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#531
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Sicher ist sicher!
Schaut Ihr keine Nachrichten? Wir haben hier in Berlin Sicherheitsstufe gelb. Ich bin doch nicht lebensmüde! Die Sicherheit in meinem Wagen kann ich selbst beeinflussen. Ich fahre extrem vorsichtig, trinke kein Alkohol, nehme keine Drogen & fahre auch nicht zu schnell. Ja, ich fahre trotz Nutzungsuntersagung in Berlin rum! ![]() Wenn es in Berlin zur Katastrophe kommt, dann bin ICH definitiv nicht unter den Opfern! ![]() -------------------- (\_/)
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#532
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
echt thommy?
jetzt hör auf..mach nicht so ein scheiss,da gibt es doch genug u-bahnen.. ![]() und das ist doch nicht dein ernst das du wegen der terrorgefahr nicht auf öffentliche vekehrsmittel zurück greifst ![]() nee das glaube ich dir nicht thommy... stell dir mal vor du wirst erwischt!! dann kannst du aber deinem eu-fs lebe wohl sagen ![]() -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#533
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (gerri @ 07.07.2005, 19:19) Stell dir mal vor du wirst erwischt!! Besser mich erwischen die ![]() ![]() Wenn der Terrorismus endgültig besiegt wurde, dann fahre ich auch wieder mit der U-Bahn. Zurzeit ist aber die U-Bahn das gefährlichste Verkehrsmittel der Welt. Zitat ...dann kannst du aber deinem EU-FS lebe wohl sagen. ![]() Dann hole ich mir den Führerschein in Tschechien wieder zurück, schließlich bin ich ja noch in Karlovy Vary gemeldet. Eine Nutzungsuntersagung ist kein Fahrverbot, wie nach einer Straftat, weil ein Fahrverbot nur 1 bis 3 Monate lang sein kann. Für Tschechien ist meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig. -------------------- (\_/)
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#534
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Der EuGH gibt mir zumindest mit meiner gültigen Fahrerlaubnis Recht. Der EuGH wird Dir wahrscheinlich was husten. Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, betrifft die Nutzungsuntersagung bzw. der Verstoß dagegen europäisches Recht überhaupt nicht. Da hat der EuGH überhaupt keine Entscheidungskompetenz. Wenn Du mit dem Argument der Angst vor dem ÖPNV dem Richter begegnest, wird er sich vermutlich erstmal vor Lachen kaum halten können und Dir danach tatsächlich zumindest eine saftige Geldstrafe, wenn nicht eine Sperre aufdrücken. Zitat Dann hole ich mir den Führerschein in Tschechien wieder zurück, schließlich bin ich ja noch in Karlovy Vary gemeldet. Das kannst Du natürlich tun. Fahren darfst Du dann allerdings in D nicht. Zumindest nicht straflos. Zitat Für Tschechien ist meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig. Das nützt Dir nur in D nicht allzu viel. Ich sehe Dich tatsächlich schon einfahren, wenn Du Dich ein paar Mal erwischen lässt. Wenn Du mir nicht glaubst, frag Deinen Anwalt oder ruf The Godfather himself in Frankenthal ![]() -------------------- |
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#535
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:09) Der EuGH wird Dir wahrscheinlich was husten. Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, betrifft die Nutzungsuntersagung bzw. der Verstoß dagegen europäisches Recht überhaupt nicht. Da hat der EuGH überhaupt keine Entscheidungskompetenz. Die Basis eines FoFE liegt aber dann doch letztlich in einer (umstrittenen) Nichtanerkennung. Genauer Nichtanerkennung wg. Nichtabgabe einer pos. MPU ohne erneuten Anlaß. ![]() |
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#536
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das mag ja alles sein. Was der EuGH entscheiden kann ist, ob eine NU rechtmäßig ist oder nicht.
