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> 50cm lichtaustrittsunterkante ja oder nein
Gast_Gast_andy_*
Beitrag 27.05.2005, 21:19
Beitrag #1





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hi,
ich habe folgendes im internet gefunden:



nur leider hab ich weder ein paragraph zu diesem thema noch eine richtlinie gefunden und nun wollte ich fragen ob des n fake oder die realität ist

MFG andy
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Strike Eagle
Beitrag 27.05.2005, 21:32
Beitrag #2


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§ 50
und
§ 30
Die Richtlinie hab ich jetzt net greifbar, mal suchen gehn.

BTW:
So ganz vielleicht das Z überlesen? wavey.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Gast_Gast_andy_*
Beitrag 28.05.2005, 10:03
Beitrag #3





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wir haben uns jetzt schon mit zwei beamten zusammen gesetzt und versucht die rechtslage zu klären doch wir haben in keinem paragraphen den wortlaut gefunden was uns sagt das dieses dokument echt sein könnte, wobei wir uns immer noch geteilter meinung sind.

MFG andy
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El Bestrafo
Beitrag 28.05.2005, 11:14
Beitrag #4


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Es gibt zum § 29 StVZO eine Rili in bezug auf Toleranzwerte. Nur leider hab ich die auf der Dienststelle. Werde mal am Montag nachlesen und berichten. (Es sei denn, jemand hat die Loseblattausgabe der StVZO vom Kirschbaumverlag greifbar)

Ich glaube aber, dass wenig als 5 cm sein dürfte.


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zpeedy
Beitrag 30.05.2005, 08:32
Beitrag #5


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Zitat (El Bestrafo @ 28.05.2005, 12:14)
Es gibt zum § 29 StVZO eine Rili in bezug auf Toleranzwerte. Nur leider hab ich die auf der Dienststelle. Werde mal am Montag nachlesen und berichten. (Es sei denn, jemand hat die Loseblattausgabe der StVZO vom Kirschbaumverlag greifbar)

Ich glaube aber, dass wenig als 5 cm sein dürfte.

5cm halte ich auch für fraglich.

fänd ich aber klasse, da ich gerade bei den 50cm bin und weiter runter wollte.

wäre klasse wenn das geklärt wird.


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Sachse
Beitrag 31.05.2005, 14:58
Beitrag #6


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§ 20 + 30 + 50 StVZO --> die Toleranzen gelten nur für den Inhaber der ABE bzw. für den Fahrzeughersteller!!!

Im Rahmen der HU und bei Verkehrskontrollen gibt es nur Toleranzen bei Überprüfung der Geräuschwerte. sad.gif


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...sing mei Sachse sing....
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El Bestrafo
Beitrag 01.06.2005, 11:11
Beitrag #7


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Kann die Aussage von @Sachse nur bestätigen, so auch in der Kommentierung zu § 30 StVZO niedergeschrieben.


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zpeedy
Beitrag 01.06.2005, 12:41
Beitrag #8


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Zitat (Sachse @ 31.05.2005, 15:58)
§ 20 + 30 + 50 StVZO --> die Toleranzen gelten nur für den Inhaber der ABE bzw. für den Fahrzeughersteller!!!

wie werde ich fahrzeughersteller? cool.gif


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Jack Daniels
Beitrag 02.06.2005, 02:15
Beitrag #9


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Frag mal bei Alpina nach,oder frag mal bei Hamann wie er die Sachen eingetragen bekommt whistling.gif ups,die Ferrari sind ja eh schon drunter.
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zpeedy
Beitrag 02.06.2005, 10:50
Beitrag #10


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Zitat (Jack Daniels @ 02.06.2005, 03:15)
Frag mal bei Alpina nach,oder frag mal bei Hamann wie er die Sachen eingetragen bekommt whistling.gif ups,die Ferrari sind ja eh schon drunter.

ist hamann schon ein hersteller? der ist ganz in der nähe...
bei carlsson weiß ich das sie herstelelr snid weil durch die modifikationen nicht mehr mercedes drauf stehn darf.

porsche ist auch ab serie drunter.

so ein hersteller für kleinstserien wär ich schon gern, aber das wird sicherlich nicht einfach gehen.


