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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bayer
Beitrag 28.05.2005, 17:42
Beitrag #881


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Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 18:14)
es gibt eine forschungsgruppe für den bereich: (betrifft doch uns, oder)?
Akronym für: Allgemeine Anwendung der Verkehrsverletzungs-Durchführungzielsetzungen: Zu formulieren Politik-orientierte Empfehlungen und Anträge für Maßnahmen, auf einem europäischen Niveau zu ergreifend, um die Implementierung der wirkungsvollen Wechseldurchführungstrategien der nicht finanziellen Strafen wie Fahren der Verbote für Straßenverkehrs-Verletzungsprojektkoordinator zu erleichtern: IBI-Gruppe, BRITISCHE Synchronisierzeitmarke: 01,01,2005 - 31,12,2005
habe ich mit google übersetzt...
Acronym for: Common Application of Traffic Violation Enforcement Objectives: To formulate policy-oriented recommendations and proposals for measures to be taken at a European level to facilitate the implementation of effective cross-border enforcement strategies of non-pecuniary penalties such as driving bans for road traffic violations Project co-ordinator: IBI Group, UK Timescale: 01.01.2005 - 31.12.2005 original

Danke Michael,
endlich mal eine klare Aussage. laugh2.gif
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 17:53
Beitrag #882


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xxxxxx

Beleidigung gelöscht

--------------------
*** Anmerkung Moderator:

Verstoß gegen die Netiquette! Ich bitte dringend Beleidigungen anderer User zukünftig zu unterlassen. Gruss Andreas
mad.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 28.05.2005, 19:59
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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 17:55
Beitrag #883


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Zitat (Bayer @ 28.05.2005, 17:46)
Zitat (Lexus @ 28.05.2005, 16:05)


Zitat

In der RiLi 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) heisst es der Vorbemerkung zum Schluss:

    "Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."



Das letzte Zitat beantwortet meiner Meinung nach auch die hier angeklungene Frage, ob D auch Maßnahmen auf solche FE-Inhaber anwenden kann, die hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Ich denke, dass das nicht geht (Punkte hin oder her).

Ich seh das auch so wie Lexus.
Was meinen Ra XDiver + Andreas ?

Ich sehe das auch so wie Lexus, bayer, auch wenn ich kein Experte bin ...

Aber eben weil Laie, habe ich meine Zweifel ob diese "innerstaatlichen Bestimmungen über Entzug, Aussetzung und Aufhebung" auch dann auf eine "neue" Fahrerlaubnis angewendet werden koennen, wenn die Strafe verbuesst, die Sperrfrist abgelaufen und die zustaendige Behoerde berechtigt ist, zu erteilen - wie es so schoen in den einschlaegigen Urteilen geschrieben steht...

Denn diese "innerstaatlichen Bestimmungen", die letztlich zum Wiederentzug aus alten Gruenden einer spaeter erteilten FE fuehren, sind dadurch gar nicht gemeint gewesen. Mit Sicherheit nicht. Hat der EuGH auch schon mindestens einmal festgestellt.


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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 18:26
Beitrag #884


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Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 18:53)
idiot!

Siehste - solche Reaktionen sind es, die man eben unterlassen sollte, wenn man nicht sich und der ganzen Welt demonstrieren will, dass man zum Fuehren von Diskussionen (und wer weiss was noch) ungeeignet ist ...
ranting.gif wallbash.gif

Wer Cool ist, der macht das anders ... lieb.gif cheers.gif

wink.gif


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Gast_Rhhd_*
Beitrag 28.05.2005, 19:10
Beitrag #885





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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 19:35
Beitrag #886


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Zitat (Rhhd @ 28.05.2005, 20:10)

Stand der Seite: Di, 01.01.2002. Also nach heutiger Zeitrechnung im Jahr 2 vor EuGH geschrieben wink.gif
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 19:45
Beitrag #887


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Wollte (muss) mich auch mal wieder melden.
Also ich finde das ausführlliche Posting von Lexus supergut und kann dies auch alles nachvollziehen. (Auch wenn's mir nicht schmeckt) sad.gif

Andererseits pflichte ich auch dem Kontra-MPU-Posting von /8-Doc bei und kann auch diesen Standpunkt sehr gut nachvollziehen. Vor allem weil auch ich als CZ-FS Inhaber natürlich gerne noch etwas fahren möchte mit meiner CZ-FE.

