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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 12:33
Beitrag #811


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Ich habe jetzt NOCHMAL....BEIDE Urteile gelesen

1. Das EUGH Urteil

2. Das VG Urteil München(NU)

Mir ist jetzt etwas klar geworden:

Der EUGH sagt Hü das VG sagt Hott.

Fazit:

Ich stelle Fest das die BRD eine Lücke im EUGH ausnutzt. Im EUGH Urteil wird nicht auf Eignungszweifel eingegangen bzw.MPU sondern lediglich auf Sperrfrist und vorheriger Entzug der FE.

Stur wie die BRD nunmal ist begründet sie ihre NU urteile so das der EUGH uns nicht untersagt hat diese Praxis fortzuführen also machen wir das.
Das sie damit gegen den Grundgedanken des Urteils verstößt wird nicht erkannt.(wollen es nicht erkennen)

Ich Prognostieziere eine saaaaaaaaaftige Geldstrafe und hoffentlich soooo saaaaftig wie meine Geldstrafe es war...Wenn der EUGH nochmal entscheidet.

Denn dies ist ein Klarer verstoß gegen EU-Richtlinien

@Peter Lustig

Hör endlich auf hier auf Rechtschreibung schreibstil u.s.w zu achten sonst kriegst du irgendwann noch nen herzinfarkt....wichtig ist das man die Beiträge versteht.
Und den Duden kannst du wieder wegpacken...ich weiss was anerkennung heisst und sicherlich heisst es nicht: Ich drehe dieses Wort so wie ich es will... wink.gif

@Andreas

Ich finde es Traurig das du als Moderator nicht auf meine Anfragen eingehst....passen sie dir nicht?
Wenigstens eine Antwort wäre Nettiquette think.gif

@RA XDiver

Dir muss ich das Kompliment machen das du durch deine neutralen sachlichen Beiträge bei mir ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit erlangt hast....habe trotzdem schon einen Anwalt smile.gif
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gabriel7
Beitrag 27.05.2005, 12:37
Beitrag #812


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@etwas Geduld mit Hambug
Das VG wir damit sicher nicht gleich
eine offizielle Stellungnahme abgeben.

@ strichacht

Ich würde sagen, den Nagel sehr genau
auf den Kopf getroffen.
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RA XDiver
Beitrag 27.05.2005, 12:42
Beitrag #813


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Zitat
Ich stelle Fest das die BRD eine Lücke im EUGH ausnutzt. Im EUGH Urteil wird nicht auf Eignungszweifel eingegangen bzw.MPU sondern lediglich auf Sperrfrist und vorheriger Entzug der FE.


Da stellt sich die Frage, was ist schlimm daran. Die Front der EU-FE-Befürworter nutzt nach eigenem Bekunden ja nun auch eine angeblich vorhandene Lücke im EU-Rechtssystem aus. Wenn die deutschen Behörden dies ebenso tun, dann kann ich darin keine Verwerflichkeit erkennen.

Andererseits sehe ich diese Lücke als nicht vorhanden. Die EU-FS-RiLi, gepaart mit dem Urteil des EuGH lassen m.E. den Schluss durchaus zu, dass er EuGH nicht in die nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten eingreifen will. Die Richtlinie lässt genau diese nationalen Vorschriften auch weiterhin zu.

Man könnte also annehmen, dass dies der EuGH erkannt hat und deswegen in seinem Urteil auf die Eignung gar nicht eingegangen ist.

Zitat
Ich finde es Traurig das du als Moderator nicht auf meine Anfragen eingehst....passen sie dir nicht?


Andreas hat sich weitestgehend, resutlierend aus diversen unsachlichen und in gröbster Weise gegen die Nettiquette verstoßenden Beiträgen gegen seine Person, aus diesem Forenbereich zurückgezogen. M.E. mehr als verständlich, da einige Poster hier offensichtlich zwischen Meinung und Person nicht unterscheiden können (warum das ausgerechnet in diesem Forenbereich massiert vorkommt.....da denke man zu was man will cool.gif ).


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michaelp100
Beitrag 27.05.2005, 12:46
Beitrag #814


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auch wenn es off topoic ist: ich finde die beiträge von andreas wichtig und ich möchte ihn "einladen", hier wieder "mitzumachen". soll nicht hochnäsig klingen
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grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 12:46
Beitrag #815


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@RA Xdiver

Ja aber ich doch nicht.....er muss doch zwischen Postern unterscheiden können.