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Jack Daniels
Beitrag 03.06.2005, 02:29
Beitrag #11


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Hamann ist sicher noch kein Hersteller,der verdient sich lieber das Geld damit das er Fahrwerke die man für unter 1000€ bekommen könnte für 5000€ in Nobelkarossen einbaut.Eben der klassische Tuner, wink.gif sein Krawalltuning ist nicht mein Fall.Eher schon das 3er Cabrio das in FN auf dem OZ-Stand war,müsste nur noch etwas nach oben geschraubt werden.
Alpina ist ein Hersteller und auch nicht so weit weg,der ist in Buchloe.Allerdings hat der mit den BMWs nicht so grosse Probleme mit der Scheinwerferhöher,ausserdem mag der die tiefen Kisten ja auch nicht.
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zpeedy
Beitrag 03.06.2005, 08:46
Beitrag #12


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ging nur um den status des herstellers, weil die dürfen ja angeblich erstmal 5cm abweichen. das darf ein ottonormalbürger ja nicht / der darf ja auch keine autos bauen...


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Jack Daniels
Beitrag 04.06.2005, 02:38
Beitrag #13


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Du darfst dir jederzeit selbst ein Auto bauen,beispiele gibt es immer wieder.Allerdings sollte man dann schon die Pläne im Vorfeld mit dem Tüv abklären und die Prüfer nicht bei der Abnahme vor vollendete Tatsachen stellen.
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zpeedy
Beitrag 04.06.2005, 08:35
Beitrag #14


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ja ein entfernter bekannter hat ein komplettes auto selber gebaut, das war streßig mit dem tüv.

eigentlich will ich ja nur die 50cm umgehen und wenn ich ein hersteller wäre, würde das ja angeblich gehen.

ich hab weiter gedacht wie z.b. carlsson ist hersteller, die bauen aber quasi nur den motor um und machen fahrwerks und aerodynamic modifikationen.
das kann bzw. hab ich eigentlich auch gemacht.

es geht wohl irgendwie nur um die anerkennung als fahrzeughersteller.


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zpeedy
Beitrag 07.06.2005, 14:18
Beitrag #15


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zur info:

(11) Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.


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Gast_Hans_*
Beitrag 07.06.2005, 14:39
Beitrag #16





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Hab dort angerufen wo das zettelchen herkommt. ist leider nur für fahrzeuge vor bj. 88. sorry hatte auch schon hoffnung crybaby.gif
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Die Weiße Maus
Beitrag 08.06.2005, 14:28
Beitrag #17


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cop.gif
1. Der ominöse Toleranzenkatalog ist am 19.04.1984 durch den BMV veröffentlicht worden. Seit dem 01.01.1988 ist die StVZO neu gefasst worden. Somit kann sich der Toleranzenkatalog nicht mehr auf die neue StVZO beziehen.
2. Messwertabweichungen bei Grenzwerten dürfen keine durch Fertigungsstreuung bedingte Abweichungen enthalten. Sind Messgeräte- und Messverfahrensfehler bekannt, so darf der Grenzwert höchstens um diese Fehler über- oder unterschritten werden. In allen anderen Fällen darf der Messwert den Grenzwert nicht über- bzw. unterschreiten.“
Der Grenzwert ist im § 50 StVZO festgelegt worden auf 500mm.
cop.gif


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zpeedy
Beitrag 08.06.2005, 14:52
Beitrag #18


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ja genau und das heißt dass es bei autos die vor 1.1.1988 in verkehr kamen nicht wirklich wichtig ist wie hoch die scheinwerfer sind.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.06.2005, 20:28
Beitrag #19





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Zitat (Gast_andy @ 27.05.2005, 22:19)
hi,
ich habe folgendes im internet gefunden:



nur leider hab ich weder ein paragraph zu diesem thema noch eine richtlinie gefunden und nun wollte ich fragen ob des n fake oder die realität ist

MFG andy

Auch nicht schlecht!!!

