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> Unter Alkohol in die Leitplanke
Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 13:10
Beitrag #1





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Zur Sachlage:

Ich wurde bereits mit einem Blutalkoholwert von 1.53 Promille bestraft. Damals hielt die Polizei mich in einer Verkehrskontrolle Nachts an. Ergebniss: 12 Monate Entzug unter Berücksichtigung der 2 Monate Sicherstellung bei der Polizei 1200,-Euro Strafe, MPU mit Auflage Alkoholkurs beim TÜV.

Das habe ich alles hinter mich gebracht und sehr viel über Alkohol gelernt und auch begriffen (wenn man das nachfolgende liest glaubt mir das niemand!).
Mein Führerschein habe ich mir zurückerkämpft und war froh ihn wieder zu haben.

Nun Begab es sich das ich mit einem Freund zum Angeln war und dabei 3 Bier in einem Zeitraum von ca 3 Stunden getrunken habe. Diese haben sich auch bemerkbar gemacht. Auf der Fahrt nach Hause bin ich in einer langgezogenen Rechtskurve in die rechte Leitplanke gefahren da ich erstens unter Alkoholeinwirkung stand und zweitens zu schnell unterwegs war.

Durch den Leitplankenschaden musste ich die Polizei verständigen(sonst Fahrerflucht) Die Polizei maß ein Atemalkohol von 0,88(ca. 45min nach Trinkschluss) eine viertel stunde später 0,82 promille. Der Blutwert wird also ca. 0,65-0,75promille betragen. Nach dem Blutabnahme im Revier bemerkte einer der Polizisten gerötete Augen. Da ich erkältet war habe ich ihm gesagt es läge daran. In Wirklichkeit habe ich einen joint geraucht gehabt und die roten Augen stammen davon.

Die Fragen:

Kann die Polizei das Blut auf Drogen testen ohne mich davon in Kenntniss zu setzen? Blut haben sie ja von mir.

Was wird Bestenfalls auf mich zukommen? Was wäre der schlimmste Fall

Was passiert mit der defekten Leitplanke? Springt die Versicherung ein? Versicherungsnehmer ist mein Vater.
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HaWeThie
Beitrag 18.05.2005, 13:15
Beitrag #2


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Sag schon mal "Auf Wiedersehen" zu deinem Führerschein - die nächste MPU, die sicher kommt, bestehst du nicht so leicht.

Zitat
sehr viel über Alkohol gelernt
Biste jetzt Barmixer??
NIX, aber auch gar nix hast gelernt.

Zitat
In Wirklichkeit habe ich einen joint geraucht
Wenn schon Mist, dann aber richtig- oder?

Ist ja nur ne Leitplanke -jung, sei froh, dass da nicht ein Fußgänger stand
sad.gif sad.gif mad.gif ranting.gif


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Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 13:27
Beitrag #3





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irgendwas nicht verstanden? mad.gif
Ich weiß was ich falsch gemacht habe. Solche Beiträge könnt ihr euch sparen...
Ich möchte antworten auf die Fragen.
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Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 13:43
Beitrag #4





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zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst..
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:04
Beitrag #5


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Zitat
Kann die Polizei das Blut auf Drogen testen ohne mich davon in Kenntniss zu setzen? Blut haben sie ja von mir.


Die Polizei kann das eh nicht. Das macht die Gerichtsmedizin. wink.gif

Wenn allerdings kein konkreter Anlass besteht, dass Du BtM konsumiert hast, wird das eigentlich nicht gemacht, weil unnötig und teurer.

Zitat
Was wird Bestenfalls auf mich zukommen? Was wäre der schlimmste Fall


Wie lange ist die erste Verurteilung her?
Ist die Tat noch nicht getilgt, wovon ich mal ausgehe, dann bist Du als Wiederholungstäter natürlich relativ deftig dran.

Günstigstenfalls: § 316 StGB, 50-70 TS, ca. 12 Monate ohne FE.
Übelstenfalls: § 315c StGB, 60-90 TS, 12-15 Monate ohne FE.

