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> US Heckklappe eintragen?
Gast_Gast_Felix_*
Beitrag 05.04.2005, 01:25
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

möchte an meinem Passat die US-Heckklappe mit kleinem Kennzeichenausschnitt montieren.

Muss ich die eintragen lassen?

Danke!
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Andreas
Beitrag 05.04.2005, 06:33
Beitrag #2


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Die Heckklppe an sich müßtest du nicht eintragen, allerdings würdest du ein kleineres Kennzeichen benötigen das du aber voraussichtlich nicht bekommen wirst, da dein Fahrzeug für den europäischen Markt gebaut wurde und somit ein Feld für ein "normales Kennzeichen" vorhanden sein muß.


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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 16:47
Beitrag #3





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hmm angenommen ich würde jetzt ein "kleines" Kennzeichen von meiner Behörde bekommen -> dann isses kein problem mehr, richtig?

Danke!
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THOR
Beitrag 05.04.2005, 16:48
Beitrag #4


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Dann ziehe ich in Deinen Zulassungsbezirk! thread.gif


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Gruß

THOR
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 17:08
Beitrag #5





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hmmmm okay :-)

Also ich denke, dass es kein Problem sein dürfte, SO ein Kennzeichen zu bekommen:



Aber damit es in ne US-Heckklappe passt, brauch ich doch so eines:


Und um so ein Kennzeichen geht es uns, richtig?

Frage: Macht man das ... wenn man eines bekommt nur hinten so hin und vorne ein normales oder wenn schon, denn schon?

Danke!
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THOR
Beitrag 05.04.2005, 17:16
Beitrag #6


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Also ich kann Dir jetzt nicht so die § sagen ABER:

Es gibt genug Vorschriften wie ein Kennzeichen auszusehen hat.
Es kann sogar verlangt werden, das Du in einem zumutbaren Rahmen Umbauten vornehmen mußt damit ein Kennzeichen das diesen Bestimmungen entspricht paßt.

Frage: Das Auto gehört Dir schon?
Du willst nur ein neues Kennzeichen oder änderst Du den Zulassungsbezirk?
Kaufst Du das Auto neu?


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Gruß

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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 17:20
Beitrag #7





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Ich habe noch kein Auto.

Nur möchte ich .. soll ein VW Bora sein ... gleich ein kleines zweizeiliges Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen .... um dann eines Tages die Heckklappe auf US umzubauen. Eintragen muss man die ja anscheinend nicht.

Es geht eben ums Kuchenblech ;-)

Welche Möglichkeiten habe ich? Landkreis ist ESSLINGEN.
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Matte
Beitrag 05.04.2005, 17:20
Beitrag #8


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So ein Motorradkennzeichen wirst du du zu 99% nicht bekommen. Dazu brauchst du eine Sondergenehmigung.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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THOR
Beitrag 05.04.2005, 17:20
Beitrag #9


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Das müßte eigentlich Deine Frage beantworten:

Kennzeichen I

Kennzeichen II


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THOR
Beitrag 05.04.2005, 17:22
Beitrag #10


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Zitat (Guest @ 05.04.2005, 18:20)
Ich habe noch kein Auto.

Nur möchte ich .. soll ein VW Bora sein ... gleich ein kleines zweizeiliges Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen .... um dann eines Tages die Heckklappe auf US umzubauen. Eintragen muss man die ja anscheinend nicht.

Es geht eben ums Kuchenblech ;-)

Welche Möglichkeiten habe ich? Landkreis ist ESSLINGEN.

Keine Chance. Außer Du bist ein Duz-Freund vom Chef der Zualssungsstelle laugh.gif

P.S: Lieber Chef der Zualssungsstelle Esslingen

dieser Beitrag war nicht ernst gemeint und sollte Sie in keinster der Vetternwirtschaft oder Bestechlichkeit bezichtigen.


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Gruß

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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 17:35
Beitrag #11





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hmmm .... welche Möglichkeit habe ich dann?

