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> Blinkerpflicht bei DDR Krädern?
cobana
Beitrag 20.06.2005, 12:08
Beitrag #1


Neuling
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Moin!
Ich will ein DDR Krad Baujahr 71 zur Vollabnahme bringen da es nach der Wendezeit nicht mehr angemeldet war. Es handelt sich dabei um ein ehemaliges Armeekrad mit Beiwagen. Original waren meines wissens da keine Blinkeinrichtungen dran, ich will dass das auch so bleibt und hab mich deshalb mit einem DEKRA-Prüfer auseinandergesetzt. Der meint ich müsste Blinker nachrüsten weil nur Kräder bis Baujahr 62 ohne Blinker rumfahren dürfen.
Hab leider den originalen Kfz Brief nicht mehr.

Kann ich mich nicht auf Bestandsschutz berufen der sich aus dem Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR ergibt? think.gif
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El Bestrafo
Beitrag 20.06.2005, 18:32
Beitrag #2


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dein Bike muss den Bauvorschriften der DDR-StVZO von 1971 entsprechen. Diesen Text musste dir besorgen, kann damit (leider) nicht aushelfen....


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cobana
Beitrag 21.06.2005, 14:48
Beitrag #3


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Ist ja gut und schön- so auch meine überlegung- aber wo krieg ich denn so ne alte stvzo her? -und wie bring ich das dem prüfer bei??? think.gif
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udosch60
Beitrag 22.06.2005, 21:04
Beitrag #4


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bei den ehemaligen nva mz-gespannen handelte es sich um eine sonderregelung außerhalb der stvzo der ddr, nur für nva zugelassen! im öffentlichen straßenverkehr durften diese auch nicht ohne sondergenehmigung fahren. ich glaub nicht das du dafür eine betriebserlaubnis nach heutiger stvzo bekommst. bestandschutz genießen nur fahrzeuge (Star, Schwalbe, Habicht, Sperber u.s.w.) die damals ohne blinker für den öffentlichen straßenverkehr zugelassen wurden. die ehemaligen nva fahrzeuge fallen leider nicht unter diesen bestandschutz, da dies e als sonderfahrzeuge ausgewiesen werden. du kannst es jedoch bei einem anderen tüv-prüfer versuchen, eventuell siht der das nicht so eng. ich hab da auch schon meine erfahrungen gemacht. es ist alles eine ermessensfrage!!!!
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cobana
Beitrag 23.06.2005, 16:13
Beitrag #5


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Das ist doch mal ne antwort! Ich hab nochmal nachgeschaut und an dem Motorrad ist tatsächlich noch das orginale Kennzeichen aus der DDR dran-allerdings ein ziviles. Das heißt ja soviel wie dass das Motorrad von der NVA in den zivilen Bereich übergegangen ist. Somit musste auch nach DDR Recht eine Betriebserlaubnis erteilt worden sein, die wiederum unter den Bestandsschutz fallen müsste, also ich hab die Hoffnung dass ich die Sache durchbekomme noch nicht ganz aufgegeben... wink.gif

Wer kann mir einen Link senden, mit dem ich eine StVZO der DDR aus dem Jahre 1971 sowie 1974/75 oder älter zu Gesicht bekomme???
Und wo findet man eine vollständige Fassung des Einigungvertrages zwischen BRD und DDR (dürften so um die 3000 Seiten sein)?
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cobana
Beitrag 23.06.2005, 18:55
Beitrag #6


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Mir fällt da grad ein, wie ist denn mit der MZ ETS250 zu verfahren? Die hat doch auch keine Blinkeinrichtungen und wurde vorwiegend im zivilen Bereich genutzt. Kann ich da denn keine Parallelen ziehen oder den Prüfer drauf verweisen?
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Sachse
Beitrag 24.06.2005, 10:01
Beitrag #7


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Star, Schwalbe, Habicht, ES --> hatten alle Blinker am Lenkerende!! wink.gif

Es kann also keinen Bestandsschutz geben, da die Blinker vorhanden waren. Seit 1969

Zu DDR-Zeiten bestand aber nach StVO die Möglichkeit den Fahrtrichtungswechsel mit Handzeichen anzuzeigen, wenn keine Blinker vorhanden.