Beide Statements sehe ich als ein Paradebeispiel für die Meinungen der beiden Fraktionen die schon schon seit etlichen 1000 Postings hierüber diskutieren. Und hier zeigt sich m. E. auch wie lange wir uns schon im Kreis drehen um diese ganze Diskussion.

Aber so langsam sehe auch ich als MPU-Gegner hinsichtlich unserer PL/CZ-FS die Felle davon schwimmen.Wahrscheinlich hat Xdiver und Andreas schon lange recht, nur niemand will's so recht wahrhaben.

Wenn man diese ganzen Urteile der VG's so liest zeigt sich doch eindeutig dass D hierzu keinerlei juristischen Ermessensspielraum lässt. Vielmehr sehe ich mehr und mehr einen richtiggehenden Kampf gegen diese ausländischen EU-FS.

Auch ein Beitrag in unserer lokalen Presse hier in Nürnberg seitens Herrn Staatssekretär Schmidt's lässt mich mehr und mehr zweifeln an der Rechtmässigkeit unserer EU-FS. (will's jetzt nicht abtippen, war in der lokalen Zeitung)

Hier wurde von einem rigorosen Vorgehen gegen EU-FS Besitzer berichtet (speziell in Bayern) und unmissverständlicherweise zum Ausdruck gebracht dass es "kein Pardon" gebe.

Ich für meinen Teil hoffe nicht so bald "erwischt" zu werden und fahre, natürlich völlig regelkonform solange bis es auch mich erwischt und harre dann mal der Dinge die dann evtl. kommen.


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 19:52
Beitrag #888


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Zitat (Roland @ 28.05.2005, 20:45)
Wenn man diese ganzen Urteile der VG's so liest sieht man doch eindeutig dass D hierzu keinerlei juristischen Ermessensspielraum lässt. Vielmehr sehe ich mehr und mehr einen richtiggehenden Kampf gegen diese ausländischen EU-FS.

Genauso hat sich die gesamte dt. Justiz vor Kapper verhalten: Fahren mit EU-FE = FoFE. Da hat auch erst der EuGH den dt. Gerichten die Rechtslage erläutern müssen. Ergo: Warten auf den EuGH.
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 19:57
Beitrag #889


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jo, und weiter "kämpfen"
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:00
Beitrag #890


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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die eine Sache. Nun gut da hat sich D im Kapper-Fall eines besseren belehren lassen müssen.

Allerdings sprechen diese VG/OVG-Urteile doch auch eine deutliche Sprache hinsichtlich der nationalen Eigungsvoraussetzungen die von jedem Mitgliedsstaat unverändert angewendet werden können oder?

Ich weiss Medusa auch mir schmeckt's nicht aber es zeigt sich doch mehr und mehr eine eindeutige juristische Lage hinsichtlich der Nutzung unserer EU-FS in der BRD sad.gif sad.gif


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:05
Beitrag #891


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Nationale Eignungprüfungen sind ja OK, hat ein EU Staat aber seine Art der Eignungsprüfung als positiv dürchgeführt erklärt und durch FE Erteilung mittels EU-FE testiert ist dieser Hoheitsakt von den anderen Staaten der EU anzuerkennen. Der Hoheitsakt FE Erteilung beinhaltet nach EU-FE Richtlinie zwingend den Hoheitsakt Eignungsprüfung.
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:11
Beitrag #892


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Leider schreibt aber die nationale Gesetzgebung in D eine andere Art der Eignungsüberprufung (MPU) vor als sie in Pl oder CZ angewendet wird. Der ärztliche Checkup der bei uns gemacht wurde ist doch nicht ansatzweise zu vergleichen mit den deutschen Bestimmungen hinsichtlich der Eignung

Und wenn D nunmal daran zweifelt dass bei Erteilung in CZ/PL diese deutsche Norm nicht erfüllt wurde behalten Sie sich vor dies nachträglich zu tun.

