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> Autobahn - rechts überholen?
Gast_Klaus Nickisch_*
Beitrag 21.12.2003, 15:34
Beitrag #1





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Hallo Forum,
mal eine ganz einfache Frage:
Auf der Autobahn fahre ich auf der rechten Spur. Links wird der Verkehr immer dichter, so dass er langsamer wird, als rechts locker gefahren wird. Muss ich dann mit abbremsen um nicht zum Rechtsüberholer zu werden, obwohl meine Spur frei ist?
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Gast_rennfahrer_*
Beitrag 21.12.2003, 15:39
Beitrag #2





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nein.

Ausnahme, du fährst links, siehst, dass es weiter vorne zum stocken kommt und wechselst dann nach rechts ohne zu Bremsen.

Eigentlich müsstest du rechts sogar abbremsen (Kolonnenverkehr ausgenommen), meist ist das von dir angesprochene rechts Überholen ja aber nur bei relativ niedrigen Geschwindigkeiten möglich.
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Peter Lustig
Beitrag 21.12.2003, 17:15
Beitrag #3


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Rechtsüberholen ist außerhalb des § 7 Abs. 3 StVO nach gängiger Rechtsprechung nur bei Kolonnenverkehr auf den Fahrstreifen zulässig und auch nur dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit der überholten Kolonne nicht über 80 km/h liegt und die überholte Kolonne nur geringfügig langsamer fährt.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 17:27
Beitrag #4





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Zitat (Peter Lustig @ 21.12.2003, 17:15)
überholten Kolonne nicht über 80 km/h liegt und die überholte Kolonne nur geringfügig langsamer fährt.

Der überholenden meinst Du sicher, oder Peter? tongue.gif biggrin.gif
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Gast_Gast_Klaus_*
Beitrag 21.12.2003, 17:28
Beitrag #5





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Nochmal nachgehakt:
Ich fahre rechts, sagen wir mir 120 km/h. Es kommt immer wieder vor, dass sich auf der linken Autobahnspur nach flüssigem schnellerem Verkehr die linke Spur langsamer wird, weil weit vorne z.B. ein LKW zum überholen angesetzt hat. Also fährt der Verkehr zeitweilig mit 80 auf der linken Spur und keiner schert wieder nach rechts ein. Ich bleibe rechts, bin aber in diesem Moment deutlich schneller als die links fahrenden.
Muss ich nun auf der rechten Spur bremsen um auf meine Geschwindigkeit auf der rechten Spur der Geschwindigkeit der linken Spur anzupassen, obwohl ich auf meiner Spur freie Fahrt habe?

Mir ist klar, dass eigentlich die links fahrenden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, aber hilft im Moment ja nicht.
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Gast_Gast_Micha_*
Beitrag 21.12.2003, 17:32
Beitrag #6





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Darüber kam letztens ein Bericht vom ADAC. Man darf zu dem linksfahrenden aufschließen, quais auf gleicher Höhe fahren. Wird dann der links faahrende langsamer, muß man nicht mehr seine Geschwindigkeit reduzieren. Von der 80km/h Grenze wurde dabei nicht gesprochen. Meistens tritt so eine Situation ja nur bei motorischen Linksfahrern auf! :-)
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Peter Lustig
Beitrag 21.12.2003, 18:08
Beitrag #7


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Zitat
Der überholenden meinst Du sicher, oder Peter?
Hast natürlich - wie fast immer tongue.gif - Recht. Man wird schon ganz wirr. Deshalb fahre ich jetzt zu meinem Enkel. biggrin.gif biggrin.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 18:14
Beitrag #8





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Zitat (Peter Lustig @ 21.12.2003, 18:08)
Hast natürlich - wie fast immer tongue.gif - Recht. Man wird schon ganz wirr. Deshalb fahre ich jetzt zu meinem Enkel. biggrin.gif biggrin.gif

Verwirre Maximilian aber nicht!!! tongue.gif biggrin.gif laugh.gif

Viel Spass, Gruss Uwe
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lideloh
Beitrag 21.12.2003, 18:57
Beitrag #9


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Zitat
Ich bleibe rechts, bin aber in diesem Moment deutlich schneller als die links fahrenden. Muss ich nun auf der rechten Spur bremsen um auf meine Geschwindigkeit auf der rechten Spur der Geschwindigkeit der linken Spur anzupassen, obwohl ich auf meiner Spur freie Fahrt habe?

