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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 7), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:32
Beitrag #81


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Ne, ich bin sogar dagegen und habe ja in diesem Thread auch schon stundenlang dagegen argumentiert. Aber die KBA-Experten sind wohl anderer Auffassung.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:35
Beitrag #82


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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:40
Beitrag #83


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:32)
Womit dann, abhängig natürlich von Resttilgungsfrist, der "Notausstieg", durch Rückgabe der FE unmittelbar vor NU, sinvoll sein könnte, um eine Eintragung durch Wegfall des Anlasses zu verhindern ....

Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Das muss nicht sein. Die Frage ist, was eingetragen wird: Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU. Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben. Denn die Behörde fragt wohl in der Regel erst über das KBA im Ausstellerland allerlei an (Wohnsitzerfordernis, ob die Eignungszweifel bekannt waren oder nicht); und das scheint zu dauern, denn viele, die kontrolliert wurden, haben monatelang nichts wieder gehört.


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 22:41
Beitrag #84


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:35)
Ich schätze mal schwer dass dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn die FEB von deiner EU-FE erfährt läuft doch der Verwaltungsapparat schon an mit seinen "Massnahmen"
Da wird nix mehr drinn sein mit schnell noch EU-FE zurückgeben

Etwas nicht (mehr) existierendes kann selbst D. nicht "Nutzungsuntersagen". Das gäbe einen seltsamen Prozeß cool.gif
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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:45
Beitrag #85


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Zitat
Doch wohl nicht der Besitz der EU-FE als solcher, sondern erst die NU.

Naja das iss klar aber :

Zitat
Wenn man nun kontrolliert wird, kann man ja sofort im Sinne von Medusa tätig werden und den FS abgeben

WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Und fraglich ist ja trotzdem ob nicht schon alleine der Tatbestand dass man mit nem EU-FS hier herumgefahren ist was ja bei MPU-Probanden eben zur MPU-Anforderung und NU führt schon eingetragen wird.

Also ich trau den deutschen alles zu in der Hinsicht


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 22:48
Beitrag #86


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Zitat (Roland @ 28.04.2005, 23:45)
WO denn abgeben bei der cop.gif oder was.

Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 22:50
Beitrag #87


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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:48)
Beim Führerscheinbüro. Schau, wenn einer noch zwei Monate hat, bis seine 15 Jahre rum sind, dann ist es doch schlauer, es nicht mehr auf eine Eintragung ankommen zu lassen und schon gar nicht einen sinnlosen Rechtsstreit zu führen, sondern weg mit der EU-FE und dann nach zwei Monaten eine D-FE beantragen, wenn alles einem Verwertungsverbot unterliegt.

Führerscheinbüro ??? Meine hier in D zuständige FEB oder was ??
Ob das funktioniert think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:04
Beitrag #88


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Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Ich soll freiwillig auf meine FE verzichten, nur weil die deutschen FEBs Amok laufen ? Nicht Euer Ernst ... wallbash.gif

Da streiten wir uns monatelang, warum, wieso, weshalb (und auch eben nicht) und dann kommt der Rat: Geb´ die Pappe zurueck, wenn eine Kontrolle laeuft ... wallbash.gif

Selbst wenn die Deutschen eine NU aussprechen - was klar ein Entzug fuer Deutschland ist und damit erstmal gegen Eu-Recht verstoesst - dann kann man immer noch in der gesamten EU weiterfahren. Bei so einer Konstellation stellt sich einfach nur die Frage, ob ein Umzug ins EU-Ausland nicht sowieso besser ist ... Von dort aus lohnt sich auch eine Klage wieder.

Was nun den Eintrag der NU angeht, so wird vielleicht nicht direkt die NU eingetragen, sondern die Weigerung eine MPU zu absolvieren und der daraufhin folgende Verwaltungsakt, naemlich die Untersagung in Zukunft irgendwie motorisiert an Strassenverkehr teilzunehmen - was eine NU mit einbezieht. In vergleichbaren Faellen bei "nur" behaupteten Eignungsmaengeln passiert das dann ja auch so. So jedenfalls meine Theorie.

Dann aber ist eine NU eine Entziehung "aus alten Gruenden" und es wird leicht nachzuweisen sein, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.


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Roland
Beitrag 28.04.2005, 23:07
Beitrag #89


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

rofl1.gif
Hast recht


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:10
Beitrag #90


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Nationale FEs aus Rumänien / Bulgarien werden am 01.01.2007 automatisch EU-FEs. Es ginge also, je nach Tilgungsfristlage, evtl. auch ohne die dann sicherlich "leicht" angesäuerte dt. FEB.
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:13
Beitrag #91


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:04)
Nee, nee ...
... ich gebe gar nichts zurueck.