Auch wenn ein EU-einheitliches System geschaffen werden soll gibts doch noch diverse nationale Voraussetzungen

Auch in den Vereinigten Staaten gibt's unterschiedliche bundesstaatliche Rechtsauffassungen.
In einem Bundesstaat kriegst du 15 Jahre Haft, im nächsten gibts die Todesstrafe. wavey.gif


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:16
Beitrag #893


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Was interessiert die CZ oder PL eine dt. Norm? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 20:17
Beitrag #894


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die hostorische geschichte und entwicklung zwischen usa und eu kannst du nicht vergleichen, z.b. "bruderkrieg"
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:24
Beitrag #895


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
Was interessiert die CZ eine dt. Norm? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.

Ich wiederhole mich gerne.

Auch mir passen diese verwaltungsrechtliche Gängeleien seitens der deutschen Behörden überhaut nicht. Ich habe völlig legal nach national geltendem Recht einen EU-FS gemacht und der ist eigentlich in der ganzen EU auch gültig. Nur D will da eine Ausnahme machen.

Aber wie schon gesagt der einstimmige Tenor der Urteile der VG's/OVG's ist doch mehr als eindeutig.

Ob denn diese Vorgehensweise wirklich rechtens ist vermag ich nicht zu urteilen, dazu warten wir doch lieber erneute Beschlüsse (auch des EU-GH's) ab


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Andreas
Beitrag 28.05.2005, 20:26
Beitrag #896


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen.

Nur findet in den wenigsten Fällen überhaupt eine Eignungsüberprüfung statt, da die FS-Bewerber natürlich ihre "Sünden" dem Arzt oder der FS-Stelle in CZ oder PL sicher nicht auf die Nase binden. Oder meinst du ein FS-Bewerber erzählt dem Arzt oder der FS-Stelle, dass er vor einem Jahr mit z. B. 3 Promille in D seinen FS entzogen bekommen hat?? think.gif


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:29
Beitrag #897


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Klar Roland, wir sollten uns nur von den dt. Urteilen nicht einschüchtern lassen. Die dt. Justiz hat in EU-FE Angelegenheit schon einmal jahrelang daneben gelegen.

Provokativ möchte ich noch eins drauflegen, deshalb etwas verändert:

Was interessiert Rumänien oder Bulgarien zur Zeit eine europäische EU-FE Richtline? D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in Rumänien oder Bulgarien ab EU Beitritt dieser Staaten 2007 trotzdem anzuerkennen. Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.
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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:34
Beitrag #898


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Zitat (Andreas @ 28.05.2005, 21:26)
Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:16)
D. hat den Hoheitsakt der Eignungsprüfung in CZ oder PL trotzdem anzuerkennen.

Nur findet in den wenigsten Fällen überhaupt eine Eignungsüberprüfung statt, da die FS-Bewerber natürlich ihre "Sünden" dem Arzt oder der FS-Stelle in CZ oder PL sicher nicht auf die Nase binden. Oder meinst du ein FS-Bewerber erzählt dem Arzt oder der FS-Stelle, dass er vor einem Jahr mit z. B. 3 Promille in D seinen FS entzogen bekommen hat?? think.gif

Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten? Falls ja wäre eine Klage gegen die betreffenden Staaten vor dem EuGH angebracht. Zur "Vorgeschichte" - die EU-FE Rili unterscheidet nicht zw. Neu / Wiedererteilung. Es gibt nur die Erteilung, und vor der ist die Eignung zu überprüfen.
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Andreas
Beitrag 28.05.2005, 20:38
Beitrag #899


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:34)
Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten?