Wo das von mir eingescannte Dokument überall auftaucht....


Habe es mal vor nem halben Jahr bei Motortalk gepostet!

gruß

marc

alias 911Vmax
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Jack Daniels
Beitrag 09.06.2005, 03:36
Beitrag #20


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Das Problem an dem zettel dürfte sein das weder Stempel noch Unterschrift vorhanden sind.Wenn einer Zugang zu dem Vordruck hat hat er den Zettel in Zwei Minuten rausgedruckt.Wenn er den Briefkopf auch noch machen muß dauerts eben eine Stunde.
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zpeedy
Beitrag 09.06.2005, 07:38
Beitrag #21


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datum und name fehlt auch etc.

selbst dann ist der wisch kein gesetz sonder nur was eine prüforganisation oder eventuell nur ein prüfer sich ausgekaspert hat.


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Jack Daniels
Beitrag 10.06.2005, 00:44
Beitrag #22


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rofl1.gif Der Wisch dient aber bestimmt zur erheiterung der kontrollierenden Beamten.
So was ähnliches hat mal in einer Polizeireportage einer den police.gif gezeigt,die haben nur lachend gefragt wie lange er dazu gebraucht hat.
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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 08:31
Beitrag #23


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Hallo,

ich hab zu dem Thema gleich mal noch ne Frage.

Zum Gewindefahrwerk gibt es ja ein Teilegutachten.
Dieses spricht über die Vorschriftsmäßigkeit des Umbaus bei einer Tieferlegung von x - y mm. Als Auflage werden die 500mm auch genannt.
Nun ist es aber so, dass bei Erreichen von Wert y die Unterkante des Scheinwerfers deutlich unter 500mm liegt.
Was genau wird mit niedrigster Punkt der Spiegelkante gemeint?
Kann ich davon ausgehen, dass das Fahrwerk in Verwendung mit Serienbereifung und Einstellung am Punkt y diese 500mm noch gewährleistet?
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 08:46
Beitrag #24


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Die Frage ist, wie ernst nimmt man dieses Schreiben. Ganz eng ausgelegt könnte man von einer Straftat sprechen (Urkundenfälschung) oder seht ihr das anders ?


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 08:57
Beitrag #25


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Zitat (El Bestrafo @ 14.06.2005, 09:46)
Die Frage ist, wie ernst nimmt man dieses Schreiben. Ganz eng ausgelegt könnte man von einer Straftat sprechen (Urkundenfälschung) oder seht ihr das anders ?

Naja, ist das denn schon ne Urkunde? Ohne Stempel und Unterschrift?
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 09:32
Beitrag #26


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Das Schreiben wirkt zumindest erstmal ziemlich "amtlich".


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 10:04
Beitrag #27


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Ich bin der Meinung Urkundenfälschung ist es erst, wenn du ein Dokument nachträglich veränderst.
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 10:12
Beitrag #28


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Und was ist mit "Herstellen einer unechten Urkunde zur Täuschung des Rechtsverkehrs"


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 10:14
Beitrag #29


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Zitat (El Bestrafo @ 14.06.2005, 11:12)
Und was ist mit "Herstellen einer unechten Urkunde zur Täuschung des Rechtsverkehrs"

Ähh... gute Frage... Für mich ist das nur ein Blatt Papier aber noch keine Urkunde.
Müssten wir aml schauen wie Urkunde definiert wird.

