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Gast_ymensionman_* |
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#1
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Ich wurde bereits mit einem Blutalkoholwert von 1.53 Promille bestraft. Damals hielt die Polizei mich in einer Verkehrskontrolle Nachts an. Ergebniss: 12 Monate Entzug unter Berücksichtigung der 2 Monate Sicherstellung bei der Polizei 1200,-Euro Strafe, MPU mit Auflage Alkoholkurs beim TÜV. Das habe ich alles hinter mich gebracht und sehr viel über Alkohol gelernt und auch begriffen (wenn man das nachfolgende liest glaubt mir das niemand!). Mein Führerschein habe ich mir zurückerkämpft und war froh ihn wieder zu haben. Nun Begab es sich das ich mit einem Freund zum Angeln war und dabei 3 Bier in einem Zeitraum von ca 3 Stunden getrunken habe. Diese haben sich auch bemerkbar gemacht. Auf der Fahrt nach Hause bin ich in einer langgezogenen Rechtskurve in die rechte Leitplanke gefahren da ich erstens unter Alkoholeinwirkung stand und zweitens zu schnell unterwegs war. Durch den Leitplankenschaden musste ich die Polizei verständigen(sonst Fahrerflucht) Die Polizei maß ein Atemalkohol von 0,88(ca. 45min nach Trinkschluss) eine viertel stunde später 0,82 promille. Der Blutwert wird also ca. 0,65-0,75promille betragen. Nach dem Blutabnahme im Revier bemerkte einer der Polizisten gerötete Augen. Da ich erkältet war habe ich ihm gesagt es läge daran. In Wirklichkeit habe ich einen joint geraucht gehabt und die roten Augen stammen davon. Die Fragen: Kann die Polizei das Blut auf Drogen testen ohne mich davon in Kenntniss zu setzen? Blut haben sie ja von mir. Was wird Bestenfalls auf mich zukommen? Was wäre der schlimmste Fall Was passiert mit der defekten Leitplanke? Springt die Versicherung ein? Versicherungsnehmer ist mein Vater. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Sag schon mal "Auf Wiedersehen" zu deinem Führerschein - die nächste MPU, die sicher kommt, bestehst du nicht so leicht.
Zitat sehr viel über Alkohol gelernt Biste jetzt Barmixer??NIX, aber auch gar nix hast gelernt. Zitat In Wirklichkeit habe ich einen joint geraucht Wenn schon Mist, dann aber richtig- oder?Ist ja nur ne Leitplanke -jung, sei froh, dass da nicht ein Fußgänger stand ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_ymensionman_* |
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#3
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irgendwas nicht verstanden?
![]() Ich weiß was ich falsch gemacht habe. Solche Beiträge könnt ihr euch sparen... Ich möchte antworten auf die Fragen. |
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Gast_ymensionman_* |
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Beitrag
#4
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zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst..
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Kann die Polizei das Blut auf Drogen testen ohne mich davon in Kenntniss zu setzen? Blut haben sie ja von mir. Die Polizei kann das eh nicht. Das macht die Gerichtsmedizin. ![]() Wenn allerdings kein konkreter Anlass besteht, dass Du BtM konsumiert hast, wird das eigentlich nicht gemacht, weil unnötig und teurer. Zitat Was wird Bestenfalls auf mich zukommen? Was wäre der schlimmste Fall Wie lange ist die erste Verurteilung her? Ist die Tat noch nicht getilgt, wovon ich mal ausgehe, dann bist Du als Wiederholungstäter natürlich relativ deftig dran. Günstigstenfalls: § 316 StGB, 50-70 TS, ca. 12 Monate ohne FE. Übelstenfalls: § 315c StGB, 60-90 TS, 12-15 Monate ohne FE. Dazu kommt natürlich, wie bereits angesprochern, die obligatorische MPU. Wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren eine FE zurückerlangen wirst, kompletter Neuerwerb (also mit Prüfungen). Zitat zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst.. Auch wenn HaWeThie sich etwas drastisch ausgedrückt hat, so steht Dir eine solche Beurteilung sicher nicht zu. Zumal er Recht hat. Dein FS ist doch ebenfalls weg. ![]() -------------------- |
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Gast_ymensionman_* |
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Beitrag
#6
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....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung?
