... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Kennt Ihr diese Pocket Bikes???, auch als Mini Motorräder bekannt...
Gast_Racer_*
Beitrag 18.05.2005, 11:33
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

ich bin ein absoluter Fan von diesen kleinen Flitzern.
Jetzt darf man da ja nicht auf öffentlichen Straßen rumfahren,
da die Teile in der STVZO nicht zugelassen sind.

Was passiert mir denn, wenn ich doch damit rumfahre????

Habe alle Führerscheinklassen blink.gif
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jackson
Beitrag 18.05.2005, 11:45
Beitrag #2


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Zitat (Racer @ 18.05.2005, 12:33)
Habe alle Führerscheinklassen blink.gif

Danach nicht mehr wavey.gif


*jackson*


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Uwe W
Beitrag 18.05.2005, 11:47
Beitrag #3


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In Betracht kommen ggf. folgende Tatbestände:

- Steuerhinterziehung (Kraftfahrzeugsteuer): da müsste man aber noch mal nachschauen, ob überhaupt KfZ-Steuer anfällt, wenn die Dinger maximal 125 ccm haben. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis

- Fahren ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht): Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte in Flensburg

- Fahren ohne Zulassung: Ordnungswidrigkeit, Regelgeldbuße 50€ plus Auslagen plus Gebühren, 3 Flenspunkte (sofern die 6 Punkte nicht zum Tragen kommen, weil doch Versicherungsschutz besteht.

Wenn Du es genauer wissen willst, solltest Du ein paar nähere Angaben machen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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cb1mr
Beitrag 18.05.2005, 12:04
Beitrag #4


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Zitat (Uwe W @ 18.05.2005, 12:47)
Wenn Du es genauer wissen willst, solltest Du ein paar nähere Angaben machen.

Klar!
Name, Adresse und Ort an dem er illegal herumfährt um es den police.gif zu petzen!

Hier hat die police.gif vor kurzem mehrere illegale Rennfahrer geschnappt.
War sicher ein lustiges Schauspiel. Bei den kleinen Bikes muss man sich nicht einmal bücken um die Fahrgestellnummer heranzukommen, das Bike wird einfach mal eben hochgehoben.

laugh.gif
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Gast_Racer_*
Beitrag 18.05.2005, 12:09
Beitrag #5





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Fahrgestellnummer.... sowas gibts nicht :-)

so ein Mist... Arbeite in München, und wollte vom Bahnhof mit dem Pocket Bike in die Arbeit fahren....

Nur da steht die "SCHMIERE" permanent *grübel* ranting.gif
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DaRealAd
Beitrag 18.05.2005, 13:27
Beitrag #6


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Das solltest du wohl lieber bleiben lassen, auffallen tust du damit im Stadtverkehr dann halt doch ...


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[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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jackson
Beitrag 18.05.2005, 15:07
Beitrag #7


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Zitat (Racer @ 18.05.2005, 13:09)
Arbeite in München, und wollte vom Bahnhof mit dem Pocket Bike in die Arbeit fahren....

25 Euro Fahrrad mit einem ordentlichen Bügelschloss für 50 Euro löst solche Beforderungsprobleme und hält den Diebstahl in Grenzen. Hat München nicht sogar abschlliessbare Fahrradboxen?

Wenn das wegen Beschädigung oder massiver Diebstahlgefahr nicht geht und das Fahrrad mitgeführt werden muss, schöne kleine Klappfahrräder bekommt man beim Händler neu um 150 Euro, Spezialfalträder im Taschenformat mit 11 kilo Gewicht sind auch möglich.

Stichwort "falten und mitnehmen" siehe hier:

http://www.birdy-freunde.de/bf/index.html

http://www.pedalkraft.de/faltraeder.htm


*jackson*


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blue0711
Beitrag 18.05.2005, 19:51
Beitrag #8


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Dat kommt mich hier jetzt grad so vor wie die durchgeknallten Motor-Roller in der Fussgängerzone huh.gif
Wieviel geld muss man über haben, um auf so einen Blödsinn zu kommen??