Geht also nichts mit der US-Klappe?
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THOR
Beitrag 05.04.2005, 17:36
Beitrag #12


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Wenn es Möglichkeiten eines kleinen Kennzeichens geben würde hätte ich eines.
Ich suche seit 1994 danach. crybaby.gif

Und die schmalen (34 / 36 cm) bekommst Du Dank der EU auch nicht mehr. crybaby.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 17:41
Beitrag #13





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Ohjee ... im Passat3b.com-Forum haben auch manche so ein Kurzes, also z.B. XX-M 1 ... Beispielsweise :-)

Sowas geht also auch nicht?

Und die US-Streitkräfte hier bei uns in der Nähe haben die HK-Kennzeichen (zweizeilig, klein) auch nur wegen Ihren US-Karren bekommen?
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 17:43
Beitrag #14





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Guckschu da:



Is zwar noch ein Fake, aber auf nem anderen Bild sieht man, dass er es wirklich bekommen hat!
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THOR
Beitrag 05.04.2005, 17:52
Beitrag #15


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Du mußt jetzt unterscheiden:

Es gibst schmale Kennzeichen und kleine.

Schmale entstehen durch entsprechenden Kombinationen z.B. nur 1 Buchstabe 1 Ziffer. Da hast Du schon das 1. Problem. Mit ES hast du schon ca. 5 cm mehr Breite wie einer aus D-Dorf.

Durch die Euro-Kennzeichen ist jetzt zwar das schmale I erlaubt, aber es ist nicht mehr so schmal wie früher. Das gleiche gilt für die 1 die jetzt genauso groß ist wie eine 4.

D.H. J - J 1 früher sehr sehr schmal ist jetzt als E J J 1 genauso breit
wie ein E J H 9 (E steht hier für das blaue Europa)

Zu dem HK: US-Fahrzeuge haben natürlich den Ausschnitt für die US-Kennzeichen. Kein Ami kauft ein Auto in D weil es (noch dazu über die PX) wesentlich billiger ist es in USA zu kaufen. Dieses Kennzeichen wird auch von den USA ausgegeben und ersetzt in 1. Linie die alten US-Army Kennzeichen. Meines Wissens wurde das gemacht damit Amerikaner nicht sofort als solche zu identifizieren sind (Terror etc.)

Anm.: Das einzige was Du m.E. machen kannst: geh auf Deine Zulassung vor dem Autokauf an einem ruhigen Tag wo die Leute nicht gestresst sind wie am Montag morgen. Frag an der Info nach einem Gespräch mit einem SB. Trage Dein Anliegen nach einem SCHMALEN Kennzeichen vor. Zu 90 % wirst Du im Rahmen der Möglichkeiten eines bekommen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 18:02
Beitrag #16





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Erstens mal vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Das heisst, ein schmales Kennzeichen darf nach dem ES- maximal einen Buchstaben und eine Zahl haben, richtig?

Ich hab alle Möglichkeiten ausprobiert auf

https://ww3.kdrs.de/dzwkzkdrs/wkz?ZULASSUNGSBEHOERDE=08116#

aber da sind anscheinend alle vergeben ... oder werden die da einfach nur nicht angezeigt?


Danke vielmals!
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THOR
Beitrag 05.04.2005, 18:23
Beitrag #17


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Da gibt es wieder einige Möglichkeiten:

Ich habe jetzt rumprobiert, es scheint so das Eure Zul min. 4 Zeichen nach dem ES haben will (und das ist nicht schmal :-(

Es kann sein das nicht alles angezeigt wird. Bei uns hier ist das auch.

Also am besten persönlich erscheinen und fragen wie oben beschrieben.

offtopic.gif

Für mich ein weiterer Beweis wie bescheuert wir Deutschen sind:

Zitat
Die Buchstaben-Kombinationen , HJ, KZ, NS, SA, SS können nicht ausgewählt werden!


AH schon.

P.S. EL xxx sind über 40 frei rofl1.gif


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Gruß

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Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 18:35
Beitrag #18





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hmmm ich weiss ....lach bitte nicht, aber ich will mir ES-EL ... irgendwas nehmen ... finde das lustig. Was ich nie nehmen würde wäre z.B. in stuttgart S-EX oder S-AU ... das is plump und primitiv wie ich finde ....