Wenigstens ein "ich sag nix mehr" hätte ich verdient aber anderen antwortet er nach wie vor...

naja wenigstens hast du es mir erklärt wink.gif
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michael_mk
Beitrag 27.05.2005, 12:46
Beitrag #816


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Zitat (gabriel7 @ 27.05.2005, 13:37)
@etwas Geduld mit Hambug
Das VG wir damit sicher nicht gleich
eine offizielle Stellungnahme abgeben.

@ strichacht

Ich würde sagen, den Nagel sehr genau
auf den Kopf getroffen.

wenn es dazu keine offizielle stellungnahme gibt,woher weisst du es dann?
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strichachtdoktor
Beitrag 27.05.2005, 12:56
Beitrag #817


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Zitat
Die Richtlinie lässt genau diese nationalen Vorschriften auch weiterhin zu.


Tja, RAXDiver, das genau ist falsch.
Denn der EuGH hat eindeutig festgestellt, dass der EuGH diese nationalen Regelungen nur zulaesst, wenn sie nicht gegen den Artikel 1 der EU-FS-Richtlinie verstossen.
Das genau ist die Auslegungsbegrenzung, die durch das Urteil aufgestellt ist.


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gabriel7
Beitrag 27.05.2005, 13:19
Beitrag #818


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@ Michael
Ich muß etwas sensibel mit meinen Quellen
umgehen, weil ich beruflich Nachteile zu erwarten hätte.
Es werden jetzt schon EU FS in Hamburg nicht mehr ohne
Grund überprüft. Wenn dir NU aus Hamburg bekannt werden
würde mich das sehr wundern.
Ich würde jetzt aber mich mehr den Inerpretationen von @strichacht
zuwenden, das ist interessanter , es sei denn du lebst in Hamburg. think.gif
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Gast_Etienne_*
Beitrag 27.05.2005, 13:21
Beitrag #819





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@ /8doc

DAS ist genau die einzig vernünftige Sichtweise ! Und so wird der EuGH das hoffentlich auch sehen (müssen). Ich hoffe nur, dass bei einem kommenden EuGH-Urteil nicht wieder daran "vorbeigeurteilt" wird..
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Bayer
Beitrag 27.05.2005, 15:07
Beitrag #820


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neues bzw. alt bekanntes aus BayernKlick

kennt jemand das Urteil VG Regensburg vom 10.Febr. ??

und dazu noch das Werbebanner direkt über dem Artikel rofl1.gif rofl1.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.05.2005, 15:12
Beitrag #821





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Zitat (RA XDiver @ 27.05.2005, 13:42)
Andererseits sehe ich diese Lücke als nicht vorhanden. Die EU-FS-RiLi, gepaart mit dem Urteil des EuGH lassen m.E. den Schluss durchaus zu, dass er EuGH nicht in die nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten eingreifen will. Die Richtlinie lässt genau diese nationalen Vorschriften auch weiterhin zu.

Nachstehender Auszug aus RN 77 des EuGH Urteils ist doch wohl ein Eingriff wie er im Buche steht!
Zitat
77
Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten.


Wo bleibt die Suche nach der Wahrheit?

Etwa hier???

Zitat
Aber ich fürchte, ein Teil der verbohrten EU-FS-Anhänger will es immer noch nicht verstehen.
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strichachtdoktor
Beitrag 27.05.2005, 15:27
Beitrag #822


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... ich fürchte, ein Teil der verbohrten Anhänger einer NU-Anerkennungs-"Loesung" durch die Deutschen will es nicht verstehen.

Der Naechste, der es erklaert, macht es nicht so nett und preiswert wie wir ...

rofl1.gif


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grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 15:47
Beitrag #823


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Und schon wieder fällt mir als aufmerksamer beobachter eines auf...

Alles dreht sich um Bayern...gibt es hier irgendjemanden der solche fälle auch aus Niedersachsen, HAmburg Bremen NRW u.sw berichten kann?

Was ist los mit den Bayern mad.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2005, 15:54
Beitrag #824


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Zitat (grobi1212 @ 27.05.2005, 16:47)
Was ist los mit den Bayern mad.gif

offtopic.gif Die sind deutscher Fußballmeister geworden. tongue.gif
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grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 15:57
Beitrag #825


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Das waren WIR letztes JAhr auch und Pokalsieger aber das sehen wir dann Morgen tongue.gif
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grobi1212
Beitrag 27.05.2005, 16:03
Beitrag #826


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Also ich als bekennender Bremer halte euch über usere Polizei am laufenden...eine kontrolle ist gutgegangen....warten wir mal die nächste ab ich halt euch auf dem laufenden...

