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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 13.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9758 ![]() |
ich habe eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand hier beantworten kann!!! Also, meine Freundin(dt.EU-Fuehrerschein) ist vorgestern von der Polizei angehalten worden, :cop: das Fzg. gehoerte allerdings nicht ihr sondern meinem besten freund. Er kommt aus Frankreich und sein Kfz hat ein auslaendisches Kennzeichen(er ist voruebergehend hier)!! Die Polizei hat ihr gesagt sie wuerde gegen irgendein Gesetz verstossen und sie wuerde postalisch einen Bussgeldbescheid zugesendet bekommen!!! :rant: Was ist daran illegal ein privates Ffz. das gegen alles versichert ist zu lenken??? :huh: Wollte die Polizei sich vielleicht nur die Zeit vertreiben??? Ich fordere niemanden zur illegalen RB auf erhoffe mir lediglich Hinweise auf Gesetze und Paragraphen denn meine Recherchen haben bislang nichts ergeben!! DAnKE IM VORAUS!!! :P |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1121 Beigetreten: 20.12.2004 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 7349 ![]() |
Normal ist das kein Bußgeld, sondern hier liegt der Verdacht des Vergehens gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (Straftat) vor. Nach IMHO darf ein deutscher Staatsbürger, aus privaten Zwecken, kein ausländische Fahrzeug im Innland führen.
![]() -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10050 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Zitat (baerfekt @ 13.05.2005, 20:55) Nach IMHO darf ein deutscher Staatsbürger, aus privaten Zwecken, kein ausländische Fahrzeug im Innland führen. ![]() Kein fremdes ausländisches Fahrzeug, wie in diesem Fall. Sein eigenes schon, kann ja auch vorkommen. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 ![]() |
![]() Sei es, das ich mir das Auto von einem Freund geliehen habe, ihn chauffiert habe, oder sonst was!?? ![]() Kann ich ja gar nich' glauben! ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren.
Borgst Du Dir sein Auto für Deine eigenen Belange, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrtzeugsteuergesetz vor. Gruß Uwe -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Und wenn ich die Steuer vorher zahlen würde?
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Dann könntest Du legal fahren. Ob allerdings das Finanzamt zulässt, Steuer für nicht in D zugelassene Fahrzeuge zu kassieren, entzieht sich meiner Kenntnis.
Grüße, Uwe -------------------- |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 ![]() |
Zitat (Uwe @ 14.05.2005, 18:02) Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren. Borgst Du Dir sein Auto für Deine eigenen Belange, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrtzeugsteuergesetz vor. Gruß Uwe Nehmen wir mal an, mein Wagen ist in 'ner Werkstatt, oder noch besser: Ich kaufe mir nächste Woche ein Neues, und habe derzeit kein eigenes Fahrzeug. Mein Bekannter aus dem Ausland leiht mir seines für diese Zeit. Demnach ist der Fahrzweck wohl offensichtlich nicht im Sinne des Halters!?... Und das soll verboten sein? ![]() Das man das letztlich so biegen und drehen kann, steht außer Frage. Nur sollte man dann für den Fall der Fälle wohl rechtzeitig eine Ausrede parat haben!(?) ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Genau so ist es. Du zahlst in D keine Steuer, darfst demnach auch nicht fahren. Basta.
Grüße, Uwe ![]() -------------------- |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Vom Grundsatz her liegt in diesem Fall eine sog. widerrechtliche Benutzung und damit ein Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz vor. Zwischenzeitlich gibt es jedoch bereits finanzgerichtliche Urteile, die dies bei einem in einem anderen EU-Staat versteuerten Kraftfahrzeug in Abrede stellen. Jedoch sind dabei bisher lediglich Lkw über 12 t betroffen, keine Pkw.