.... tja, AH :-) Kannst Du ja nehmen ;-) ne, aber Du hast schon Recht. ...


Das heisst, für Dumme wie mich, nochmal zusammengefasst: ich soll nach einem einzeiligen Kennzeichen in schmaler Schrift fragen... ? Wie viele Buchstaben + Zahlen darf das dann haben? hmmm vorne auch das selbe schmale Zeichen?

Und diese zweizeiligen kleinen Kennzeichen bekomm ich in keinem Fall?
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Andreas
Beitrag 05.04.2005, 19:49
Beitrag #19


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Nochmals, du bekommst kein Kennzeichen mit fetter Engschrift, nur weil du eine US-Heckklappe einbaust. Schlage dir diese Möglichkeit aus dem Kopf. wink.gif

Zitat (THOR)
Für mich ein weiterer Beweis wie bescheuert wir Deutschen sind:

Die Buchstaben-Kombinationen , HJ, KZ, NS, SA, SS können nicht ausgewählt werden!

AH schon.


Die Kombination mit AH ist bei weitem nicht so "belastet", wie die anderen Abkürzungen aus der NS-Zeit. Mit der Abkürzung AH assoziieren die wenigsten den unsäglichen Gröfaz.

Bis vor einigen Jahren war auch die anderen Kombinationen frei verfügbar. Allerdings hatten dann die speziellen "Freunde" aus der braunen Ecke ein besonderes Augenmerk auf solche Kombinationen. Weiterhin wurden teilweise im Ausland ahnungslose Kraftfahrer die mit solchen Kombinationen unterwegs waren teilweise übelst beschimpft oder es wurden sogar ihre Fahrzeuge beschädigt. Aus diesen, m. E. verständlichen Gründen, wurden diese Kombinationen gesperrt.


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THOR
Beitrag 05.04.2005, 20:00
Beitrag #20


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Zitat (Andreas @ 05.04.2005, 20:49)
Nochmals, du bekommst kein Kennzeichen mit fetter Engschrift, nur weil du eine US-Heckklappe einbaust. Schlage dir diese Möglichkeit aus dem Kopf. wink.gif

Die Kombination mit AH ist bei weitem nicht so "belastet", wie die anderen Abkürzungen aus der NS-Zeit. Mit der Abkürzung AH assoziieren die wenigsten den unsäglichen Gröfaz.

Bis vor einigen Jahren war auch die anderen Kombinationen frei verfügbar. Allerdings hatten dann die speziellen "Freunde" aus der braunen Ecke ein besonderes Augenmerk auf solche Kombinationen. Weiterhin wurden teilweise im Ausland ahnungslose Kraftfahrer die mit solchen Kombinationen unterwegs waren teilweise übelst beschimpft oder es wurden sogar ihre Fahrzeuge beschädigt. Aus diesen, m. E. verständlichen Gründen, wurden diese Kombinationen gesperrt.

@Guest: Warum soll ich da lachen? Ich find das cool von Dir. Erst wenn statt der MPU eine Zulassung in München mit den Buchstaben P rüfung U nzureichend EU/FE darf behalten werden eingeführt wird .... (mal schauen wer das versteht!)

Punkt 1: Seh ich genauso. Fette Engschrift, US-Größe etc. sowieso nicht. Drum schrieb ich ja "im Tahmen der Möglichkeiten.. ein SCHMALES Kennzeiche."

@Andreas
Das mit dem Ausland wußte ich nicht. Ich habe mich nur immer gefreut dass ich nicht Karl Zeiss, Helmut Jung, etc. heisse. Neuer Aspekt (wobei ich NICHT glaube das die Kennzeichen deswegen nicht ausgegeben werden.)

