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19.05.2005, 20:38
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5716 |
Heute geriet ich in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Leider hatte ich meine Handtasche mit Papieren nicht dabei, diese waren 66 km entfernt vom Kontrollpunkt. Der Polizist (POK) gebot mir, mein Auto hier stehen zu lassen und verweigerte mir die Weiterfahrt, indem er mein Autoschlüssel kassierte und darüber sinnierte, daß ich keinen Führerschein haben könnte und ich mich nicht ausweisen könnte, deshalb darf ich jetzt nicht weiterfahren. Meine Frage nach seinem Namen oder Nummer sowie Dienstgrad weigerte er sich mehrfach zu beantworten, auch von seinem Kollegen erhielt ich vorerst keine Auskunft, später dann doch aber von seinem Kollegen wurde mir der Name und Dienstgrad strikt verweigert. Zum Schluß meinte er noch, daß ich "noch etwas ins Haus bekomme". Ich fragte nach, zu welchen Punkten er eine Anzeige machen werde, und er meinte, er diskutiere nicht mit mir. Ich sehe ein, daß ich meine Papiere hätte dabei haben sollen und dafür gibt es "Strafe", dies haben wir auch nicht diskutiert. Es ging darum, daß er mich nicht weiterfahren lassen wollte, sich anfangs weigerte, per Funk meine Fahrerlaubnis sich bestätigen zu lassen, als auch die rechtmäßigkeit des Autos, was er dann auch bekam. Meine Frage: Wie ist das korrekte Verhalten BEIDER Seiten ? a) muß er und sein Kollege seinen Namen oder Dienst-Nr. mir sagen ? Wo steht das (REchtsgrundlage) ? b) muß er mir sagen, zu welchen Punkten er eine Anzeige machen wird ? c) darf er mir die Weiterfahrt verweigern, nur weil ich keinen PA/FS mitgeführt habe ? Wie verhalte ich mich korrekt ? Als Sünderin einsichtig, aber Unmögliches kann ich nicht vollbringen (während einer Durchreise Papiere in null-komma-nix zu beschaffen). Kann mir jemand die Rechtsgrundlagen nennen ? Das wäre super. Danke im voraus Flugente |
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19.05.2005, 20:43
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
a) Ja, Dienstvorschriften und meist Landespolizeigesetz
b) ja, sollte er schon tun, wenn er etwas zu beanstanden hat c) unter normalen Umständen kaum. Dies ist eine absolut geringfügige OWi (10 Euro) Ich hoffe, das reicht als Rechtsgrundlage erst einmal. -------------------- |
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19.05.2005, 20:59
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 |
Tja, und solche Polizisten sind leider diejenigen, die zumindest teilweise für das angekratzte Image der Ordnungshüter verantwortlich zeichnen.
Sowas muss einfach nicht sein, aber schwarze Schafe gibts halt überall; und die schlechten Erinnerungen, die bleiben eben hängen. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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19.05.2005, 21:07
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19696 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Zitat a) Ja, Dienstvorschriften und meist Landespolizeigesetz Meines Wissens muß er sich nur pauschal ausweisen,. d.h. es genügt, wenn er sich unmißverständlich identifiziert, in dem er zB seinen Namen und seine Dienststelle nennt. Aber ihr werdet es besser wissen als ich... hab ich nur mal so gehört -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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| Gast_PK Berlin_* |
19.05.2005, 21:24
Beitrag
#5
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Also... wenigstens die Dienstnummer müsste er aushändigen. Jedoch nicht, wenn das Gegenüber alkoholisiert oder in einem verwirrten Zustand ist - nach PDV 350 BR (Land Berlin). Ich gehe mal davon aus, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist. Ich gehe mal davon aus, dass "Flugente" nicht alkoholisiert o. ä. war, daher hätte die Nummer ausgehändigt werden müssen.
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| Gast_nypdcollector_* |
19.05.2005, 21:29
Beitrag
#6
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In dem Moment, wenn der Anhörungsbogen kommt, weisst du den Namen des Beamten. Der ist dort als "Zeuge" aufgeführt.
