Blaukeil an Windschutzschreibe |
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Blaukeil an Windschutzschreibe |
Gast_FlohMetz_* |
01.04.2005, 13:38
Beitrag
#1
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ich habe mir vr kurzem nen schönen gebruachten Honda gekauft, der schön gemacht ist, und wo echt alles eingetragen ist, nur eins fehlt, und zwar hat der vorgänger auf der Windschutzschreibe n Blaukeil drauf, also so ne art sonnenblocker! Dazu find ich aber nirgends Papiere für das Ding. Wie eng sehen die ****** das? WAs gibts für ne Strafe? Muss ich das überhaut abnehmen lassn? weche einbauregeln müssen beachtet werden?? Mfg Floh Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 01.04.2005, 13:43 |
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01.04.2005, 13:43
Beitrag
#2
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Dafür ist eine ABE nötig. Der Sonnenschutzkeil muss dan i.d.R. nicht eingetragen werden.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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01.04.2005, 13:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Einkleben von farbigen Folien bringt BE zum Erlöschen, es sei denn, für betreffende Folie wurde Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO erteilt. Die Regelung gilt für Heck, Seiten- und Windschutzscheiben .
Ausgenommen sind kleinere Aufkleber, deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Es darf nicht mehr als einviertel der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen werden. Scheibeneinfassungen müssen frei bleiben... Mitteilung BMV 27.05.86, VkBl. 1986, S.306 Mitteilung BMV 02.10.86, VkBl. 1986, S.557 -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 17:22 |