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Gast_Sebastian Brede_* |
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#1
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ich bin noch ein blutiger anfänger und habe daher eine frage: Ich möchte mir rückleuchten bestellen für mein auto! natürlich keine originalteile sondern klarglas rückleuchten! Bei den angeboten steht nie, dass eine ABE mit bei ist! Allerdings wird immer fett betont, dass sie das E-Zeichen haben. Zusätzlich soll dieses E-Zeichen dafür sorgen, dass man die Lampen nur noch anbauen muss und losfahren kann! Weiss jemand, wie die genaue regelung ist? Was bedeutet das E-Zeichen? Und ersetzt es den ABE-Schein? Ich bedanke mich im vorraus in der hoffnung auf mir einleuchtende Antworten! Mit freundlichem Gruß Sebastian Brede |
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Gast_udo_* |
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#2
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ja, das E-Zeichen reicht. Es wurde durchgenummert und für jedes Land der EU gibt es eine eigene (feststehende) Nummer. Wenn ein Hersteller diese Nr. (z.B. E4 in einem Kreis) draufdruckt, hat er eine ABE und der Kunde kann sich darauf verlassen, der TüV schaut nur nach der Nr.
Gruß Udo |
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Gast_poolman_* |
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Beitrag
#3
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Wer ein E-Prüfzeichen auf seinem FZG-Teil hat, der muss trotzdem eine ABE mitführen, oder das Bauteil im FZG-Schein / - Brief eintragen lassen. Was spricht denn dagegen, dass man die ABE mitführt, wenn es einen gibt? Wenn man das nicht beachtet, gibts Ärger mit der Rennleitung. Mängelberricht und / oder Verwarnung sind dann immer möglich.
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Gast_Katharina_* |
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Beitrag
#4
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hallo,
was stimmt denn nun? reicht ein E-Prüfzeichen oder braucht man dazu die ABE zu den Klarglasrückleuchten? mfg Katharina |
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Gast_rennfahrer_* |
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Beitrag
#5
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Kennt jemand eine Tabelle zu den E Zahlen ??
Also welche Zahl zu welchem Land gehört ? |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Erst einmal sagt die E-Nummer nur aus das das Teil in irgendeinem EU-Land geprüft wurde,aber nicht für welches Fahrzeug.Die alten gelben Glühbirnen der Granzosen haben auch eine E-Nummer,nur durften sie ausschliesslich in in Frankreich zugelassene Fahrzeuge eingebaut werden.
Wenn etwas passt heisst es nicht das es auch für das Auto geprüft und eine ABE erstellt wurde.Da kann es auch innerhalb eines Modells Modells ärger geben,zb wenn etwas für einen Kombi freigegeben wurde aber in eine Limusine eingebaut wird,da sagt die E-Nummer gar nichts aus,nur die ABE. E1=Deutschland E2=Frankreich E3=Italien E4=Niederlande E27=Slowakei mehr hatte das KBA auf die Schnelle nicht zu bieten. Also immer die ABE mitführen oder eintragen lassen,die Polizei schleppt mit Sicherheit nicht alle ABEs mit und der TÜV sucht nicht kostenlos und dazwischen kann das Abschleppen des Fahrzeugs liegen,je nachdem was sie finden. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Zitat (Jack Daniels @ 26.12.2003, 15:09) Also immer die ABE mitführen oder eintragen lassen,die Polizei schleppt mit Sicherheit nicht alle ABEs mit und der TÜV sucht nicht kostenlos und dazwischen kann das Abschleppen des Fahrzeugs liegen,je nachdem was sie finden. Moin ! Nun mal der Reihe nach ! Das angesprochene E-Prüfzeichen ( Großes "E" Im Kreis ) ersetzt die alte Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO. Für die dort aufgeführten Fahrzeugteile muss eine solche Genehmigung erteilt worden sein, sonst dürfen diese nicht verwendet werden. Ausnahmen gibt es zwar auch, sind aber hier nicht relevant. Über dem "E" ist bei Beleuchtungeinrichtungen ein Zeichen zu sehen, das die Verwendung dieses Teiles angibt. Z.B. ein "B" für Nebelscheinwerfer, "HR" steht für "Halogen-Fernscheinwerfer" usw. Wenn nun ein Fahrzeughalter