Es gab eh nur ein Kennzeichen dass gut war:

Für den 1. Jürgen aus Jena vor dem EU-Kennzeichen crybaby.gif


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Matte
Beitrag 05.04.2005, 22:32
Beitrag #21


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Zu den Bilder:

Foto 1:
Solch ein Kennzeichen war bis vor ein paar Jahren kein Problem. Ich hab auch ein kurzes Kennzeichen an meinem Auto. Jetzt sind diese kurzen Buchstaben-/Zahlenkombinationen aber vorranging für Motorräder reserviert und werden nur unter besonderen Umständen ausgegeben.

Foto 2:

Das Kennzeichen wurde mittels Bildbearbeitungprogramm aufgetragen. Die Schriftart stimmt nicht mit den EU-Kennzeichen überein.

-------
Edit:

Ich sehe gerade das der TE ja selbst schon wuste das Bild 2 ein Fake ist. rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 06.04.2005, 05:53


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Andreas
Beitrag 06.04.2005, 06:34
Beitrag #22


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Zitat (Matte @ 05.04.2005, 23:32)
Jetzt sind diese kurzen Buchstaben-/Zahlenkombinationen aber vorranging für Motorräder reserviert und werden nur unter besonderen Umständen ausgegeben.

Rechtsgrundlage:

Anlage II, Ziff. 2 StVZO

"Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt."

Diese Regelung gilt nicht für umgebaute europäische Fahrzeuge.


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Gast_Guest_*
Beitrag 06.04.2005, 07:12
Beitrag #23





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Die Anlage II Nr. 2 kann natürlich unbeachtlich bleiben, wenn genügend kurze Kombinationen frei sind... was nicht überall gegeben ist.

Die eigentliche Vorschrift zur Kennzeichengröße ist Anl. Va und für das Thema hier ist die Nr. 4 "Ergänzungsbestimmungen" einschlägig. Da steht klipp und klar drin, daß man aufgrund eines Umbaus kein verkleinertes Kennzeichen bekommen darf.
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THOR
Beitrag 06.04.2005, 07:15
Beitrag #24


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Darum beachte man meine Signatur!

Ich verspreche kleine Kennzeichen für Alle!


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zpeedy
Beitrag 06.04.2005, 09:42
Beitrag #25


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wenn ich solche ein kleines kennzeichen habe (wie am leichtkraftrad).

brauche ich dann auch zwingend so eine ausnahmegenehmigung?


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Teroson
Beitrag 06.04.2005, 10:20
Beitrag #26


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ja die ist zwingend. manche police.gif sind hier schon auf die idee gekommen, es könnte urkundenfälschung vorliegen, denn die zula würde so etwas nie ohne ausnahme abstempeln! also vorsicht!


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Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit.
Warum auch nicht, es hat ja Zeit!
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Gast_Gast Ex-User :-)_*
Beitrag 06.04.2005, 11:19
Beitrag #27





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Ganz kurz zu den gesperrten Buchstaben (s. oben):
in (historisch auch nicht unbeleckten) Spanien z.B. achtet auf so was kein Mensch: in Nordostspanien fahren zehntausende Autos mit Kennzeichen SS- xxxx durch die Gegend - SS = San Sebastian. *g*
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Andreas
Beitrag 06.04.2005, 12:07
Beitrag #28


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In Spanien gab es die SS nicht, daher nimmt daran auch keiner Anstoß.


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zpeedy
Beitrag 06.04.2005, 14:32
Beitrag #29


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Zitat (Teroson @ 06.04.2005, 11:20)
ja die ist zwingend. manche police.gif sind hier schon auf die idee gekommen, es könnte urkundenfälschung vorliegen, denn die zula würde so etwas nie ohne ausnahme abstempeln! also vorsicht!

naja, genau so gut kann es sein das einer auf der zulassungstelle gepennt hat.

das mit nie abstempeln halte ich für ein gerücht cool.gif

desweiteren hat ein bekannter so ein schild, eingetragen wurde garnix. nur ne bestätigung vom tüv hat er. die bescheinigung bestätigt das nur ein kleines kennzeichen mit der größe Y*Y passt.


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THOR
Beitrag 06.04.2005, 16:02
Beitrag #30


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Glücklich wer in solchen Landkreisen wohnt.