Dann kannst du immer noch gegen das Fehlverhalten vorgehen. |
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19.05.2005, 21:42
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1121 Beigetreten: 20.12.2004 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 7349 |
Bei verlangen des Bürgers zur Ausweisung mit Dienstausweis hat der
Bei Nichtmitführung des Führerscheins wird eine Kontrollaufforderung durch den Bei einer Fristüberschreitung wird das Duplikat der Kontrollaufforderung an die zuständige Führerscheinstelle gesandt. Daher kann es vorkommen, dass dann Anzeige wegen fahren ohne FE erstattet wird. Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung könnte der -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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19.05.2005, 23:30
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 |
Bei der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit (Nichtmitführen von Führerschein und/oder Fahrzeugschein) unterliegt der PB dem pflichtgemäßen Ermessen nach § 53 OWiG und hat unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit die Rechte aus § 46 OWiG.
Bei der Unterbindung der Weiterfahrt (= Gefahrenabwehr) muss er sich an die Regularien seines Polizeiaufgabengesetzes halten. So wäre die Wegnahme der Fahrzeugschlüssel zwar denkbar (siehe zB § 40 HSOG), jedoch im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eher nicht geboten. Der PB hätte im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (siehe § 24 VerwVerfG) die auch noch von der TE angebotenen Máßnahmen ausschöpfen können, um so das für die Betroffene am geringsten einschneidende Mittel anzuwenden. Doch davon hat der PB scheinbar nichts gewusst oder nichts wissen wollen. Eine Anzeige sollte beim Nichtmitführen von Führerschein und Fahrzeugschein eher nicht herauskommen - der PB hätte eine Verwarnung anbieten können und müssen. Ich würde unter Sachverhaltsschilderung den obersten Dienstherrn des PB (= Innenminister des Bundeslandes) anschreiben mit der Bitte um Mitteilung, ob die getroffenen Maßnahmen mit der Rechtslage und herrschender Rechtsprechung übereinstimmen. Zitat Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung könnte der den Bürger sogar mit auf die Dienststelle nehmen Aha. Bei Nichtmitführen von Führerschein und Fahrzeugschein. Mit welcher Rechtsgrundlage? |
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20.05.2005, 07:41
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Seh ich eigentlich auch so
wenn du kein Führerschein dabei hattest und keinen amtlichen Ausweis, wie sollte der Polizist dann per Funk abfragen, ob du einen Führerschein hast? Du könntest ja die Daten deiner Schwester oder Schwägerin etc angeben. Ich denke schon, daß in diesem Fall es legetim gewesen wäre, dich an der Weiterfahrt zu hindern, mit auf die Dienststelle verbracht zu werden zur erweiterten Personenüberprüfung. |
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20.05.2005, 08:21
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5716 |
Hallo ihr Lieben,
danke für Eure Hinweise, sie bestätigen mir, daß der PB sich nicht richtig verhalten hat. Für die nächste KONTROLLE würde ich gerne wissen, was ich antworten kann, bzw. VOraussetzungen oder Rechtsgrundlage zitieren kann, wonach er a) die Funkabfrage durchführen sollte b) berechtigt wäre, mich an der Weiterfahrt zu hindern und c) er mir seinen Namen oder Dienst-Nr. und Rang nennen muß, bzw. sich mir gegenüber ausweisen. Auf jeden Fall gucke ich gleich mal in das Polizeigesetz rein (Internet sei Dank). Er hätte mich gerne mit auf die PolizeiDienststelle nehmen können, um meine Identität zu prüfen (klar, hätte auch meine Schwester oder Schwägerin anführen können), nur, ich hatte ihm angeboten, daß sein Kollege Herr .... mich identifizieren könne, dies hatte er aber abgelehnt. Auch kannte er meinen Namen mit der dazugehörigen Anschrift (ich wohne leider in einem sozialen Brennpunkt). Kurz zu meinem Fall: Nach wie vor halte ich mein Kind und meinen Freundeskreis dazu an, das berühmte Tier nicht zu verwenden. Sie machen alle ihre Arbeit, die Frage ist nur, mit welcher inneren Einstellung. Schwarze Schafe gibt es überall, aber als Amtsträger ist der Maßstab höher anzusetzen, denn sie repräsentieren unseren Staat und diese Amtsträger sollen auch berechtigterweise einen besonderen Schutz genießen (z.B. gegen Beleidigungen). Ich bin stets höflich, versuche korrekt zu sein, sehe beide Seiten und versuche auch fair zu sein. Alkohol u. Drogen bevorzuge ich nicht. Ciao und DANKE sagt Flugente |