Dazu kommt natürlich, wie bereits angesprochern, die obligatorische MPU.

Wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren eine FE zurückerlangen wirst, kompletter Neuerwerb (also mit Prüfungen).

Zitat
zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst..


Auch wenn HaWeThie sich etwas drastisch ausgedrückt hat, so steht Dir eine solche Beurteilung sicher nicht zu. Zumal er Recht hat. Dein FS ist doch ebenfalls weg. ranting.gif


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Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 14:19
Beitrag #6





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....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung?

Sicher hat HaWeThie recht, oder zumindest fast. Mein Führerschein ist bereits weg, da ich ihn sicherstellen lassen habe. Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Natürlich ist klar wenn die Polizei mich anhält, dass ich dann ein Bußgeld zahlen muss weil ich das ding "nicht dabei habe" Wenn sie dann jedoch die Fahrerlaubniss prüfen ist alles in Ordnung da ich diese noch besitze...

Das bringt mich zu einer weitern Frage. Beim letztem mal habe ich "nur" einen Strafbefehl bekommen. Kommt nun eine richtige Verhandlung auf mich zu?

Danke für die bisherigen Infos
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Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 14:22
Beitrag #7





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die Verurteilung müsste ca. 2 1/2 Jahre her sein.
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 14:23
Beitrag #8


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Zitat
Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht.


Das stimmt schonmal nicht. Wenn die Polizei den FS sichergestellt hat und Du nicht widersprochen hast, dann ist das ein vorläufiger Entzug der FE. Hast Du widersprochen kommt in Kürze der besagte Gerichtsbeschluss. Fahren ist jedenfalls erstmal nicht mehr, sonst kannst Du statt der TS schonmal mit einer FrStr planen.

Woher hast Du denn diese Weisheit? Jurastudent im 3. Semester?

Zitat
Das bringt mich zu einer weitern Frage. Beim letztem mal habe ich "nur" einen Strafbefehl bekommen. Kommt nun eine richtige Verhandlung auf mich zu?


Das Ganze ließe sich zwar im StrB-Verfahren erledigen. Angesichts der Vorstrafe wird man allerdings auf den Eindruck der Hauptverhandlung setzen.

Zitat
....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung?


Die Haftpflicht wird den Schaden regulieren, soweit den Halter keine Obliegenheitsverletzung trifft. Das kann ich hier nicht erkennen.

Auch eine Kasko dürfte in dem Fall zunächst eintreten, dann allerdings beim Fahrer, also Dir, Regress fordern.


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HaWeThie
Beitrag 18.05.2005, 14:53
Beitrag #9


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Zitat (ymensionman @ 18.05.2005, 14:43)
zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst..

Zitat
D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht.

Ich glaube, über die Rechtskenntnisse brauchen wir nicht zu streiten - der letzte Satz sagt zu deinen jedenfalls alles.

Entschuldige, aber erst sagen, ich habe einiges über Alk gelernt und dann im nächsten Satz einen Alk-Unfall mit Rauschgift--- da könnt ich ......

Ist aber normal, dass du dir zuerst Gedanken über deine FE und den FS machst und nicht froh drüber bist, dass nicht mehr passiert ist.


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.05.2005, 14:55
Beitrag #10





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Was würde den passieren wenn meine FE vorläufig entzogen ist? Solang es keinen rechtskräftiges Urteil gibt kann ich wohl schlecht wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss angeklagt werden? Die Abgabe erfolgt doch freiwillig?

Bin kein Jurastudent, ich hatte nur bereits genügend Zeit mich mit der Materie auseinanderzusetzen (ganze 15 monate insgesammt)
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Gast_ymensionman_*
Beitrag 18.05.2005, 15:03
Beitrag #11





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@HaWeThie

was du könntest oder nicht ist doch nicht relevant. Aber ich nehme es zur Kenntniss das du es nicht gut findest. Es geht aus deinem Ton deutlich hervor!