Aus diesem Grund wurden oft die Blinker entfernt, weil man keine Lampen bekommen hat.

http://www.mz-museum.de/museum/pages/1950b.htm

Bitte ansehen!!! whistling.gif


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...sing mei Sachse sing....
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cobana
Beitrag 26.06.2005, 09:09
Beitrag #8


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Zu den Blinkern an den DDR Mopeds und Mokicks will ich auf
§54 Abs.5 Nr.4 StVZO verweisen. Demnach brauchen Kleinkrafträder keine Blinkas. police.gif
Das löst aber noch nicht das Problem für die DDR Krafträder. sad.gif
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take_it_1999
Beitrag 06.07.2005, 21:05
Beitrag #9


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Ziemlich viel Knautschzone

Sorry aber aus gesundheitlicher Sicht würd ich dir dringen empfehlen Blinker an das Motorrad wieder anzubauen. Weil schon mal als Linksabbieger an einer Kreuzung gestanden, Hand raushalten müssen und die Kupplung langsam kommen lassen! Da fehlt mindestens eine Hand!

Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind da ein paar Mängel. Bei deinem Motorrad handelt es sich vermutlich um eine TS 250. Prinzipiell sind diese Motorräder immer mit Blinkern auch an die NVA ausgerüstet wurden. Jedoch sind laut Aussagen von Bekannten diese Dinger im Dienstbetrieb abseits der Straße häufig weggebrochen (wer die Blinkeraufhängung der TS kennt der weis warum). Warum deine dann keine mehr hatte läst zum einen auf den Mangel schließen, zum anderen ist diese Motorrad aber ausgesondert wurden, das war die einzige Chance mal halb legal an Ersatzteile zu kommen. Einen Rechtsanspruch auf fahren ohne Blinker hast Du meines erachtens nicht, zumal bei Dir sogar schon Schalteraufnahme am Bremshebel, ... bestimmt vorgesehen ist.
Achso bevor noch lange spekuliert wird. Die legendäre MZ RT hatte keine Blinker, ebenso die MZ-ES 250 bzw 300 (nur die mit runden Scheinwerfer, dort aber Lenkerblinker nachrüstbar) und die ETS-Serien (mir zwar unverständliche, da eigentlich nur paar andere Baugruppen als die ES-Serie, aber war halt so).

Aber eigentlich gilt meiner Meinung nach der erste Absatz. Noch ne kleine Anmerkung: "Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet" besonders wenn jemand die Blinker übersieht (was für Blinker in deinem Falle!)

Gruß Erik
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clash 1
Beitrag 08.07.2005, 22:09
Beitrag #10


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ähnliches problem bei mir. lambretta-roller 200ccm. bj 74 wurde nie mit blinkern gebaut. nachrüsten ist ohne bohren in die karosserie nicht möglich, befestigung in den lenkerenden geht auch nicht. was tun?
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cobra2611
Beitrag 22.07.2006, 11:00
Beitrag #11


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Hallo,

Meiner Meinung nach hast du keine NVA TS 250 / A (gebaut 1973-1976 TS 250 A und 1976-1981 TS 250/1 A ). Diese wäre auch bei der NVA mit Blinkern ausgerüstet gewesen. Du hast wahrscheinlich eine ES 250/2 A und diese gab es bei der NVA nie mit Blinkern (weder am Lenker noch sonstwo).

Ich verweise hier auf das Buch "MZ Typenkompass" von Andy Schwietzer. Darin findet man Orginal-Abbildungen aller NVA-MZ Modelle.

Da das Motorrad älter als 35 Jahre ist und sicherlich nur als Hobby bewegt werden soll, überzeugen den Prüfer vielleicht die Bilder (Im Interesse des erhaltenswerten Orginalzustandes).

Zur rechtlichen Seite kann ich leider auch nix sagen.

MfG

PS.: Auch die ETS Modelle sind ab Werk nie mit Blinkern ausgestattet worden.
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cobana
Beitrag 22.07.2006, 14:13
Beitrag #12


Neuling
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Ja Cobra2611, richtig getippt. Es handelt sich um eine MZ ES250/2A. Das ist auch so im Fahrzeugschein eingetragen.
Ich hab vom MZ Werk in Zschopau sogar ein Musterblatt eines Fahrzeugbriefes auftreiben können, in dem z.B. der Geländelenker, Packtaschen u.s.w. aufgeführt sind- aber auch, dass je nach Ausführung die Maschine auch OHNE BLINKANLAGE geführt werden darf!
Das alles hat den Prüfer der DEKRA nicht erweichen können- ich musste nachrüsten crybaby.gif
(gut das es Flachsteckhülsen gibt- und so waren die Dinger gleich nach der Abnahme wieder verschwunden whistling.gif )
P.S. bei der MZ ETS250 die ebenfalls BJ71 ist gabs beim gleichen Prüfer keine Probleme, obwohl die ja gar keine Blinker hat- das deutsche Rechtssystem ist manchmal schon komisch blink.gif
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