Bei uns nimmt sich die Zualssungsstelle die Freiheit vor Ort zu prüfen was drauf paßt EGAL was im Brief oder auf sonst einem TÜV-Wisch steht.

crybaby.gif


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Beitrag 06.04.2005, 19:29
Beitrag #31


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Respekt, das ist eine Zulassungsstelle die sich an die Vorschriften hält. tongue.gif Es gibt leider nämlich immer wieder Prüfer, die alles mögliche bestätigen. dry.gif


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Beitrag 06.04.2005, 19:44
Beitrag #32


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Hm was die Frage aufwirft was so eine TÜV-Bestätigung noch wert ist ranting.gif


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Beitrag 06.04.2005, 19:53
Beitrag #33


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Über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens entscheidet einzig und allein die Zulassungsstelle. Die Bestätigung des Prüfers ist streng genommen nur ein Hilfsmittel für die Zulassungsstelle. Sie wird zwar i. d. R. diesem Gutachten folgen, sie kann aber bei begründeten Zweifeln dieses Gutachten auch außer acht lassen. Es ist schon hin und wieder vorgekommen, dass ein Prüfer bei einem Fahrzeug das für den europäischen Markt gebaut wurde und nachträglich mit einer US-Heckklappe versehen wurde, die Unmöglichkeit der Anbringung eines normalen Kennzeichens bestätigt hat. Das Erstaunen des Halters war dann groß, als die Zulassungsstelle zu recht die Zuteilung eines kurzen Kennzeichens oder eines Leichtkraftradkennzeichens verweigert hat.


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Beitrag 06.04.2005, 19:58
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Danke für die Antwort. Ich glaube Dir das auch.

Aber es bleibt ein komischer Beigeschmack.

Zitat
Die Bestätigung des Prüfers ist streng genommen nur ein Hilfsmittel


Warum dann überhaupt zum TÜV? Morgen kommt police.gif und sagt die Reifen sind zwar TÜV-Bestätigt aber ...


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Beitrag 06.04.2005, 19:59
Beitrag #35


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Meine Äußerungen haben sich eigentlich speziell auf die "Kennzeichenfrage" bezogen. wink.gif


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zpeedy
Beitrag 07.04.2005, 10:20
Beitrag #36


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der tüv bestätigt nur was da ist, so hat es mir der prüfer selber erklärt.

ob dann ein kennzeichen zugetteilt wird oder nicht ist sache der zulassungstelle. die könnte eigentlich auch selbst entscheiden, machen sie teilweise oder im normlfall auch. man sieht ja ob ein großes kennzeichen passt oder nicht.

wenn jetzt die zulassungstelle mir ein kleines (moped) kennzeichen gibt, weil kein platz für ein großes ist. ist das nun so erlaubt oder muss ich da noch nen zettel haben auf dem ausnahmegenehmigung steht und irgend ein stempel drauf ist?


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Andreas
Beitrag 07.04.2005, 10:32
Beitrag #37


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Zitat (zpeedy @ 07.04.2005, 11:20)
wenn jetzt die zulassungstelle mir ein kleines (moped) kennzeichen gibt, weil kein platz für ein großes ist. ist das nun so erlaubt oder muss ich da noch nen zettel haben auf dem ausnahmegenehmigung steht und irgend ein stempel drauf ist?

Es ist auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle erforderlich, diese kann auch direkt durch eine entsprechende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen.


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zpeedy
Beitrag 07.04.2005, 14:26
Beitrag #38


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erklär es bitte mal genau für mich. ich hab ja so ein schild von der zulassungstelle, aber was von ausnahmegenhmigung oder eintragung habe ich nicht mitbekommen. demnach fehlt mir ja was. das würde ich gerne besorgen...

würde theoretisch eine eintragung "amtliches kennzeichen hinten maximal xx mal xx cm" reichen?

für die eintragung würde doch thoeretisch ein gutachten vom tüv reichen, das ich ja ohne problem bekommen sollte. platz ist ja keiner da und das kleine kennzeichen hab ich ja schon bekommen.

ein bekannter ist auch nur mit dem wisch vom tüv zur zulassungstelle und hat dort eni kleines kennzeichen bekommen, ganz ohne eintragung etc. ist sogar in nem anderen landkreis.


