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> Motorad und Stau
$nake $hit
Beitrag 26.06.2005, 20:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo alle wavey.gif
Was ist günstiger bei stau auf der A bahn auf dem standsteifen oder zwichen denn autos druch
rolleyes.gif
achso bin motorad fahrer whistling.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 26.06.2005, 20:32
Beitrag #2





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Günstigste Variante: Hinten anstellen wink.gif
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Coyota
Beitrag 26.06.2005, 20:33
Beitrag #3


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Zitat ($nake $hit @ 26.06.2005, 21:22)
Hallo alle  wavey.gif
Was ist günstiger bei stau auf der A bahn auf dem standsteifen oder zwichen denn autos druch
rolleyes.gif
achso bin motorad fahrer whistling.gif

Auf einer der beiden Fahrspuren, genau wie die Autos wink.gif -ist sicherer !

Gruß von COYOTA thread.gif (vöööllig entnervt nach 5 km Stau auf der A1)


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Matte
Beitrag 26.06.2005, 20:39
Beitrag #4


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Für eine Enduro ist wohl BKat 87 die beste Möglichkeit. wink.gif whistling.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Peter Lustig
Beitrag 26.06.2005, 21:03
Beitrag #5


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Hier die Lösung für Mattes dunkle Zahl: BKat Nr. 87. wink.gif Wenn´s dann aber quer durch die Prärie geht, kann es u.U. noch wesentlich teurer werden (Naturschutz, Landschaftsschutz,...). whistling.gif
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blue0711
Beitrag 27.06.2005, 06:34
Beitrag #6


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Nuja, es gibt ja immer noch die Möglichkeit, mit leicht höherer Geschwindigkeit durchzurollen und sich bei den Autofahrern, die Platz machen, durch Handzeichen zu bedanken. Funktioniert eigentlich immer.

Insofern halte ich die Mittellinie für die bessere Alternative, da auf dem Standstreifen keiner mit dir rechnet, auf der Mittelspur schon.
Zwecks der Sicherheit muss man da natürlich immer darauf achten, ob sich Lücken auftun, in die ein anderer VT reinhüpfen will. Und bleiben lassen in der Nähe von Wechselstellen (Ausfahrt) oder Verengungen.
Bei so vorsichtiger Fahrweise hab ich bislang weder Schimpfe von PKW-Fahrern, die meist bereitwillig Platz lassen, noch Tickets von der police.gif bekommen (selbst, wenn die im Streifenwagen selber im Stau standen).

Die Frage nach der "billigeren" Variante interessiert mich allerdings auch, für alle Fälle. whistling.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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El Bestrafo
Beitrag 27.06.2005, 07:46
Beitrag #7


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Weder das eine noch das andere ist erlaubt.

Wer sich im Stau "durchschlängelt" verstößt gegen § 5 StVO.

Beispiel dreispurige Autobahn. Zwar erlaubt der § 7 (2a) StVO bei Schlangenbildung im Bereich mehrspuriger Verkehrsführung für eine Fahrtrichtung ein Rechtsüberholen. Dem Verständnis der Bestimmung entsprecht jedoch nur ein Rechtsüberholen im jeweiligen Fahrstreifen. Dieses bedeutet, dass dem Überholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung stehen muss. Der § 7 StVO verlangt zwar keine Fahrstreifenmarkierung, ist diese aber vorhanden, markiert sie auch den Fahrstreifen verbindlich.
Demzufolge sind hier nur drei Fahrstreifen gegeben. Somit stand dem Motorradfahrer kein eindeutig abgegrenzter Teil der Fahrbahn zur Verfügung. Motorradfahrer dürfen nicht zwischen den von Kfz besetzten Fahrstreifen hindurchfahren und den Bereich der Fahrstreifenmarkierung als weiteren Fahrstreifen benutzen. Daraus ergibt sich, dass der Überholvorgang unzulässig war, da die Verkehrslage unklar war. Unklar ist eine Verkehrslage, wenn der Überholende während des gesamten Überholvorgangs eine Gefährdung für sich und andere nicht ausgeschließen kann. Diesem war hier so, da zum Tatzeitpunkt nicht zuerkennen war, wann der Überholvorgang komplett (bedeutet Wiedereinordnung in einem Fahrstreifen) abgeschlossen werden kann.