Der EuGH ist aber keine Superrevisionsinstanz, die alles entscheiden kann (darf). Nochmal: Selbst wenn die NU rechtswidrig wäre, bestünde sie dennoch zum jetzigen Zeitpunkt. Ein Verstoß dagegen ist nunmal eine Straftat. Sollte der EuGH irgendwann einmal tatsächlich die NU kippen (dem VA also die Basis entziehen), so sind bestehende NUen aufzuheben. Erst dann darf der Inhaber wieder fahren. Vorher ist und bleibt es eine Straftat. Das ist ein Verstoß gegen einen Verwaltungsakt, welcher nach dt. Recht erlassen worden ist (VwVfG). Dieser VA ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Dies ist nationales Recht und wird es auch immer bleiben. Da kann der EuGH gar nichts gegen machen. -------------------- |
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#537
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:09) Ich sehe Dich tatsächlich schon einfahren, wenn Du Dich ein paar Mal erwischen lässt. Anmerkung Krümelzähler: "einfahren" = Juristenjargon für "eine Haftstrafe antreten" ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#538
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32) Das ist ein Verstoß gegen einen Verwaltungsakt, welcher nach dt. Recht erlassen worden ist (VwVfG). Dieser VA ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Es lebe der dt. Rechtsstaat ![]() |
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#539
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun. Jedermann hat das Recht, einen VA auf seine Rechtmäßigkeit untersuchen zu lassen. Ist er dann rechtswidrig, wird er eben wieder aufgehoben.
Das es speziell beim VG so lange dauert ist nunmal das Problem der chronisch unterbesetzten Justiz. Aber das ist hier ja nicht das Thema. -------------------- |
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#540
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Medusa @ 07.07.2005, 20:54) Es lebe der dt. Rechtsstaat ![]() Wegen mir schimpft drauf, verklagt ihn, aber macht Euch nicht wegen Dummheit strafbar. Dagegen gibt es nämlich kein Urteil des Eu-GH. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#541
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (BeK @ 07.07.2005, 13:03) Zusammenfassend ist festzustellen, dass es Artikel 1(2) der Richtlinie 91/439/EWG widerspräche, auf Grund eines Verstoßes in Deutschland, der zeitlich vor dem Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen wenn dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkäme. Wenn das in einem Urteil vom Eugh bestätigt würde, hätten wir gewonnen. |
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#542
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 07.07.2005, 23:54) Wenn das in einem Urteil vom EuGH bestätigt würde, hätten wir gewonnen. Wir werden nie gewinnen, solange es die MPU in der Form gibt! Deswegen: Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32) Dieser Verwaltungsakt ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Deutschland braucht sich an keine Gesetze halten, solange es diese Gesetze durch Verwaltungsakte umgehen kann. -------------------- (\_/)
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#543
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Deutschland braucht sich an keine Gesetze halten, solange es diese Gesetze durch Verwaltungsakte umgehen kann. Das siehst Du ein wenig falsch. Die Gesetze werden nicht aufgrund von VAen umgangen, da die VA ausschließlich auf Grundlage von Gesetzen erlassen werden (schimpft sich Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 GG). -------------------- |
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#544
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Wir werden nie gewinnen, solange es die MPU in der Form gibt! Wenn der Eugh die nachträgliche MPU auf EU-Führerscheine kippt, wiso haben wir dann nicht gewonnen?Thommy? Verstehe Deine Aussage nicht. |
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#545
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 08.07.2005, 07:52) Wenn der EuGH die nachträgliche MPU auf EU-Führerscheine kippt, wieso haben wir dann nicht gewonnen? Thommy? Weil die Rechtslage heute schon so ist! Ich erinnere an Folgendes: Zitat (EUGH - 29.04.2004 - C-476 / 01) 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Ich verstehe das eindeutig so: Alle anwendbaren nationalen Vorschriften (auch § 46 FeV), die gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten, sind vom Tisch. Genau das passiert heute bei mir! Das wird die deutschen Behörden auch in Zukunft nicht daran hindern, sich irgendwelche Gesetze auszudenken, um eine Nutzungsuntersagung auszusprechen. Zitat (Thommy Bumm @ 06.07.2005, 00:53) Zitat (BeK @ 05.07.2005, 12:55) Da es sich um einen unbefristeten Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis handelte, ... Den Rechtsbegriff “unbefristeten Verzicht“ gibt es in der Fahrerlaubnisverordnung nicht! Zitat (RA XDiver @ 07.07.2005, 20:32) Dieser Verwaltungsakt ist gültig, selbst wenn er rechtswidrig ist. Damit kann es auch in Zukunft Nutzungsuntersagungen bis zur nächsten Gerichtsverhandlung geben. -------------------- (\_/)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
@RAXdiver
Nach dem gewonnenen Prozess von Herrn Kapper wurden alle Urteile des FoFE rückwirkend zurückgenommen, wieso sollte es nicht genauso bei den NU´s sein, falls Tommy erwischt werden sollte und nachträglich diese NU rechtswidrig war, warum sollte diese Verurteilung nicht auch rückgängig gemacht werden?? Gruss Natrix P.S: Damit haben wir ja auch die Versuchskaninchenfrage wohl oder übel gelöst,Tommy |
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#547
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
wenn eine gerichtsverhandlung kommt we. fahren ohne fe, und man hat eine eu-fe, wer bezahlt die kosten? variante a, ich zeige die fe erst bei der verhandlung vor..., variante b) ich zeige die eu-fe gar nicht vor?