Aber ihr bitte auch wir wollen doch alle nur Klarheit...nicht mehr nicht weniger
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Gast_gast Jana/sachs._*
Beitrag 27.05.2005, 17:01
Beitrag #827





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hallo erst mal, bin nun auch von ner NU.betroffen blushing.gif
habe vor 2 tagen dises stück papier erhalten.
Anhörung zur Aberkennung des Rechts von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in deutschland Gebrauch zu machen.
gemäß §28Abs.1Satz1 FeV in verbindung §§46 Abs.3FeV und 13 ZIff.2bFeV forderte ich die Beibringung eines mpu Gutachtens,da Sie wiederholt gegen Verkehrsrechtliche bestimmungen verstosen haben. Da bis heute kein Gutachten vorliegt,gehe ich davon aus,dass sie nicht gewillt sind,die Zweifel an ihrer Fahreignung zu beseitigen. Ich beabsichtige daher,Ihnen gemäß §3Abs.1Satz 2 StVG in Verbindung mit §46Abs.5FeV das Recht abzuerkennen von der ausländischen FE.im Inland gebrauch zu machen.die sofortige vollziehung der verfügung wird laut §80 Abs.2 Punkt 4VwGO angeordnet werden.Vor einer endgüldigen endscheidung gebe ich ihnen die möglichkeit,sich bis .....05 zu der beabsichtigten aberkennung zu äußern.so wie ick hier gelesen habe siehts ja nicht grad Rosig für mich aus blushing.gif kann die behörde mir eigendlich ne NU aussprechen obwohl ick mein Lebensmittelpunkt im ausland habe?
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gabriel7
Beitrag 27.05.2005, 17:36
Beitrag #828


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@jana
wenn du deinen ordendlichen Wohnsitz und
deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast
darf dir keine deutsche behörde eine MPU , geschweige
NU auferlegen. Normalerweise wird das nicht mal versucht.
Nähere Auskunft können dir hier einige Fachleute geben.
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GSX-R
Beitrag 27.05.2005, 17:37
Beitrag #829


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Hm, offensichtlich können die es doch think.gif


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Bayer
Beitrag 27.05.2005, 17:43
Beitrag #830


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@Jana:
Wo bist Du denn gemeldet bzw. was steht denn auf der Rückseite von Deinem Personalausweis ? Nur der Lebensmittelpunkt wird nicht ausreichen.
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gabriel7
Beitrag 27.05.2005, 17:57
Beitrag #831


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@ Strichacht
Du has es wenigstens versucht! wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.05.2005, 18:08
Beitrag #832


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Zitat (gabriel7 @ 27.05.2005, 18:36)
@jana
wenn du deinen ordendlichen Wohnsitz und
deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast
darf dir keine deutsche behörde eine MPU , geschweige
NU auferlegen. Normalerweise wird das nicht mal versucht.
Nähere Auskunft können dir hier einige Fachleute geben.

Wie kommst denn da drauf (und bitte nicht das VG München zitieren)?

Selbstverständlich ist das möglich. Was glaubst Du was mit Ausländern geschieht, die 18 Punkte in FL gesammelt haben? Richtig, sie bekommen eine NU.


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Bayer
Beitrag 27.05.2005, 18:29
Beitrag #833


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Zitat (RA XDiver @ 27.05.2005, 19:08)
Wie kommst denn da drauf (und bitte nicht das VG München zitieren)?

Vielleicht weil´s die EU genauso sieht. Hier nochmal der Link von Lexus:Klick

Da stehts zumindest in meinen Augen recht eindeutig.
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Roland
Beitrag 27.05.2005, 18:34
Beitrag #834


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Eindeutig isses schon aber doch nicht in deinem Sinne:

Zitat
Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. Die innerstaatlichen Vorschriften gelten also für alle Führerscheine, ungeachtet des Mitgliedstaates, der den Führerschein ausgestellt hat.