Ja....und dies sicher fast täglich. wink.gif

Ob im übrigen in nächster Zeit Bulgarien und Rumänien überhaupt zur EU kommen, hängt nach Einschätzung einiger Fachkundiger auch stark vom Referendum einiger EU-Mitgliedsstaaten über die EU-Verfassung ab. whistling.gif


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Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:41
Beitrag #900


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:29)
Wenn die Europapolitiker nicht wissen was sie tun braucht der Bürger das nicht ausbaden. Da ist der EuGH vor.

Medusa ich habe 2004 lange lange herumüberlegt ob's denn Sinn macht alles in allem fast 2.000 Euro für nen tschechischen Führerschein auszugeben. Und du kannst mir glauben ich hab von Pontius zu Pilatus jede nur erdenkliche Quelle (RA's; Polizei; FEB's)dazu befragt. Eine genaue Auskunft konnte mir dazu eigentlich keiner so recht geben, bis auf die mehr oder weniger verwaschene Aussage meiner lokalen FEB, dass ich mich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen würde.

Dass aus dieser Grauzone mittlerweile ein eindeutiger Standpunkt in Form einer Nichtanerkennung (ist es ja wenn ich trotzdem ne MPU machen muss) geworden ist stinkt auch mir. Aber wer hätte dass denn letztes Jahr genau wissen sollen.


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:42
Beitrag #901


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Zitat (Andreas @ 28.05.2005, 21:38)
Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:34)
Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten?

Ja....und dies sicher fast täglich. wink.gif

Das kann ich Dir irgendwie nicht verübeln cool.gif
Ändert aber nichts an der europ. Rechtslage tongue.gif

cheers.gif
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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 20:50
Beitrag #902


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@Roland

Optimal ist der jetzige Zustand natürlich nicht. Schlimmstenfalls gehen wir wieder zu Fuß bis zum nächsten EuGH Urteil. Trotzdem muß ich sagen, auch wenn jetzt vorläufig Schluß sein sollte, hätte sich die Ausgabe gelohnt. Endlich mit meiner Familie an Orte fahren zu können, die wir sonst nicht erreichen können, ist einfach toll. Fahre sogar weit mehr wie erwartet, denn der Gedanke eine Zwangspause könnte wieder drohen sorgt dafür so schnell wie möglich zu diesen "nichterreichbaren" Orten zu fahren. Danke CZ.
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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 20:53
Beitrag #903


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Zitat (Andreas @ 28.05.2005, 21:26)
Nur findet in den wenigsten Fällen überhaupt eine Eignungsüberprüfung statt, da die FS-Bewerber natürlich ihre "Sünden" dem Arzt oder der FS-Stelle in CZ oder PL sicher nicht auf die Nase binden. Oder meinst du ein FS-Bewerber erzählt dem Arzt oder der FS-Stelle, dass er vor einem Jahr mit z. B. 3 Promille in D seinen FS entzogen bekommen hat??  think.gif

Selbst das macht keinen Unterschied!
Deutschland erkennt grundsätzlich keine Ausländischen Eignungsprüfungen an.
Es macht auch überhaupt keinen Unterschied, ob jemand die 185 Tage eingehalten hat.


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Roland
Beitrag 28.05.2005, 20:54
Beitrag #904


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:50)
Endlich mit meiner Familie an Orte fahren zu können, die wir sonst nicht erreichen können, ist einfach toll. Fahre sogar weit mehr wie erwartet, denn der Gedanke eine Zwangspause könnte wieder drohen sorgt dafür so schnell wie möglich zu diesen "nichterreichbaren" Orten zu fahren. Danke CZ.


Auch ich würde im Kreis herum lachen wenn ich keine Ohren hätte wenn ich Sonntag nachmittag mit offenem Schiebedach und geiler Mukke durch die fränkische Schweiz cruise.