Vollstes Verständnis laugh.gif . In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.
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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:22
Beitrag #92


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Kann bitte ein NU Betroffener mal posten, was in seinem aktuellen VZR Auszug in Bezug auf die NU / Tilgungsfrist wg. NU steht?
VZR Auszug kostenlos anfordern.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.04.2005, 23:24
Beitrag #93


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Zitat (Medusa @ 29.04.2005, 00:13)
In dem Beispielfall mit 2 Monaten bis 15 Jahre rum sind kanns aber Sinn machen. 2 Monate warten und fahren oder x-Jahre prozessieren und in der Zeit laufen.

Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

Aber das ist nach meiner Erfahrung sowieso gar nicht das Thema. Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ... das sind dann 18 Jahre nach der Tat (frag´ mich nicht wieso ..., wahrscheinlich, weil ich gewagt hatte Einspruch einzulegen ... wink.gif ) Da lohnt jeder Zeitraum, den man noch mobil erlebt ...


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Lexus
Beitrag 28.04.2005, 23:32
Beitrag #94


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?


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Medusa
Beitrag 28.04.2005, 23:35
Beitrag #95


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bis dahin hat schon lange der EuGH D. die Rechtslage erläutert cool.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 00:16
Beitrag #96


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Zitat (Lexus @ 29.04.2005, 00:32)
Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Ja, ok, in diesem ganz speziellen Fall ... blushing.gif
... da haette der Schlaue eh schon sein Geld gespart und erst gar keine EU-Karte gemacht, bei 15 Jahren kommts auf ein paar Monate nicht mehr an.

@ /8doc

Du verstehst mich mal ausnahmsweise nicht richtig. Die EU-FE hat der Betreffenden schon lange gemacht und ist auch jahrelang gefahren. Nun wird er 2 Monate vor Ablauf der 15 Jahre kontrolliert ... verstehst du? Jetzt ist es doch besser, einfach das EU-Plastik der FE-Behörde vor die Füße zu werfen und in zwei Monaten wieder zu kommen, oder?

Hm ... - ok. Hab´ ich wohl auf der Leitung gestanden ...
In dem Fall ist es sicher besser, diesen kleinen "Verzicht" zu ueben. wink.gif


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Jack Daniels
Beitrag 29.04.2005, 00:57
Beitrag #97


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Zitat (Andreas 214 @ 28.04.2005, 13:45)
da kennst Du die Leute in der FS - Stelle im LA Ravensburg aber schlecht.
Die lassen sich immer solch lustige Dinge einfallen.
Musste gerade lachen als ich dies von Markus gelesen habe.

think.gif Stimmt,von eurer Führerscheinstelle hört man immer wieder seltsames.
whistling.gif Ob das daran liegt das RV so nahe am Allgäu liegt? rofl1.gif thread.gif Und weg.
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Gast_theone_*
Beitrag 29.04.2005, 05:25
Beitrag #98





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Juristischer Winkelzug. FS zurückgeben u. später neu beantragen. Damit legt man alle Gerichte lahm. laugh.gif
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Perplex
Beitrag 29.04.2005, 09:03
Beitrag #99


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Heute ist Geburtstag!

Das höchst richterliche EU-Urteil vom 29.04.2004 & dieser Thread haben beide heute Geburtstag!
Vor allem freue ich mich über Natrix20, der diesen Thread vor einem Jahr eröffnet hatte.


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(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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mirko1
Beitrag 29.04.2005, 09:47
Beitrag #100


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 00:24)
Denn die Mehrheit der Auslandskandidaten hat gerade die Sperrzeit rum und noch 14 Jahre bis zur Tilgung vor sich. Bei mir ist Stichtag der 30.03.2015 ...

Bei mir ist der 27.02.2017 Stichtag. Lohnt nicht zu warten haste völlig recht /8.

Alles gute zum ein Jährigen Eugh-Urteil und natürlich Danke F.Kapper.


rolleyes.gif
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Andreas
Beitrag 29.04.2005, 11:01
Beitrag #101


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....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt:

VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724


....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ:

VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679

whistling.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Wassen He?_*
Beitrag 29.04.2005, 11:20
Beitrag #102





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Zitat (Andreas @ 29.04.2005, 12:01)
....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt:

VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724


....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ:

VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679

whistling.gif

Kannst du bitte mal was genaueres zu dem CZ-EU-FS Urteil sagen.