Aber warum antwortet keiner auf meine Fragen? sad.gif
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 10:29
Beitrag #30


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Zitat (Frank309 @ 14.06.2005, 09:31)
Was genau wird mit niedrigster Punkt der Spiegelkante gemeint?
Kann ich davon ausgehen, dass das Fahrwerk in Verwendung mit Serienbereifung und Einstellung am Punkt y diese 500mm noch gewährleistet?

Damit ist der Abstand zwischen der Unterkante des Scheinwerfers bis zum Boden gemeint.

Also vom Boden bis zur Unterkante des Scheinwerfers messen und dann wirste sehen, ob du die 500 mm einhälst.


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 10:41
Beitrag #31


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Zitat (El Bestrafo @ 14.06.2005, 11:29)
Zitat (Frank309 @ 14.06.2005, 09:31)
Was genau wird mit niedrigster Punkt der Spiegelkante gemeint?
Kann ich davon ausgehen, dass das Fahrwerk in Verwendung mit Serienbereifung und Einstellung am Punkt y diese 500mm noch gewährleistet?

Damit ist der Abstand zwischen der Unterkante des Scheinwerfers bis zum Boden gemeint.

Also vom Boden bis zur Unterkante des Scheinwerfers messen und dann wirste sehen, ob du die 500 mm einhälst.

Und wenn nicht? Wie kann es Gutachten geben, dir mir erlauben, dass ich mein Fahrzeug 65mm tiefer legen darf, dabei aber den Scheinwerfer 3cm höher anbauen müsste??? wallbash.gif
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 10:50
Beitrag #32


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Dann haste die Auflagen des Teilegutachtens nicht beachtet. Die 65mm sind doch auch nur eine "Kann-Vorschrift" und keine "muss-Vorschrift". Für den "Offroad-Betrieb" (also Rennstrecke) kannst das Fahrwerk bis zu seinem max. ausreizen. Im Straßenbetrieb musste dich an die Auflage "500mm" halten.

Ansonsten "Erlöschen BE" (§ 19 (3) StVZO)


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 10:58
Beitrag #33


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Zitat (El Bestrafo @ 14.06.2005, 11:50)
Dann haste die Auflagen des Teilegutachtens nicht beachtet. Die 65mm sind doch auch nur eine "Kann-Vorschrift" und keine "muss-Vorschrift". Für den "Offroad-Betrieb" (also Rennstrecke) kannst das Fahrwerk bis zu seinem max. ausreizen. Im Straßenbetrieb musste dich an die Auflage "500mm" halten.

Ansonsten "Erlöschen BE" (§ 19 (3) StVZO)

Ehrlich gesagt, wie mache ich das dann bei Tieferlegungsfedern die 60mm Tieferlegung erlauben?
Wie kann sowas überhaupt für zulässig erklärt werden????

Auch wenn die Änderung des Fzg. von einem Sachverständigen für positiv befunden wurde???
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El Bestrafo
Beitrag 14.06.2005, 11:04
Beitrag #34


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Wenn ein Sachverständiger seinen "Kopf" dafür hinhält und diese Tieflegung für rechtmäßig hält, ist das seine Entscheidung.


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 11:07
Beitrag #35


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Zitat (El Bestrafo @ 14.06.2005, 12:04)
Wenn ein Sachverständiger seinen "Kopf" dafür hinhält und diese Tieflegung für rechtmäßig hält, ist das seine Entscheidung.

Aber sie steht doch im Widerspruch zur StVZO und darüber kann sich doch kein Prüfer hinwegsetzen....
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Die Weiße Maus
Beitrag 14.06.2005, 13:12
Beitrag #36


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@Frank309

Genau !!

Sehr einfach wäre es, wenn man den Prüfer animieren könnte, das Maß Unterkante Reflektor bis zur Fahrbahnoberfäche einzutragen. Z.B.: 460 mm !

Er wird es nicht tun, weil er gegen bestehendes Gesetz verstößt !!

