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> Zeichen 277, Überholverbot auch für Gespanne ???
regulus
Beitrag 15.06.2005, 09:13
Beitrag #1


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Urteile/Meinungen zu Zeichen 277
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150). Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).

Dies habe ich im Internet gefunden. Ich war bis jetzt immer der Meinung, wenn ich mit Pkw und Hänger fahre, dass für mich auch das Lkw-Überholverbot gültig ist, so hatte ich es mal in der FS gelernt.
Oder legt hier jedes Bundesland die Vorschriften anders aus , oder bin ich als Gespann auch an die 3,5 t Gewichtsbeschränkung gebunden, unter 3,5 t als Gespann gilt es dann nicht ?
MfG
Evtl können ja die anwesenden police.gif cop.gif sich mal äussern, bin mal gespannt, besonders, da ein Bekannter vor nicht allzulanger Zeit deswegen ein paar Euronen spenden musste, weil er mit Pkw und Hänger in Lkw-Überholverbot überholte, Fzg war ein Pkw, und ein kleiner Hänger, das Gesammtgewicht von 3,5 t war bei Weitem nicht erreicht
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 09:23
Beitrag #2


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Überholverbote verbieten:

Zeichen 277 - Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Zitat
Ich war bis jetzt immer der Meinung, wenn ich mit Pkw und Hänger fahre, dass für mich auch das Lkw-Überholverbot gültig ist, so hatte ich es mal in der FS gelernt.


Das geht aus Z 277 nicht hervor. Du darfst also in diesem Bereich mehrspurige Kfz überholen.

Das Urteil selbst lasse ich ersteinmal unkommentiert, was die Einstufung des Wohnmobils betrifft. Ich denke aber, dass diese Entscheidung am Sinngehalt des Z 277 vorbeizielt.


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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 09:34
Beitrag #3


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Das angeführte Urteil ist ein Beschluss des OLG Braunschweig vom 02.07.1993, Az.: Ss (BZ) 62/93

Es hat aber weiterhin Bestand. Verändert hat sich seit dem aber die Gewichtsangabe zum Z 277. Nunmehr sind vom Verbot Wohnmobile über 3,5 t betroffen, es sei denn durch ein Zusatzzeichen ist ein anderer Wert angegeben. Die Angabe des zGG bezieht sich bei Fahrzeugen mit Anhänger auf beide Fahrzeuge zusammen.

Völlig unabhängig von ihrem Gewicht oder ob mit oder ohne Anhänger sind Pkw und KOM von diesem Überholverbot ausgenommen.


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regulus
Beitrag 15.06.2005, 09:40
Beitrag #4


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Zitat (Expert @ 15.06.2005, 10:23)



Das Urteil selbst lasse ich ersteinmal unkommentiert, was die Einstufung des Wohnmobils betrifft. I

Ich kannte es bis jetzt nur,dass ein Pkw mit Hänger sich an das Überholverbot für Lkw halten muss, da auch ein Bekannter vor kurzen auf der A24 deswegen eine Spende an die klamme Staatskasse entrichten musste, Vorwurf, er hat auf einer Strecke ,die mit Zeichen 277 bestückt war, mit seinem Pkw mit Hänger inm Überholverbot überholt, da dieses Zeichen auch für Pkw mit Hänger gelten würde think.gif think.gif
waren nun die police.gif im Irrtum ????
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 09:44
Beitrag #5


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Ich denke eher, dass das Überholverbot durch Zusatzzeichen auf Pkw mit Anhänger ausgedehnt wurde. Wenn nicht, dann wäre das Einschreiten nicht richtig.



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regulus
Beitrag 15.06.2005, 09:50
Beitrag #6


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Zitat (Expert @ 15.06.2005, 10:44)
Ich denke eher, dass das Überholverbot durch Zusatzzeichen auf Pkw mit Anhänger ausgedehnt wurde.

Nein, es war die A 24 Ri Hamburg, da ist doch km langes Überholverbot durch Zeichen 277 von 6-22 Uhr, (Uhrzeit ist nur ungefähr, weiss im Augenblick nicht die genaue),sonst keine Zusatzzeichen
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 09:51
Beitrag #7


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Dann war das Verwarngeld nicht rechtmäßig. sad.gif


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regulus
Beitrag 15.06.2005, 09:55
Beitrag #8


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Danke, dann kann ich beruhigt mit meinem Hänger da lang fahren, mich hatte das Überholverbot genervt, wenn ich mit Pkw und Hänger (Möpi drauf ) Ri Ostsee da lang fuhr, weil ich annahm, dass es auch für Gespanne gild.
Vielen Dank
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 09:58
Beitrag #9


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Nimm dir doch einfach eine StVO mit. Und wenn du auf unwissende Kollegen triffst, dann kannst du sie ja beschulen. whistling.gif


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regulus
Beitrag 15.06.2005, 10:03
Beitrag #10


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Zitat (Expert @ 15.06.2005, 10:58)
Nimm dir doch einfach eine StVO mit. Und wenn du auf unwissende Kollegen triffst, dann kannst du sie ja beschulen.