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20.05.2005, 09:09
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 26.03.2005 Wohnort: Mit Blick zur Zugspitze Mitglieds-Nr.: 8987 |
@ Flugente
a) Der Polizist muss die Funkabfrage nicht durchführen, weil er sie nicht durchführen KANN. Es gibt derzeit in D keine Möglichkeit, festzustellen, ob jemand einen Führerschein hat. Man kann nur feststellen, ob jemandem ein Fahrverbot ausgesprochen oder der Führerschein entzogen wurde. Eine negative Abfrage kann aber niemals ausschließen, dass jemand überhaupt nie einen Führerschein gemacht hat. b) In Bayern müssen sich gemäß Polizeiaufgabengesetz (PAG) uniformierte Beamte erst mal nicht ausweisen; auf Verlangen müssen sie trotzdem Namen und Dienststelle angeben. Dienstnummern nicht, weil die nur internes Ordnungsmerkmal sind die nach außen keine Rechtswirkung besitzen. c) Die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und die Unterbindung der Weiterfahrt können nur nach den Polizeigesetzen der Länder erfolgen. Da aber allein die Tatsache, dass jemand keine FS mitführt, keinen konkreten Tatverdacht einer Fahrt ohne FE begründet, ist die Sicherstellung nicht verhältnismäßig - und das dürfte nicht nur in Bayern gelten. -------------------- Nimm Dir Zeit und nicht das Leben!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! |
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| Gast_Guest_* |
20.05.2005, 09:15
Beitrag
#12
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Wie wärs, wenn du beim nächsten Mal einfach deine Papiere dabei hast, da sparst du dir den ganzen Ärger. Man sollte doch meinen, du hast aus der Sache was gelernt.
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20.05.2005, 10:17
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Zitat a) muß er und sein Kollege seinen Namen oder Dienst-Nr. mir sagen ? Wo steht das (REchtsgrundlage) ? Nein, der Beamte muss dir seinen Namen nicht nennen, allerdings ist er durch eine interne Dienstanweisung verpflichtet dir seine Dienstnummer zunennen und auch im Rahmen einer Dienstkarte dir auszuhändigen. Zitat b) muß er mir sagen, zu welchen Punkten er eine Anzeige machen wird ? Ja, er muss dir einen Tatvorwurf machen, dann du hast ja nach § 163 a StPO das Recht dich zu Tatvorwurf nicht zu äußern, bzw. dich nicht selbst belasten Zitat c) darf er mir die Weiterfahrt verweigern, nur weil ich keinen PA/FS mitgeführt habe ? Beim Antreffen von Fahrzeugführern, die keinen Führerschein vorzeigen, sind die Voraussetzungen für einen Anfangsverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis regelmäßig gegeben. In diesen Fällen besteht einen unumgängliche Ermittlungspflicht. Der Anfangsverdacht beruht u.a. auf der Tatsache, dass in Berlin im Starßenvrkehr ein sehr hoher Anteil von Kraftfahrzeugführern ohne erforderliche FE verkehren und auch an Verkehrsunfällen beteiligt ist. Im Jahr 2003 wurden in Berlin fast 20000 Strafanzeigen allein wegen FoF gefertigt. Es muss von einer erheblichen Dunkelziffer bei dieser Straftat ausgegangen werden. Mangels fehlender Möglichkeiten, auch wenn der Datenbestand erfragt werden kann, muss und kann dieser nicht immer auf dem allerneusten Stand sein, die einer Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigen würden, muss das polizeiinterne Führerscheinvorlageverfahren praktiziert werden. Unabhängig von diesen Maßnahmen besteht aus gleichem Grund die Gefahr von Verkehrsunfällen durch - mangels fehlender FE - ungeeigente Fahrzeugführer. Fahrverbote (2003 = ca. 16000 in Berlin) oder FE-Entziehungen sind die Folgen einer amtlichen oder gerichtlichen Feststellung fehlender Eigung zum Führen eines Kfz. Verkehrsteilnehmer vor diesen Personen zu schützen, ist die polizeiliche Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr. Gleichfalls verlören die o.a. Sanktionen der Gerichte und Ordnungsbehörden ihre Wirkung, wenn sie nicht auch dahingehend durchgesetzt werden würden, dass jegliches Fahren ohne mitführ- und aushändigungspflichtigen Führerschein polizeilich verhindert wird. Es ist daher grundsätzlich ein Verbot der Weiterfahrt auszusprechen, da bei dieser Gesamtbeurteilung der Geafhrenlage in der Regel eine Ermessensschrumpfung auf Null vorliegt. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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20.05.2005, 10:44