Sicher hat HaWeThie recht, oder zumindest fast. Mein Führerschein ist bereits weg, da ich ihn sicherstellen lassen habe. Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Natürlich ist klar wenn die Polizei mich anhält, dass ich dann ein Bußgeld zahlen muss weil ich das ding "nicht dabei habe" Wenn sie dann jedoch die Fahrerlaubniss prüfen ist alles in Ordnung da ich diese noch besitze... Das bringt mich zu einer weitern Frage. Beim letztem mal habe ich "nur" einen Strafbefehl bekommen. Kommt nun eine richtige Verhandlung auf mich zu? Danke für die bisherigen Infos |
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Gast_ymensionman_* |
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#7
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die Verurteilung müsste ca. 2 1/2 Jahre her sein.
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Das stimmt schonmal nicht. Wenn die Polizei den FS sichergestellt hat und Du nicht widersprochen hast, dann ist das ein vorläufiger Entzug der FE. Hast Du widersprochen kommt in Kürze der besagte Gerichtsbeschluss. Fahren ist jedenfalls erstmal nicht mehr, sonst kannst Du statt der TS schonmal mit einer FrStr planen. Woher hast Du denn diese Weisheit? Jurastudent im 3. Semester? Zitat Das bringt mich zu einer weitern Frage. Beim letztem mal habe ich "nur" einen Strafbefehl bekommen. Kommt nun eine richtige Verhandlung auf mich zu? Das Ganze ließe sich zwar im StrB-Verfahren erledigen. Angesichts der Vorstrafe wird man allerdings auf den Eindruck der Hauptverhandlung setzen. Zitat ....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung? Die Haftpflicht wird den Schaden regulieren, soweit den Halter keine Obliegenheitsverletzung trifft. Das kann ich hier nicht erkennen. Auch eine Kasko dürfte in dem Fall zunächst eintreten, dann allerdings beim Fahrer, also Dir, Regress fordern. -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat (ymensionman @ 18.05.2005, 14:43) zumal du nicht mal den unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss kennst.. Zitat D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Ich glaube, über die Rechtskenntnisse brauchen wir nicht zu streiten - der letzte Satz sagt zu deinen jedenfalls alles. Entschuldige, aber erst sagen, ich habe einiges über Alk gelernt und dann im nächsten Satz einen Alk-Unfall mit Rauschgift--- da könnt ich ...... Ist aber normal, dass du dir zuerst Gedanken über deine FE und den FS machst und nicht froh drüber bist, dass nicht mehr passiert ist. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Guest_* |
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#10
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Was würde den passieren wenn meine FE vorläufig entzogen ist? Solang es keinen rechtskräftiges Urteil gibt kann ich wohl schlecht wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss angeklagt werden? Die Abgabe erfolgt doch freiwillig?
Bin kein Jurastudent, ich hatte nur bereits genügend Zeit mich mit der Materie auseinanderzusetzen (ganze 15 monate insgesammt) |
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Gast_ymensionman_* |
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#11
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@HaWeThie
was du könntest oder nicht ist doch nicht relevant. Aber ich nehme es zur Kenntniss das du es nicht gut findest. Es geht aus deinem Ton deutlich hervor! Zudem bin ich der Meinung das man sich mit der Gesammtheit einer Problematik beschäftigen sollte und nicht nur mit einem Teil. Hier im Forum geht es um den führeschein und nicht um selische Zustände von Personen |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Guest @ 18.05.2005, 15:55) Was würde den passieren wenn meine FE vorläufig entzogen ist? Solang es keinen rechtskräftiges Urteil gibt kann ich wohl schlecht wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss angeklagt werden? Die Abgabe erfolgt doch freiwillig? Selbstverständlich ist das Fahren ohne FE. Die ist weg, siehs doch ein. Sonst bräuchte die Polizei Deinen Führerschein gar nicht einzuziehen. Du hast Dich doch angeblich mit der Materie beschäftigt, § 21 StVG ist da doch eindeutig. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_Gast_gast_* |
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#13
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Zitat Zudem bin ich der Meinung das man sich mit der Gesammtheit einer Problematik beschäftigen sollte und nicht nur mit einem Teil. Hier im Forum geht es um den führeschein und nicht um selische Zustände von Personen ...watt?! ![]() Natürlich hat dein seelischer Zustand auch was mit deinem FS zu tun, er beeinflusst dich doch in deiner Fahrweise..etc. Cope |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat § 21 StVG ist da doch eindeutig. Fairerweise muss man sagen, dass § 21 StVG auf die Frage des TE direkt keine Antwort gibt. Interessanter sind da §§ 94 Abs. 3 und 111a StPO. Grundsätzlich bedarf es einer Entscheidung des Gerichtes, nachdem die Polizei den Führerschein sichergestellt hat. Das ist richtig. Diese Entscheidung ist allerdings dann entbehrlich, wenn die Herausgabe freiwillig erfolgte. Das Ergebnis ist allerdings das Gleiche. Jedenfalls ist nicht nur der Lappen sondern bis zu einem Urteil auch die Erlaubnis futsch. Jede weitere Fahrt wäre ein Verstoß gegen den besagten § 21 StVG. Und gerade während eines vorläufigen Entzuges, erst recht mit einer (Verkehrs)Vorstrafe reagieren Gerichte hoch allergisch auf weitere Fahrten. -------------------- |
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#15
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Zitat (Gast_gast @ 18.05.2005, 16:17) Natürlich hat dein seelischer Zustand auch was mit deinem FS zu tun, er beeinflusst dich doch in deiner Fahrweise..etc. Cope Hi Cope, Dich gibts ja auch noch ![]() Und, immer noch Probleme beim einloggen??? ![]() ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 01.12.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 808 ![]() |
natürlich gibts mich noch, hatte in nur viel arbeit....