Lass es uns geniessen solangs noch geht. clapping.gif


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 21:06
Beitrag #905


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Zitat (Roland @ 28.05.2005, 21:54)
Lass es uns geniessen solangs noch geht.  clapping.gif

Und im Fall der Fälle mit allen Mitteln kämpfen. Jede Rechtslücke ist willkommen. Fair oder Unfair - der Erhalt der EU-FE ist der Maßstab.
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 21:21
Beitrag #906


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ENTZUG DES FÜHRERSCHEINS
Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. Die innerstaatlichen Vorschriften gelten also für alle Führerscheine, ungeachtet des Mitgliedstaates, der den Führerschein ausgestellt hat.

genau so steht es auf der offiziellen website von europa.eu.int
ist das jetzt die offizielle meinung der eu?
hat nicht das eine vg diesen satz im urteil gehabt?
nun ja, was bedeuteten genau aussetzung und aufhebung der fe?
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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 21:29
Beitrag #907


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Ist doch alles OK. All das dort stehende kann bei neuen, begründeten Eignungszweifeln angewendet werden. Aber nicht mit Begründungen, die vor der Eignungsprüfung / FE Erteilung eines EU Staates liegen. Die alten Eignungszweifel wurden mit FE Erteilung ausgeräumt - Europaweit!

Btw. Erteilt D. eine FE betrachtet es die alten Eignungszweifel als ausgeräumt. Ist die D EU-FE gleicher als gleich? Was berechtigt D. die FEBs anderer EU Staaten zu diskriminieren?
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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 21:43
Beitrag #908


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Wenn man die MPU bestanden hat, tritt dann ein Verwertungsverbot der alten Verfehlungen ein? Oder kann es dann trotzdem später noch eine Nutzungsuntersagung geben?

Ich traue Deutschland nicht!


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Beitrag #909





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Zitat (Andreas @ 28.05.2005, 21:38)
Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 21:34)
Willst Du den anderen EU Staaten unterstellen, daß sie ungeeigneten Personen die FE erteilen, und somit die EU-FE Rili mißachten?

Ja....und dies sicher fast täglich. wink.gif

Ob im übrigen in nächster Zeit Bulgarien und Rumänien überhaupt zur EU kommen, hängt nach Einschätzung einiger Fachkundiger auch stark vom Referendum einiger EU-Mitgliedsstaaten über die EU-Verfassung ab. whistling.gif

Hallo Andreas !

Bitte halte Dich doch mit Deinen Aueßerungen bezueglich Rumaeniens bzw. Bulgariens etwas zurueck. Deine mehrmaligen, abwertenden Aeußerungen sind hier absolut nicht angebracht. Sicherlich bist Du in diesen beiden Laendern noch nie gewesen. Vielmehr willst Du wohl hier neue voellig unangebrachte Befuerchtungen schueren. Also lass das mal lieber sein; vielmehr sollttest Du Dich mal um die aktuelle Lage seit Anfang Mai 2005 informieren und hier nicht solche Un,- bzw. Halbwahrheiten verbreiten. Vielen Dank.
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 21:45
Beitrag #910


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keine panik, bei einer "bestandenen" mpu ist alles davor "vergessen" cool.gif
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 21:47
Beitrag #911


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 22:29)
Aber nicht mit Begründungen, die vor der Eignungsprüfung / FE Erteilung eines EU Staates liegen. Die alten Eignungszweifel wurden mit FE Erteilung ausgeräumt - Europaweit!

Eigungszweifel wurden eigentlich bei erteilung in CZ/PL nicht ausgeräumt. Du hast mit deiner Prüfung bewiesen, dass du deine Theorie gelernt hast und ein Fahrzeug führen kannst.

Eignungszweifel aufgrund von Trunkenheitsfahrten/Drogendelikten o. ä. hast du in keinster Weise widerlegt

D argumentiert eben einfach so, dass du für Erteilung einer D-FE deine Eignungszweifel mittlels einer MPU bitteschön ausräumen möchtest.

Hast du nun einen EU-FS aus CZ/PL oder wo auch immer her und diese Eignungszweifel nicht widerlegt so holen Sie dies nun eben nach wenn Sie Kenntnis von deiner EU-FE erhalten.