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#548
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Zitat Nach dem gewonnenen Prozess von Herrn Kapper wurden alle Urteile des FoFE rückwirkend zurückgenommen Woher hast Du das denn? Zitat wenn eine gerichtsverhandlung kommt we. fahren ohne fe, und man hat eine eu-fe, wer bezahlt die kosten? variante a, ich zeige die fe erst bei der verhandlung vor..., variante b) ich zeige die eu-fe gar nicht vor? In beiden Fällen Du selber, da Du das Verfahren durch Dein Verhalten erst nötig gemacht hast. -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
weshalb? ich wäre doch bei der variante a unschuldig?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Aber Du hättest das Verfahren verhindern könen, wenn Du rechtzeitig, nämlich im Ermittlungsverfahren, den Besitz offenbart hättest. Dann wäre es gar nicht zum Verfahren gekommen.
Demnach trifft Dich die Kostentragungspflicht des § 467 Abs. 3 StPO. -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 08.07.2005, 11:58) Aber Du hättest das Verfahren verhindern könen, wenn Du rechtzeitig, nämlich im Ermittlungsverfahren, den Besitz offenbart hättest. Dann wäre es gar nicht zum Verfahren gekommen Demnach trifft Dich die Kostentragungspflicht des § 467 Abs. 3 StPO. ist es "schuldhaftes versäumnisss", wenn ich keine aussage mache, erst vor gericht? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn Du das wesentliche Entlastungsmittel, den FS vorenthältst, dann ja.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Bei nahendem Tilgungsfristende wäre das vielleicht eine Alternative - keine bekannte FE = keine MPU Auflage. Ich glaube wir hatten das Thema schon einmal, finde es aber nicht mehr. Welche Kosten könnten da entstehen, welcher Zeitraum kann überbrückt werden (Berufung incl.)?
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#554
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
@Raxdiver
Ich habe das aus vielen Berichten hier gelesen, hier waren Berichte drin (frag mich bitte nicht auf welcher Seite in welchem Teil,grins) wo Anwälte das Verfahren wieder aufgenommen haben und nachträglich nach der Rechtssprechung des EuGh die Verfahren entweder eingestellt wurden oder neu aufgerollt wurden und die Fahrer freigesprochen wurden. Ich meine einmal wars ein Italiener hier. Ausserdem meine ich das ganz ganz am Anfang nach dem EuGh Urteil in der Presse sogar geschrieben wurde, das die Altfälle alle neu aufgerollt werden müssen bzw. die Urteil rückgängig gemacht werden mussten. Gruss Natrix |
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#555
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das ist quatsch. Die Wiederaufnahmegründe sind in § 359 StPO abschließend geregelt.
