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> Aufbauseminar - was passiert im Krankheitsfall???
Michel_E
Beitrag 07.06.2005, 13:36
Beitrag #1


Neuling


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Beiträge: 1
Beigetreten: 07.06.2005
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Hey,

Ich muss leider ein Aufbauseminar besuchen, da ich im vergangenen Oktober geblitzt wurde...

Bekanntlich darf man ja bei keiner der Sitzungen fehlen, da man sonst nicht wieder aufgenommen werden kann und die 290 € (!!!) umsonst gezahlt hat.
--> Mag ja ok sein (lässt sich streiten)...

Was ist aber, wenn man (NACHWEISLICH!!!) krank ist/war, also die Bestätigung vom Artzt in Form eines Krankenscheins hat, und eine der Sitzungen nicht besuchen kann??? Wird man dann von unserem mega-geilen System für etwas bestraft, wofür man nichts kann? Hätte man sagen sollen: "Nein, Krankheit, heut gehts net - Ich muss nämlich zur Nachschulung! Komm doch morgen wieder!"...

Ich hab wegen dieser Sch... schon fast 100km verfahren, von Behörde zu Behörde, und weiter zur Fahrschule... Was wird mir gesagt - Ich könnte EVTL. 150 € zurückbekommen, da eine Sitzung (von 4) ja 50 kostet und die Beobachtungsfahrt 90 und ich genau diese UND die erste Sitzung schon absolvierte.

Hab ich jez im Ernst 140 € verloren (die ich im übrigen schon beim ersten Mal NICHT hatte), einfach nur, weil ich krank geworden bin???

Dieser Staat sollte sich doch endlich mal mit wichtigen Dingen beschäftigen und nicht soviel mit Geldschneiderei!!! Ich bin soo sauer, dass ich von meinen Eltern als ABITUR-GESCHENK die 290 € für diesen Mist annehmen musste - war es jez auch noch umsonst??? Oder kann man die Kohle tatsächlich irgendwie zurück holen???

Vielen Dank für eine weiterhelfende Antwort!

Micha
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Gast_XY_*
Beitrag 07.06.2005, 15:16
Beitrag #2





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Wenn Du an einer Sitzung nicht teilnimmst bzw. nicht teilnehmen kannst, darf dir die Fahrschule keine Teilnahmebescheinigung ausstellen!!
Und Du musst ein neues komplettes Aufbauseminar besuchen!
Wegen der bereits bezahlten Kosten f. das Aufbauseminar musst Du in Deinen Vertrag, den Du mit der Fahrschule geschlossen hast, schauen, wie das Finanzielle dort geregelt ist!!

Sehr wichtig ist aber auch, dass Du Dich mit Deiner Führerscheinstelle in Verbindung setzt und Fristverlängerung beantragst, denn höchstwahrscheinlich kannst Du dieser eine Teilnahmebescheinigung nicht (mehr) fristgerecht vorlegen!!
Ansonsten wird nämlich das Entziehungsverfahren eingeleitet
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Gast_Guest_*
Beitrag 08.06.2005, 17:02
Beitrag #3





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das mit der Fristverlängerung ist alles schon geregelt und dass ich einkomplettes neues Seminar besuchen muss, weiß ich auch und das is ja alles auch in Ordnung. Ich sehe aber nich ein, dass man mir 140 Euro "wegnehmen" darf, weil ich krank war - das is einfach scheiße hier! Ich hab nen Krankenschein, hab alles geregelt, bin schon wieder zich Kilometer gefahren wegen diesem Mist! Ich will das ding ja auch besuchen, aber nicht nochmal bezahlen, WEIL ich ja nix dafür kann, dass ich abwesend war... Darum gehts - ob man da halt ne Klage etc. wegen der Kostenrückerstattung einreichen kann... grrr... ich bin soo sauer!
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Uwe W
Beitrag 08.06.2005, 17:07
Beitrag #4


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Ob Du was von den 140 € zurückbekommst, müsste sich aus dem Vertrag ergeben, den Du mit der Fahrschule abgeschlossen hast.
Ohne Kenntnis dieses Vertrages kann hier niemand genaueres sagen.

Da die Aufbauseminare oftmals erst stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl (6) erreicht ist und die Leistung der Fahrschule wegen der anderen Teilnehmer aber zu Ende gebracht wird, sehe ich aber eher schwarz für Dich.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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willi
Beitrag 08.06.2005, 17:40
Beitrag #5


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Zitat (Guest @ 08.06.2005, 18:02)
WEIL ich ja nix dafür kann, dass ich abwesend war...

Nun, die Fahrschule kann erst recht nix dafür das du krank bist. Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, mußt du dich daran halten, was darin steht (das weiß hier natürlich niemand), erwartest du von der Fahrschule ja auch.

Abgesehen davon: Eine Klage wegen 140 € dürfte sich schwerlich lohnen. wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.06.2005, 16:12
Beitrag #6





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Also ich hab den Vertrag nochmal durchgeschaut und gefunden, dass, wenn man nachweislich unverschuldet gefehlt hat, den Teil des Geldes zurück bekommt, für den man die Leistung noch nicht in Anspruch genommen hat -> wären bei mir also 150€, da ich drei Sitzungen a 50€ nicht mitgemacht hab... plöde, aber naja... immerhin etwas!

Wisst Ihr denn, wie es ist, wenn die neue Sitzung anfängt und in der gleichen FS ist, in der ich auch die erste machte? -> Ist das möglich, dass ich dann die 1. Sitzung und die Beobachtungsfahrt aussetze??? -> das wäre ja richtig cool... aber eher nich, oder?

Gruß, Micha
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Uwe W
Beitrag 09.06.2005, 17:48
Beitrag #7


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Ob Du bei einem neuen Kurs die erste Sitzung und die Fahrprobe ausfallen lassen kannst, ist fraglich:
Zitat
FeV § 35 (1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden.

Wenn die Fahrschule z.B. nur mit Dir auf die Mindestzahl von 6 Teilnehmern kommt, dann kann sie auf Deine Anwesenheit nicht verzichten.
Und Du müsstest auch die letzte Sitzung des zweiten Kurses spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung des ersten Kurses haben, damit diese Frist erfüllt ist.

Wenn Dir aber die 150€ erlassen werden, wäre das doch auch schon gut.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.06.2005, 13:39
Beitrag #8





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Ich danke Euch für Eure Tipps und kann (ich hoffe, Ihr freut euch so für mich, wie ich selbst) Euch mitteilen, dass Ich heute Abend 18.00 UHR zur Nachschulung gehen werde!

Grund: Es waren letzte Woche mehrere Krank, sodass die 2. Sitzung wiederholt wird -> das kostet, wenn ich mich nich irre jeden Beteiligten (ausser den Chef smile.gif ) 50€s extra...

Puhh, da hab ich ja nochmal glück gehabt...
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