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Bayer
Beitrag 27.05.2005, 18:51
Beitrag #835


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[quote=Roland,27.05.2005, 19:34] Eindeutig isses schon aber doch nicht in deinem Sinne:

[QUOTE]Aus Gründen der Verkehrssicherheit können die Mitgliedstaaten ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat. [/quote]
Es ging hier um das Thema: Wohnsitz im Ausland - NU möglich ja oder nein ?
Da ist eher der erste Absatz interessant.
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Bayer
Beitrag 27.05.2005, 18:56
Beitrag #836


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Zitat (Bayer @ 27.05.2005, 16:07)
kennt jemand das Urteil VG Regensburg vom 10.Febr. ??

@ ra x diver + lexus:
ihr habt doch sicher die Möglichkeit da dran zu kommen.
Wär echt nett.
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RA XDiver
Beitrag 27.05.2005, 18:58
Beitrag #837


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Zitat
ihr habt doch sicher die Möglichkeit da dran zu kommen.


Mal schauen. Jungs, das geht auf Dauer ins Geld... tongue.gif

Problem gelöst, Volker Kalus hat sich geopfert und die Entscheidung hier online gestellt. Sie stammt übrigens vom 3.2. und nicht vom 10.2. .

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de


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Andreas
Beitrag 27.05.2005, 19:33
Beitrag #838


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Zitat (grobi1212 @ 27.05.2005, 13:46)
@RA Xdiver

Ja aber ich doch nicht.....er muss doch zwischen Postern unterscheiden können.

Wenigstens ein "ich sag nix mehr" hätte ich verdient aber anderen antwortet er nach wie vor...

naja wenigstens hast du es mir erklärt wink.gif

@RA XDiver hat es eigentlich schon abschließend erklärt.

Im übrigen habe ich deine Frage aber auch nicht gelesen. Man verzeihe mir das ich, auch wenn ich Globaler Moderator bin, nicht jeden Beitrag in jedem Thread lesen kann. cool.gif Ich versuche es zwar, aber es gibt noch ein Leben außerhalb des VP.... smile.gif wavey.gif


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Lexus
Beitrag 27.05.2005, 20:05
Beitrag #839


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Die bemerkenswerteste Passage aus dem Urteil des VG Regensburg scheint mir zu sein:

Zitat
Ausdrücklich hat das Gericht jedoch auch hervorgehoben, dass die Absätze 2 und 4 dieses Artikels den Zweck verfolgten, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in ihrem Hoheitsgebiet ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Solange die Mitgliedstaaten hierbei an Vorgänge anknüpfen, die sich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben, bestehen gegen eine unmittelbare Anwendung der einschlägigen Vorschriften ohnehin keine Bedenken. Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie in der Gegenwart noch andauern.


Das sollte /8doc zu denken geben, der ja des öfteren darauf abgestellt hat, ob die Verstöße vor oder nach der Erteilung der EU-FE lagen.


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Gast_GastJana/sachs._*
Beitrag 27.05.2005, 21:10
Beitrag #840





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mir ist aber unverständlich,dass man mich als potenzielle gefahr für deutsche strassen dennoch weiter fahren lässt obwohl ick mein mpu gutachten schon hätte vor zwei monaten bei der FeB abgeben müssen.und weiterhin werden mir zwei wochen eingeräumt um mich diesbezüglich zu äußern und erst dann soll die nutzung untersagt werden.was soll man dvon halten?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 27.05.2005, 21:13
Beitrag #841





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Zitat (GastJana/sachs. @ 27.05.2005, 22:10)
erst dann soll die nutzung untersagt werden.was soll man dvon halten?

Man gibt Dir eine Chance, das ist davon zu halten. Das sag ick mal so wavey.gif
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Gast_whist_*
Beitrag 27.05.2005, 21:23
Beitrag #842





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whistling.gif
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Gast_GastJana/sachs._*
Beitrag 27.05.2005, 21:26
Beitrag #843





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eine Chance eventuell wieder auffällig zu werden?die FeB spricht doch ihre NU"S" in der regel sofort aus bei nicht beibringung des geforterten positiven mpu.-gutachtens bis zum termin!
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Gast_GastJana/sachs._*
Beitrag 27.05.2005, 21:46
Beitrag #844





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@Gast 22;30 ich dachte das wäre ein liberales Forum.dass man hier solche obszönitäten zulassen tut ist ja der hammer!!!!!
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GSX-R
Beitrag 27.05.2005, 21:47
Beitrag #845


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Man lässt das auch nicht zu.

Die Mods können nicht immer überall sein.

