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Gast_Steven_* |
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Beitrag
#1
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ich habe mal einen frage die dringend geklärt werden müsste !! folgende situation : wir nehmen mal an dass man 5 leute auf der rückbank mitnehmen möchte !! die ersten 3 sind reelgerecht angeschnallt un die anderen 2 setzten sich dann gegebenenfals auf den schoß !!! ist dies regelgerecht gemäß der stvo??? ich hab da nämlich 2 unterschiedliche aussagen darüber gehört !! ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Sofern der Fahrer das Fahrzeug noch sicher führen kann und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, ist gegen diese "Beförderung" nichts einzuwenden. Kritisch kann es zumindest haftungsrechtlich allenfalls dann werden, wenn etwas passiert.
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Gast_Steven_* |
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Beitrag
#3
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Guests ![]() |
danke schomal für diesen ersten anhaltspunkt !!!
kannst du mir da auch irgend einen rechtlichen beweis geben .....d.h. wo es schriftlich niedergeschrieben ist ?! danke im vorrraus |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Da musst Du den Umkehrschluss aus § 21a StVO nehmen. Dort steht ausdrücklich nur drin, dass vorhandene Gurte genutzt werden müssen. Die Berechtigung, mehr Personen ohne Gurt zu befördern wird aus dem Nichtverbot hergeleitet.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 372 Beigetreten: 24.10.2003 Wohnort: bayern Mitglieds-Nr.: 414 ![]() |
aber auch wenn der personentransport an sich nicht ordnungswidrig ist kann es dir trotztdem passieren, dass deine weiterfahrt im falle einer kontrolle unterbunden wird. diese massnahme würde dann zur gefahrenabwehr getroffen. also kein bussgeld aber ggf. stop.
-------------------- b.e.
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Gast_Steven_* |
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Beitrag
#6
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Guests ![]() |
ja gut dies kann natürlich schon passieren! aber mir geht es nur ob dies laut stvo gestattet ist !! also versteh ich das richtig dass man theoretisch mehr als 3 personen auf der rückbank transportieren darf ,solange man das gesamtgewicht von 3,5 t nicht überscheitet ?!
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn das Fahrzeug ein zGG von 3,5t hat, dann ja. Sonst immer nur bis zur Höhe des eingetragenen zGG. Danach gibt´s Bußgelder wegen Überladung.
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Es ist laut StVO nicht verboten.
Siehe Beitrag von XDiver ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:39 |