Zudem bin ich der Meinung das man sich mit der Gesammtheit einer Problematik beschäftigen sollte und nicht nur mit einem Teil. Hier im Forum geht es um den führeschein und nicht um selische Zustände von Personen
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GSX-R
Beitrag 18.05.2005, 15:10
Beitrag #12


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Zitat (Guest @ 18.05.2005, 15:55)
Was würde den passieren wenn meine FE vorläufig entzogen ist? Solang es keinen rechtskräftiges Urteil gibt kann ich wohl schlecht wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss angeklagt werden? Die Abgabe erfolgt doch freiwillig?

Selbstverständlich ist das Fahren ohne FE. Die ist weg, siehs doch ein. Sonst bräuchte die Polizei Deinen Führerschein gar nicht einzuziehen.
Du hast Dich doch angeblich mit der Materie beschäftigt,
§ 21 StVG ist da doch eindeutig.


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Gast_Gast_gast_*
Beitrag 18.05.2005, 15:17
Beitrag #13





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Zitat
Zudem bin ich der Meinung das man sich mit der Gesammtheit einer Problematik beschäftigen sollte und nicht nur mit einem Teil. Hier im Forum geht es um den führeschein und nicht um selische Zustände von Personen


...watt?! think.gif
Natürlich hat dein seelischer Zustand auch was mit deinem FS zu tun, er beeinflusst dich doch in deiner Fahrweise..etc.

Cope
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RA XDiver
Beitrag 18.05.2005, 15:25
Beitrag #14


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Zitat
§ 21 StVG ist da doch eindeutig.


Fairerweise muss man sagen, dass § 21 StVG auf die Frage des TE direkt keine Antwort gibt. Interessanter sind da §§ 94 Abs. 3 und 111a StPO.

Grundsätzlich bedarf es einer Entscheidung des Gerichtes, nachdem die Polizei den Führerschein sichergestellt hat. Das ist richtig.

Diese Entscheidung ist allerdings dann entbehrlich, wenn die Herausgabe freiwillig erfolgte.

Das Ergebnis ist allerdings das Gleiche. Jedenfalls ist nicht nur der Lappen sondern bis zu einem Urteil auch die Erlaubnis futsch.

Jede weitere Fahrt wäre ein Verstoß gegen den besagten § 21 StVG. Und gerade während eines vorläufigen Entzuges, erst recht mit einer (Verkehrs)Vorstrafe reagieren Gerichte hoch allergisch auf weitere Fahrten.


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GSX-R
Beitrag 18.05.2005, 15:27
Beitrag #15


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Zitat (Gast_gast @ 18.05.2005, 16:17)
Natürlich hat dein seelischer Zustand auch was mit deinem FS zu tun, er beeinflusst dich doch in deiner Fahrweise..etc.

Cope

Hi Cope, Dich gibts ja auch noch wavey.gif

Und, immer noch Probleme beim einloggen??? wink.gif laugh2.gif


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Cope
Beitrag 18.05.2005, 15:31
Beitrag #16


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natürlich gibts mich noch, hatte in nur viel arbeit....
neeein, ich doch nicht. wavey.gif

mfg cope
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.05.2005, 16:54
Beitrag #17





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@Cope

da hast du völlig Recht! Führerschein und und selischer Zustand gehören zusammen. Ich wollte damit auf den Thread von HaWeThie anspielen. Hatte gelesen ich solle lieber froh sein das nichts weiter passiert ist anstatt mir über den FS gedanken zu machen. Hab mich verlesen...

Ich weiß nicht genau was ich von den Gesetzesgrundlagen halten soll. Als ich das erst mal diese schei... hatte, hat mir meine Anwältin dies so oder ähnlich erklärt. Ich bin weiterhin bis zur Verurteilung gefahren und die cop.gif haben mich angehalten. ich habe ein Bußgeld für den nicht dabei gehabten FS gezahlt und alles war gut.