Anmerkung Mod: Thema aufgrund dauernder Spam-Posts vorübergehend geschlossen!!! Chris

edit: Starten wir einen neuen Versuch!! Chris


Der Beitrag wurde von Chris bearbeitet: 27.05.2005, 21:58


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strichachtdoktor
Beitrag 27.05.2005, 23:37
Beitrag #846


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Zitat
Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie In der Gegenwart noch andauern.


Hallo Lexus, in der Tat bin ich auch darueber gestolpert. Wie einfach es sich D macht ist doch stets bemerkenswert.

Aus der Eingangsgeschichte des zitierten Beschlusses ist zumindest zu entnehmen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Feststellung des tschechischen Scheines NICHT alkoholisiert unterwegs war ...
Woher weiss also ein Gericht, dass die vor Jahren festgestellte Ungeeignetheit in der Gegenwart noch andauert ? Das die Eignungsmaengel noch andauern ?

Nungut - im vorliegenden Fall ist es ein bisschen heftig gewesen: erwischt, erwischt, Gutachten negativ, erwischt, Gutachten nicht vorgelegt, erwischt usw. Finde ich schon hart. Auch die %o-Werte sprechen Baende. Immer wieder das gleiche Delikt ... Da liegt die Vermutung, die Eignungsmaengel wuerden andauern, schon sehr nahe.

Trotzdem: Um mit Sicherheit sagen zu koennen, dass eine Ungeeignetheit noch fortdauert, braucht es ein Gutachten. Zumindest steht das auf meiner Wunsch-Liste ganz oben. Es kann nicht sein, dass Betroffene aufgefordert werden, per Gutachten zu widerlegen, dass Vermutungen von (psychologischen) Laien zutreffen. Das ist breite deutsche Praxis und ich finde sie schlicht falsch.

Wie gesagt, der vorliegende Fall ist sicher grenzwertig. Aber in Faellen, in denen ein (moeglicherweise ...) negatives Gutachten schon Jahre her ist oder zwischen der letzten Auffaelligkeit und der Fahrt mit EU-FS viel Zeit liegt, sollte schon mehr kommen als eine Vermutung ...


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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 04:39
Beitrag #847


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wir sollten uns mal die extremfälle ansehen, die es ja auch geben kann.
jeder befürworter oder gegner kann genau diese fälle auslösen. gesetzt dem fall, das gericht urteilt gemäß den beispielfällen.
variante 1. mit 22 jahren unfall mit alkohol ohne fremdschaden, 1,9 % vor 9 jahren, also 1996. 1998 umzug nach, z.b. niederlande wg. freundin. heirat u kinder folgen, nl-fs 1999, nach ablauf der sperrfrist. kurierfahrer seit 6 jahren, seit 1 jahr eu-weit.
dann kann es doch nicht sein, dass demjenigen verboten wird, durch deutschland zu fahren...

variante2. ein medikamentenabhängiger mensch erwirbt nach ablauf der sperrfrist
eine eu-fs. er fährt nur unter tabletteneinfluss, was man nicht immer merkt.
er hat schon 2 unfälle mit zwei toten menschen gehabt, da er nicht so schnell reagieren konnte. der zweite tote war ein kind von 12 jahren.
er fährt jetzt aber legal weiter...

das ist der rahmen, in dem wir uns bewegen.
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michaelp100
Beitrag 28.05.2005, 05:15
Beitrag #848


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ich weiss, dazwischen gibt es noch viele lösungsmöglichkeiten.
aber das hiesse das in letzter konsequenz.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 07:07
Beitrag #849


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Zitat
er hat schon 2 unfälle mit zwei toten menschen gehabt, da er nicht so schnell reagieren konnte. der zweite tote war ein kind von 12 jahren.


... interessante Anekdote - aber sicher nicht Realitaet.


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 08:49
Beitrag #850


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Zitat (VG Regensburg / 03.02.2005 / RN 5 S 05.30)
Darüber hinaus hat der Antragsteller nach Aktenlage sich offensichtlich im Juni 2004 einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei der BfF in Deggendorf unterzogen und das gefertigte Gutachten nicht vorgelegt. Die Annahme, dass die Überprüfung die Nichteignung des Antragstellers ergab, liegt nahe.

Was ist mit der Schweigepflicht?

Es ist doch dann vollkommen Wurscht, ob ich das Gutachten vorher bekomme.


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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 09:00
Beitrag #851


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?? Wie bitte ??
Habe Deinen Einwand nicht verstanden, Thommy Bumm.