Wäre echt nett.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 11:41
Beitrag #103





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Zitat (Lexus @ 28.04.2005, 23:18)
Zitat (JohnnieWalker @ 28.04.2005, 15:09)
Du erkennst die Gemeinsamkeiten nicht.

Eine in Deutschland ausgestellte EU-Fahrerlaubnis dürfte wohl kaum mit einem bevorzugten Bestandschutz ausgezeichnet sein.

@Johnny Walker

Es gibt keine Gemeinsamkeiten:

1. Es ging in dem Beschluß des OVG Koblenz um eine deutsche FE (hat XDiver schon festgestellt.

2. Damals war der Behörde bekannt bzw. hätte ihr bekannt sein können und müssen, daß Tatsachen vorlagen, die eigentlich zur MPU hätten führen müssen. Aber die Behörde hat dem Antragsteller einen Vertrauensvorschuß gewährt. So legt es jedenfalls das Gericht aus:

Zitat
"Hat die Straßenverkehrsbehörde dem Kraftfahrer im Rahmen des rechtlich Vertretbaren einen "Vertrauensvorschuss" in Form der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingeräumt, so darf sie sich hierzu in der Folgezeit nicht in Widerspruch setzen und die auch früher schon bekannten Umstände nunmehr lediglich einer anderen Würdigung unterziehen."


Wo ist denn der von einer deutschen Behörde anzuerkennende Vertrauensvorschuß, den die ausländische Ausstellerbehörde "gewährt" hat, wenn diese von den zur MPU führenden Vorbelastungen gar nichts weiß?

Wieso eine von einer deutschen Behörde ausgestellet FE keinen Bestandsschutz genießen sollte, ist doch völlig unerfindlich. Und wie kommst du auf die Idee, daß es sich um eine EU-FE handelte?

@ Lexus, Einspruch Euer Ehren!

Deutschland hat mit der FeV 1999 die EU Richtlinie über den Führerschein 91/439/EWG in nationales Recht umgesetzt. Alle in den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine sind somit EU-Führerscheine, da sie auf Gemeinschaftsrecht basieren. Eine Unterscheidung in deutsche, niederländische usw. ist nur noch Folklore wie in der Vergangenheit der bayerische oder preußische Führerschein.

Das OVG Koblenz hat somit am 12.5.03 nach umgesetztem Gemeinschaftsrecht über eine EU-Fahrerlaubnis entschieden; ob Du sie nun deutsch nennst ändert daran nichts.

Die deutsche FE-Behörde hätte durch Einsicht in das VZR, wie übrigens jede andere Mitgliedstaaten FE-Behörde auch, die "FE-Vita" des Antragstellers überprüfen und die Erteilung einer FE versagen können.

Ob der Ausdruck Vertrauensvorschuß oder Schlafmützigkeit die treffende Formulierung ist, ändert nichts an der Tatsache, daß der Antragsteller seine deutsche FE-Behörde scheinbar nicht auf eine vorangegangene Entziehung der FE hingewesen hat.
Eine Tatsache, die immer gegen die Rechtmäßigkeit der EU (NL, CS, P) - FE angeführt wird. Das Verschweigen des vorher gegangenen FE-Entzugs gegenüber der FE- Behörde wurde dem Antragsteller jedoch nicht entgegengehalten.

Das Gericht erkannte auf einen Bestandschutz der erteilten Fahrerlaubnis.

Meine Aussage war:
Eine "deutsche" EU-Fahrerlaubnis hat keinen höheren Bestandschutz-Wert als eine der andereren 24 Mitgliedstaaten. Insofern verstehe ich die Anmerkung in Deinem vorletzten Satz nicht.

Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.
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Gast_Gast_Gerry_*
Beitrag 29.04.2005, 12:30
Beitrag #104





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Leute. Es ist so wie es ist. Nur die versuchen es. Ich kann nur sagen, geht bis zum VG, und lasst euch einen EU nicht abnehmen. Ausserdem darf das nur der ausstellende Staat machen, und dann auch nur wenn Gefahr im Vollzug ist. Also ganz einfach ein in einem anderen EU Staat ausgestellter FS ist in DT auch anzuerkenen. Da soll heissen, Du bisst ein Beamter und das ist auch gut so. Nur sage mir mal wer soll jemanden seine legitime FE abnehmen. Also ich bin mal ganz ehrlich. Ich kenne persönlich ein paar CDU Kanditaten, oder auch paar andere. Anders gesagt, ich war schon beteiligt, konnte aber über Beziehungen da raus kommen. Das sagt schon alles, und so ist das bei gewissen Mods auch.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 12:43
Beitrag #105


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@Johnny

Zitat
Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.