Vor Gericht wird er auch immer behaupten, daß, als er das Fz begutachtet hat, alle Auflagen und Beschränkungen und Einbauanweisungen beachtet hat und das Fz der StVZO entsprochen hat.


cop.gif


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Die Weiße Maus
Beitrag 14.06.2005, 13:16
Beitrag #37


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Gewindefahrwerke sind entwickelt worden, damit man verschieden Reifengrößen fahren kann. (Winter-/Sommerreifen). Hälst du im Sommer mit den Super-Niederquerschnitts-Reifen die vorgegebenen Maße nicht ein, kannst du das Fahrwerk höher schrauben, damit die Maße wieder passen.

Das ist der Sinn eines Gewindefahrwerks im öffentlichen Straßenverkehr!

cop.gif


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Frank309
Beitrag 14.06.2005, 13:23
Beitrag #38


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Zitat (Die Weiße Maus @ 14.06.2005, 14:16)
Gewindefahrwerke sind entwickelt worden, damit man verschieden Reifengrößen fahren kann. (Winter-/Sommerreifen). Hälst du im Sommer mit den Super-Niederquerschnitts-Reifen die vorgegebenen Maße nicht ein, kannst du das Fahrwerk höher schrauben, damit die Maße wieder passen.

Das ist der Sinn eines Gewindefahrwerks im öffentlichen Straßenverkehr!

cop.gif

Schön. Bei uns steht aber z.B. drin "Gewindeende bis Unterkante Sicherungsring 45mm"
Dmit darf ich das Gewindefahrwerk nicht mehr verstellen. blink.gif

Zitat
@Frank309

Genau !!

Sehr einfach wäre es, wenn man den Prüfer animieren könnte, das Maß Unterkante Reflektor bis zur Fahrbahnoberfäche einzutragen. Z.B.: 460 mm !

Er wird es nicht tun, weil er gegen bestehendes Gesetz verstößt !!

Vor Gericht wird er auch immer behaupten, daß, als er das Fz begutachtet hat, alle Auflagen und Beschränkungen und Einbauanweisungen beachtet hat und das Fz der StVZO entsprochen hat.


Das lässt sich doch nachprüfen, dass dem nicht so war.
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Beitrag 15.06.2005, 07:38
Beitrag #39


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Zitat (Frank309 @ 14.06.2005, 14:23)
Zitat (Die Weiße Maus @ 14.06.2005, 14:16)
Gewindefahrwerke sind entwickelt worden, damit man verschieden Reifengrößen fahren kann. (Winter-/Sommerreifen). Hälst du im Sommer mit den Super-Niederquerschnitts-Reifen die vorgegebenen Maße nicht ein, kannst du das Fahrwerk höher schrauben, damit die Maße wieder passen.

Das ist der Sinn eines Gewindefahrwerks im öffentlichen Straßenverkehr!

cop.gif

Schön. Bei uns steht aber z.B. drin "Gewindeende bis Unterkante Sicherungsring 45mm"
Dmit darf ich das Gewindefahrwerk nicht mehr verstellen. blink.gif

Zitat
@Frank309

Genau !!

Sehr einfach wäre es, wenn man den Prüfer animieren könnte, das Maß Unterkante Reflektor bis zur Fahrbahnoberfäche einzutragen. Z.B.: 460 mm !

Er wird es nicht tun, weil er gegen bestehendes Gesetz verstößt !!

Vor Gericht wird er auch immer behaupten, daß, als er das Fz begutachtet hat, alle Auflagen und Beschränkungen und Einbauanweisungen beachtet hat und das Fz der StVZO entsprochen hat.


Das lässt sich doch nachprüfen, dass dem nicht so war.

dann ist es aber immer noch nicht legal und der prüfer bekommt halt eine aufn deckel cool.gif

teilweise sind fahrwerke auch noch vor 1988 geprüft wo die 50 cm nicht wirklich galten.

dann werden die fahrwerke auch mal mit anderen reifenkombinationen getestet, also zum beispiel reifen die viel kleiner oder viel größer sind und da wird das mindest abstandsmaß am gewindefahrwerk festegelegt. ABER nicht imsonst stehen noch andere auflagen drinnen wie z.b. die 50 cm.