Kosten: 50 € + 3 Punkte

Befahren des Standstreifens: § 2 StVO = 50 € + 2 Punkte
wavey.gif


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blue0711
Beitrag 27.06.2005, 12:10
Beitrag #8


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@ El Bestrafo
Hast schon recht, aber auch Danke für die "Bemessung".

Ich gehe allerdings auch nicht davon aus, dass es erlaubt ist.
Fährt die Kolonne allerdings bis 20 km/h, gehe ich erfahrungsgemäss davon aus, dass es geduldet wird, solange die Differenzgeschwindigkeit nicht grösser als 10-15 km/h wird.
Kann sein, dass ich da mal an einen gerate, der es genau nimmt, aber die Wahrscheinlichkeit ist meiner Erfahrung nach recht gering. smile.gif

Wie gesagt, immer unter der Voraussetzung, dass man da nicht durchbolzt; so Typen würd ich selber am liebsten von der Maschine holen ranting.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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El Bestrafo
Beitrag 27.06.2005, 12:22
Beitrag #9


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Auch dann wäre es ein "verbotswidriges Rechtsüberholen"

i.G.O. = 30 € a.G.o. = 50 € + Punkte


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GSX-R
Beitrag 27.06.2005, 12:39
Beitrag #10


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Ich lass es auch bleiben. Früher musste ich notgedrungen, weil die Gamma keinen Ventilator zur Kühlung hatte.
Ist das dann eigentlich ein rechtfertigender Notstand?

Das Mistding ist nach spätestens 3 Minuten Standzeit temperaturmäßig im roten Bereich. ranting.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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TRoper
Beitrag 27.06.2005, 12:43
Beitrag #11


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Frage an die Polizisten:

Wird solches Verhalten (langsames Vorbeifahren eines Motorradfahrers im Stau) regelmäßig angezeigt?

Wie haltet ihr das selber?

Gruß,
TRoper
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$nake $hit
Beitrag 28.06.2005, 08:12
Beitrag #12


Neuling


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Ich sach mal danke an alle! da nehm ich mal lieber denn Standstreifen sind nur 2 punkte rofl1.gif
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Burkhard
Beitrag 28.06.2005, 09:18
Beitrag #13


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Zitat (TRoper @ 27.06.2005, 13:43)
Frage an die Polizisten:

Wird solches Verhalten (langsames Vorbeifahren eines Motorradfahrers im Stau) regelmäßig angezeigt?

Wie haltet ihr das selber?

Gruß,
TRoper

Ich gehe mal davon aus, dass die Mehrheit der Polizisten den unzulässigen Überholvorgang nicht sehen werden cool.gif whistling.gif .

Besonders dann, wenn man selber Krad fährt und weiß, was das für ein "schönes" Gefühl ist, wenn man(n) (Frau auch) bei 25 - 30° C im Schatten im Stau steht.

Alles solange die Differenzgeschwindigkeit ausgesprochen gering ist, wie es hier schon anklang.

Einen Hinweis sollten aber alle beachten. Ein Polizeifahrzeug sollte man so nicht überholen. Dann Geduld beweisen und lieber dahinter bleiben.


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Coyota
Beitrag 28.06.2005, 09:29
Beitrag #14


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Hallo Forum,

ich nehm den Mittelstreifen nur im Notfall (35 Grad im Schatten) zum Durchfahren. Und dann auch nur, wenn ich hinter anderen Möppis fahren kann und der Verkehr komplett steht.

