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> Aufgeklebte Folien-Kennzeichen, Erlaubt?
THOR
Beitrag 03.04.2005, 08:38
Beitrag #1


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Hallo,

007 wird es bestimmt wissen.

Sind diese Kennzeichen jetzt erlaubt oder nicht?

Fakt ist, ich weiß dass im August 2004 jemand welche bekommen hat.

Gruß


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

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AcidRain
Beitrag 03.04.2005, 09:33
Beitrag #2


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also bestellen kann man sie unter http://www.kennzeichenversand.de
steht nirgends dass die verboten sind, aber auch nicht, dass die erlaubt sind.

kostenpunkt jedoch 65€
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El Bestrafo
Beitrag 03.04.2005, 10:19
Beitrag #3


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Klebeschilder werden nur in wenigen Ausnahmen erlaubt: Als vorderes Kennzeichen für Importfahrzeuge oder Oldtimer, an denen normale Schilder keinen Platz haben, und die sich nur mit großem Aufwand umbauen lassen. Bis zu einem bestimmten Maß muss der Halter auch hohe Kosten und Veränderungen am Fahrzeug in Kauf nehmen, um ein normales Kennzeichen anbringen zu können. Manche Zulassungsstellen verweigern die Genehmigung von Folienkennzeichen ganz, da diese nicht der geltenden Norm für Kennzeichenschilder entsprechen.

§ 60 (1a) StVZO - Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.


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Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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MrMurphy
Beitrag 03.04.2005, 10:19
Beitrag #4


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Die aufgeklebten Nummernschilder sind zwar erlaubt, aber nur in begründeten Einzelfällen, da das Kennzeichen häufig auch relativ flach liegt .

Der einzige mir bekannte Grund ist, dass am Fahrzeug keine Kennzeichenhalter vorgesehen sind und das originale Aussehen durch Anbringen von Kennzeichenhaltern stark gestört werden würde.

Da bei allen aktuellen Fahrzeugen Kennzeichenhalter vorgesehen sind kommt so eine Begründung nur für Oldtimer in Frage, z. B. den Jaguar E-Type vorne. Außerdem kenne ich das von einen Oldtimer (Hersteller fällt mir grade nicht ein) dessen Rückteil wie ein Schiffsheck geformt ist, also spitz zuläuft, und der dementsprechend 2 aufgeklebte Kennzeichen hinten hat.

Bei modernen Autos sind Kennzeichenhalter immer vorgesehen, von daher wird es keine Ausnahmegenehmigung geben. Es wird auch nichts nützen, die Kennzeichenhalter aus optischen Gründen wegzumodellieren, da die Behörden immer vom Originalzustand ausgehen.
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THOR
Beitrag 03.04.2005, 10:22
Beitrag #5


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Zitat (THOR @ 03.04.2005, 09:38)
Fakt ist, ich weiß dass im August 2004 jemand welche bekommen hat.

Bei einer Neuzulassung eines neuen Fahrzeuges.

Ich möchte aber nicht posten warum und wer. Nicht das der die noch abgeben muß. Ich gönne es ihm ja.


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THOR
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MrMurphy
Beitrag 03.04.2005, 11:16
Beitrag #6


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Wieso so geheimnisvoll? Der fährt mit seinem aufgeklebten Kennzeichen schließlich sichtbar durch die Gegend und die Polizei / Ordnungsbehörden können im Zweifel die Ausnahmegenehmigung für das Kennzeichen durchaus auf Zulässigkeit überprüfen lassen. Wenn der Beschluß fehlerhaft erstellt wurde kann er auch rückgängig gemacht werden.

Du scheinst zudem selbst davon auszugehen, dass bei der Genehmigung wohl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Du könntest zumindest schreiben um was für ein Fahrzeug es sich handelt, ob große optische Änderungen vorgenommen wurden oder ob es vielleicht sogar als Einzelstück zugelassen wurde. Solche Informationen werden dem Besitzer des Fahrzeugs wohl kaum schaden können.

Außerdem empfinde ich es als unhöflich und es nervt, erst eine Frage zu stellen und hinterher noch wichtige Tatsachen nachzuschieben. Das hier soll doch keine Quizshow sein.
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Peter Lustig
Beitrag 03.04.2005, 11:20
Beitrag #7


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Ort, Art und Höhe von Kennzeichen richtet sich nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.3.1970. Für die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ist in Deutschland § 60 StVZO einschlägig.

Gemäß § 60 Abs. 1a StVZO gilt:
Zitat
Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen. Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.