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 26.03.2005 Wohnort: Mit Blick zur Zugspitze Mitglieds-Nr.: 8987 |
@El Bestrafo:
Da sieht man mal wieder die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern! Die Legitimationspflicht ist wie geschildert in Bayern anders geregelt, auch die Untersagung der Weiterfahrt wird hier nicht praktiziert. Selbst dann nicht, wenn die Abfrage ein Fahrverbot ergibt und nicht sofort über die zentrale Bußgeldstellt geklärt werden kann, ob diese bereits angetreten wurde - Grund ist, dass die Abfrageergebnisse zu oft falsch sind! Weitere Ermittlungen erfolgen bei uns selbstverständlich auch... -------------------- Nimm Dir Zeit und nicht das Leben!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten! |
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20.05.2005, 10:47
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1121 Beigetreten: 20.12.2004 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 7349 |
Zitat (peter @ 20.05.2005, 00:30) Zitat Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung könnte der den Bürger sogar mit auf die Dienststelle nehmen Aha. Bei Nichtmitführen von Führerschein und Fahrzeugschein. Mit welcher Rechtsgrundlage? Ich meinte die reine Identitätsfeststellung im allgemeinen -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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20.05.2005, 16:30
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
seit wann gibt es denn Dienstnummern in D
Gemäß SächsPolG hat der Beamte auf Verlangen seinen Namen und seine Dienststelle zu nennen und seinen Dienstausweis vorzuweisen. Dienstnummern gibt es nur auf der Kriminaldienstmarke. Apopo Dienstnummer: Meine wäre die 4711-08/15 -------------------- |
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20.05.2005, 16:55
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
@ Achim
So niedergeschrieben in der PDV 350 BR -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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20.05.2005, 16:56
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ich zweifle dies keinesfalls an. Mir war es neu.
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20.05.2005, 16:58
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
So ist das halt, wenn Polizei Ländersache ist
-------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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| Gast_Guest_* |
23.05.2005, 15:35
Beitrag
#20
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Guests |
Hallo,
Danke für Eure Beiträge. Habe mich jetzt an die örtliche Zeitung gewandt und mal gucken, was sich daraus ergibt. Ich melde mich dann. Ciao erstmal, FLugentte |
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26.11.2005, 14:39
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5716 |
Hallo alle Zusammen,
jetzt, nach knapp 6 Monaten hat die oben erwähnte Polizeikontrolle ihr Nachspiel: ICH MUß ZUM GESUNDHEITSAMT "...liessen Zweifel an jeglichem Realitätssinn und Ihrer geistigen Fähigkeit aufkommen. Aufgrund Ihres Verhaltens könne nicht ausgeschlosssen werden, dass Sie beim Führen von Kraftfahrzeugen eine Gefahr für den Straßenverkehr / die Öffentlichkeit darstellen ..." steht zur unmissverständlichen Aufforderung zur Vorbereitung zur Einladung zum Gesundheitsamt. Der Vollständigkeitshalber möchte ich noch nachtragen, daß ich mich an die zeitung gewendet hatte, diese auch einen riesen Artikel verfaßt hat, in welchem der POK dem Journalisten mitteilte, daß er diese Fahruntüchtigkeitsprüfung beantgragen würde (mir hat er es nicht angedroht) und dieser hat diese Aussage in seinem Artikel als "Aufhänger " genommen. Da ich bis dato nix mehr hörte, dachte ich, es sei vorbei, Gemüter haben sich beruhigt .... doch nun das ! Konkrete Frage: Was kommt auf mich zu ? Was kann mir nützen, was mir schaden ? liebe Grüße Flugente |
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26.11.2005, 15:05
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Was ist das für eine Aufforderung? Deine Beschreibung ist etwas missverständlich.