Was ist da also dran? Wenn ich mal überlege liegt die Akte meiner FE in Flensburg sowie bei der FS Stelle des Landratsamtes. Nur ein gerichtlicher Beschluss sagt denen doch das meine FE entzogen wird. Ansonsten wird der Fall doch erst mal von der polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben. Richtig?
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Lexus
Beitrag 18.05.2005, 17:54
Beitrag #18


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Alles so weit richtig, aber solange du keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins einlegst, so lange braucht auch kein Gericht über eine vorläufige Entscheidung zu treffen.

Dass du nicht fahren darfst, ergibt sich aus dem Gesetz:

Zitat
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) ...

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer

1. ...
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. ...


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GSX-R
Beitrag 18.05.2005, 18:05
Beitrag #19


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Zitat (Guest @ 18.05.2005, 17:54)
hat mir meine Anwältin dies so oder ähnlich erklärt. Ich bin weiterhin bis zur Verurteilung gefahren und die  cop.gif haben mich angehalten. ich habe ein Bußgeld für den nicht dabei gehabten FS gezahlt und alles war gut.

Bitte??? blink.gif

Nichts gegen Deine Anwältin, aber dann hast Du unglaubliches Schwein gehabt, dass Du bei der Kontrolle nicht weiter aufgefallen bist.
Such Dir am besten eine Andere... no.gif

Der gesunde Menschenverstand hat zwar manchmal im Gesetzesdjungel nichts verloren, aber: Was meinst Du denn, was passiert wäre, wenn Du den FS nicht abgegeben hättest?
Richtig, er wäre eingezogen worden.


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Gast_ymensionman_*
Beitrag 19.05.2005, 07:35
Beitrag #20





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Allerdings wäre er eingezogen wurden. Jedoch erst mit dem Urteil. So wurde mir die Zeit angerechnet.

Nun gut Strafe muss sein, und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin wenn jeder Alkie Auto fahren dürfte? Ich glaub ich würd mich nicht mal trauen auf dem Bürgersteig zu gehen.

Eine Frage die mich quält ist was ich dem Psychologen dann sagen soll. Er wird mir die frage so oder ähnlich stellen:

"Sie hatten bereits ein schwerwiegenden Alkoholdelikt, warum sind Sie trotz dessen wiederholt unter alkoholeinwirkung in das Auto gestiegen?

Diese Frage kann ich mir nicht mal selbst beantworten... Eine Sucht liegt nicht vor. Ich trinke unregelmäßig und brauch auch kein Alkohol zum leben. Nach einem Bier fängts an zu drehen, beim letzten Delikt mussten es schon 3 Bier sein. Also auch keine Gewöhnung. Doch offensichtlich scheine ich nicht begreifen zu wollen das alkohol und Auto einfach nicht zusammenpassen. Wo ich losgefahren bin habe ich nicht einen Gedanken daran verschwendet. Also ist Strafe und MPU auf jeden Fall gerechtfertigt.
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Cope
Beitrag 19.05.2005, 07:49
Beitrag #21


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Vielleicht solltest du dir einen Verkehrspsychologen in deiner Nähe suchen und mit ihm dein Problem beleuchten. Ich denke er/sie kann dir am ehesten helfen.

MfG Cope
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Commodore25E
Beitrag 19.05.2005, 08:36
Beitrag #22


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Warum viele trotz Alkoholkonsum fahren, auch wenn sie schon einmal "dran" waren?

U.a. Trotzreaktion! Denn mit zunehmender Alkoholisierung tritt der erzogene Mensch in den Hintergrund und das unterdrückte Kind kommt hervor (anlehnungsbedürftig, naiv, laut, heulend, trotzig, frech, wie Kinder halt so sind).

Dagegen kann man nichts machen, auch wenn man noch so sehr versucht, sich zu kontrollieren. Irgendwann läuft das im Unterbewußtsein abgelegte Programm an, langsam, aber unaufhaltsam.