Was hat die behoerdliche/gerichtliche Einordnung des Gutachtens mit der Schweigepflicht zu tun ?

Wenn die Behoerde die Unterlagen zur mpu-Stelle schickt, dann gibt es einen Vermerk. Wenn die Unterlagen wieder zurueckkommen, dann gibt es wieder einen Vermerk. Und wenn dann das (offensichtlich gemachte) Gutachten nicht eingereicht wird, dann gibt es den dritten Vermerk.

Ohne ein Wort eines Gutachters (und nur der hat Schweigepflicht!) ist fuer die Behoerde/ das Gericht sonnenklar: Gutachten versucht, Gutachten nicht bestanden.
Ganz einfach.


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Perplex
Beitrag 28.05.2005, 09:11
Beitrag #852


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Ich will aber nicht, dass die MPU-Behörde in meine Akte einen Vermerk macht, ob ich ein Gutachten gemacht habe!


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Natrix20
Beitrag 28.05.2005, 10:08
Beitrag #853


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@GastJana,
ich würde der FEB mitteilen, das dein ordentlicher Wohnsitz im Ausland ist und wie sie auf die Idee kommen dir eine MPU aufzuerlegen.
Würde ich zumindest mal so schreiben und natürlich auch beweisen, das du nicht in D deinen Lebensmittelpunkt hast.
Gruss
Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 28.05.2005, 10:19
Beitrag #854


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.05.2005, 10:11)
Ich will aber nicht, dass die MPU-Behörde in meine Akte einen Vermerk macht, ob ich ein Gutachten gemacht habe!

Wer will wissen, was Du willst ?
Aktenvermerke koennen die schliesslich machen bis sie schwarz werden ...

@Natrix bzw. GastJana,
ich würde der FEB mitteilen, das dein ordentlicher Wohnsitz im Ausland ist und wie sie auf die Idee kommen dir eine MPU aufzuerlegen, denn deutsche Behoerden sind fuer Dich erstmal gar nicht zustaendig. Sie moechten sich bitte an Deine zustaendige Heimat-Behoerde wenden, die dann die notwendigen Massnahmen ergreifen wird ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.05.2005, 10:26
Beitrag #855





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Zitat (Lexus @ 27.05.2005, 21:05)
Die bemerkenswerteste Passage aus dem Urteil des VG Regensburg scheint mir zu sein:

Zitat

Ausdrücklich hat das Gericht jedoch auch hervorgehoben, dass die Absätze 2 und 4 dieses Artikels den Zweck verfolgten, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in ihrem Hoheitsgebiet ihre nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Solange die Mitgliedstaaten hierbei an Vorgänge anknüpfen, die sich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben, bestehen gegen eine unmittelbare Anwendung der einschlägigen Vorschriften ohnehin keine Bedenken. Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie in der Gegenwart noch andauern.


Das sollte /8doc zu denken geben, der ja des öfteren darauf abgestellt hat, ob die Verstöße vor oder nach der Erteilung der EU-FE lagen.


Strichachtdoktor's Argumentation ueberzeugt aus nachstehenden Gruenden:


Die FE Richtline entfaltet unmittelbare Wirkung, die nationale Behoerden, Gerichte und Gebietskoerperschaften wie nationale Gesetze zu beachten haben.
Im Widerspruch zwischen EU-Recht und nationalem Recht ist EU-Recht vorangig.

Belehre uns juristische Laien doch bitte warum dieser Rechtsgrundsatz durch Behoerden, VG zum bis zum OVG in Mannheim unterlaufen wird und den Betroffenen geltendes Recht verwaehrt wird.

Der Widerspruch ist auch in folgendem Urteil ueberdeutlich und fuer jeden ersichtlich:

Zitat
Gericht:  VG Regensburg Datum:  03.02.2005 Aktenzeichen:  RN 5 S 05.30

Auszug:

Solange die Mitgliedstaaten hierbei an Vorgänge anknüpfen, die sich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben, bestehen gegen eine unmittelbare Anwendung der einschlägigen Vorschriften ohnehin keine Bedenken. Gleiches muss jedoch für Eignungsmängel gelten, die bereits vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorlagen, soweit sie In der Gegenwart noch andauern.


EUGH Urteil vom 29.4.2004 AZ.: C-476/01 zu Richtlinie 91/439/EWG


76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.
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Lexus
Beitrag 28.05.2005, 11:01
Beitrag #856


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@Johnny Walker

Belehren ist weniger mein Ziel als Überzeugen, und das ist halt nicht immer einfach.