Ein späteres Urteil in einer anderen, wenn auch gleich gelagerten, Sache ist kein Wiederaufnahmegrund. -------------------- |
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#556
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Medusa @ 08.07.2005, 11:12) Welche Kosten könnten da entstehen, welcher Zeitraum kann überbrückt werden (Berufung incl.)? Es gibt auch Verurteilungen ohne Hauptverhandlung, wenn für den Richter der Fall super sonnenklar ist. Wenn das Urteil dann rechtskräftig geworden ist, dann wird Dein Führerschein nachträglich nicht mehr anerkannt. Das nennt man Rechtsfrieden. -------------------- (\_/)
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#557
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Wieso ist das Quatsch, wenn ich Verurteilt wurde aufgrund eines Tatsachebestands, der vom EuGh als Rechtswidrig erklärt wurde? Ich klage gegen das Urteil das mich wegen FoFE verurteilt hat. Falls das nicht gehen sollte muss ich fragen, ob wir in der EU sind oder nicht.
Gruss Natrix |
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#558
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat Es gibt auch Verurteilungen ohne Hauptverhandlung, wenn für den Richter der Fall super sonnenklar ist. Sonnenklar wäre die Sache wohl kaum, wenn meine Aussage bis zum Prozeß immer nur lauten würde: "Ich kann meinen Führerschein nicht finden". |
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#559
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
naja, ich will mal so sagen... verhandlung wg. fahren ohne, werde schuldig gesprochen, da ich keine aussage mache, werde verurteilt, gehe in berufung..., fahre aber weiter. ich werde mehrmals kontrolliert, einige anklagen wg. fahren ohne,(wenns in knast geht, stopp). dann erst präsentiere ich die cz-fe.
meiner meinung nach ist alles ok? |
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#560
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Es gibt auch Verurteilungen ohne Hauptverhandlung Die nennen sich dann Strafbefehl.....und? Zitat Ich klage gegen das Urteil das mich wegen FoFE verurteilt hat. Falls das nicht gehen sollte muss ich fragen, ob wir in der EU sind oder nicht. Das geht schlicht und einfach nicht. Man hätte nach der Verurteilung ja den Rechtsweg fortschreiten können. Nachträglich gibt´s da nichts mehr zu ändern. -------------------- |
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#561
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Leute, ich unterbreche Euren Redefluss nur ungerne, aber Ihr seid schon seit einiger Zeit Offtopic
![]() Gibt es vielleicht irgendetwas Neues oder Interessantes zur Sache (bzw. zum Thema "Anerkennung EU-FE" ) ??? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#562
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 08.07.2005, 11:05) Wenn Du das wesentliche Entlastungsmittel, den FS vorenthältst, dann ja. @RA XDiver: das überzeugt mich nicht, jedenfalls nicht in der Begründung. Trotzdem wird der Angeklagte in solchen Fällen zumindest auf seinen eigenen Auslagen sitzen bleiben. Grundsätzlich steht es dem Angeschuldigten frei, in welchem Stadium des Verfahrens er sich äußert oder auch nicht. Eine schuldhafte Säumnis bezieht sich meines Erachtens nur auf strafprozessuale Pflichten, wie z.B. das Erscheinen in der Hauptverhandlung. Kommt der Angeklagte beim ersten mal nicht und müssen deshalb die Zeugen ein zweites mal antanzen, so kann man ihm die Zeugenentschädigungen für den ersten Termin aufbrummen, auch wenn er freigesprochen wird. Die Gerichtskosten und -auslagen sollte der Angeklagte deshalb nicht tragen müssen, wenn er vom Vorwurf des FOFE freigesprochen wird, weil er erst in der Hauptverhandlung den Führerschein zeigt. Wird er allerdings wegen Nichtvorzeigen von Ausweispapieren (Ordnungswidrigkeit) verurteilt, so muss er auch die Gerichtskosten tragen. Wird das Verfahren wegen der Ordungswidrigkeit eingestellt (Verjährung oder Opportunitätsprinzip), so bleiben die Gerichtskosten bei der Staatskasse, seine eigenen Auslagen muss der Angeklagte aber wohl selber tragen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#563
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das mag so sein, dass es Dich nicht überzeugt, es ist aber so.
![]() Von schuldhafter Säumnis i.S.d. Abs. 2 habe ich auch nicht gesprochen. Das setzt tatsächlich Terminsversäumung bzw. Fristversäumung voraus. Ich rede von Abs. 3 und da steht nunmal deutlichst "entlastende Umstände" drin. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@RA XDiver: Ja, sorry dann gehen wir ja konform.
