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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 01.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10879 ![]() |
Nach dem die Suche nicht hergegeben hat meine Frage. Sidn Roller in der Stadt verpflichtet rechts und am rechten Straß3nrand zu fahren wie Fahrradfahrer? Ich glaube sowas in der Fahrschule gelernt zu haben. In welchem Paragrafen der STVO bzw. STVZO (zulassung als KFZ) ist das festgelegt? Bitte um Aufkärung Gruß Stefan |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
§ 2 Abs. 1 StVO gilt für alle Fahrzeuge. Dannach ist auf der rechten Fahrbahnseite soweit wie möglich rechts zu fahren.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 16.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10411 ![]() |
Schau mal in §2 und §7 StVO.
In § 2 steht das Rechstfahrgebot. Da gelten für ein Moped die gleichen Regeln wie für PKW. (Also nicht am Straßenrand, sondern möglichst weit rechts, je nach Straßenzustand und Verkehr (Schlaglöcher, öffnende Aurtotüren etc.) § 7 StVO: §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. Dein Roller ist ein KFZ, also darfst Du die Spur in der Stadt frei wählen. |
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