Zu deinem Sperrfrist-Zitat sag ich nur: Es gibt halt auch noch andere Gründe als eine nicht abgelaufene Sperrfrist (und den Wohnsitz). Und über die anderen Gründe hat bisher kein EuGH etwas gesagt. Sonst brauchen wir ja hier nicht zu schreiben, sondern könnten einfach das nicht existente EuGH-Urteil lesen.

Ich denke, man kann sich vorläufig auf folgenden Marsch in die Zukunft einrichten:

1) die Perlenkette der VG-Entscheidungen zusammensetzen, die den NU-Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz verweigern;

2) die OVG-Beschwerde-Entscheidungen zu sammeln, die die VG-Beschlüsse bestätigen.

3) die Hauptsacheenscheidungen der deutschen VG-Gerichte abwarten, die die bisherige Linie bestätigen werden.

4) abzuwarten, ob die VGe die Berufung gegen ihre Urteile zulassen werden und dann abwarten, bis die OVGe die erstinstanzlichen Urteile der VGe bestätigt haben.

5) abwarten, ob die OVGe die Revision gegen ihre Berufungsurteile zulassen und dann ggf. abwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

6) abwarten, ob sich jemals jemand nach 100 innerdeutschen Urteilen überhaupt noch die Mühe macht, zum EuGH zu gehen und dann dessen Entscheidung abwarten.

Vor einer EuGH-Entscheidung werden viele sorgfältig europarechtlich begründete Urteile vorliegen; die kann sich der Herr Legér, dessen Amtszeit dann wahrscheinlich aber schon lange abgelaufen sein wird, erst mal zu Gemüte führen. Auch die Richter werden sich mit den dann vorliegenden erschöpfenden Argumenten auseinandersetzen müssen.

Das ist ein sehr langer Weg! Und der Ausgang ist bestenfalls offen (woran ich allerdings nicht glaube, weil dann längst andere - viel strengere - Richtlinien gelten werden, an die auch der EuGH gebunden ist. Dessen Aufgabe ist nicht etwa, im rechtsfreien Raum neues Recht zu schaffen, sondern das Recht schaffen Kommission und Parlament; die Aufgabe des EuGH besteht lediglich darin, für eine einheitliche und richtige Anwendung des europäischen Rechts zu sorgen und das europäische Recht auszulegen. Auslegen heisst aber immer, sich in den Grenzen des geltenden Rechts und der Gesetze zu bewegen.)

Aber mir kommen schon jetzt Zweifel, ob die wirklich Betroffenen solche Mühsalen überhaupt auf sich nehmen wollen und werden. Es fällt doch auf, dass gegen manche Beschlüsse (VG München) nicht mal ein Rechtsmittel eingelegt worden zu sein scheint. Offenbar werden auch NUs hingenommen, ohne dass um Rechtsschutz nachgesucht wird (bei angeblich 600 betroffenen Mandanten müsste es doch Beschlüsse nur so hageln).

Dann fällt mir noch etwas auf: Wieso geht nicht jemand, dem der vorläufige Rechtsschutz bis zur Hauptsacheentscheidung verweigert wurde, mit einer Grundrechtsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht? Das Recht auf eine Fahrerlaubnis steht unter Grundrechtsschutz. Der innderdeutsche Rechtsweg dürfte mit einer Beschwerdeentscheidung des OVG erschöpft sein, weil derjenige dann möglicherweise jahrelang bis zur Hauptsacheentscheidung in seinen Rechten durch die öffentliche Hand verletzt wird.

Diese Rechtswegerschöpfung scheint mir auch in Bezug auf den EuGH gegeben zu sein. Trotzdem geht niemand konkret zum EuGH.

Feigheit? Einsicht in die Aussichtslosigkeit der eigenen Position? Findet sich kein Anwalt, der es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, für eine aussichtslose Position zu streiten und dafür zu kassieren?