Einfach nur affig rofl1.gif rofl1.gif
Und eben net zugelassen tongue.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Gast_racer_*
Beitrag 19.05.2005, 13:26
Beitrag #9





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Jungs ich hab ein Problem
*ez ohne scheiß*

die grünen haben mich heute erwischt

Pappe weg

was mach ich jetzt? shutup.gif
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Tortenjan
Beitrag 19.05.2005, 13:31
Beitrag #10


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*PLONK*
Einen Anwalt aufsuchen.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_racer_*
Beitrag 19.05.2005, 13:32
Beitrag #11





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hätt ich nicht gedacht, das es mich gleich so schnell erschwischt.

Sind jetzt alle meine FS-Klassen weg?
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Tortenjan
Beitrag 19.05.2005, 13:37
Beitrag #12


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Wenn der FE vorläufig beschlagnahmt ist ja. Falls du noch eine Mofa-Prüfbescheinigung hast, darfst du noch Mofa fahren. Hast du schon einen Tatvorwurf zu höhren bekommen?


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Commodore25E
Beitrag 19.05.2005, 13:46
Beitrag #13


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Solange kein endgültiger Entzug ausgesprochen wurde, hast Du deine FE-Klassen noch, zumindest theoretisch.

Praktisch hast Du aber keine FE mehr, daher ist' essig mit fahren, außer, wie von Tortenjan gepostet, mit einer Mofa-Prüfbescheinigung.


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Peter Lustig
Beitrag 19.05.2005, 15:03
Beitrag #14


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Guggst Du auch hier bzw. § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG.
Wenn die Polizei den FS schon hat, darfst Du demnach nicht mehr fahren,
auch wenn noch kein richterlicher Beschluss gemäß § 111a StPO vorliegt.

§ 94 StPO:
Zitat
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

§ 111a StPO:
Zitat
(1)  1 Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. 2 Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.

(2) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

(3)  1 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. 2 Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

(4) Ist ein Führerschein beschlagnahmt, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, und bedarf es einer richterlichen Entscheidung über die Beschlagnahme, so tritt an deren Stelle die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

(5)  1 Ein Führerschein, der in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, ist dem Beschuldigten zurückzugeben, wenn der Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fehlens der in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ablehnt, wenn er sie aufhebt oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. 2 Wird jedoch im Urteil ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuches verhängt, so kann die Rückgabe des Führerscheins aufgeschoben werden, wenn der Beschuldigte nicht widerspricht.

(6)  1 In anderen als in Absatz 3 Satz 2 genannten ausländischen Führerscheinen ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermerken. 2 Bis zur Eintragung dieses Vermerkes kann der Führerschein beschlagnahmt werden (§ 94 Abs. 3, § 98).
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.06.2005, 10:29
Beitrag #15





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Also ihr kennt doch auch diese Alu Scooter mit dem kleinen Kettensägenmotor hinten dran. Also mit diesen dingern darf man bei euch auch auf den Gehwegen fahren und die gelten auch als Pocket Bikes! Diese "Pocket Bikes" wovon wir reden sehen nur anders aus. ABer solange man sich ordentlich verhällt, nicht in den feierabendverkehr sich drängelt oder sonstige verfolgungsjagten gegen die polizei macht, lässt sich so ein Pocket Bike auch locker auf der Straße fahren. Ganz einfach hintergeht man keine Steuerhinterziehung oder sowas denn das ist ein normaler Rasen/Kettensägenmotor der halt ein Spielzeug Chassy um sich herum sitzen hat. Man muss ja auch nicht seinen SABO Rasenmäher bei der Versicherung anmelden. =)
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.06.2005, 10:31
Beitrag #16





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Achja und nen führerschein brauch man vür so ein pocket bike nicht da für so ein gefährt kein führerschein gefordert wird.

auch wenn die meisten mini bikes 49ccm³ haben ist das doch ladde! das ist nen funspielzeug und keine 1000ccm³ Aprilia RSV Mille !
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Andreas
Beitrag 01.06.2005, 10:41
Beitrag #17


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Du scheinst nicht viel Ahnung vom Recht in D zu haben.