Zitat
zur info:

(11) Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.


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Frank309
Beitrag 15.06.2005, 07:48
Beitrag #40


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Zitat
dann ist es aber immer noch nicht legal und der prüfer bekommt halt eine aufn deckel  cool.gif

Wenigstens etwas. wink.gif
Zitat
teilweise sind fahrwerke auch noch vor 1988 geprüft wo die 50 cm nicht wirklich galten.

Dieses nicht. Es steht ja eigentlich auch in den Auflagen.
Zitat
dann werden die fahrwerke auch mal mit anderen reifenkombinationen getestet, also zum beispiel reifen die viel kleiner oder viel größer sind und da wird das mindest abstandsmaß am gewindefahrwerk festegelegt. ABER nicht imsonst stehen noch andere auflagen drinnen wie z.b. die 50 cm.

Nicht bei uns. Es sollte ja auch alles passen, was innerhalb der Toleranzen des Abrollumfanges liegt.

Zitat
zur info:

(11) Für die Bestimmung der "leuchtenden Fläche", der "Lichtaustrittsfläche" und der "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit" gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG des Rates.

Finde ich die Richtlinie online?
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zpeedy
Beitrag 15.06.2005, 12:02
Beitrag #41


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Zitat (Frank309 @ 15.06.2005, 08:48)
Zitat
dann werden die fahrwerke auch mal mit anderen reifenkombinationen getestet, also zum beispiel reifen die viel kleiner oder viel größer sind und da wird das mindest abstandsmaß am gewindefahrwerk festegelegt. ABER nicht imsonst stehen noch andere auflagen drinnen wie z.b. die 50 cm.

Nicht bei uns. Es sollte ja auch alles passen, was innerhalb der Toleranzen des Abrollumfanges liegt.

ich meine jetzt bis zu dieser einstellung am gewindefahrwerk sind die dämpfer und federn ganze ohne auto getestet. z.b. bis zu einem bestimmten punkt hatt das fahrwerk zum beispiel noch eine vorspannung auf den federn.

man kann ja auch durch umbauten die 50cm deutlich überschreiten aber man darf die festgelegten werte des gewindefahrwerks trotzdem nicht über/unterschreiten.


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Frank309
Beitrag 15.06.2005, 12:55
Beitrag #42


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Zitat (zpeedy @ 15.06.2005, 13:02)
Zitat (Frank309 @ 15.06.2005, 08:48)
Zitat
dann werden die fahrwerke auch mal mit anderen reifenkombinationen getestet, also zum beispiel reifen die viel kleiner oder viel größer sind und da wird das mindest abstandsmaß am gewindefahrwerk festegelegt. ABER nicht imsonst stehen noch andere auflagen drinnen wie z.b. die 50 cm.

Nicht bei uns. Es sollte ja auch alles passen, was innerhalb der Toleranzen des Abrollumfanges liegt.

ich meine jetzt bis zu dieser einstellung am gewindefahrwerk sind die dämpfer und federn ganze ohne auto getestet. z.b. bis zu einem bestimmten punkt hatt das fahrwerk zum beispiel noch eine vorspannung auf den federn.

man kann ja auch durch umbauten die 50cm deutlich überschreiten aber man darf die festgelegten werte des gewindefahrwerks trotzdem nicht über/unterschreiten.