neeein, ich doch nicht. ![]() mfg cope |
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Gast_Guest_* |
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#17
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@Cope
da hast du völlig Recht! Führerschein und und selischer Zustand gehören zusammen. Ich wollte damit auf den Thread von HaWeThie anspielen. Hatte gelesen ich solle lieber froh sein das nichts weiter passiert ist anstatt mir über den FS gedanken zu machen. Hab mich verlesen... Ich weiß nicht genau was ich von den Gesetzesgrundlagen halten soll. Als ich das erst mal diese schei... hatte, hat mir meine Anwältin dies so oder ähnlich erklärt. Ich bin weiterhin bis zur Verurteilung gefahren und die ![]() Was ist da also dran? Wenn ich mal überlege liegt die Akte meiner FE in Flensburg sowie bei der FS Stelle des Landratsamtes. Nur ein gerichtlicher Beschluss sagt denen doch das meine FE entzogen wird. Ansonsten wird der Fall doch erst mal von der polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben. Richtig? |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Alles so weit richtig, aber solange du keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins einlegst, so lange braucht auch kein Gericht über eine vorläufige Entscheidung zu treffen.
Dass du nicht fahren darfst, ergibt sich aus dem Gesetz: Zitat § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) ... (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer 1. ... 2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3. ... -------------------- |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Guest @ 18.05.2005, 17:54) hat mir meine Anwältin dies so oder ähnlich erklärt. Ich bin weiterhin bis zur Verurteilung gefahren und die ![]() Bitte??? ![]() Nichts gegen Deine Anwältin, aber dann hast Du unglaubliches Schwein gehabt, dass Du bei der Kontrolle nicht weiter aufgefallen bist. Such Dir am besten eine Andere... ![]() Der gesunde Menschenverstand hat zwar manchmal im Gesetzesdjungel nichts verloren, aber: Was meinst Du denn, was passiert wäre, wenn Du den FS nicht abgegeben hättest? Richtig, er wäre eingezogen worden. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_ymensionman_* |
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Beitrag
#20
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Guests ![]() |
Allerdings wäre er eingezogen wurden. Jedoch erst mit dem Urteil. So wurde mir die Zeit angerechnet.
Nun gut Strafe muss sein, und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin wenn jeder Alkie Auto fahren dürfte? Ich glaub ich würd mich nicht mal trauen auf dem Bürgersteig zu gehen. Eine Frage die mich quält ist was ich dem Psychologen dann sagen soll. Er wird mir die frage so oder ähnlich stellen: "Sie hatten bereits ein schwerwiegenden Alkoholdelikt, warum sind Sie trotz dessen wiederholt unter alkoholeinwirkung in das Auto gestiegen? Diese Frage kann ich mir nicht mal selbst beantworten... Eine Sucht liegt nicht vor. Ich trinke unregelmäßig und brauch auch kein Alkohol zum leben. Nach einem Bier fängts an zu drehen, beim letzten Delikt mussten es schon 3 Bier sein. Also auch keine Gewöhnung. Doch offensichtlich scheine ich nicht begreifen zu wollen das alkohol und Auto einfach nicht zusammenpassen. Wo ich losgefahren bin habe ich nicht einen Gedanken daran verschwendet. Also ist Strafe und MPU auf jeden Fall gerechtfertigt. |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 01.12.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 808 ![]() |
Vielleicht solltest du dir einen Verkehrspsychologen in deiner Nähe suchen und mit ihm dein Problem beleuchten. Ich denke er/sie kann dir am ehesten helfen.
MfG Cope |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Warum viele trotz Alkoholkonsum fahren, auch wenn sie schon einmal "dran" waren?