Keiner kann von Dir verlangen synchron mit dem links neben Dir fahrenden Fahrzeug abzubremsen, allerdings schaetze ich mal dass Du dann Deine Geschwindigkeit auf alle Faelle auch verlangsamen musst wenn Du mehr als 80 faehrst. Du darfst rechts schneller als links fahren wenn Du selbst nicht schneller als 80 bist und die Differenzgeschwindigkeit zum Verkehr auf der linken Spur maximal 20 km/h ausmacht.

Zitat
Mir ist klar, dass eigentlich die links fahrenden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, aber hilft im Moment ja nicht.

Das ist Bloedsinn, nirgends steht geschrieben, dass wenn es auf der linken Spur zu einer Stockung kommt alle oder einige nach rechts fahren muessen. Kann ein Fahrzeugfuehrer auf der linken Spur nicht schneller als der Vordermann dann ist er weder genoetigt noch gezwungen noch von Gesetzes her dazu verdonnert nach rechts zu wechseln. In Deinem Fall hier ist eigentlich der ueberholende LKW schuld, da er mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied einen anderen ueberholt, aber das hilft Dir auch nichts. Ich mach das oft so, dass ich in so einem Fall nach rechts rueberfahre um das Hin- und Hergeschaukele (staendiges Verlangsamen und Beschleunigen, Ziehharmonikaeffekt) auf der linken Spur nicht mitmachen zu muessen. Rechte Spur mit GRA 80 km/h und wenn es mich dann halt an der linken Schlange vorbeitraegt ordne ich mich vorne wieder nach links ein.


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Chris
Beitrag 21.12.2003, 19:05
Beitrag #10


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Zitat
Das ist Bloedsinn, nirgends steht geschrieben, dass wenn es auf der linken Spur zu einer Stockung kommt alle oder einige nach rechts fahren muessen.


Das ist schon richtig, aber es steht sicherlich wo geschrieben, dass man sofern frei ist möglich rechts fahren muss. Wenn also die rechte Spur fast komplett frei ist, dann verstoßen eine ganze Menge derer, die auf der linken Spur fahren gegen das Rechtsfahrgebot.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 19:17
Beitrag #11





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Zitat (Chris @ 21.12.2003, 19:05)
Wenn also die rechte Spur fast komplett frei ist, dann verstoßen eine ganze Menge derer, die auf der linken Spur fahren gegen das Rechtsfahrgebot.

Exakt so ist es! Das ist das Gleiche bei denen, die der Meinung sind man dürfte auf einer Autobahn mit 3 Fahrstreifen generell in dem mittleren Fahrstreifen dauerhaft fahren.
Denn auch auf der Autobahn gilt die StVO hier besonders der § 2.

Gruss Uwe
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lideloh
Beitrag 21.12.2003, 19:46
Beitrag #12


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Zitat
Wenn also die rechte Spur fast komplett frei ist, dann verstoßen eine ganze Menge derer, die auf der linken Spur fahren gegen das Rechtsfahrgebot

Aber doch wohl nur wenn sie nicht ueberholen wollen. Ausserdem gilt:

Zitat
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt


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LKW-Stefan
Beitrag 21.12.2003, 21:06
Beitrag #13


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 21.12.2003, 19:17)
Exakt so ist es! Das ist das Gleiche bei denen, die der Meinung sind man dürfte auf einer Autobahn mit 3 Fahrstreifen generell in dem mittleren Fahrstreifen dauerhaft fahren.

Das sind die nervigsten Fahrer, die immer konstant in der Mitte fahren. Egal ob rechts 1-2 km freie Spuren sind.
Oder genauso wenn in weiter Ferne ein LKW auftaucht, die auf der rechten Spur schon 500m vorm LKW auf die mittlere Spur wechseln....

Für Dauermittelspurfahrer müssts viel härtere Strafen geben, nicht nur die paar Euro Verwarnungsgeld....

