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> Personentransport
Gast_Steven_*
Beitrag 23.05.2005, 18:01
Beitrag #1





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hallo zusammen ,
ich habe mal einen frage die dringend geklärt werden müsste !!
folgende situation :
wir nehmen mal an dass man 5 leute auf der rückbank mitnehmen möchte !! die ersten 3 sind reelgerecht angeschnallt un die anderen 2 setzten sich dann gegebenenfals auf den schoß !!!
ist dies regelgerecht gemäß der stvo???
ich hab da nämlich 2 unterschiedliche aussagen darüber gehört !!
wavey.gif bitte um schnelle aufklärung des falles
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Peter Lustig
Beitrag 23.05.2005, 18:07
Beitrag #2


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Sofern der Fahrer das Fahrzeug noch sicher führen kann und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, ist gegen diese "Beförderung" nichts einzuwenden. Kritisch kann es zumindest haftungsrechtlich allenfalls dann werden, wenn etwas passiert.
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Gast_Steven_*
Beitrag 23.05.2005, 19:57
Beitrag #3





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danke schomal für diesen ersten anhaltspunkt !!!
kannst du mir da auch irgend einen rechtlichen beweis geben .....d.h. wo es schriftlich niedergeschrieben ist ?!
danke im vorrraus
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RA XDiver
Beitrag 23.05.2005, 19:59
Beitrag #4


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Da musst Du den Umkehrschluss aus § 21a StVO nehmen. Dort steht ausdrücklich nur drin, dass vorhandene Gurte genutzt werden müssen. Die Berechtigung, mehr Personen ohne Gurt zu befördern wird aus dem Nichtverbot hergeleitet.


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beppo
Beitrag 24.05.2005, 13:31
Beitrag #5


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aber auch wenn der personentransport an sich nicht ordnungswidrig ist kann es dir trotztdem passieren, dass deine weiterfahrt im falle einer kontrolle unterbunden wird. diese massnahme würde dann zur gefahrenabwehr getroffen. also kein bussgeld aber ggf. stop.


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b.e.
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Gast_Steven_*
Beitrag 24.05.2005, 16:47
Beitrag #6





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ja gut dies kann natürlich schon passieren! aber mir geht es nur ob dies laut stvo gestattet ist !! also versteh ich das richtig dass man theoretisch mehr als 3 personen auf der rückbank transportieren darf ,solange man das gesamtgewicht von 3,5 t nicht überscheitet ?!
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RA XDiver
Beitrag 24.05.2005, 16:49
Beitrag #7


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Wenn das Fahrzeug ein zGG von 3,5t hat, dann ja. Sonst immer nur bis zur Höhe des eingetragenen zGG. Danach gibt´s Bußgelder wegen Überladung.


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GSX-R
Beitrag 24.05.2005, 16:50
Beitrag #8


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Es ist laut StVO nicht verboten.
Siehe Beitrag von XDiver wavey.gif


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