Betriebserlaubnis mitführen ?, Betriebserlaubnis bei einer S51 Bj 83 |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Betriebserlaubnis mitführen ?, Betriebserlaubnis bei einer S51 Bj 83 |
Gast_Robert Haubold_* |
21.05.2005, 12:10
Beitrag
#1
|
||||
Guests |
kann mir mal jemand sagen ob das stimmt ? |
||||
|
|||||
|
21.05.2005, 12:27
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 |
Zitat (Robert Haubold @ 21.05.2005, 13:10) Hallo, ich bin vor knapp 3 jahren von Sachsen nach NRW gezogen und hier will die polizei immer die beriebserlaubnis meiner S51 sehen. in sachsen war das nie der fall, denen hat der versicherungsschein genügt. ein moped hat ja keinen kfz-brief und da ist ja quasi die betriebserlaubnis so etwas wie einer und sollte meiner meinung nach sicher zu hause aufbewahrt werden. der viersicherungsschein ist doch beweis genug, daß ich das moped nicht geklaut habe oder ? die versicherung will ja jedesmal die betriebserlaubnis sehen bevor sie ein nummernschild verkauft. kann mir mal jemand sagen ob das stimmt ? Moin ! Schau mal hier, insbesondere Absatz 5 ! http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18.php Die Betriebserlaubnis, bzw bei einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) deren Abdruck, ist bei allen Fahrten mitzuführen. Gilt bundesweit ! Gruß W.Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
|
|
21.05.2005, 16:24
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
|
|
|
25.05.2005, 08:19
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Thema BE
Ich habe gestern einen nagelneuen Roller (Ein Tag alt) angehalten und kontrolliert. Netter Mitbürger gewesen. Der Verkäufer (ein ziemlich bekannter Roller-Händler) hat dem den Roller mit dem Hinweis "die BE bekommen Sie in ca. 4 Wochen vom Hersteller zugeschickt." verkauft. Als der Käufer nachfragte, ob das erlaubt sei, bekam er zur Antwort" Sie brauchen die nicht wirklich mitführen, die ist nur für ihre Unterlagen." 4 Wochen ohne BE rumfahren und nur für ihre Unterlagen ??!? Also manchmal frage ich micht wirklich was sind das für "Fachhändler", die einem solchen Schwachsinn erzählen -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
|
|
25.05.2005, 08:30
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Problematisch wird es z.B. bei Leihrollern. Da die Betriebserlaubnis als Eigentumsnachweis gilt, wird sie der Händler kaum rausrücken. Meiner gibt mir immer nur eine Kopie mit dem handschriftlichen Vermerk "Original bei [Händlerstempel]". Streng genommen reicht das aber nicht.
Ein anderer Knackpunkt ist die Versicherung im Diebstahl-Fall. Bei Autos darf man den Eigentumsnachweis (Kfz-Brief) nicht mitführen, sonst gilt das als grobe Fahrlässigkeit. Doch stehen im Kfz-Brief immerhin noch die Personalien drin, die Roller-Betriebserlaubnis ist aber ein namenloses reines Inhaberpapier und somit noch viel sensibler, so ähnlich wie ein nackter Geldschein. Wie wird die Versicherung beim Roller argumentieren, wenn die Brieftasche geklaut wurde und der Roller nun faktisch einem anderen gehört? -------------------- MfG Thomas
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 06:32 |