Wegen dem sozialen brennpunkt liesse sich ja noch eine Vermutung auf Alkohol oder Drogen beziehen. Hat das eventuell auch mit dem Alter etwas zu tun? Ansonsten kommt mir, deine bisherigen Beschreiibungen vorausgesetzt das Ganze wie ein persönlicher Racheakt vor. Das wäre dann uU ein Amtsmissbrauch seitens des Polizisten. Insofern würde ich mal dringend Beratung bei einem RA suchen. Die Untersuchung könnte dir zwar grundsätzlich wurscht sein, da da wohl nix dabei rauskommen wird, aber ich habe da schon ganz andere Geschichten erlebt, wenn Leute ihre Macht missbrauchen. Da die Untersuchung IMHO auch nicht verhältnismässig ist, würde ich dagegen vorgehen, allerdings nur mit RA-Unterstützung. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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26.11.2005, 16:25
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5716 |
Es ist tatsächlich so: ich habe seit knapp 30 Jahren den FS, fahre viel viel Auto, habe noch keinen einzigen Punkt in Flensburg, kaum "tickets" (wenn, dann wegen Parkzeitüberschreitung). Kein Alk, keine Drogen - ich bin wirklich eine ganz ganz langweilige Autofahrerin !
den kompletten Dialog während der Kontrolle habe ich nicht hier ins Forum gestellt. Dieser Dialog brachte jedoch zum Ausdruck, daß ich keine Papiere dabei hatte, der Beamte meinte, ich könnte jeden Namen genannt haben, a) er aber zu meinen Nachbarn gehen könne und sich meine Identität bestätigen lassen könne (ca. 300 Meter entfernt), b) er zu seinem Kollegen Herrn L....... in der Dienststelle befragen könnne, da dieser mich kenne c) er sowohl meinen Namen als meine Adresse kenne (die kannte er ohne mein Zutun ! ) und von daher auf meine Identität schließen könne. Seiner Aufforderung, das Auto stehen zu lassen, bis ich meine Papiere hätte, fand ich als "Unverhältnismäßig" und sagte ihm das auch. Ich wies darauf hin, daß er ja eine Abfrage machen könne, oder daß er mir eine Aufforderung mitgibt, aus der hervorgeht, daß ich binnen einer Woche meine Papiere vorlegen solle - nachkomme. Er weigerte sich ja, die Abfrage zu machen, er weigerte sich anfangs, mir seinen Namen und Dienstgrad zu nennen (den von seinem Kollegen kenne ich bis heute nicht ! ). Als er sich dann in sein Auto setzte, dort kramte, telefonierte, nix tat ... schnappte ich mir meinen Roller und fuhr zur Dienststelle (in der Hoffnung, daß Herr L..... dort sei oder ein anderer, der mir helfen kann ). Daß Herrr POK die Abfrage tatsächlich gemacht hatte, erfuhr ich erst, als ich an der nicht besetzten Dienststelle war und vor deren Tür per Händy mit der Zentrale telefonierte. Später kam Herr POK zur Dienststelle und übergab mir den Schlüssel und - wie oben beschrieben - den Hinweis, dasss mir noch was in Haus stünde, er nicht mit mir diskutiere... Ich wandte mich an die Zeitung und diese schrieb einen grooßen Artikel. Aufhänger waren die Worte : "Fahruntüchtigkeit oder Machtmißbrauch ". Herr POK beschrieb den Sachverhalt, wie ich ihn der Zeitung schilderte - als zutreffend, auch daß er meine persönl. Daten kannte. Er bestätigte der Zeitung sogar, daß "... eine Person mit diesem Namen (ja, das stand so in der Zeitung, obwohl mein voller Vor- und Zuname der einleitende Satz zu diesem Artikel war) in (meiner damaligen Heimatsadt vor 30 Jahren) eine Fahrerlaubnis erhalten habe *) und kündigte an, daß er meine FAhruntüchtigkeit prüfen lassen werde. Wie gesagt, mir sagte er nix, er ließ mich das durch die zeitung wissen. Nun dachte ich, die Gemüter haben sich beruhigt - und jetzt nach knapp 6 Monaten kommt die "Überprüfung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftffahrzeugen" Hier der Wortlaut des Briefes vom 17.11.2005 "Sehr geehrte Frau XXXX, gemäß " 2 Abs. 8 StVG i. V. m. § 46 Abs. 3 FeV und der Anlage 4 zu § 11 Abs. 2 FeV kann die Verwaltungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines Amtsarztes anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die Eignung begründen. Mir wurde mitgeteilt, dass Sie am 19.5.2005 im Rahmen einer Verkehrskontrolle keinen gültigen FS vorlegten