Es gibt nämlich immer wieder so nette Zeitgenossen, die sich die Wartezeit offensichtlich damit vertreiben, möglichst mittig zu fahren und beim Auftauchen eines Möppis einen netten Schlenker zu machen. Oder im Stehen die Autotür weit aufreissen. Viele fahren absichtlich so (meist neben LKW) daß keiner durchkommt. Muß eine unglaubliche Freude und Befriedigung sein... rolleyes.gif
Dazu kommen die ZackZack-Spurwechsler, die ohne zu Blinken mit einem Satz in die Lücke auf der Nebenspur wechseln, weil mit Ankündigung der Nebenmann ja dicht machen könnte... crybaby.gif

Was wäre eigentlich, wenn es hier mal kracht ??? Wie ist das dann da mit der Schuld(-verteilung) ?

Sind Spurwechsler u.ä. im Stau eigentlich verpflichtet, nach hinten zu sehen, ob zwischen den Spuren was kommt ? Wir hatten ja mal die Diskussion, daß man als "Normal-Ausfädler" auch damit rechnen muß, daß Standspurfahrer ankommen. Und schließlich könnten ja auch Polizei oder Rettungsfahrzeuge kommen oder die Motorrad-Stauberater des ADAC...

Gruß von COYOTA thread.gif


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ts1
Beitrag 28.06.2005, 09:49
Beitrag #15


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Zitat (Coyota @ 28.06.2005, 10:29)
Und schließlich könnten ja auch Polizei oder Rettungsfahrzeuge kommen oder die Motorrad-Stauberater des ADAC...
Das Notdienste sich "durchmogeln", ist verständlich und geregelt.
Aber ein "Stauberater" mit Sonderrechten? Haben die überhaupt eine Ausnahmegenehmigung?


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MfG Thomas
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Kölnfahrer
Beitrag 28.06.2005, 10:05
Beitrag #16


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Zitat (Coyota @ 28.06.2005, 10:29)
Dazu kommen die ZackZack-Spurwechsler, die ohne zu Blinken mit einem Satz in die Lücke auf der Nebenspur wechseln, weil mit Ankündigung der Nebenmann ja dicht machen könnte... crybaby.gif

Was wäre eigentlich, wenn es hier mal kracht ??? Wie ist das dann da mit der Schuld(-verteilung) ?

Bezogen auf Fahrzeuge, die sich regulär in ihren Fahrspuren befinden (also nicht sich durchmogelnde Kräder) ist der Fall für mich klar: wer nicht blinkt, der will auch nicht die Spur wechseln. Also keine Schuld für den, der in seiner Spur bleibt un dem anderen in die Seite fährt. Sieht die Rechtsprechung wahrscheinlich mal wieder anders, sonst wär es ja nachvollziehbar...

Wenn ich im Stau übrigens nahe der Mittellinie fahre, dann nicht, um Kräder zu blockieren, sondern um nach vorne mehr sehen zu können. Dabei lasse ich mir nach vorne etwas "Luft", um NEF ggf. Platz machen zu können.

Allerdings bin ich von der Drängelei auch nicht begeistert. Auf der breiten BAB mag es noch angehen. Warum sollen sie da den Vorteil nicht nutzen, den ihnen die Einspurigkeit bietet?

In der Stadt im Stau oder an roten Ampeln ist es hingegen nur eine Frage der Zeit bis der erste Spiegel ab ist oder Kratzer im Wagen sind und dann wird natürlich Gas gegeben und ich kann sehen, dass ich die Karre repariert kriege.

Ebenso problematisch ist es, wenn ich plötzlich die Tür öffne. Dann ist das Geschrei beim Kradler auch groß, wenns knallt, obwohl da niemand mit ihm rechnen muss.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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El Bestrafo
Beitrag 28.06.2005, 10:24
Beitrag #17


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Die ADAC-Stauberater haben keine Sonderrechte und auch keine Ausnahmegenehmigung. Es wird nur durch die Polizei mehr oder weniger toleriert.


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blue0711
Beitrag 28.06.2005, 16:42
Beitrag #18


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Zitat ($nake $hit @ 28.06.2005, 09:12)
Ich sach mal danke an alle! da nehm ich mal lieber denn Standstreifen sind nur 2 punkte rofl1.gif

Aber unter Garantie Blechsalat.
Grosse Warnung: Auf der Standspur rechnet keiner mit Dir!!

Gruss
kai


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Gruß Kai
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 14.09.2025 - 09:30