Mit Kraftfahrzeugen darf man keine Gehwege befahren.

Diese Fungefährte mit Rasenmähermotor benötigen eine Betriebserlaubnis wenn sie auf der Straße gefahren werden sollen (was die wenigsten haben).

Es ist zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, bei einigen Gefährten dürfte auch die Kl. M erforderlich sein.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Rouven_*
Beitrag 07.06.2005, 12:59
Beitrag #18





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Servus

Am Wochende haben mich die xxxxx mit nem Pocketbike erwischt. Bin grade dabei mein Motorrad und Autoführerschein zu machen. Jetzt haben die xxxx mein Bike beschlagnamt und stellen es auf den Prüfstand ranting.gif. Ich weiss das es knappe 70 läuft habe jetzt ne anzeige wegen verdacht des fahrens ohne führerschein und eion wegen fahren ohne versicherung... habe aber den´schewin klasse M.
Weiss einer von euch was mir jetzt blüht???

hab schiss das ich sperre bekomme für auto und motorrad crybaby.gif

**Anmerkung Moderator**
Beleidigungen gelöscht
Sofern du gesteigerten Wert auf eine vernünftige Antwort legst, solltest du zukünftig deine Ausdrucksweise überdenken.
mad.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 07.06.2005, 13:08
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Gast_mungo_*
Beitrag 07.06.2005, 18:31
Beitrag #19





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hallo,

Zitat
... habe aber den´schewin klasse M


der geht ja nur bis 45kmh. Hoffe mal für dich, das es kein Fahren ohne FE wird.


gruss mungo
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Andreas
Beitrag 07.06.2005, 19:36
Beitrag #20


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Zitat (mungo @ 07.06.2005, 19:31)
der geht ja nur bis 45kmh. Hoffe mal für dich, das es kein Fahren ohne FE wird.

Das wird mit großer Sicherheit eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geben.


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Gast_Berufskrafftfahrer_*
Beitrag 09.06.2005, 16:07
Beitrag #21





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Zitat (Rouven @ 07.06.2005, 13:59)
Servus

Am Wochende haben mich die xxxxx mit nem Pocketbike erwischt. Bin grade dabei mein Motorrad und Autoführerschein zu machen. Jetzt haben die xxxx mein Bike beschlagnamt und stellen es auf den Prüfstand ranting.gif. Ich weiss das es knappe 70 läuft habe jetzt ne anzeige wegen verdacht des fahrens ohne führerschein und eion wegen fahren ohne versicherung... habe aber den´schewin klasse M.
Weiss einer von euch was mir jetzt blüht???

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Unverschämter Kerl!

Deine Polizei--Beleidgungen wurden doch schon in der Jurathek zensiert und deine Fragen beantwortet.

Du lernst es echt nicht und ich hoffe du bekommst das volle Programm!
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jackson
Beitrag 09.06.2005, 22:57
Beitrag #22


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Zitat (Berufskrafftfahrer @ 09.06.2005, 17:07)
Du lernst es echt nicht und ich hoffe du bekommst das volle Programm!

Ich würd mich nicht so aufregen, den Rouven sehen wir bestimmt bald wieder, dann ist er am rumplärren weils ihn geblitzt haben wegen zu schnell oder ihm ergeht das wie dem Jüngelchen aus dem Kawasaki Forum, das sich mit 160 zerlegt hat. Dann ist Ruh und Darwin hatte wieder Recht gehabt.

*jackson*


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Peter Lustig
Beitrag 10.06.2005, 11:25
Beitrag #23


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Die Pocketbikes, die dem Sektor Fun-Fahrzeuge zuzurechnen sind und aufgrund ihrer Größe bei Rennen abseits der Straßen vor allem von Kindern, aber auch von Jugendlichen und Erwachsenen gefahren werden, sind erst in der letzten Zeit in zunehmendem Umfang ein Thema auch für die Polizei. Hier scheint es sich wieder einmal um eine Modeerscheinung zu handeln, wie dies im vergangenen Jahr bei den Elektrorollern der Fall war und immer noch ist.