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Teroson
Beitrag 08.04.2005, 09:46
Beitrag #39


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Also zu diesem Thema einmal eine Geschichte:

Ein Halter lies seinen A6 von ABT tunen und auf die US-Version umbauen. So stark aus, die von Abt haben ihm sogar bescheinigt, er würde jetzt ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen nach Anlage Va erhalten würde. Als er jetzt bei der Zulassungsstelle vorgefahren ist, bekam er dies aber nicht, da er zugab das Fahrzeug extra so umgebaut zu haben.

Dabei wurde dann in heftigen Diskussionen, auch mit dem RP geklärt, dass die Gutachten des TÜV zur Kennezichengröße nur Empfehlungen sein können und das eben die Zulassungsbehörde darüber entscheidet. Hier im Kreis werden die Fahrzeuge die ein verkleinertes Kennzeichen, sei es alles was kleiner XX-XXYY
als Kombination aufweist (ausgenommen Motorräder mit XX-YYZ) von den Leitern der Außenstellen persönlich überprüft. Über XX-YZ und Moped-Kennzeichen entscheidet der Chef persönlich. Dabei müssen die Fahrzeuge regelmäßig vorgeführt werden.

Der hiesige TÜV hat dies auch schon registriert und schreibt in seine Gutachten immer nur eine Empfehlung zur Kennzeichengröße. Die Zulassungsstelle hält sich in der Regel aber erst nach Vorführung des KfZ daran, misst jedoch nach und ordnet einen kleinen Umbau oder ein größeres Kennezichen an. Das ganze ist in BW.


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THOR
Beitrag 08.04.2005, 09:50
Beitrag #40


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Ist für mich nicht nachvollziehbar.

Es kann ja auch andere Gründe für ein kleineres Kennzeichen geben. Und um das festzustellen gibt es Sachverständige und eben nicht Sachbearbeiter.

Hier wird die ganze Praxis der Eintragungen wieder ab adsurdum geführt weil jeder Fzg.-Führer sich ja darauf verläßt wenn er ein TÜV-Gutachten hat.


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Andreas
Beitrag 08.04.2005, 10:04
Beitrag #41


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Zitat (THOR @ 08.04.2005, 10:50)
Ist für mich nicht nachvollziehbar.

Für mich schon.

Zitat (THOR)
Es kann ja auch andere Gründe für ein kleineres Kennzeichen geben.


Welche denn?? think.gif

Entweder es ist ein Importfahrzeug mit bereits werkseits vorhandener kleiner Kennzeichenfläche oder es ist ein Umbau mit künstlicher Verkleinerung der Fläche. Im zweiten Fall gibt es kein kurzes Kennzeichen.

Der Sachverständige hat nur zu bescheinigen welche Fläche für das amtl. Kennzeichen vorhanden ist und ob (bei einem Importfahrzeug) mit verhältnismäßigem Aufwand ein Umbau möglich ist. Bei einem für den deutschen Markt gebautes Fahrzeug stellt sich die Frage mit dem Aufwand nicht, da bei diesen Fahrzeugen die Fläche für die Kennzeichen ursprünglich ausreichend war.


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THOR
Beitrag 08.04.2005, 10:40
Beitrag #42


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Zitat (Andreas @ 08.04.2005, 11:04)
Welche denn?? think.gif

Denk mal an Motorräder:

Verletzungsgefahr durch Kuchenbleche

Schlechte Lesbarkeit eines 28 * 20 Schildes bei einem Importfahrzeug dessen Land eben NORMALE Größen eines Moppi-Kennzeichens hat und daher die Kennzeichenbeleuchtung nicht für ein Fußballfeld ausgelegt ist.

BTW: Ich halte es unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit eher für eine Frechheit Ausnahmen der Schrift bzw. kleine (im Sinne der Maße) Kennzeichen zu erteilen.