Iyho ... unsure.gif Meiner Meinung nach wird es den OVGs egal sein. Solange jedenfalls, bis ganz klar irgendwo steht: "EU-FS muessen anerkannt werden. Immer!"

Leider ist es der Schwammigkeit des Artikel 8 der EU-FS-RiLi zu verdanken, dass das niemals so sein wird. Und selbst nach Definition der Auslegungsgrenzen durch den EuGH ist da nicht mehr Klarheit drin. Insgesamt ist auch nicht mehr Klarheit zu erwarten, denn wenn die III.FS-RiLi dann irgendwann kommt, wird es vorbei sein mit der gegenseitigen Anerkennung fuer jeden , der jemals Stress mit der Karte hatte - und bei (glaube ich) 1 Million Delikten und 150.000 Entzuegen jaehrlich allein in Deutschland sind das EU-weit innerhalb kuerzester Zeit fast alle ...

mad.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 14:03
Beitrag #106





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Zitat (strichachtdoktor @ 29.04.2005, 13:43)
@Johnny

Zitat
Imho sieht sich jedes weitere OLG , welches mit der NU einer EU-FE befasst sein wird, durch vorgenanntes Urteil an einer anderslautenden Entscheidung gehindert.


Iyho ... unsure.gif Meiner Meinung nach wird es den OVGs egal sein. Solange jedenfalls, bis ganz klar irgendwo steht: "EU-FS muessen anerkannt werden. Immer!"

mad.gif

@ strichahctdoktor


Hier wachsen keine Bananen und Deutschland sollte den "Vertrauensvorschuß" genießen, daß Lösungsansätze lt. Geiger keinen Bestand haben werden.
Das höchstrichterliche EuGh Urteil wirkt stark präjudizierend, was wir auf der OLG Ebene erleben werden.

Der EuGH hat eine klare Aussage gemacht und das gesamte Taktieren und Lavieren findet bisher auf einer nicht entscheidungsrelevanten VG-Ebene bezüglich des sofortigen Vollzugs einer VW-Anordnung statt. Ob man diese VG-Entscheidungen nach § 80 VwGo mit dem vorangigen EU-Recht angreifen kann, scheint mir zweifelhaft.

Schon in der Hauptsache werden Geigeresken schwerlich durchzuhalten sein.
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Gast_R2-D2_*
Beitrag 29.04.2005, 14:49
Beitrag #107





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Zitat (Medusa @ 28.04.2005, 23:15)
Zitat (R2-D2 @ 28.04.2005, 16:18)
Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert

Das würde eine Tilgungsfristverlängerung um 15 Jahre wg. des Besitzes einer EU-FE bedeuten? Stammt der Text aus einer Anfrage? Bitte mehr Details.

Sehr geehrter HerrXXX,

unabhängig davon, ob Sie die dänische Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen oder nicht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln eine MPU fordern und die dänische Fahrerlaubnis für Deutschland aberkennen. Ihr Entzug bleibt, sofern keine Fahrerlaubnisbehörde die dänische Fahrerlaubnis anerkennt, 15 Jahre im Verkehrszentralregister gespeichert und würde der Polizei bei Kontrollen angezeigt werden. Sie müssen daher immer mit einer Überprüfung Ihrer Eignung in Deutschland rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



> Sehr geehrter Herr YYY
>
> Mus ich dan nicht mit einer MPU oder einer Nutzungsuntersagung rechnen ?
> mfg XXX
>
>

>
> Sehr geehrter HerrXXX
>
> wenn Sie nach dem Entzug und ggf. nach Ablauf eine verhängten Sperrfrist in
> DK eine neue Fahrerlaubnis bekommen, dann dürfen Sie damit in Deutschland
> fahren.
>
> Ich empfehle Ihnen jedoch, die dänische Fahrerlaubnis bei einer deutschen
> Fahrerlaubnisbehörde anerkennen zu lassen, damit der im
> Verkehrszentralregister gespeicherte Entzugshinweis gelöscht wird.
>
> Mit freundlichen Gruessen
> Im Auftrag YYY
>
> > _________________________
> Kraftfahrt-Bundesamt
> Zentrales Fahrerlaubnisregister
> 24392 Flensburg

>
>
> sehr geehrter Herr YYY
>
>
>
> vielen danke für ihre antwort!
>
> wenn ich meine Eltern in Deutschland besuchen möchte Mus ich in diesem fall
> mein Auto in DK stehen lassen und mich abholen lassen oder kann ich dann
> auch mit meinem eigenen Auto meine Eltern besuchen?
Sehr geehrter Herr XXX
>
> mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ist diese erloschen. Sie müssen Sie dort
> neu machen, wo Sie wohnen.
>
> Mit freundlichen Gruessen YYY