In analoger Anwendung bzw. im Vorgriff auf eine zu erwartende Regelung auch für Pkw werden daher diesbezügliche Strafverfahren vielfach eingestellt. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1121 Beigetreten: 20.12.2004 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 7349 ![]() |
Zitat (Ernschtl @ 14.05.2005, 17:21) Zitat (baerfekt @ 13.05.2005, 20:55) Nach IMHO darf ein deutscher Staatsbürger, aus privaten Zwecken, kein ausländische Fahrzeug im Innland führen. ![]() Kein fremdes ausländisches Fahrzeug, wie in diesem Fall. Sein eigenes schon, kann ja auch vorkommen. @ernschl Ich kann Deinen Beitrag nicht nachvollziehen! Es geht doch nicht ums eigene!:wavey: Zitat (Peter Lustig @ 14.05.2005, 21:25) Vom Grundsatz her liegt in diesem Fall eine sog. widerrechtliche Benutzung und damit ein Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz vor. Zwischenzeitlich gibt es jedoch bereits finanzgerichtliche Urteile, die dies bei einem in einem anderen EU-Staat versteuerten Kraftfahrzeug in Abrede stellen. Jedoch sind dabei bisher lediglich Lkw über 12 t betroffen, keine Pkw. In analoger Anwendung bzw. im Vorgriff auf eine zu erwartende Regelung auch für Pkw werden daher diesbezügliche Strafverfahren vielfach eingestellt. Zur Anmerkung: Die ![]() Zitat (Uwe @ 14.05.2005, 18:02) Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren. Aber nicht für Privatzwecke! ------------------------------------ **** Anmerkung Moderator: Drei Beiträge habe ich in einem einzigen zusammengefasst. Es ist nicht notwendig, für jeden Satz einen neuen Beitrag zu schreiben. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.05.2005, 22:45 -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Doch, dies gilt auch für private Zwecke.
Gruß Uwe -------------------- |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (baerfekt @ 14.05.2005, 23:31) Die ![]() Das ist korrekt, da die Polizei dem Legalitätsprinzip unterliegt und nach den Buchstaben des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nach wie vor eine Straftat vorliegt, die demnach von der Polizei zur Anzeige zu bringen ist. Aus diesem Grund habe ich auch geschrieben, dass derartige Anzeigen regelmäßig eingestellt werden, was bekanntlicherweise nur die Staatsanwaltschaft kann und darf. ![]() |
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Gast_el-evasioner_* |
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#14
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§ 3 KraftStG: Ausnahmen von der Besteuerung
... 13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben; Es soll aber auch bilaterale Abkommen zwischen Staaten geben, wonach das Führen ausländischer Fahrzeuge steuerrechtlich erlaubt ist. Nur,wo das genau niedergeschrieben steht - keine Ahnung. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Es gibt nicht nur bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Staaten, sondern auch das Genfer Abkommen. Hier müssen aber nicht nur EU-Staaten beteiligt sein. Außerdem müssen sich diese Abkommen auch nicht auf alle Fahrzeugkategorien beziehen.
Im vorliegenden Fall geht es um ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Staat. Hier sind selbst Finanzbehörden zwischenzeitlich der Auffassung, dass kein Verstoß mehr gegen § 3 Nr. 13 KraftStG vorliegt. Es ist jedoch leider so, dass das Gesetz diesbezüglich noch nicht geändert ist, so dass die ![]() |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Die Regel leutet:
- Ein Ausländer darf mit seinem Ausländichen Fahrzeug in D fahren. - Ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland darf mit seinem ausländischen Fahrzeug in D fahren. - Ein Deutscher mit Wohnsitz in D darf kein FREMDES Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren. Egal, wie die zugehörigen Paragraphen lauten, der SINN der ganzen Regelung dürft jedenfalls klar sein: Gäbe es diese Regelung NICHT, könnte ich (Deutscher mit Wohnsitz in D) nämlich zur Umgehung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer mein Fahrzeug auf den Namen eines ausländischen Strohmannes in einem Billig-Ausland zulassen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.05.2005, 12:14) Gäbe es diese Regelung NICHT, könnte ich (Deutscher mit Wohnsitz in D) nämlich zur Umgehung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer mein Fahrzeug auf den Namen eines ausländischen Strohmannes in einem Billig-Ausland zulassen. Ich möchte wo zulassen wo die Möppi-Nummernschilder schön klein sind und suche immer noch nach einem Weg die Steuer zu ZAHLEN! -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.05.2005, 12:14) Gäbe es diese Regelung NICHT, könnte ich (Deutscher mit Wohnsitz in D) nämlich zur Umgehung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer mein Fahrzeug auf den Namen eines ausländischen Strohmannes in einem Billig-Ausland zulassen. Dies wird jedoch, folgt man auch der Argumentation der Finanzbehörden und Finanzgerichte, zumindest in EU-Land bald kein unüberwindliches Problem mehr darstellen. Voraussetzung ist jedoch immer noch, dass kein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, was bei der Strohmannversion ja wohl naheliegen würde. In diesem Fall ist umgehende Anmeldung des Fahrzeugs im Inland zwingend. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 04:34 |