Entweder man diese Teile auch ablesen -> dann für jeden
Oder nicht -> dann für keinen


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Beitrag 08.04.2005, 12:04
Beitrag #43





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Zitat (THOR @ 08.04.2005, 11:40)
Zitat (Andreas @ 08.04.2005, 11:04)
Welche denn??  think.gif

Denk mal an Motorräder:

Verletzungsgefahr durch Kuchenbleche

Schlechte Lesbarkeit eines 28 * 20 Schildes bei einem Importfahrzeug dessen Land eben NORMALE Größen eines Moppi-Kennzeichens hat und daher die Kennzeichenbeleuchtung nicht für ein Fußballfeld ausgelegt ist.


Nun ja... gem. Rili 93/94/EWG muß die vorgesehen die Anbringungsfläche 280*210 mm sein, wo ist da also ne Ungleichbehandlung?

Allerdings bin ich auch dafür, daß es kleine Kennzeichen für alle gibt, das wäre mal ne bürgerfreunliche Sache und würde auch viel Ärger und bürokratischen Aufwand ersparen...
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THOR
Beitrag 08.04.2005, 12:31
Beitrag #44


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Es geht hier nicht um die Anbrinungsfläche. Außerdem dürften dann keine HD´s mit Auokennzeichen rumfahren.

Es ist einfach wie immer: Alle sind gleich wer Geld und Beziehungen hat ist gleicher.


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Gruß

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Beitrag 08.04.2005, 13:11
Beitrag #45





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Dann laß es mich mal anders sagen, ich glaub kaum, daß ein 28 cm breites "Kuchenblech" z.B. für einen Fußgänger noch sonderlich schlimm ist, wenn er erst von Lenker (inkl. Spiegel) Blinker, Fußrasten, ggf. Sturzbügel, etc. pp. "bearbeitet" wurde. Scharfe Kanten, an denen ein Fußgänger hängen bleibt, weil er so an ner abgestellten Maschine vorbei läuft, daß er sie eigentlich umscheissen müsste, könnte man auch entschärfen, wenn man will. Hier kann man munter weiter schöne Gedanken spinnen... Die Verletzungsgefahr find ich schon ziemlich an den Haaren herbei gezogen.

Ein einzeiliges Kennzeichen wie z.Zt. Mode an den HD ist nicht verboten, die 280*210 sind nur der Mindestplatz, der da sein muß. Wenn das gewünschte Kennzeichen andere Maße hat, die Ausleuchtung gewährleistet ist und die sonstigen Vorschriften eingehalten werden, spricht nix dagegen. Gem. der EU Rili braucht das Kennzeichen ja nicht mal mittig sein...
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THOR
Beitrag 08.04.2005, 13:48
Beitrag #46


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Zitat (Guest @ 08.04.2005, 14:11)
Ein einzeiliges Kennzeichen wie z.Zt. Mode an den HD ist nicht verboten, die 280*210 sind nur der Mindestplatz, der da sein muß. Wenn das gewünschte Kennzeichen andere Maße hat, die Ausleuchtung gewährleistet ist und die sonstigen Vorschriften eingehalten werden, spricht nix dagegen. Gem. der EU Rili braucht das Kennzeichen ja nicht mal mittig sein...

Jetzt habe ich ganz schön lange gesucht aber nichts gefunden:

Wo steht? Amtlich am besten mit Bild-Beispielen. Geh mal bei uns auf die Zulassung und sage
280*210 sind nur der Mindestplatz, ein einzeiliges Kennzeichen ... ist nicht verboten.

Unser Herr X macht dann

huh.gif

think.gif

rofl1.gif

thumbdown.gif

und dann wieder (Spaß muß sein, er ist ja nett):

sleep.gif

P.S.: Es kann z.B. für den Beifahrer gefährlich sein je nachdem wo das Kennzeichen angebracht ist


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Beitrag 11.04.2005, 06:45
Beitrag #47


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Ein einzeiliges für ne Harley sieht allemal besser aus, wenn Satteltaschen montiert sind. Ein einzeiliges an Motorrädern, warum nicht. sind ja amtliche Kennzeichen!


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