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 21:53
Beitrag #912


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@Roland

Die Eignung muß gemäß Eu-FE Rili vor der EU-FE Erteilung überprüft werden. Älteres Posting. Sollte dies nicht geschehen sein kann sich D., analog zur Wohnsitzproblematik, an den ausstellenden Staat wenden und diesen ggbfls. auch vor dem EuGH verklagen.
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 22:01
Beitrag #913


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 22:53)
@Roland

Die Eignung muß gemäß Eu-FE Rili vor der EU-FE Erteilung überprüft werden. Älteres Posting. Sollte dies nicht geschehen sein kann sich D., analog Wohnsitzproblem, an den ausstellenden Staat wenden und diesen ggbfls. auch vor dem EuGH verklagen.

@Medusa

Wie ich schon mal meinte:
Wir drehen uns immer und immer wieder im Kreis. Die Urteile der VG's/OVG's sprechen doch eine deutliche Sprache, dass D eben sich doch anmasst hier Ihre nationalen Regelungen über die Eignungsvorraussetzungen durchziehen zu können.

Und nochmal wie gesagt:
Ob das denn alles rechtens ist, dass werden wir noch abwarten müssen.


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 22:04
Beitrag #914


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@Roland

Klar, wir spielen Kreisverkehr. Bis zur Ausfahrt EuGH cool.gif

Gute, vorausschauende police.gif Fahrt bis dahin wink.gif
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 22:07
Beitrag #915


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 23:04)
@Roland

Klar, wir spielen Kreisverkehr. Bis zur Ausfahrt EuGH  cool.gif

In welche Richtung diese Ausfahrt dann wohl geht hmmmm. think.gif


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 22:08
Beitrag #916


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Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 22:53)
@Roland

Die Eignung muss gemäß Eu-FE Rili vor der EU-FE Erteilung überprüft werden. Älteres Posting. Sollte dies nicht geschehen sein kann sich D., analog zur Wohnsitzproblematik, an den ausstellenden Staat wenden und diesen ggbfls. auch vor dem EuGH verklagen.

Genau, so ist es!

Deutschland hat alle rechtlichen Möglichkeiten, gegen die ihrer Meinung nach rechtswidrige Erteilung der Fahrerlaubnis, vorzugehen.


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 22:09
Beitrag #917


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Zitat
In welche Richtung diese Ausfahrt dann wohl geht hmmmm.  think.gif


Richtung Europa rofl1.gif
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 22:11
Beitrag #918


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.05.2005, 23:08)
Zitat (Medusa @ 28.05.2005, 22:53)
@Roland

Die Eignung muss gemäß Eu-FE Rili vor der EU-FE Erteilung überprüft werden. Älteres Posting. Sollte dies nicht geschehen sein kann sich D., analog zur Wohnsitzproblematik, an den ausstellenden Staat wenden und diesen ggbfls. auch vor dem EuGH verklagen.

Genau, so ist es!

Deutschland hat alle rechtlichen Möglichkeiten, gegen die ihrer Meinung nach rechtswidrige Erteilung der Fahrerlaubnis, vorzugehen.

Und genau die schöpft D auch aus.Gerade du Thommy solltest das doch wissen. Auch du konntest gegen deine Nu nicht erfolgreich vorgehen oder ? dry.gif


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 22:22
Beitrag #919


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Zitat (Roland @ 28.05.2005, 23:11)
Gerade du Thommy solltest das doch wissen. Auch du konntest gegen deine Nu nicht erfolgreich vorgehen, oder?  dry.gif

Noch darf ich fahren!
Aber ich habe von der PIMA MPU-Verbot. Dabei bin ich noch selber Schuld. Warum habe ich mich auch für die PIMA GmbH entschieden?


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Beitrag 28.05.2005, 22:27
Beitrag #920


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Thommy, wie doch bereits geklärt ist, hast Du kein MPU-Verbot. DIe PIMA war nur nicht in der Lage, innerhalb der geforderten Frist ein Gutachten zu erstellen.