und ebenfalls keine Ausweispapiere mit sich führten. Sie erkllärten gegenüber dem Beamten, dass sich sämtl. Papier in Ihrer Handtasche befinden, welche bei Ihrem Freund in (66 km. entfernten Ort) liegen würde. Außerdem bräuchten Sie diese und schon gar nicht ihren FS mitzuführen. Da Sie offensichtlich das Ender der Überprüfung nicht abwarten wollten, holten Sie einen Roller aus Ihrem Auto und rollten davon. Ihr PKW wurde von den Beamten verschlossen und der Schlüssel mit zur Dienststelle genommen. Dort warteten Sie bereits. Aufgrund Ihres Gesamtverhaltens... und Ihre permanente Weigerung, an der Sache mitzuwirken - Sie meinten, überhazupt Nichts zu müssen - ließen Zweifel an jeglichem Realitätssinn und Ihrer geistigen Fähigkeit aufkommen. Aufgrund Ihres Verhaltens könne nicht ausgeschlossen werden, dass Sie beim Führen von Kraftffahrzeugen eine Gefahr für den Strassenverkehr/die Öffentlichkeit darstellen. ......." Sie können diese Bedenken ausräumen, wenn Sie mir bis zum 30.1.2006 ein entsprechendes Gutachten des Amtsarztes meines Gesundheitsamtes vorlegen, welches bestätigt, daß Sie trotz meiner o. g. Bedenken weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. DIE KOSTEN DES GUTACHTENS sind von Ihnen zu TRAGEN......" ... meine Permanente Weigerung an der Sache mitzuwirken ... ? ... Realitätssinn .... ? ... Sie meinten überhaupt nichts zu müssen ... ? Bin ich wirklich nicht ganz knusper ?????? mich ärgert auch, daß er meine Heimatstadt in Baden-Württemberg so öffentlich in Niedersachsen benannt hat ... Datenschutz .... für wen ? Bitte um Hilfreiche Antworten ! Anwalt kann ich mir finanziell eigentlich nicht leisten, habe keine Rechtsschutzvers. Hoffe, ihr steigt durch ... liebe Grüße Flugente |
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26.11.2005, 17:36
Beitrag
#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Zitat mich ärgert auch, daß er meine Heimatstadt in Baden-Württemberg so öffentlich in Niedersachsen benannt hat ... Datenschutz .... für wen ? Fragt jmd. der sich selber an die Zeitung gewandt hat? Na nu mal halblang... Im Übrigen, was sollte die Presse davon abhalten, den Namen deiner Geburts(?)stadt zu nennen? Dass du dich der Kontrolle entzogen hast ohne vorher dein Fahrzeug zu sichern... das ist natürlich etwas das komisch anmutet. Dazu die Aussage des Beamten die wohl von deiner Version etwas abweicht... ich kann im Grunde verstehen, dass sich da der zuständige Sachbearbeiter an den Kopf packen muss. Allerdings solltest du dir auch klarmachen, dass er oder sie nicht live dabei war und sich nur auf die Akten stützen kann... -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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27.11.2005, 00:40
Beitrag
#25
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Du solltest einen Anwalt aufsuchen. Ohne jetzt die ganze Geschichte gelesen zu haben, finde ich die Maßnahme des Polizisten schon ein wenig überzogen, aber damit an die Presse zu gehen uns so eine Welle zu schlagen ist auch nicht die feine Art. Da brauch man sich nicht zu wundern, wenn man mal einen Schuß vor den Bug bekommt.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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06.12.2005, 17:16
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 22.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5716 |
Hallo, hallo , nun konnte ich die Sache klären:
Habe auf dem Landratsamt einer anderen Großstadt angerufen und gefragt, was ich in meinem Fall machen kann. Sie erklärte mir ganz neutral, wie der Ablauf ist, nannte mir noch einige Paragraphen und riet mir, bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin (in meiner Stadt) anzurufen und einen 4-Augen-Termin auszumachen (als Aufhänger auf § 11 Abs 6 - Akteneinsicht .... ) und erst einmal mit ihr reden, damit sie sich ein persönliches Bild von mir machen kann. Geraten - Getan. Heute, Nikolaus, hatte ich das persönliche Gespräch und es verlief sehr sehr entspannt. Sie wird jetzt meine Aussage protokollieren und dann den Fall abschließen bzw. einstellen. Sie meinte, daß Sie aufgrund des Polizei-Berichtes aktiv werden mußte wenngleich auch der Bericht in sich nicht schlüssig ist. Ende gut - alles gut. Danke für all Eure Postings .... dieses Portal ist super, schön, daß es das gibt. |