Wenn man das weiß kann man allerdings Gegenstrategien entwickeln (selbstdisziplin trainieren) oder von vorneherein dafür sorgen, daß solche Verführungs/Gefahrenmomente ausbleiben (ohne Auto zur Party, Schlüssel beim Eintreffen abgeben etc.).


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Ymensionman_*
Beitrag 19.05.2005, 11:13
Beitrag #23





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Das klingt plausiebel die Erklärung. Denoch werde ich eien Termin bei einem Verkehrspsychologen machen. Die Tatsache das ich mir mein eigenes Verhalten nicht erklären kann ist mehr als erschreckend!

Ich danke euch auf jeden Fall für die zahlreichen Tipps. Es befreit schon etwas mit Leuten darüber zu reden. wavey.gif wavey.gif
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Cope
Beitrag 19.05.2005, 13:38
Beitrag #24


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Zitat
Denoch werde ich eien Termin bei einem Verkehrspsychologen machen. Die Tatsache das ich mir mein eigenes Verhalten nicht erklären kann ist mehr als erschreckend!


Ist der richtiger Weg um erst einmal eine Hilfestellung zu bekommen.
Ich denke, das braucht dich nicht so zu erschrecken, habe auch einige dumme Sachen schon mehrmals gemacht/gesagt...obwohl ich es eigentlich besser hätte wissen müssen. Das ist einfach nur menschlich.
Jetzt hast du die Gelegenheit, daraus ein 2tes mal zu lernen, ich hoffe du schaffst es und kannst dich in diesem Punkt in Zukunft zusammenreissen.

MfG Cope wavey.gif
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mona8866
Beitrag 04.06.2005, 19:41
Beitrag #25


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Hi wie Teuer ist so ein MPU? Und wie lange dauert es?

Gruß Mona
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Andreas
Beitrag 06.06.2005, 06:53
Beitrag #26


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Eine MPU mit der Fragestellung "Alkohol" kostet 317,- Euro (+ MwSt).


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Gast_RaiWo_*
Beitrag 06.06.2005, 16:10
Beitrag #27





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Zitat (ymensionman @ 18.05.2005, 15:19)
....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung?

Sicher hat HaWeThie recht, oder zumindest fast. Mein Führerschein ist bereits weg, da ich ihn sicherstellen lassen habe. Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Natürlich ist klar wenn die Polizei mich anhält, dass ich dann ein Bußgeld zahlen muss weil ich das ding "nicht dabei habe" Wenn sie dann jedoch die Fahrerlaubniss prüfen ist alles in Ordnung da ich diese noch besitze...

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Danke für die bisherigen Infos

Hai!
Vergiß sämtliche vorhergehenden Beiträge!
Ich habe ca. 35 Jahre als Strafverfolger gearbeitet.
Dein Blut kann natürlich auch auf Drogen untersucht werden und wird dies sehr wahrscheinlich auch. Wenn es nur ein Joint war, sehe ich allerdings nicht solch große Probleme.
Schlimmer ist, daß du Wiederholungstäter bist. Rechne daher mit einer Entzugsdauer von ca. 2 Jahren.
Und fahren darfst du auch nicht, denn dein FS ist wohl mind. nach § 94 StPO beschlagnahmt worden. Da genügt, um bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG bestraft zu werden. Wenn du trotzdem fährst, entschwindet die Fahrerlaubnis in weite, weite Ferne.
Wolf
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Andreas
Beitrag 06.06.2005, 19:24
Beitrag #28


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Zitat (RaiWo @ 06.06.2005, 17:10)
Vergiß sämtliche vorhergehenden Beiträge!
Ich habe ca. 35 Jahre als Strafverfolger gearbeitet.
Dein Blut kann natürlich auch auf Drogen untersucht werden und wird dies sehr wahrscheinlich auch.

Wenn bei der Kontrolle keine Hinweise auf einen Drogenkonsum gegeben waren, wird das Blut schon aus Kostengründen auch nicht auf Drogen untersucht.


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