ein solchermaßen geprüftes Bauteil bestimmungsgemäß montiert und die Bauvorschriften der StVZO einhält, dann ist das Fahrzeug nicht zu beanstanden. Niemand käme auf die Idee, z.B. seine korrekt montierten Nebelscheinwerfer eintragen zu lassen. Warum sollte es bei den Rückleuchten anders sein ? Das Bundesverkehrsministerium hat schon vor Jahren entschieden, daß der Einbau anderer Schlußleuchten ( Treser-Leuchten) die Betriebserlaubnis nicht zum Erlöschen bringe -also auch kein Eintrag erforderlich wäre - wenn diese ebendieses Prüfzeichen tragen würden und die Rückstrahler separat montiert würden. ( Hinweis von mir: Nicht an Kofferdeckel oder Heckklappe !) Eine "ABE" für eine Rückleuchteneinheit, wie sie heute angeboten wird, ist mir noch nicht bekannt. Leider wird fast alles, was irgendwie von irgendwem abgestempelt wurde, als "ABE" bezeichnet. Also: korrekt montieren - glücklich sein - den ausgegebenen Euros hinterhertrauern - das Fahrzeugheck nicht unbedingt schöner finden. m.f.G. W. Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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Gast_Sebastian Brede_* |
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Beitrag
#8
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Hi nochmals....
Schade, dass es hier soviele unterschiedliche meinungen gibt! Dass wir die rückleuchten nicht eintragen müssen, das ist in Ordnung, das stimmt auch, aber wie sieht es aus mit der ABE! Bei meinen billigen rückleuchten war keine ABE mit bei! In.Pro liefert aber zum dreifachen meines Preises mit ABE-Zettel aus! Was ist nun richtig! Wieso gibt in.Pro eine ABE mit, wenn sie angeblich nicht notwendig ist?? Gruß Sebastian Brede |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Schwieriges Thema.Ein Arbeitskollege hatte auf jeden Fall etwas Ärger als er bei senem damaligen Audi Coupe die schwarzen Rückleuchten eines späteren Modelljahres eintragen lassen wollte,das waren dann sogar die Serienrückleuchten.Er hat sogar in München beim Tüv angerufen,die gaben die Auskunft das sein Modell durch Audi zugelassen sind aber dadurch das es sie bei seinem Modelljahr noch nicht gab mussten sie eingetragen werden.
In.Pro dürfte auf Nummer sicher gegangen sein und hat für seine Rückleuchten eine ABE erstellen lassen,nicht billig,dafür ist aber sichergestellt das sie zu dem Auto passen und alle Vorschriften eingehalten werden.Ganz nebenbei gibts keinen Ärger mit den Behörden. ![]() Die E-Nummer sagt ja eigenlich nur aus das das Teil im jeweiligen Land geprüft wurde,aber nach was für Richtlinien?Auf den gelben Glühbirnen für die Franzosen steht zum Teil auch E1,trotzdem dürfen sie in Deutschland nicht im Hauptscheinwerfer eingebaut werden. Schon mal beim Tüv angerufen und gefragt?Die sollten es wissen. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Zitat (Jack Daniels @ 04.01.2004, 03:11) Ich persönlich kann mir allerdings nicht vorstellen das Rücklichter ohne ABE zulässig sind,bzw müssen dann die ohne ABE wahrscheinlich Eingetragen werden. Die E-Nummer sagt ja eigenlich nur aus das das Teil im jeweiligen Land geprüft wurde,aber nach was für Richtlinien?Auf den gelben Glühbirnen für die Franzosen steht zum Teil auch E1,trotzdem dürfen sie in Deutschland nicht im Hauptscheinwerfer eingebaut werden. Schon mal beim Tüv angerufen und gefragt?Die sollten es wissen. Moin ! Zum ersten: Eine ABE ist lt. StVZO für kein Fahrzeugteil vorgeschrieben. Sie erleichtert nur die Handhabung bei Änderungen. Zweitens : Das ECE-Prüfzeichen (großes E im Kreis) enthält nicht nur die Landeskennziffer- 1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 13 für Luxemburg usw - sondern auch die ECE-Regelung, nach der das Bauteil geprüft wurde. Die steht nämlich unter dem Kreis und damit ist der Verwendungsbereich erklärt. Einschränkend ist zu sagen, daß nicht alle ECE-geprüften Bauteile in Deutschland auch zulässig sind, denn die BRD ist nicht allen ECE-Regelungen beigetreten ( siehe: gelbe Hauptscheinwerferlampen). Im übrigen verweise ich auf meine vorigen Erläuterungen, aber wer es nicht glaubt, möge auch so glücklich werden. m.f.G. W. Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Auf dem Bauteil, z.B. Rückleuchte sind auch die geprüften Abschnitte vermerkt.