> _________________________
> Kraftfahrt-Bundesamt
> Zentrales Fahrerlaubnisregister
> 24392 Flensburg

> Text_Anliegen: sehr gehrten Damen und Herren
> ich habe eine fragen zum Eu Führerschein ich werde nächsten Monat nach DK
> auswandern und dort auch leben.
> meine frage ist meine Fahrerlaubnis wurde mir im letzten Jahr entzogen wegen
> fahren unter Einfluss des berauschendes mittel Cannabis! wie kann ich mein
> Führerschein in DK weiter nutzen oder muss ich einen neuen in DK machen?
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Lexus
Beitrag 29.04.2005, 16:37
Beitrag #108


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Zitat (Johnnie Walker @ 29.04.2005, 15:03)
Das höchstrichterliche EuGh Urteil wirkt stark präjudizierend, was wir auf der OLG Ebene erleben werden.

Wieso sollten sich Oberlandesgerichte mit EU-Führerscheinen (außer als Strafsachen) befassen; wie kommst du auf diese Zuständigkeit? Das ist ausschließlich ein Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.04.2005, 17:07
Beitrag #109





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Zitat (Lexus @ 29.04.2005, 17:37)
Das ist ausschließlich ein Problem der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Natütlich hast Du recht. Sorry für den Schreibfehler.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.04.2005, 23:05
Beitrag #110


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Koennte mir mal jemand erklaeren, was es mit der Angelegenheit auf sich hat, die R2-D2 da gepostet hat ? Hab´ ich nicht verstanden. Von wem geht´s aus, wo geht´s hin und was soll das sein? Kopien offizieller Schreiben/ Stellungnahmen ?

Danke.


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Gast_Da wird aber gefeiert._*
Beitrag 30.04.2005, 06:30
Beitrag #111





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Zitat (Andreas @ 29.04.2005, 12:01)
....und schon wieder wurde eine Nutzungsuntersagung eines (niederländischen) EU-FS im Sofortverfahren bestätigt:

VG Ansbach, Beschluß vom 17.03.2005, Az. AN 10 S 05.00724


....und noch ein Beschluß, diesmal war es ein FS aus CZ:

VG Ansbach, Beschluß vom 14.03.2005, Az. AN 10 E 05.00679

whistling.gif

Das freut dich aber wieder Andreas.Wegen Leuten wie dir geht dieses Land
den Bach runter.
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Gast_Guest_*
Beitrag 30.04.2005, 06:45
Beitrag #112





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Zitat (Da wird aber gefeiert. @ 30.04.2005, 07:30)
Das freut dich aber wieder Andreas.Wegen Leuten wie dir geht dieses Land
den Bach runter.

Kannste auch Begründen weshalb wegen "Leuten wie Andreas" das Land den Bach runter geht?
Das geht wohl eher den Bach runter weil inzwischen überall ne unwahrscheinliche Lahmarschigkeit herrscht und noch dazu eine Selbstbedienungs und Vollkaskomentalität um sich greift.
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strichachtdoktor
Beitrag 30.04.2005, 13:17
Beitrag #113


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Zitat
Kannste auch Begründen weshalb wegen "Leuten wie Andreas" das Land den Bach runter geht?


Bei der Betrachtung des Problems "Deutschland geht den Bach runter" muss man nicht persoenlich werden und sollte man auch nicht. Vielleicht ist Andreas noch einer der Faehigsten und sein Weg nach oben ist durch viele Krampen verbaut ...

Ausserdem gibt es dafuer soviele Ursachen ...

Wuerden die Urteile/Beschluesse genau anders herum lauten, wuerden sich die MPU-Gegner und EU-FS-Befuerworter genauso freuen, wie es nun die MPU-Befuerworter und Anerkennungsgegner tun. Ich sehe kein Problem darin. Man muss auch goennen koennen ... wink.gif

Es muss aber auch nicht alles so bleiben, wie es zur Zeit ist. Vielleicht erkennt ja auch bald ein OVG oder das BVG anders - oder es gibt nochmal einen Wink mit dem Zaunpfahl, wie es das vor einem Jahr seitens des EuGH gegeben hat. Wer weiss das schon ? Ganz so eindeutig, wie es die bisherigen VG-Beschluesse vermuten lassen und die Hardliner hier in der Liste propagieren, scheint es ja nun nicht zu sein, da es auch erhebliche Stimmen gegen die deutsche Praxis gibt. Auch aus deutschen Reihen.

