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Gast_Micha_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Mach Dir die Rad-/Reifenkombination drauf, für die es für Deinen Wagen eine Zulassung gibt. Infos gibts beim Reifenhändler oder beim Tuner.
Gruß Uwe ![]() -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#3
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Zitat (Uwe @ 30.03.2005, 15:22) Mach Dir die Rad-/Reifenkombination drauf, für die es für Deinen Wagen eine Zulassung gibt. Infos gibts beim Reifenhändler oder beim Tuner. Gruß Uwe ![]() und wie sieht es aus mit den aussenkannten was darf übertshen und was nicht? |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Du darfst die Felgen- und Reifengrößen montieren, die für Deinen Pkw zugelassen sind. Da sollte nichts Unzulässiges überstehen oder schleifen können.
Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 30.03.2005, 14:43 |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Zitat (Guest @ 30.03.2005, 15:38) und wie sieht es aus mit den aussenkannten was darf übertshen und was nicht? Zu beachten sind zu dieser speziellen Frage die Vorschriften über Radabdeckungen, geregelt in § 36a StVZO. Da steht aber nicht, was bei Radabdeckungen zu beachten ist. Hierzu gibt es wieder eine Rili. Das ist die vorläufige Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S 66 Entscheidend ist insbesondere Abs. 1 Satz 1 "(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht." Das bedeutet, wenn das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat, dann darf die Außenflanke und der Felgenrand (Felgenhorn), über die Radabdeckung hinausstehen. ______________________________________________________________________ Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Dann greift die Rili 78/549/EWG ergänzt durch die Rili 94/78/EG. In Anhang I Pkt. 2.1.1 dieser Rili wird ausgeführt, dass die Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens ... abzudecken. Also nichts mehr mit überstehenden Rädern!!! -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 29.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6418 ![]() |
![]() RILI 78/549/EWG – In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifenflanken bleiben unberücksichtigt – die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene (Punkt A der Abbildung 2) muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen – Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe (p) der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand © zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen. § 36a, Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen – Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben – Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein – äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich herumgezogen sein – vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagrechten Radmittellinie enden Es genügt die Abdeckung – am Vorderrad eines Krad nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt – an Vorderrädern drehschemelgelenkter Anh nach oben durch Aufbau – für unter Aufbau von Kippern liegenden Rädern nach hinten, wenn die Oberkante der Abdeckung mind. auf gleicher Höhe mit der Reifenoberkante liegt. Feines deutsches Sprache !!! ![]() -------------------- Fahrt bitte nie schneller !!! Denkt an Eure Schutzengel !!!
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 22.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35664 ![]() |
Mahlzeit, bin hier wahrscheinlich net ganz richtig, passt aber grad zum thema... wie sieht es an einem eg zugelassenen motorrad mit der radabdeckung aus??? im eg recht gibt es nichts zu diesem thema... MUSS ich dann den §36 der stvzo anwenden??? wie schaut das in diesem zusammenhang mit dem kennzeichen aus? ich (mein Mopped) erfülle die ewg rili 93/94/ewg in der neuesten fassung bzw 1999/26/EG jetzt bemängelt der tüv das die kennzeichenoberseite aktiv mit spritzwasser in kontakt kommt... steht irgendwo das es das net darf???
falls jemand was sachliches dazu sagen könnte wäre ich sehr dankbar! mfg bonni |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Nein, du musst die StVZO hier nicht anwenden, dein Mopped bräuchte an sich gar keine Radabdeckung, ist ein Schwachpunkt der EG.
Die Haltung des TÜVs finde ich mal wieder interessant, wenn dein Motorrad tatsächlich den Vorschriften entspricht, dann hat er nichts zu kritisieren und was bitte soll aktiv mit Spritzwasser in Kontakt kommen sein??? Duscht dein Kennzeichen gerne oder wie ist das zu verstehen, wenn ja, welches Shampo nimmt es? ![]() ![]() |
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 22.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35664 ![]() |
ja, des is net ganz einfach zu beantworten... mein kennzeichen sitzt vor dem hinterrad... und weis der geier warum haben die grau/blaukittel es erst eingetragen und dann ne woche später angerufen und gesagt das das doch net geht und das wieder ausgetragen werden müsste... da hab ich nur gesagt, gebt mir schriftlich wo das steht und ich bau das wieder um... da ist anscheinend niemand zu in der lage!!! bekomme hier immer nur fadenscheinige ausreden, ausflüchte und nicht haltbare aussagen... bislang konnte ich das mit angabe der stellen wo steht was ich darf und was net in den griff bekommen, aber nach 10 wochen nervt das LANGSAM doch das die keine ruhe geben wollen! im moment berufen die sich darauf, das das spritzwasser das kennzeichen unleserlich machen könnte...
und im übrigen, wie wird die "Rückseite" eines fahrzeugs definiert??? oder aber das englische origial " rear part"??? kein witz!!! |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 01.11.2006 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 24749 ![]() |
@ TE
Der Tuner oder evtl. Kollegen von dir die in der Werkstatt arbeiten könne die Radhäuser mit einem Bördelgerät weiten. Dann kann fast jede Rad- Reifenkombination gefahren werden weil dann der Reifen nicht mehr übersteht. Macht das der Tuner dann lässt er das auch eintragen sodass du bei einer Kontrolle keine Probleme bekommst. Ich würde darauf achten das Du Reifen verbaust ( vorher fragen was der TÜV sagt) die so flach wie möglich sind d.H. bei 215/5017 fängt es an gut auszusehen ein 35 ist natürlich noch besser aber dann würde ich nicht sparen und dem Wagen noch eine Tieferlegung spendieren weil es dann Optisch besser passt und m.M. besser fährt. Direkteres Lenkverhalten, Racing feeling etc. Frage am besten bei einer Tuning Werkstatt nach (nicht ATU die bauen nur Schrott ein) die beraten dich gut. -------------------- Gruß
Androctonus |
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