Während früher solche Fahrzeuge allenfalls von Bastlern hergerichtet wurden und im Straßenverkehr kaum in Erscheinung getreten sind, werden die Fahrzeuge jetzt auch industriell gefertigt und über den Handel vertrieben. Die Preise sind erstaunlich moderat und liegen bei durchschnittlicher Ausstattung nach meinen Feststellungen zwischen 350 und 500 EUR, sicher ein Anreiz, sich ein solches Fahrzeug zuzulegen. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge mit ca. 20 bis 25 kg Gewicht relativ leicht sind und sich bei einer Größe von ca. 100 cm Länge und 50 - 60 cm Höhe in Kraftfahrzeugen leicht transportieren lassen.

Die Pocketbikes verfügen in der Regel über einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und erreichen damit Geschwindigkeiten bis ca. 80 km/h.

Sämtliche bisher festgestellten Pocketbikes sind für einen Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen. Soweit bekannt, wurde bislang für kein solches Fahrzeug eine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, die Voraussetzung für eine Benutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund sind, erteilt. Zahlreiche für einen Straßenbetrieb zwingend erforderliche sicherheitstechnische Details wie unzureichende Bremswirkung, fehlende Beleuchtungseinrichtungen, ungeeignete Reifen, fehlende Hupe, mangelhaftes Abgas- und Geräuschverhalten usw. verhindern eine Zulassung..

Die Pocketbikes sind aufgrund ihrer Ausstattungs- und Leistungsmerkmale verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder einzustufen. Damit wäre zum Führen auf öffentlichen Straßen mindestens die Fahrerlaubnisklasse M erforderlich. Darüber hinaus müssten sie ein Versicherungskennzeichen führen. Steuerrechtlich werden die Fahrzeuge nicht erfasst.

Wird also jemand mit einem solchen Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen angetroffen, können folgende Verstöße vorliegen:
- Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz
- verschiedene Ordnungswidrigkeiten wie Fahren ohne Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung sowie Ausrüstungsverstöße (s.o.).
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Youth-Cop
Beitrag 15.06.2005, 10:29
Beitrag #24


Neuling


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Hallo,
ich wollte mal zu dem Thema Mini- oder Pocketbikes oder auch diese fahrenden "Rasenmäher" eine kleine Anmerkung machen.

Mal abgesehen davon, dass die Teile weder zugelassen sind, noch man dafür eine Versicherung hat, welche jeder klar denkende Mensch, der damit auf der Straße herumfährt, haben sollte.

Wie sieht es den mit der Sicherheit aus ?

Wahrscheinlich hat sich noch niemand große Gedanken darüber gemacht, wenn man mit solch einem Teil auf der Straße herumfährt, wie leicht man beispielsweise von einem LKW- o. Busfahrer übersehen wird.

Man bewegt sich mit diesen Teilen außerhalb jeden normalen Blickfeldes der Fahrer solcher Ungetüme. Der merkt es dann erst, wenn es mal kurz gehoppelt hat. Nur das nützt dem Fahrer von solch einem Gerät nichts mehr. sad.gif

Und ob man damit auf Gehwegen neben alten Menschen und Kindern herumbrettern sollte, muss jeder für sich selbst entscheiden. In der Regel bringt das nur Ärger mit police.gif

cu


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"Wir sind nicht die Bösen, man hält uns nur dafür"
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Peter Lustig
Beitrag 15.06.2005, 14:21
Beitrag #25


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Nochmals zur Klarstellung:
Auch das Rumbrettern auf Gehwegen ist mit solchen Fahrzeugen nicht erlaubt. Gehwege sind Flächen, die zum öffentlichen Verkehrsgrund zählen, auf denen also die Verkehrsvorschriften ebenso gelten wie auf einer Fahrbahn oder auf einem Radweg.
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Guenter_aus_Iserlohn
Beitrag 15.06.2005, 16:48
Beitrag #26


Neuling


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Zitat (racer @ 19.05.2005, 14:26)
Jungs ich hab ein Problem
*ez ohne scheiß*

die grünen haben mich heute erwischt

Pappe weg

was mach ich jetzt?  shutup.gif

Sorry, aber selbst schuld... Leute wie Du vermiesen uns das Fahren mit Bikes und/oder Rollern. Hoffentlich bekommst Du gehörig einen auf die Mütze!!!
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Badtoy
Beitrag 31.07.2005, 09:36
Beitrag #27


