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Gast_Copacabana_* |
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#1
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Wir haben gestern in der Fahrschule was gelernt was ich einfach nicht glauben kann, und deshalb wollte ich fragen ob mir das jmd. bestätigen kann: Unser Fahrlehrer meinte, wenn im Auto keine Gurte mehr frei seien, dürfe man noch mehr Personen mitnehmen (die sich dann nicht anschnallen müssten), solange der Fahrer nicht behindert wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Das heißt also, wenn ich einen 5-Sitzer habe darf ich auch 6 Leute mitnehmen, solange sich 5 anschnallen. Der 6. kann sich dann nicht mehr anschnallen, und muss es auch nicht. Das heißt also man darf theoretisch so viele Leute mitnehmen wie in das Auto reingehen? Ich kann das eigentlich nicht glauben, aber unser Fahrlehrer müsste es doch wissen? Vielleicht kennt sich ja von euch jmd. damit aus... Gruß, Copa |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Das heißt also man darf theoretisch so viele Leute mitnehmen wie in das Auto reingehen? Ich kann das eigentlich nicht glauben, aber unser Fahrlehrer müsste es doch wissen? Der gute Mann hat vollkommen Recht. Solange Du das zGG nicht überschreitest, hast Du bußgeldrechtlich nichts zu befürchten, wenn Du 20 Leute in einen Smart zwängst (und dabei nicht am sicheren Führen des Fahrzeugs behindert wirst ![]() Versicherungsrechtlich im Falle eines Unfalls sieht das etwas anders aus, aber verboten ist das tatsächlich nicht. Immer unter der Voraussetzung, dass alle vorhandenen Sicherheitsgurte benutzt werden. -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Täusche ich mich? Oder müssen nicht "geeignete Sitzgelegenheiten" vorhanden sein für diese "überzähligen" Personen?
-------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Gast_Tanja_* |
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#4
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Stop!!! Es dürfen mit Führerschein Klasse B maximal 8 Personen mitgenommen werden. Der Fahrer ist die neunte Person. Ab 9 Personen benötigt man den Busführerschen D1 bzw. D. Die Fahrgäste müssen, soweit Gurte vorhanden sind, diese auch benutzen. Sind keine freien Gurte mehr da, dürfen sie auch unangeschnallt mitfahren.
Allerdings müssen sie mit dem Po auf einer Sitzfläche sitzen. Sie dürfen nicht auf dem Boden des Fahrzeugs, im Kofferraum oder auf dem Schoß eines anderen sitzen! Wie bereits gesagt, muß die zul. Gesamtmasse des Fahrzeugs berücksichtigt werden. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast_Tanja @ 07.04.2005, 09:53) Stop!!! Es dürfen mit Führerschein Klasse B maximal 8 Personen mitgenommen werden. Der Fahrer ist die neunte Person. Ab 9 Personen benötigt man den Busführerschen D1 bzw. D. Falsch, was zählt sind die eingetragenen Fahrgastplätze und nicht die beförderten Personen. Klasse D1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1841 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 ![]() |
Das mit der Mitnahme der Personen ist deshalb so komisch geregelt, weil in Kraftomnibussen nur soviele Personen mitgenommen werden dürfen , wie Sitzplätze vorhanden sind.
Bei PKW gibt es eine solche Vorschrift nicht ergo darf man reinpacken soviel man will, natürlich unter den oben erwähnte Voraussetzungen. ![]() -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 05.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8672 ![]() |
Zitat (Christl @ 07.04.2005, 10:32) weil in Kraftomnibussen ... zu denen Linienbusse nicht zählen ...? ![]() |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Natürlich sind auch Linienbusse Kraftomnibusse. Diese sind jedoch ausdrücklich für die Beförderung auch stehender Fahrgäste zugelassen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Linienbussen mit stehenden Fahrgästen beträgt im Übrigen grundsätzlich 60 km/h. |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 688 Beigetreten: 27.02.2004 Wohnort: Horrweiler (Kreis Mainz-Bingen) Mitglieds-Nr.: 2024 ![]() |
ich möchte hinzufügen das es wahrscheinlich sicherer ist mit 20 in einem smart zu fahren, als mit 6 in einem mercedes.
![]() ![]() ![]() -------------------- Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.
errare humanum est irren ist menschlich |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Zitat (Holger Drews @ 07.04.2005, 11:36) Zitat (Christl @ 07.04.2005, 10:32) weil in Kraftomnibussen ... zu denen Linienbusse nicht zählen ...? ![]() Bei uns sind vorne in den Linienbussen Aufkleber mit der Anzahl der Sitz- und Stehplätze angebracht. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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Gast_Copacabana_* |
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#11
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Zitat Allerdings müssen sie mit dem Po auf einer Sitzfläche sitzen. Sie dürfen nicht auf dem Boden des Fahrzeugs, im Kofferraum oder auf dem Schoß eines anderen sitzen! Stimmt das? Wenn ich jetzt z.B. einen Galaxy habe, darf ich dann niemand zwischen die Sitze setzten, ich darf nur zwei auf einen setzen?
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 232 Beigetreten: 12.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4264 ![]() |
hallo, ich wäre da sehr vorsichtig! lt. stvo § 21a (1) müssen sicherheitsgurte im pkw immer angelegt sein, jedes fahrzeug hat auch ein zulässiges gesamtgewicht,
das heist für mich - ich darf keinen mitnehmen der sich nicht anschnallen kann und nur so viele das das zul. gesamtgewicht nicht überschritten wird. ![]() ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat das heist für mich - ich darf keinen mitnehmen der sich nicht anschnallen kann und nur so viele das das zul. gesamtgewicht nicht überschritten wird. Der zweite Teil der Aussage ist selbstverständlich richtig. Allerdings sagt § 21a nur, dass Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Wenn keine mehr vorhanden sind, weil alle belegt, dann geht das einfach nicht mehr. Ein Verbot der Mehrmitnahme lässt sich daraus nicht herleiten. -------------------- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 171 Beigetreten: 28.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8077 ![]() |
Als was gilt dann ein VW Bus ? Als PKW ? Es gibt doch die neunsitzigen Bully´s, das heißt wenn der Wagen als PKW angemeldet ist darf ich auch 12 Personen mitnehmen wenn 9 (incl. Fahrer) angeschnallt sind.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Zitat (deichgraf13 @ 10.04.2005, 16:49) Als was gilt dann ein VW Bus ? Als PKW ? Es gibt doch die neunsitzigen Bully´s, das heißt wenn der Wagen als PKW angemeldet ist darf ich auch 12 Personen mitnehmen wenn 9 (incl. Fahrer) angeschnallt sind. ![]() Ganz egal als was der Wagen angemeldet ist kannst du mehr als 9 Personen mitnehmen, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Das Fahrzeug darf halt nur nicht mehr als 9 Sitzplätze haben. MfG |
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Gast_der_da_* |
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#16
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da würde ich aufpassen!
denn erstens muss man gleube ich ab 7 oder 8 mitfahrern einen "personenbeförderungsschein" besitzen, und dann erst noch mal in den fahrzeugbrief kucken, für wie viele Personen das Fahrzeug zugelassen ist! |
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Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat denn erstens muss man gleube ich ab 7 oder 8 mitfahrern einen "personenbeförderungsschein" besitzen, und dann erst noch mal in den fahrzeugbrief kucken, für wie viele Personen das Fahrzeug zugelassen ist! Das ist vollkommen unerheblich. Begründung steht schon oben. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 04:41 |