kein Admin. Da hast Du nur Arbeit. Du glaubst garnicht, was im Hintergrund für ein administrativer Aufwand läuft.

Zurück zu topic.


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Burkhard
Beitrag 01.07.2005, 16:14
Beitrag #14


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Die 5 € sind völlig korrekt, auch wenn es nicht unbedingt verständlich ist.

Siehe hier Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit.

Edit:
Batteriebetriebene Parkscheiben sind nicht zulässig. Habe jetzt nur keine Zeit, dir die Quelle zu benennen. Entweder du glaubst es oder riskierst jedesmal 5 €.


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Peter Lustig
Beitrag 01.07.2005, 17:15
Beitrag #15


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Offensichtlich gibt es zu der Frage, ob eine batteriebetriebene Parkscheibe zulässig ist, noch keine obergerichtliche Entscheidung. Janiszewski begründet das Verbot damit, dass es sich bei Verwendung einer solchen Parkscheibe nicht um eine ordnungsgemäße Parkscheibe nach Bild 291 StVO handelt, da damit keine Überwachung der Parkzzeit möglich ist, wenn die Uhr nicht angehalten ist (Janiszewski, StVR, 17. Aufl., Rn 5 zu § 13 StVO). Demnach muss sich der Parküberwacher überzeugen, ob die Uhr tatsächlich läuft oder nicht.
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 17:26
Beitrag #16


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Dazu gibt es einen Artikel in der PVT 1996, 186. Sinngemäß:
Zitat
Die Parkscheibe mit Uhr widerspricht dem Sinn und Zweck der Parkscheibenpflicht, denn Voraussetzung für die Halteerlaubnis im parkscheibenpflichtigen Bereich ist die Verwendung einer Parkscheibe mit der richtigen Zeiteinstellung nach § 13 StVO. Vergisst der Benutzer jedoch, die Parkscheibe beim Halten auf "Stop" zu stellen, so läuft diese ständig weiter und die Ankunftszeit kann nicht mehr festgestellt werden. Eine Parkscheibe mit eingebauter Uhr ist daher unzulässig und der Benutzer handelt ordnungswidrig nach § 14 Abs.1 OwiG.

In der PVT 1994, 314 wird der diesbezüglichen Frage nachgegangen, ob es sich nicht sogar um eine Straftat handelt. Urteile oder handfesteres habe ich auch nicht gefunden.


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Peter Lustig
Beitrag 01.07.2005, 17:30
Beitrag #17


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Das entspricht der Argumentation von Janiszewski. Wer hat jetzt von wem gekupfert? cool.gif

Edit: Hab´s schon gesehen. Das PTV war ein Tippfehler.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 01.07.2005, 17:32
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 17:31
Beitrag #18


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Zitat (Peter Lustig @ 01.07.2005, 18:30)
Wer hat jetzt von wem gekupfert? cool.gif

ADAJUR, die juristische Datenbank des ADAC von allen laugh2.gif


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CvR
Beitrag 01.07.2005, 18:16
Beitrag #19


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Ehrlich gesagt kann ich als juristisch nahezu vollkommen unbeleckter dem Zitat von Achim nicht so recht folgen. Es leuchtet mir ein, daß eine solche Parkscheibe unzulässig wäre, wenn sie während des Parkens weiterliefe.

Aber allein aus der Möglichkeit, diese Parkscheibe weiterlaufen zu lassen, ein gänzliches Verbot derselben abzuleiten, finde ich ehrlich gesagt merkwürdig. Schließlich ist ja nirgendwo festgehalten, das die Parkscheibe manuell eingestellt werden muß, sofern die Rahmenbedingungen (auf den Strich der kommenden halben Stunde) eingehalten werden.

Eine derartige Auslegung der Gesetze grenzt in meinen Augen an Willkür, da ein Gegenstand bereits als unzulässig eingestuft wird, nur weil damit möglicherweise ordnungswidrig gehandelt werden könnte.

Dieser Argumentation folgend müssten ja alle Parkscheiben im Auto angekettet sein. Schließlich könnte ja sonst die Parkscheibe beim Frühjahrsputz aus dem Auto fallen so daß eine ordnungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich wäre. wallbash.gif wallbash.gif Brotmesser werden natürlich auch bald durch Löffel ersetzt.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Achim
Beitrag 01.07.2005, 18:21
Beitrag #20


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Dies ist keine amtl. Gesetzesauslegung, sondern ein diesbezüglicher Fachaufsatz, also eine Meinung eines Autors. Man sollte schon den ganzen Aufsatz kennen, um gewisse Gedankengänge nachvollziehen zu können. Aber es bleibt eine Einzelmeinung. Deshalb derartige Sachen nicht überbewerten sondern als Gedankenanstoß nehmen.


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Peter Lustig
Beitrag 01.07.2005, 19:40
Beitrag #21


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Dann halten wir uns doch ganz einfach an die Argumentation von Janiszewski. Da stellt sich diese Frage gar nicht.
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