![]() Du hast ja tatsächlich nur den Absatz 3 verlinkt. Allerdings wurde dann ein wenig im Thread aneinander vorbeigeredet: Die Ausgangsfrage von Michaelp100 war ja "wer bezahlt die Kosten". Und dazu zählen ja nicht nur die Auslagen des Angeklagten (Anwaltskosten, Fahrtkosten etc.), sondern auch Gerichtskosten (Gebühren, Zeugengelder etc.), die nur im Fall einer "schuldhaften Säumnis" im Sinne von Absatz 2 dem freigesprochenen Angeklagten auferlegt werden können. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#565
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
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#566
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Du hast nur die Startseite von fahrerlaubnisrecht.de verlinkt, wo genau gibt es etwas neues??
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#567
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Also bei mir steht da u.a. sowas da.
07.07.2005 Das OVG Münster spricht sich in einer aktuellen Entscheidung vom 17.06.2005 (16 B 2710/04) bei der Berechung des aktuellen Punktestandes nach Anwednung des § 4 Abs.5 StVG für die sogenannte Subtraktionsmethode aus. 01.06.2005 Zweites Gesetz zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze: § 2 Abs.15 / § 6 Abs.1 / § 6a / § 32 Abs.1 / § 33 Abs.1 / § 34 Abs.1 / § 35 / § 36 / § 65 Abs.10 StVG |
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#568
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Ich glaube Rolrick meinte eher folgenden Beitrag der sich mit der Anordnung einer MPU und der Aberkennung des Rechts einer NL-FE Gebrauch zu machen befasst. Auch auf das Urteil des EU-GH wurde hierzu eingegangen:
Zitat VG München M 6b S 04.5543 vom 13.01.2005
Erwerb einer nl. Fahrerlaubnis nach Entzug der dt.Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,7 %o. Das VG bestätigt die Anordnung einer med.-psy. Begutachtung entsprechend § 13 FeV nach Erwerb der nl. Fahrerlaubnis und die Aberkennung des Rechtes von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen nach Weigerung der Begutachtung. Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Bewertung des EU-GH-Beschlusses vom 29.04.2004 unter Heranziehung anderer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Bezug auf die Regelungen des § 28 FeV auseinander. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#569
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Zitat (Rolrick @ 08.07.2005, 21:33) Also bei mir steht da u.a. sowas da. Das steht wohl bei jedem da, hat aber mit dem hier diskutiertem Thema überhaupt nichts zu tun! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#570
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
§2 Abs. 15 vom 01.06.05-link von rolrick - stand 01.06.05!
(11) Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 Buchstabe j berechtigen auch ausländische Fahrerlaubnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Inhaber einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben, sind verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren zu lassen und ihr die Daten nach § 50 Abs.1 und 2 Nr. 1 mitzuteilen. hmmm, soweit ich weiss, hat der EuGh deutschland aufgefordert, die FE nicht mehr registrieren zu lassen, was ist da los? |
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#571
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die entsprechende Rechtsverordnung (Fahrerlaubnisverordnung) wurde zum 01.02.05 entsprechend geändert. Die Registrierungspflicht wurde abgeschafft, der entsprechende § 29 FeV wurde komplett aufgehoben.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#572
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (michaelp100 @ 09.07.2005, 11:41) die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben, sind verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren zu lassen und ihr die Daten nach § 50 Abs.1 und 2 Nr. 1 mitzuteilen. hmmm, soweit ich weiss, hat der EuGh deutschland aufgefordert, die FE nicht mehr registrieren zu lassen, was ist da los? Zitat Die entsprechende Rechtsverordnung (Fahrerlaubnisverordnung) wurde zum 01.02.05 entsprechend geändert. Die Registrierungspflicht wurde abgeschafft, der entsprechende § 29 FeV wurde komplett aufgehoben. Myteriös=? finde diesen Absatz unter nicht mehr=??? http://www.bmvbw.de/artikel,-1843/Gueltigk...discher-Fah.htm Zitat Registrierungspflicht gestrichen Bislang mussten Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer Verlegung ihres ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland ihre Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde registrieren lassen, wenn sie entweder die Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besaßen (Probezeit) oder wenn es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E handelte. Diese Registrierungspflicht entfällt ab dem 01.02.2005. Damit ist es künftig Sache der Inhaber der letztgenannten Fahrerlaubnisse, sich selbst über die deutschen Vorschriften für die medizinischen Untersuchungen zu informieren. Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen? |