Ich gehe doch mal davon aus, dass das Fahrwerk mit Auto getestet wird.
Und an die Vorschriften fürs Fahrwerk halt ich mich.
Gewindeende bis Sicherungsring 0mm. laugh2.gif Und das steht sogar im Gutachten.
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zpeedy
Beitrag 15.06.2005, 20:42
Beitrag #43


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Zitat (Frank309 @ 15.06.2005, 13:55)
Zitat (zpeedy @ 15.06.2005, 13:02)
Zitat (Frank309 @ 15.06.2005, 08:48)
Zitat
dann werden die fahrwerke auch mal mit anderen reifenkombinationen getestet, also zum beispiel reifen die viel kleiner oder viel größer sind und da wird das mindest abstandsmaß am gewindefahrwerk festegelegt. ABER nicht imsonst stehen noch andere auflagen drinnen wie z.b. die 50 cm.

Nicht bei uns. Es sollte ja auch alles passen, was innerhalb der Toleranzen des Abrollumfanges liegt.

ich meine jetzt bis zu dieser einstellung am gewindefahrwerk sind die dämpfer und federn ganze ohne auto getestet. z.b. bis zu einem bestimmten punkt hatt das fahrwerk zum beispiel noch eine vorspannung auf den federn.

man kann ja auch durch umbauten die 50cm deutlich überschreiten aber man darf die festgelegten werte des gewindefahrwerks trotzdem nicht über/unterschreiten.

Ich gehe doch mal davon aus, dass das Fahrwerk mit Auto getestet wird.
Und an die Vorschriften fürs Fahrwerk halt ich mich.
Gewindeende bis Sicherungsring 0mm. laugh2.gif Und das steht sogar im Gutachten.

beides kombiniert. mit auto und ohne...

wavey.gif hälst du dich auch die 50cm zum scheinwerfer?


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Frank309
Beitrag 15.06.2005, 22:23
Beitrag #44


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Zitat (zpeedy @ 15.06.2005, 21:42)
wavey.gif hälst du dich auch die 50cm zum scheinwerfer?

huh.gif book.gif whistling.gif wink.gif
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zpeedy
Beitrag 16.06.2005, 08:02
Beitrag #45


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Zitat (Frank309 @ 15.06.2005, 23:23)
Zitat (zpeedy @ 15.06.2005, 21:42)

wavey.gif  hälst du dich auch die 50cm zum scheinwerfer?

huh.gif book.gif whistling.gif

das soll wohl heißen das doch nicht alles in ordnung ist.

also nicht erwischen lassen thread.gif

gab da schon fälle wo das auto wieder höher gelegt werden musste, trotz eintragung.

man könnte eine ausnahmegenehmigung beantragen, aber vergiss es lieber...


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Frank309
Beitrag 16.06.2005, 08:51
Beitrag #46


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Hat bis jetzt auch keiner beanstandet....
Glaube aber, dass selbst höher drehen hier nix bringt...
hab glaub ich nur 45cm und kann das Fw max drei cm höher drehen...
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zpeedy
Beitrag 16.06.2005, 10:58
Beitrag #47


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hast du den serienmäßig überhaupt die 50cm?


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Frank309
Beitrag 16.06.2005, 11:04
Beitrag #48


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Gute Frage... aber ich fürchte schon.... ich werd mal ne Schmiesche einpacken und schauen wenn ich einen auf nem Parkplatz finde...
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Frank309
Beitrag 18.06.2005, 10:40
Beitrag #49


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Sooo...
hab nochml nachgemessen... hab 46,5cm
dreh ich das FW die zulässigen 3 cm höher bin ich bei 49,5cm und damit immernoch zu tief. whistling.gif
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El Bestrafo
Beitrag 18.06.2005, 12:03
Beitrag #50


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Zitat (Frank309 @ 18.06.2005, 11:40)
Sooo...
hab nochml nachgemessen... hab 46,5cm
dreh ich das FW die zulässigen 3 cm höher bin ich bei 49,5cm und damit immernoch zu tief.  whistling.gif

Haste das Fz. im belasteten Zustand, sprich mit Fahrer, gemessen ?? huh.gif

Wenn nein, dann kommst im belasteten Zustand vielleicht nur auf 49 oder weniger cm.

Und sonst ist es wieder nicht erlaubt wink.gif


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Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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