Es gibt immerhin das erhebliche Problem zu loesen, ob die deutschen Behoerden nun berechtigt sind, nach Verbuessung der Strafe und Ablauf der Sperrfrist auch dann noch ausschliesslich innerstaatliche Vorschriften auf einen zwischenzeitlich, mangels oertlicher Zustaendigkeit (!!!) der Deutschen, ausgestellten EU-Schein anzuwenden - ja oder nein. Da stehen die Rechte eines EU-Buergers gegen die Pflichten des deutschen Staates, fuer Sicherheit und Ordnung zu sorgen... - also durchaus eine Aufgabe von erheblicher Tragweite...

wavey.gif ... schoene Walpurgisnacht und ...
... fahrt heute besser nicht mehr ! police.gif wink.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 30.04.2005, 21:28
Beitrag #114





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Bezieht sich eigentlich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis z.B. auf den EU-FS aus Tschechien mit der Numer XXXXXXX.

Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet? whistling.gif
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Medusa
Beitrag 30.04.2005, 22:15
Beitrag #115


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Zitat (luky_luke @ 30.04.2005, 22:28)
Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet? whistling.gif

Genau, was passiert eigentlich mit dem Eintrag über die NU im VZR, der ja 15 Jahre bestehen soll, wenn die NU sich auf eine FE bezieht, die es nicht mehr gibt .. think.gif Experten vor cool.gif
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bazi
Beitrag 30.04.2005, 23:17
Beitrag #116


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Lexus
Beitrag 01.05.2005, 07:23
Beitrag #117


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Zitat
Bezieht sich eigentlich die Nutzungsuntersagung auf eine bestimmte Fahrerlaubnis z.B. auf den EU-FS aus Tschechien mit der Numer XXXXXXX.


Zitat
Bezieht sich die NU dann auch auf alle zukünftig erworbene FE's wenn man die nutzungsuntersagte FE bei der ausstellende Behörde abliefert und verzichtet?


Zitat
Genau, was passiert eigentlich mit dem Eintrag über die NU im VZR, der ja 15 Jahre bestehen soll, wenn die NU sich auf eine FE bezieht, die es nicht mehr gibt ..


Die NU bezieht sich auf eine bestimnmte FE.

Aber man muß ja zwischen NU und der Eintragung unterscheiden: Die Eintragung ist einfach ein Akt, der eine neue Tilgungsfrist in Lauf setzt, egal, worauf sich die Eintragung bezieht.

Inzwischen kommen mir erhebliche Bedenken wegen meiner Ansicht über den freiwilligen Verzicht. Weshalb sollte ein Verzicht auf eine EU-FE nicht genauso gewertet und eingetragen werden wie ein Verzicht auf eine innerstaatliche FE? Auch ein solcher Verzicht auf eine deutsche FE wäre ja eine einzutragende Tatsache mit der Folge, daß wieder die 15-Jahres-Frist aufs neue beginnt.

Das Problem liegt zur Zeit darin, daß offenbar niemand genau weiß, was wann alles eingetragen wird.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 01.05.2005, 09:29
Beitrag #118





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Zitat
Die NU bezieht sich auf eine bestimnmte FE.


Das würde ja bedeuten, wenn ich bei einer NU meine Pappe zurückgebe und verzichte, dann kann ich doch wieder eine neue Erwerben, und darf wieder in D fahren. Bis zur nächsten Kontrolle. whistling.gif Legaler Erwerb wird natürlich vorrausgesetzt.
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Medusa
Beitrag 01.05.2005, 17:39
Beitrag #119


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Zitat (Lexus @ 01.05.2005, 08:23)
Inzwischen kommen mir erhebliche Bedenken wegen meiner Ansicht über den freiwilligen Verzicht. Weshalb sollte ein Verzicht auf eine EU-FE nicht genauso gewertet und eingetragen werden wie ein Verzicht auf eine innerstaatliche FE? Auch ein solcher Verzicht auf eine deutsche FE wäre ja eine einzutragende Tatsache mit der Folge, daß wieder die 15-Jahres-Frist aufs neue beginnt.