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#573
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 09.07.2005, 12:14) Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen? Nein, das kann nicht sein! Übrigens ist im § 2 StVG zum 01.06.05 nur der Absatz 15 geändert worden. Also: keine Panik! ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#574
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
Hallo zusammen,
habe in § 28 gerade folgendes gelesen: (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind, 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne von §7Abs.2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben, 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder Das trifft doch dann sozusagen auf mich zu, oder. Also bin ich ja doch ziemlich im Unrecht am Montag bei meiner Verhandlung? BeK |
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#575
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (BeK @ 09.07.2005, 15:40) .. oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder Mich erinnert das an die Nichtanerkennung der FE, und Verurteilungen in D. wg. FoFE, bei Wohnsitzverstoß vor Kapper. Der EuGH sagte Anerkennung ohne wenn und aber. Der EU Kommissionsbrief an Dich geht in die gleiche Richtung. Notfalls würde ich bis zum EuGH gehen. Ist natürlich Zeit und Geldaufwendig. |
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#576
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Zitat (Mr.T @ 09.07.2005, 13:27) Zitat (mirko1 @ 09.07.2005, 12:14) Kann ja nicht sein das die die Registrierungspflicht zum 01.02.2005 abschafen und nun still und heimlich ohne Erwähnung auf oben genannter Seite wieder einführen? Nein, das kann nicht sein! Übrigens ist im § 2 StVG zum 01.06.05 nur der Absatz 15 geändert worden. Also: keine Panik! ![]() klicken - fahrerlaubnisrechtde - kommt seite aktuelles, hier unter 01.06.05 klicken, da unter §2 abs.15, nr.11. da steht drin, ...dass ausländische fe nach wohnsitzbegründung in d registriert werden müssen... |
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Zitat (michaelp100 @ 09.07.2005, 18:23) klicken - fahrerlaubnisrechtde - kommt seite aktuelles, hier unter 01.06.05 klicken, da unter §2 abs.15, nr.11. da steht drin, ...dass ausländische fe nach wohnsitzbegründung in d registriert werden müssen... fahrerlaubnisrecht.de - Stand 01.06.05 - §2 Straßenverkehrsgesetz, siehe Abs.11 Finde ich etwas irritierend. @Lexus, RA XDiver, was haltet ihr davon? |
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#578
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Irritierend ist vor allem die Darstellung von michaelp100. Da musste ich doch erstmal suchen, bis ich den Passus überhaupt gefunden habe.
![]() Also, Wir reden hier von § 2 Abs. 11 StVG. Absatz 15 hat mit der Geschichte überhaupt nichts zu tun. Soviel aber nur vorneweg. Wer sich den, zugegeben bescheiden formulierten, Absatz 11 durchliest wird feststellen, dass der nur eine Formvorschrift ist. Grundsätzlich besagt er tatsächlich, dass u.a. EU-FS bei der zuständigen Behörde zu registrieren sind, sobald der Wohnsitz wieder nach D verlegt wird. Für die genauen Regularien wird auf die FeV verwiesen (das ist die "Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe j" StVG). In der FeV gibt es den entsprechenden Passus nicht mehr. Demnach hat sich nichts geändert. Abs. 11 steht in der momentanen Fassung übrigens schon lange so in § 2 StVG. Also, kein Grund zur Panik. ![]() -------------------- |
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#579
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Zitat (RA XDiver @ 09.07.2005, 19:15) Also, kein Grund zur Panik. ![]() Uff. Danke für die schnelle Info. Die nächste Frage wäre gewesen: Was kostet der Verstoß dagegen ![]() |
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Zitat Die nächste Frage wäre gewesen Die hat sich ja erübrigt. ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 10:48 |