Schon mal versucht einen älteren police.gif aus den neuen Bundesländer zu belehren

******Achtung, nicht all zu ernst nehmen*****
whistling.gif whistling.gif , mit den jüngeren cop.gif kann man viel besser reden, die haben nicht die manchmal noch durchdrückende VoPo-Mentalität, besonders auf dieser Strecke
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 10:11
Beitrag #11


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Du weißt ja jetzt, wo du dich hinwenden kannst, wenn du Rat brauchst. rolleyes.gif

Noch ein kleiner Hinweis. Wenn du mal in so eine Situation kommst, dann nehme ein Verwarngeldangebot zwar an, erkläre aber, dass du jetzt kein Geld hast, das zu bezahlen. Wenn du denn den Sachverhalt hier schilderst, werden dir viele police.gif schon vernünftige Ratschläge erteilen. Dann kannst du immer noch zahlen. wavey.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 15.06.2005, 10:28
Beitrag #12


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Das ist ein prima Beispiel, wo mal ordentlich aufgräumt gehört.

Fahrzeuge, die nur 80km/h fahren dürfen (PKW mit Anhänger, KOM mit Anhänger) dürfen überholen während Wohnmobile über 3,5t -7,5t zGG 100km/h fahren dürfen und nicht überholen dürfen.
Das mit den Wohnmobilen ist natürlich recht neu. Ich denke jedoch, daß es sinnvoll ist, die Formulierungen so zu gestalten, daß Fahrzeuge, die nur 80 km/h fahren dürfen unter das Verbot fallen und alle anderen ausgenommen sind.

Genau sinnlos finde ich ein Überholverbot mit Zusatz "4t". Was ist denn mit den Fahrzeugen über 3,5t bis 3,99t? Unsinn!


mfg


Stefan
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regulus
Beitrag 15.06.2005, 10:28
Beitrag #13


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Ist mir persöhnlich noch nicht passiert, es war ein Bekannter, und es ist schon ca 7 Monate her.
Ich war bis heute aber auch der festen Meinung,dass dieses Zeichen auch für Pkw mit Hänger gilt, nun kann ich ja befreiter Urlaunsfahrten mit Hänger und Möpi drauf planen, da meine frau nicht so für Möpifahren in den Urlaub ist, darum hinten drauf und am Urlaubsort kann ich dann das biken geniesen :-)
MfG
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Burkhard
Beitrag 15.06.2005, 10:44
Beitrag #14


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Zitat (Stefan Süßmann @ 15.06.2005, 11:28)
Das ist ein prima Beispiel, wo mal ordentlich aufgräumt gehört.

...

Das mit den Wohnmobilen ist natürlich recht neu.

Zum 1. Satz, da hast du vollkommen Recht. Die Regelung des zGG durch bbH zu ersetzen wäre eine Möglichkeit.

Zum 2. Satz, da hast du nicht Recht, die Regelung ist nicht neu. Bereits in der StVO Stand 1. November 1990, war die Vorschrift so zu interpretieren. Nur, dass da noch ein zGG von 2,8 t zur Rede stand. Der angeführte Beschluss des OLG Braunschweig ist ja auch bereits aus dem Jahre 1993.


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Sannyboy
Beitrag 25.06.2016, 16:26
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (regulus @ 15.06.2005, 10:55) *
Danke, dann kann ich beruhigt mit meinem Hänger da lang fahren, mich hatte das Überholverbot genervt, wenn ich mit Pkw und Hänger (Möpi drauf ) Ri Ostsee da lang fuhr, weil ich annahm, dass es auch für Gespanne gild.
Vielen Dank
MfG


Nicht ganz, denn mit Anhänger - und ist er noch so klein - bist du an die 80km/h gebunden es sei denn, dein Anhänger hat die 100km/h-Zulassung! Wenn nicht und du fährst schneller als die 80km/h packen dich die Staatsfreunde möglicherweiße deswegen wenn du mit deinem Gespann in der 277-Zone sofrech überholst!
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Mr.T
Beitrag 25.06.2016, 22:36
Beitrag #16


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Gut, dass du nun nach über 11 Jahren darauf hinweist. rolleyes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Reinheit
Beitrag 27.06.2016, 13:42
Beitrag #17


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Möglicherweise findet man ja alle seine Fragen beantwortet, wenn man das verkehrsportal von Anfang an durchliest?
smile.gif


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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rapit
Beitrag 27.06.2016, 14:28
Beitrag #18


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Weil es so schön passt, dennoch ein Schnappschuss von der A 5 von letzter Woche:


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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