@lideloh
wen willst denn überholen wenn rechts keiner fährt? biggrin.gif


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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lideloh
Beitrag 21.12.2003, 22:08
Beitrag #14


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na den vor mir, da er aber auch wieder seinen eigenen Vordermann ueberholen will und der wiederum den seinigen und der dann ..... und dann ist dann halt der tolle LKW-Fahrer als Anfuehrer der Schlange auf auf der linken Spur, der denkt er muesste wegen 0,1 km/h Geschwindigkeitsvorteil seinen Kollegen unbedingt ueberholen. Wenn ich mal wieder direkt hinter so einem LKW bin und der macht sowas dann werde ich mal ein Filmchen an die AB-Polizei schicken mit Anzeige "Behinderung des Verkehrs durch zu langsames Ueberholen". Die auf der mittleren Spur sind auch behindernd, aber eigentlich nur dann wenn die ganz linke Spur durchgehend befahren ist und ein Wechsel auf diese nicht gleich moeglich ist um an dem Mittlere-Spur-Penner vobeizukommen. Jaja, ich weiss manche fahren dann rechts vorbei, ich mach das halt nicht.
P. S: Nix gegen die Gesamtheit der LKW-Fahrer, es gibt auch viele vernuenftige und ruecksichtsvolle darunter, oft genug lass ich einen LKW auf der AB, der schon eine Weile links blinkt per Lichthupe auf die linke Spur wechseln ohne ihm wie die anderen die Tuer zuzuschlagen. Aber wenn einer denkt ich muesste heftigst von 180 auf 90 runterbremsen nur weil er jetzt gerade ueberholen will und rauszieht und dann auch noch ewig zum ueberholen braucht dann ist ihm ein Ticket sicher.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 22:31
Beitrag #15





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@lideloh, und wenn ich dann aufnehmender Polizist wäre, würde ich Dir wegen
§§ 1+23 einen einschenken!!! tongue.gif biggrin.gif
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Hans Wurst
Beitrag 21.12.2003, 22:34
Beitrag #16


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...und ich würde bezweifeln, daß der Polizist damit durchkäme! :)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 22:36
Beitrag #17





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Zitat (Hans Wurst @ 21.12.2003, 22:34)
...und ich würde bezweifeln, daß der Polizist damit durchkäme! smile.gif

Ja, is klar,warum?
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lideloh
Beitrag 21.12.2003, 22:38
Beitrag #18


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@Uwe:
Was waere die spezielle Begruendung fuer den Vorwurf Verstoss gegen §§1 und 23?


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 22:45
Beitrag #19





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Schon wieder?? Gedächtnisschwund??

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Und wenn man filmt ist man abgelenkt!

Gruss Uwe laugh.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.12.2003, 22:50
Beitrag #20





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@lideloh, @Hans Wurst:
Jetzt erwarte ich natürlich, dass ihr meine Meinung anhand von §§, Gerichtsurteilen oder Vergleichbarem widerlegt.
Danke im Voraus, Gruss Uwe laugh.gif
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Hans Wurst
Beitrag 22.12.2003, 07:50
Beitrag #21


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Moment!
In Deutschland muß man Leuten, die gegen Gesetze verstoßen, ihre Schuld beweisen. Dein Argument mit dem §1 und §23 StVO wurde schon mehrfach widerlegt - nun liegt es and Dir weitere Beweise anzugeben.

übrigens:
*gähn!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.12.2003, 09:33
Beitrag #22





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@Hans Wurst:
Du lieferst den Beweis doch selber, denk doch einfach mal kurz nach.....

Zitat
Dein Argument mit dem §1 und §23 StVO wurde schon mehrfach widerlegt

Wo wurde das denn widerlegt? Es ist lediglich Deine Meinung, dass eine Cam kein Gerät ist!
Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 22.12.2003, 09:59
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.12.2003, 10:00
Beitrag #23





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@Hans W. ,@lideloh , dann hätte ich noch gerne Resonanz auf meinen Beitrag vom 21.12.2003, 22:50
laugh.gif
Gruss Uwe
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.12.2003, 20:34
Beitrag #24





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Na, dann eben nicht sad.gif
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