AR= Rückfahrscheinwerfer B od. F= Nebelschlußleuchte L=Kennzeichenleuchte SM 1 od. 2=Seitenmarierungsleuchte S1 od. S2= Bremsleuchte 2a,2b od. 12= hintere Blinker IA= nicht dreieckige Rückstrahler u.s.w. oft fehlt der Rückstrahler und der muß dann extra angebaut werden. Noch eine Bemerkung am Rande. Durch große Autozeitschriften wurden Zubehörscheinwerfer, Rückleuchten und Lampen beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt. 97% entsprechen nicht den EG-Vorschriften und sind trotzdem mit dem Prüfzeichen ausgerüstet.Selten welche mit E1. Daher auch diese starken Preisunterschiede auf dem Markt. ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Gast_sandyman_* |
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#12
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@poolman
.......Ärger mit der Rennleitung........ Gute Formulierung! Hab´mächtig gelacht! ![]() Muß aber sagen: Die ![]() Die ![]() ![]() |
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Gast_Lexus_* |
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#13
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Hallo
ich habe auch klare Rückleuchten und nun fehlt mir ja die NEbelschlußleuchte. Eigentlich wollt ich sie nachrüsten aber dann hab ich irgendwo gehört, dass es ein Gesetz gibt, was sagt, dass Fahrzeuge die nach 1991 oder so das erste mal zugelassen wurden, nur eine Nebelschlußleuchte besitzen müssen. Also die Autos mit einem Zulassungsdatum vor 91 dürfen also ohne Nebelschlussleuchte fahren. Verstehe ich das Richtig? Jetzt such ich das Gesetz, ich hätt es lieber Schwarz auf Weiß. Kann mir vielleicht jemand sagen, wo ich es hier finde? mfG |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Hallo Lexus,
falls Dein Fz. die ABE mit einer Nebelschlussleuchte bekommen hat, musst du sie nachrüßten! Ansonsten zählt §53d und§72 zu 53d STVZO!Bitte §53d Abs.3 beachten! Gruß Bond P.S.: Wie sieht es denn mit Rückstrahlern aus? Wenn keine vorhanden, dann nachrüsten!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Gast_Lexus_* |
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Beitrag
#15
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Danke für den Hinweiß, aber ich muss noch mal in der ABE von den LEuchten schauen, ob diese Rückstrahler Pflicht sind. Wenn es da nicht drin steht, bräuchte ich es doch eigentlich nicht, oder?
Und könntest du mir vielleicht noch sagen, wo ich diesen zusatz §72 finde? mfG Lexus |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Danke für den Hinweiß, aber ich muss noch mal in der ABE von den LEuchten schauen, ob diese Rückstrahler Pflicht sind. Wenn es da nicht drin steht, bräuchte ich es doch eigentlich nicht, oder? Doch! Jedes Fahrzeug hat rote Rückstrahler. Meistens sind diese in der Schlußleuchte integriert. Sollten sie das nicht sein, dann müssen separate Rückstrahler vorhanden sein. Wenn nicht ---> erheblicher Mangel mfg Stefan |
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Gast_Rainman_* |
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Beitrag
#17
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hallöle
bin mal wieder auf informationssuche zu diesen eg/ece/e nummern/zulassungen/regelungen ect... WEIL ich und meine freundin hatten vor einiger zeit eben mal problemchen mit grün/weis.. und zwar wegens M3-spiegeln diese besitzen (wie bestimmt bekannt) eine e-nummer (d.h. eigentlich eintragungsfrei) unserer rennleitung war dies aber wurscht... wörtlich "...e-nummer? akzeptieren wir nicht, es muss dazu unterlagen existieren..." tja ich hab mich dann mal intensiver auf die suche nach infos gemacht... ...kba konnte anhand der e-nummern der spiegel nur mitteilen das diese im "vereinigtem königreich" nach der ece-regelung 46 geprüft und zugelassen wurden... nur leider ist diese ece-46 regelung aus dem jahre ´68 und ist im BGBl (BundesGesetzBlatt) nachzulesen... aber nur wenn ich dieses BGBl aus dem jahre ´68 kaufe... und das kostet ca 100€ und da drinn steht expliziet wie die anbringung/formgebung ect der aussenspiegel an KFZ´s auszusehen hat... irgendwo muss es doch was zum nachzulesen geben wo diese ganzen regelungen drinn stehen... und wo man sich evtl was kopieren kann ect... für die rennleitung... oder was wo genau steht welche teile in D erlauvt sind und welche nicht... da kann doch kein mensch sonst durchblicken... mfg Rainman |
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Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 21.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15529 ![]() |
Hallo allerseits.