DIN 74069 erfordert u.a.:
Zitat
-Grundfläche weiß (DIN 6171 Teil 1/03.89 Tabelle 3) Beschriftung und Rand schwarz bzw. grün bzw. rot, nicht reflektierend nach DIN 6171. Farbkanten mit scharfen Konturen
- Aluminium Al 99 G 10 oder Al 99,5 G 9 Stärke 1 mm; Stahlstärke 0,8 mm; Polyvenylchlorid schlagzäh – Stärke 1,25 mm
Andere Werkstoffe, wenn insbesondere Anforderungen an Reflexstoff und Haftfestigkeit erfüllt
- Rückstrahlwerte nach Tabelle 1 der DIN
Prägefähigkeit 2 mm (Prägehöhe der Lettern 1 mm und 2 mm)
Haftfestigkeit des Gesamtverbundes. Licht-, Witterungs- und Temperaturbeständigkeit. Stoß-, Schlag- und Biegefestigkeit

Unzulässig sind alle Kennzeichen, die insbesondere bezüglich Beschaffenheit,
Beständigkeit, Abmessungen, Schriftbild, Schriftgröße, Material (Festigkeit
und Stärke), Prägung, Randgestaltung, Farbe und Glanzgrad nicht den
Anforderungen der Tabelle in DIN 74069 entsprechen.

Die Zulassungsstellen dürfen nur solche reflektierenden Kennzeichen abstempeln, die die nachstehende Kennzeichnung 1, 2 oder 3 aufweisen.

1. Platinenhersteller
auf der Rückseite: DIN-Prüf- und Überwachungszeichen Stempel mit Reg.Nr. des Platinenherstellers 2M000, Firmenname oder Firmenzeichen

2. Prägestellen = Endfertigung von vom Vorlieferanten gefertigten, reflektierenden Platinen
auf der Vorderseite: DIN- u. Überwachungszeichen mit der der jew. angegebenen Betriebsstätte des Endfertigers zugeteilten Reg.Nr. 1M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort oder Firmenzeichen)

3. Fertigung von Platinen und Endfertgung in ein und demselben Betrieb
auf der Vorderseite: DIN-Prüf- u. Überwachungszeichen mit der zugeteilten Reg.Nr. 3M000
auf der Rückseite: Firmenangabe (Name und Ort) oder Firmenzeichen (bzw. RAL-Zeichen)

Da Folienkennzeichen in der Regel eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ist für diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
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Andreas
Beitrag 03.04.2005, 11:27
Beitrag #8


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Zitat (Peter Lustig @ 03.04.2005, 12:20)
Da Folienkennzeichen in der Regel eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ist für diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.

...und diese Ausnahmegenehmigung wird für ein Klebekennzeichen eigentlich nicht erteilt (so zumindest die Linie in Bayern).


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THOR
Beitrag 03.04.2005, 19:54
Beitrag #9


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Zitat (MrMurphy @ 03.04.2005, 12:16)
Außerdem empfinde ich es als unhöflich und es nervt, erst eine Frage zu stellen und hinterher noch wichtige Tatsachen nachzuschieben. Das hier soll doch keine Quizshow sein.

Sorry MrMurphy, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

Ich habe eine klare Frage gestellt. Aufgrund der Antowrten habe ich Info´s nachgeschoben die m.E. vorher für die Frage nicht relevant waren.

Was ist daran ein Quizz?

Und warum soll ich hier das Kennzeichen posten? Ich sagte doch es war eine Neuzulassung. Wenn es die Möglichkeit

Zitat
Da Folienkennzeichen in der Regel eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, ist für diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.


gibt ist es doch für die Frage erledigt. Wenn Bayern das net macht und z.B. Sachsen schon dann ist das wohl Ländersache und nicht einklagbar.


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THOR
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Eydti
Beitrag 04.04.2005, 06:07
Beitrag #10


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Folienkennzeichen mhhhh

Beim Phaton gibt es sowas für hinten. Aber Refektieren tut das auch nicht meines wissen.

Also diese Klebeschilder sieht man hier in Essen kaum noch. Und wenn dann meist auf flachen kleinen Cabrios (z.B. MX5) oder Sportwagen (z.B.Porsche usw.)

Ob die Teile noch vor dem Jahre 96 auf die Fahrzeuge gekommen sind weiß ich natürlich nicht aber warum darf dann der Phaton eines hinten haben, zudem Weicht es noch ab von der "Standart" kennzeichenbeleuchtung. Es leuchtet bläulich und nicht weiß.


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Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.04.2005, 09:29
Beitrag #11





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Zitat (Eydti @ 04.04.2005, 07:07)
Folienkennzeichen mhhhh

Beim Phaton gibt es sowas für hinten. Aber Refektieren tut das auch nicht meines wissen.

Das ist was ganz was anderes, wo es auch ne Ausnahmeverordnung dazu gibt...

Klebekennzeichen weden eigentlich nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt, wobei auch hier immer wieder die Ausnahme die Regel bestätigt und manche Zulassungstellen großzügiger sind...
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zpeedy
Beitrag 10.05.2006, 12:28
Beitrag #12


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bei uns in bawü werden auch keine neuen mehr genehmigt. alte gibts aber noch.


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zulassungsfuchs
Beitrag 10.05.2006, 15:50
Beitrag #13


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Die Ausnahmegenemigungen gibt es so gut wie nie Auch nicht für Fahrzeuge ala Mazda Mx 5 usw. das einzige mir bekannte Fahrzeug was die Problemlos erhält ist der Jaguar E-Type.

Die Ausnahmegenehmigung kann nur das zuständige Regierungspräsiedium erteilen!
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