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 22:32
Beitrag #921


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@RA XDiver,
wer hat Schuld? Ich bin genau so vorgegangen wie es gefordert wurde.


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RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 22:33
Beitrag #922


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Das kann ich Dir nicht sagen. Ich habe die einzelnen Termine Deines Verfahrens natürlich nicht im Kopf. Dennoch hat man Dir kein Verbot ausgesprochen (da wäre die PIMA gar nicht zu befugt).


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 22:41
Beitrag #923


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@RA XDiver,
ich darf jetzt aber auch keine andere Begutachtungsstelle wählen. Zur PIMA gehe ich garantiert nicht mehr. Meine Fahreignung ist wieder hergestellt, aber ich darf es nicht beweisen.


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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 22:43
Beitrag #924


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thommy brumm sprach schon vor einigen monaten, dass er zur mpu muss, aber er fährt immer nocht, er schreibt, er bekommt eine nu, ist schön länger her, und er fährt immer noch?
viell. habe ich etwas nicht mitbekommen, betrachte dies dann bitte nicht als angriff, sondern als meion "nichtwissen" whistling.gif
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 22:45
Beitrag #925


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@thommy-du kannst jederzeit zur mpu gehen, egal bei welchem institut. das sprichst du mit deiner fs-behörde ab, sie sendet die unterlagen dahin, jo...
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RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 22:46
Beitrag #926


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Wenn ich mich recht entsinne, war Abgabetermin irgendwann Ende Mai (Thommy, korrigiere mich, wenn ich falsch liege). Mit den üblichen Bearbeitungszeiträumen dauert es halt noch was, bis die NU raus ist. Das habe ich damals bei Gerri schon geschrieben.

Thommie hatte ja auch ein paar Monate Zeit, dass Gutachten beizubringen, wenn ich mich recht erinnere. Das erklärt die Zeitspanne.


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 22:54
Beitrag #927


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Zitat (michaelp100 @ 28.05.2005, 23:45)
@Thommy, Du kannst Jederzeit zur MPU gehen, egal bei welchem Institut. Das sprichst du mit deiner FS-Behörde ab, sie sendet die unterlagen dahin, jo...

Falsch!
Ich bin selbst zur Fahrerlaubnisbehörde gegangen & wollte die MPU machen. Ich flehte den Vorgesetzten an: "Bitte, bitte lasst mich die MPU machen!" Aber er sagte nur eindeutig: "Nein!"


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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 22:56
Beitrag #928


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.04.2005, 02:58)
Wenn ich meine Nutzungsuntersagung nach dem 8.Mai.2005 bekommen habe, dann werde ich meine Erfahrungen hier posten. Eine Fristverlängerung wurde von der Berliner Fahrerlaubnisbehörde bereits abgelehnt. Begründung: Ich brauche doch einfach nur bis zum 8.Mai meine Befähigung nachweisen - so einfach ist das.

MfG Thommy

joo...
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Roland
Beitrag 28.05.2005, 22:56
Beitrag #929


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.05.2005, 23:54)
Ich flehte den Vorgesetzten an: "Bitte, bitte lasst mich die MPU machen!" Aber er sagte nur eindeutig: "Nein!"

Iss ja mal ganz was neues rofl1.gif

Tschuldige für offtopic.gif


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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 22:57
Beitrag #930


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hmmm, das verstehe ich nicht, dass du keine mpu machen darfst.
evt. kurzfristiger "umzug", wo eine andere fs-behörde zuständig ist?
aber ich glaube, "RA" kennt sich mit deinem fall besser aus als ich, viell. kurze zusammenfassung-oder auch nicht, falls das für die beteiligten besser ist

ich bin sicher, neuen antrag auf fe stellen, dann kommt bescheid zur mpu... das klappt.
und außerdem, mit dieser sache umgehend zum anwalt!
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