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Natrix20
Beitrag 28.05.2005, 12:41
Beitrag #857


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Hallo Lexus,

soweit wird es mit Sicherheit nicht kommen, das betroffene Personen nicht weiter den Rechtsweg beschreiten werden, siehe dazu auch Herrn Kapper, der ja schliesslich vor den EuGh gezogen ist. Dafür denke ich ist es den Personen viel zu wichtig wieder in den Genuss einer FE zu kommen und die Anwälte werden mit Sicherheit ebenso ihre Überzeugungsarbeit leisten. Das müsstest du selbst am besten wissen,grins.
Also ich denke eine Entscheidung wird mit Sicherheit vom EuGh kommen, noch eher als vom Bundesverfassungsgericht.
Und wie das Hauptsacheverfahren ausgeht ist ebenfalls noch längst nicht negativ für die EU FS Inhaber getroffen worden.
Schaun mer mal. sagt als der Kaiser.
Gruss
Natrix
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grobi1212
Beitrag 28.05.2005, 13:20
Beitrag #858


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Jana? Eins würd mich mal Interessieren:

Kommst du aus Sachsen?(bisher hier nur Bayern NUS bekannt)

Wegen der NU kannst du (so hab ich es jedenfalls mitgekriegt) erst einmal nix machen bis die ernuete klage beim EUGH entschieden ist.

Das es nicht Rechtens ist ist völlig klar...aber wir müssen jetzt erst mal akzeptieren was das Land sagt in dem du Lebst...bzw. fährst...und zwar deshalb weil die eine Pistole haben und du nicht...wie im 3.Reich eben wink.gif

RA XDIVER schätzt ein abschliessendes Urteil nicht vor dem nächsten Jahr das denke ich auch.....also solange noch Busfahren auch wenn es uns nicht passt
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RA XDiver
Beitrag 28.05.2005, 13:45
Beitrag #859


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Zitat
bisher hier nur Bayern NUS bekannt


Das stimmt nicht so ganz. Hier sind auch NUen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, NRW und Berlin bekannt.

Zitat
Das es nicht Rechtens ist ist völlig klar...aber wir müssen jetzt erst mal akzeptieren was das Land sagt in dem du Lebst...bzw. fährst...und zwar deshalb weil die eine Pistole haben und du nicht...wie im 3.Reich eben


Das ist zum einen streitig, zum anderen bitte ich um Unterlassung dieser unsäglichen Vergleiche mit Deutschlands dunklen Zeiten. Die sind nicht nur unpassend sondern auch unwürdig eingedenk der Vergangenheit. Nicht zuletzt ersetzt ein solcher Vergleich, der immer gerne herangezogen wird, wenn die Argumente ausgehen, eben keine Argumentation. shutup.gif


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Medusa
Beitrag 28.05.2005, 13:52
Beitrag #860


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Kaum bin ich mal 48 Stunden weg - 1.000 Km gefahren cool.gif , gibt es 2 Seiten neue Postings im EU-FE Thread. Bis zum EuGH Urteil wird die Threatunterteilung bestimmt noch dreistellig laugh2.gif

Zitat (RA XDiver @ 26.05.2005, 23:36)
Im Übrigen hat bislang noch jeder, der mich direkt angesprochen hat eine Antwort bekommen. Da kannst Du diverse Vertreter der Pro-EU-FS-Fraktion ansprechen.

Volle Zustimmung. Gerade von RA XDiver kommen die Antworten sogar sehr schnell.

@Lexus

Zitat
Es fällt doch auf, dass gegen manche Beschlüsse (VG München) nicht mal ein Rechtsmittel eingelegt worden zu sein scheint. Offenbar werden auch NUs hingenommen, ohne dass um Rechtsschutz nachgesucht wird (bei angeblich 600 betroffenen Mandanten müsste es doch Beschlüsse nur so hageln).


Vermute da trennt sich die Spreu vom Weizen. Wer die EU-FE trotz nach wie vor bestehender Alkoholprobleme erworben hat kann sich seine Chancen die FE auf längere Zeit behalten zu können ausrechnen. Gerichtsverfahren hin oder her, ab Kenntnisnahme der Behörden dürfte sich die Kontrollrate des Betroffenen, zumindest in Bayern, wesentlich erhöhen.

Zitat
Wieso geht nicht jemand, dem der vorläufige Rechtsschutz bis zur Hauptsacheentscheidung verweigert wurde, mit einer Grundrechtsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht?
Zitat
Diese Rechtswegerschöpfung scheint mir auch in Bezug auf den EuGH gegeben zu sein. Trotzdem geht niemand konkret zum EuGH.


Das wird hoffentlich in nächster Zeit jemand tun. Geht eigentlich beides parallell? Wie sähe in beiden Fällen der ungefähre Zeitrahmen aus?
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