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think.gif Also das mit dem Führerschein für Pocketbikes den gibt es nicht, aber wenn das ding im öffentlichenverkehr bewegt wird ist es Führerscheinpflichtig !
So ist es bei mir, ich bekomme eine Anzeige fahren ohne Führerschein und Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und das ist dann auch keine Ordnungswiedrigkeit sonder eine Strafttat ! Wird bestimmt Teuer .
Kann mir vielleicht jemand sagen was da auf mich zu kommt ?
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Peter Lustig
Beitrag 31.07.2005, 13:42
Beitrag #28


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Solltest Du noch unter die Jugendgerichtsbarkeit fallen (bis 17, u.U. sogar bis 20 Jahre), musst Du mit Sozialstunden rechnen. Wirst Du nach Erwachsenenrecht verurteilt, dürfte eine Geldstrafe herausspringen.

Vielleicht hast Du aber auch Glück, weil der Staatsanwalt das Strafverfahren wegen geringer Schuld einstellt. Dann bleibt möglicherweise nur der Zulassungsverstoß, der mit einem Bußgeld von 50 € und 3 Punkten belohnt werden kann.
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bonzai1979
Beitrag 29.10.2005, 17:09
Beitrag #29


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Hy leute ich bin gerade mit meinem pocketbike erwischt worden...

zwar auf einer militär straße aber ads hat die net interessiert..

ich habe kein führerschein bin ihn aber gearde am machen..also keine fahrerlaubnis keine versicherung...fahren ohne zulassung..volles programm was stroht mir jetzt? bekomm ich dann meinen führerschein erst später? ich habe ihn 2001 abgeben müssen wegen drogen?

wär shon wenn ihr mir antwortet

gruß bonzai
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GSX-R
Beitrag 29.10.2005, 17:30
Beitrag #30


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Doppelpost.
Hier gehts weiter. wavey.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Freddy-Z-
Beitrag 26.04.2006, 12:57
Beitrag #31


Neuling


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think.gif
Hallo,
ich hab mir vor jetzt ca einem monat ein Pocketbike angeschafft. Bin auch schon öfter damit auf öffentlichen Straßen gefahren, allerdings nur auf abgelegen Feldwegen (geteert). Ansich fahren da so gut wie nie Autos und noch wenger die Polizei. Ich wohne sowieso nur in einem kleinem Dorf und die nächste Polizeistation ist 10km entehrnt. Trotzdem wollte ich einmal fragen welche Strafen mich direkt treffen könnten.

Ich bin noch 16 Jahre alt, aber in nem Monat 17,
Hab noch gar keinen Führerschein, will aber balt mit AuotFS anfangen,
Fahre ein handelsüblichen ChinaKracher 49cm³, so um die 55km/h.

Am meisten Schiss hab ich vor Führerscheinsperre! sad.gif

Also könnt ihr mir sagen was mich erwarten könnte?

Danke schonmal im Voraus!
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Mr.T
Beitrag 26.04.2006, 13:33
Beitrag #32


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Lies diesen Thread mal ganz durch, dann sind auch deine Fragen beantwortet.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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fritz440kombi
Beitrag 26.04.2006, 14:19
Beitrag #33


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Zitat (Freddy-Z- @ 26.04.2006, 13:57) *
Ich bin noch 16 Jahre alt, aber in nem Monat 17,
Hab noch gar keinen Führerschein, will aber balt mit AuotFS anfangen,
Fahre ein handelsüblichen ChinaKracher 49cm³, so um die 55km/h.



.... offenbar will China seine Verkehrstodestatistik mit diesen kriminellen Dingern exportieren ....

Wer verklagt eigentlich endlich einmal die Importeure dieses Schwachsinnes? Freie Fahrt gegen freie Bürger- oder was?


Anm. Mod: Zitat als solches gekennzeichnet wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 26.04.2006, 14:20


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