Wer eine FE beantragt, eine MPU Auflage bekommt, und die MPU - vermutlich weil negativ - nicht abgibt, sondern stattdessen den FE Antrag zurückzieht, erhält darüber keinerlei Eintrag im VZR. Das sollte bei Rückgabe einer EU-FE - mit Bestätigung / Zeugen im EU-Ausland, um einen dt. Verwaltungsakt "Rücksendung an Ausstellungsstaat" zu verhindern" - vor dem Ende der MPU Abgabefrist identisch sein. Es entfällt die Eintragungsgrundlage. Wie kann man eine FE Nutzungsuntersagen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existiert? Das erinnert mich an einen Eintrag im VZR für alle ehemaligen dt. FE Besitzer, die eine EU-FE machen oder haben könnten.
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Lexus
Beitrag 01.05.2005, 18:47
Beitrag #120


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Dann machen wir mal ein Gegenbeispiel:

A hat eine D-Fahrerlaubnis. Der Behörde kommen Bedenken und sie verlangt eine MPU. A merkt, dass das im Moment nichts wird mit der MPU und verzichtet auf seine Fahrerlaubnis. Der Verzicht wird eingetragen und es läuft eine maximal 15-jährige Tilgungsfrist.

Ist dieser Fall nicht eher dem Verzicht auf eine EU-FE vergleichbar?

Daher rühren meine Bedenken.


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Medusa
Beitrag 01.05.2005, 19:02
Beitrag #121


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Zitat (Lexus @ 01.05.2005, 19:47)
Dann machen wir mal ein Gegenbeispiel:

A hat eine D-Fahrerlaubnis. Der Behörde kommen Bedenken und sie verlangt eine MPU. A merkt, dass das im Moment nichts wird mit der MPU und verzichtet auf seine Fahrerlaubnis. Der Verzicht wird eingetragen und es läuft eine maximal 15-jährige Tilgungsfrist.

Ist dieser Fall nicht eher dem Verzicht auf eine EU-FE vergleichbar?

Der Verzicht, die Rückgabe, findet in Deinem Beispiel aber in D. statt. Ist somit ein dt. Verwaltungsakt. Erfolgt die Rückgabe einer ausl. EU-FE im EU-Ausland würde ein ausländischer Verwaltungsakt ins dt. VZR eingetragen. Ist das denkbar?

Reicht nicht vielleicht sogar eine notarielle eidesstattliche Versicherung des ex Inhabers, am betreffenden Tag keine EU-FE zu besitzen, aus? Dann hätte die FEB noch nicht einmal die genauen Daten des ausl. Verwaltungsaktes für den Eintrag ins dt. VZR, falls überhaupt möglich.
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Lexus
Beitrag 01.05.2005, 19:12
Beitrag #122


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Langsam aber sicher kapier ich: Ich hatte natürlich immer eine Rückgabe der EU-FE im Inland im Auge.

Aber ob der Ort der Rückgabe was ändert, erscheint mir fraglich. Denn die deutsche Behörde wird gar nicht mit Notar usw. rumhantieren wollen, sondern einfach bei der ausländischen Behörde anfragen, ob und wann der Verzicht geschah und ihn dann - in analoger Anwendung der Regeln in D - eintragen? In den deutschen Bestimmungen steht ja auch nicht ausdrücklich, daß es sich um den Verzicht auf eine deutsche FE oder um den Verzicht gegenüber einer deutschen Behörde handeln muß. Verzicht ist Verzicht. Rückgabe ist Rückgabe.


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Medusa
Beitrag 01.05.2005, 19:21
Beitrag #123


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Ob die ausl. FEB antwortet steht dann in den Sternen. ..
Aber, kann denn z.B. eine Verkehrsstraftat in Frankreich ins dt. VZR eingetragen werden?
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strichachtdoktor
Beitrag 01.05.2005, 22:09
Beitrag #124


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... das ist doch der Punkt: Nein.
Deshalb ja ein "Europaeisches Zentralregister" ...
wink.gif


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Medusa
Beitrag 01.05.2005, 22:14
Beitrag #125


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.05.2005, 23:09)
... das ist doch der Punkt: Nein.
Deshalb ja ein "Europaeisches Zentralregister" ...
wink.gif

Denk ich mir auch cool.gif Somit auch kein Eintrag eines ausl. Verwaltungsaktes wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 01.05.2005, 22:32
Beitrag #126


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Mutmasslich ...

Andererseits werden natuerlich - je laenger man darueber nachdenkt - immer mehr Lücken dieses EU-Fuehrerscheines offenbar ...

- die Deutschen erfahren nur zufaellig von der Existenz
- Ueberpruefungen ??? Alles im Zustaendigkeitsbereich der erteilenden Behoerde.
- NU ?
- ...

Mir faellt nicht mehr ein, aber es gibt bestimmt noch eine Menge.
Und alles mehr oder weniger nicht oder nicht ausreichend eindeutig geregelt.