Hatte das Problem, dass die verschiedenen Stellen und Behörden unterschiedliche Auskünfte geben wegen des E-Zeichens. Zulassungsstelle Frankfurt/M sagt. Eintragung in Kfz-Schein oder ABE erforderlich. TÜV Mz-Bischofsheim sagt, bei E-Zeichen keine weiteren Unterlagen oder Eintragung erforderlich. Mir hatte es gestunken und ich habe jetzt eine klasse und eindeutige Antwort mit Quellnachweis (Rechtsgrundlage) dess Hessischen Polizeipräsidiums West. Hier im Wortlaut: "Sehr geehrter Herr Vxxx, gemäß § 22a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen u. a. Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Ansonsten dürfen sie zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO nicht veräußert, erworben oder verwendet werden. Der Beispielkatalog "Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkung auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen" (VKBL. 1999, Seite 451) erklärt dazu folgendes: Werden an einem Fahrzeug Änderungen festgestellt, ohne dass * der Fahrzeugführer entsprechende Dokumente vorweisen kann, wie die Ablichtung oder den Abdruck der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, der Bauartgenehmigung, der sonstigen Genehmigung, des Teilegutachtens oder des Nachweises darüber oder * die Fahrzeugpapiere entsprechende Eintragungen enthalten oder * am Teil entsprechende Genehmigungszeichen angebracht sind, ist zu prüfen, ob durch derartige Änderungen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist. Fazit: Somit genügt es bei einer Verkehrskontrolle, wenn am Teil entsprechende Genehmigungszeichen angebracht sind. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag " Ich denke, dass man nicht immer so viel diskutieren und mutmaßen, sondern einfach bei den letztendlich zuständigen Stellen nachhaken sollte. Die haben zum Teil hervorragende Internetseiten. Ich habe außerdem auch das Kraftfahrtbundesamt in derselben Sache angemailt. Wenn ich die Antwort habe, veröffentliche ich Sie dann noch. |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Ich denke, dass man nicht immer so viel diskutieren und mutmaßen, sondern einfach bei den letztendlich zuständigen Stellen nachhaken sollte. Man muß nur auf die richtigen Leute hören. Wilfried hatte doch alles wichtige geschrieben ![]() mfg Stefan |
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Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Zitat (Stefan Süßmann @ 21.12.2005, 16:41) Zitat Ich denke, dass man nicht immer so viel diskutieren und mutmaßen, sondern einfach bei den letztendlich zuständigen Stellen nachhaken sollte. Man muß nur auf die richtigen Leute hören. Wilfried hatte doch alles wichtige geschrieben ![]() mfg Stefan Mann, tut das guuuuuut !! ![]() Gruß W.Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 19.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8455 ![]() |
Die Proplematik liegt auch darin - das man mittlerweile festgestellt hat - das viele aus Taiwan eingeführten Rückleuchten zwar die e1 nummer drauf haben - aber nicht wirklich den bestimmungen ausgelegt sind die zählen !
Deshalb lieber zu ware greifen die ein Gutachten haben wie hella oder in pro Den Müll von Fk oder Supersport kann man heften ! DER DUMME IST IMMER DER KUNDE mfg ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.07.2025 - 14:05 |