U.a. Trotzreaktion! Denn mit zunehmender Alkoholisierung tritt der erzogene Mensch in den Hintergrund und das unterdrückte Kind kommt hervor (anlehnungsbedürftig, naiv, laut, heulend, trotzig, frech, wie Kinder halt so sind). Dagegen kann man nichts machen, auch wenn man noch so sehr versucht, sich zu kontrollieren. Irgendwann läuft das im Unterbewußtsein abgelegte Programm an, langsam, aber unaufhaltsam. Wenn man das weiß kann man allerdings Gegenstrategien entwickeln (selbstdisziplin trainieren) oder von vorneherein dafür sorgen, daß solche Verführungs/Gefahrenmomente ausbleiben (ohne Auto zur Party, Schlüssel beim Eintreffen abgeben etc.). -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Ymensionman_* |
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Beitrag
#23
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Guests ![]() |
Das klingt plausiebel die Erklärung. Denoch werde ich eien Termin bei einem Verkehrspsychologen machen. Die Tatsache das ich mir mein eigenes Verhalten nicht erklären kann ist mehr als erschreckend!
Ich danke euch auf jeden Fall für die zahlreichen Tipps. Es befreit schon etwas mit Leuten darüber zu reden. ![]() ![]() |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 01.12.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 808 ![]() |
Zitat Denoch werde ich eien Termin bei einem Verkehrspsychologen machen. Die Tatsache das ich mir mein eigenes Verhalten nicht erklären kann ist mehr als erschreckend! Ist der richtiger Weg um erst einmal eine Hilfestellung zu bekommen. Ich denke, das braucht dich nicht so zu erschrecken, habe auch einige dumme Sachen schon mehrmals gemacht/gesagt...obwohl ich es eigentlich besser hätte wissen müssen. Das ist einfach nur menschlich. Jetzt hast du die Gelegenheit, daraus ein 2tes mal zu lernen, ich hoffe du schaffst es und kannst dich in diesem Punkt in Zukunft zusammenreissen. MfG Cope ![]() |
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Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 04.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10088 ![]() |
Hi wie Teuer ist so ein MPU? Und wie lange dauert es?
Gruß Mona |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Eine MPU mit der Fragestellung "Alkohol" kostet 317,- Euro (+ MwSt).
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_RaiWo_* |
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Beitrag
#27
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Zitat (ymensionman @ 18.05.2005, 15:19) ....also wie ich fast vermutete. Hast du noch was wegen der Versicherung? Sicher hat HaWeThie recht, oder zumindest fast. Mein Führerschein ist bereits weg, da ich ihn sicherstellen lassen habe. Die Fahrerlaubniss kann mir jedoch nur gerichtlich entzogen werden. D.h. trotz desen das ich den FS nicht nehr besitze dürfte ich fahren da die Fahrerlaubniss noch besteht. Natürlich ist klar wenn die Polizei mich anhält, dass ich dann ein Bußgeld zahlen muss weil ich das ding "nicht dabei habe" Wenn sie dann jedoch die Fahrerlaubniss prüfen ist alles in Ordnung da ich diese noch besitze... Das bringt mich zu einer weitern Frage. Beim letztem mal habe ich "nur" einen Strafbefehl bekommen. Kommt nun eine richtige Verhandlung auf mich zu? Danke für die bisherigen Infos Hai! Vergiß sämtliche vorhergehenden Beiträge! Ich habe ca. 35 Jahre als Strafverfolger gearbeitet. Dein Blut kann natürlich auch auf Drogen untersucht werden und wird dies sehr wahrscheinlich auch. Wenn es nur ein Joint war, sehe ich allerdings nicht solch große Probleme. Schlimmer ist, daß du Wiederholungstäter bist. Rechne daher mit einer Entzugsdauer von ca. 2 Jahren. Und fahren darfst du auch nicht, denn dein FS ist wohl mind. nach § 94 StPO beschlagnahmt worden. Da genügt, um bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG bestraft zu werden. Wenn du trotzdem fährst, entschwindet die Fahrerlaubnis in weite, weite Ferne. Wolf |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (RaiWo @ 06.06.2005, 17:10) Vergiß sämtliche vorhergehenden Beiträge! Ich habe ca. 35 Jahre als Strafverfolger gearbeitet. Dein Blut kann natürlich auch auf Drogen untersucht werden und wird dies sehr wahrscheinlich auch. Wenn bei der Kontrolle keine Hinweise auf einen Drogenkonsum gegeben waren, wird das Blut schon aus Kostengründen auch nicht auf Drogen untersucht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 05:07 |