Da kann man sich dann schon vorstellen, dass es irgendwo Stimmen gibt, die da sagen "wir muessen doch irgendwas tun koennen" und erstmal die Nutzung untersagen und den Rest Gerichte machen lassen. Die Politik hat ja quasi schon bewiesen, dass sie unfaehig ist ...


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Medusa
Beitrag 01.05.2005, 22:45
Beitrag #127


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Es zeigt sich, daß die ganze europäische FE Geschichte nicht durchdacht wurde. Die dt. FEB ist sicherlich nicht begeistert, wenn ihr der so schön geplante NU-Eintrag wie eine Seifenblase zerplatzt und nichts hinterläßt. Als Betroffener seh ich das natürlich positiv. Hoffentlich schafft der EuGH im österreichischen MPU Fall bald Klarheit. Der Zustand momentan ist für einen Rechtsstaat ein Unding. Stell Dir bloß 'mal vor Du siehst als unbeteiligter einen Unfall. Fährst Du weiter ist es Unfallflucht, bleibst Du stehen kannst Du Dich schon einmal auf Deinen zukünftigen Status als Fußgänger einrichten.
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strichachtdoktor
Beitrag 02.05.2005, 00:10
Beitrag #128


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Zitat
Fährst Du weiter ist es Unfallflucht, bleibst Du stehen kannst Du Dich schon einmal auf Deinen zukünftigen Status als Fußgänger einrichten.


Nanana , so schlimm ?
Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ...

Aber Du liegst natuerlich richtig: Sobald ein deutscher Offizieller von der EU-FE Wind bekommt, wird der Betroffene kriminalisiert - ob als Zeuge, Taeter oder Opfer...

Stell Dir eine Car-Napping-Situation in der Berliner Innenstadt vor, Dein Wagen ist futsch, Du meldest den Raub bei der Polizei und sechs Wochen spaeter kommt die Aufforderung zur MPU ... Ein bisschen verkehrte Welt und ganz schoen alt sieht man auch noch aus ...

shutup.gif


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RA XDiver
Beitrag 02.05.2005, 00:18
Beitrag #129


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Zitat
Aber Du liegst natuerlich richtig: Sobald ein deutscher Offizieller von der EU-FE Wind bekommt, wird der Betroffene kriminalisiert - ob als Zeuge, Taeter oder Opfer...


Was hat das mit kriminalisieren zu tun? Ich darf mich wiederholen. Eine NU ist Verwaltungsrecht, kein Strafrecht. Und ganz unschuldig dürften wohl die wenigsten EU-FE-Besitzer sein. cool.gif

Zitat
Ist doch keine Unfallflucht, wenn ich als Zeuge was beobachte und nach Hause fahre ...


Ich denke, er meinte wohl eher Unterlassene Hilfeleistung.


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strichachtdoktor
Beitrag 02.05.2005, 01:31
Beitrag #130


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Zitat
Was hat das mit kriminalisieren zu tun?


Alles.

Auch wenn es den Verwaltungsrechtlern nicht recht passen mag: Wenn Deutschland aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet ist, Fuehrerscheine anzuerkennen, aufgrund nationalem Verwaltungsrecht genau das aber verweigert und die eigenen Buerger einem Strafverfahren wegen "Fahren ohne FE" unterzieht, Nutzungsuntersagungen ausspricht, die dafuer sorgen, dass der gerade gefundene Job wieder verloren ist und die Betroffenen und die Familien bei Hartz iV - oder wie die Firma heisst - wieder fuer einen Euro jobben gehen duerfen, dann sehe ich das als Kriminalisierung und Diskriminierung.

Und der Verweis auf die "eigene Schuld" funktioniert im Verwaltungsrecht ja auch nur deshalb, weil man mit einer unangemessen hohen Tilgungsfrist von getricksten 15 jahren arbeitet - 10 fuer die Tilgung und 5 ...
... wofuer die eigentlich ? Das ist der Malus fuer Desinteresse ? blink.gif
Im Strafrecht sind die meisten Sachen dann jedenfalls schon laengst nirgendwo mehr zu finden.

Wer ein bisschen zurueckdenkt und sich ueberlegt, was er vor 5, 10 oder 15 Jahren gemacht hat, wie gross damals seine Kinder waren und wie nett seine Ex-Frau wink.gif , der kann ungefaehr abschaetzen, wie lange das ist. Und der kriegt - wenn er nicht gerade ein Verwaltungshase ist - ein bisschen ein Gefuehl dafuer, dass es sich bei diesen 15 Jahren um eine verdammt lange Zeit handelt ...


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