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06.12.2005, 17:54
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15362 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat (Flugente @ 06.12.2005, 17:16) Sie wird jetzt meine Aussage protokollieren und dann den Fall abschließen bzw. einstellen. Freut mich für Dich! Hoffentlich bekommt das schwarze Schaf bei der Rennleitung auch noch eins auf´s Dach. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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06.12.2005, 20:10
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 |
Zitat (Flugente @ 06.12.2005, 17:16) Sie meinte, daß Sie aufgrund des Polizei-Berichtes aktiv werden mußte wenngleich auch der Bericht in sich nicht schlüssig ist. Ende gut - alles gut. Hallo, freut mich, dass es nun doch zu einem positiven Ende für dich gekommen ist. Allerdings kann ich nur nochmals unterstreichen, dass ich dein Verhalten in der Kontrolle auch nicht ganz nachvollziehen kann. Du nimmst dir während einer Polizeikontrolle einen im Kofferraum befindlichen Tretroller und fährst davon? Hab ich das so richtig verstanden?? Und anstatt dann die Sache im Rahmen einer Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde klären zu lassen, gehst du lieber an die Öffentlichkeit um auf dein vermeintliches Unrecht hinzuweisen? Ich denke nicht, dass das der richtige Weg war... Aber vielleicht verläuft deine nächste Polizeikontrolle ja besser - und du musst nicht wieder mit deinem Roller flüchten.... -------------------- |
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08.12.2005, 02:44
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 539 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14387 |
also bei meiner verkehrskontrolle lief das anders.
ich sollte auch FE und FS vorlegen. die hatte ich zuhause vergessen. die seltsam es gibt auch noch |
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08.12.2005, 15:01
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 318 Beigetreten: 20.07.2004 Wohnort: S-H, hinterm Deich an der Ostsee Mitglieds-Nr.: 4408 |
Zitat (STVO? @ 08.12.2005, 02:44) seltsam es gibt auch noch Hi, schön, dass man auch mal solche Meinungen hier liest! Klar gibt es noch den "Freund und Helfer"! Aber das Gegenüber bestimmt maßgeblich den Verlauf der Kontrolle - ist der Bürger freundlich oder zumindest angepaßt, ist es der Schutzmann (i.d.R.) auch! Das vergessen aber immer mehr Mitmenschen.... -------------------- |
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08.12.2005, 15:15
Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Ach was, maßgelblich beeinflusst der Schutzmann die Kontrolle. Bzw. sein Erscheinungsbild. Wir wissen doch alle:
Wer weniger als 3 Sterne auf der Schulter hat hat nichts zu sagen (und auch der PHM mehr als der POK Nein ernsthaft, ich denke einiges entscheidet sich auch schon vor der eigentlichen Kontrolle... so hatte ich z.B. schon einen Hals auf die Beamten die mich mit Martinshorn auf sich aufmerksam machten ehe sie mich überholten und rausgewunken haben, noch ehe sie überhaupt an meinem Wagen waren. Grund: Die "Halt, Polizei" Funzel auf dem Dach war kapott... wussten sie nicht, ich wusste nicht dass die was von mir wollten und dann direkt Martinshorn, überholt, Kelle... Schlussfolgerung "Eh, was wollen denn die Blödiane nu?". Andersrum kann die junge Kollegin die einem freunglich lächelnd entgegenkommt schon vorm ersten Wort sämtliches Missvergnügen an der (i.a.R. unnötigen) Kontrolle nehmen... Ebenso denke ich wird es auch auf eurer Seite Dinge geben die euch im Vorfeld der Kontrolle schon beeinflussen dürften (ich weiß ganz genau, bei welchen Kontrollen ich als Polizist keine Lust hätte -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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