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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 09.04.2005, 13:44
Beitrag #551


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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 03:50)
Jeder Unschuldig Verurteilte kann Revision bzw. Einspruch einlegen....

Ja, bis zu dem Zeitpunkt wo alle Fristen abgelaufen sind & das Urteil rechtskräftig geworden ist. Danach nutzen alle Beweise zur Entlastung nichts mehr.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 14:10
Beitrag #552





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Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2005, 14:31)
@Johnnie Walker!

Was soll uns das jetzt sagen?

Geiger und seine Kameraden in den verschiedenen VG draußen in unserem Land kämpfen auf dem verlorenem Posten der National-Staatlichkeit.

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 15:27
Beitrag #553


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Zitat (Sigi @ 09.04.2005, 11:01)
hallo mal ne fráge

besteht die Möglichkeit mein Wohnsitz ins Ausland
zu verlegen und so eine NU zu umgehen ?!

Auch wenn diese Frage mittlerweile zum x-ten Male gestellt wird, lautet die Antwort nicht anders als beim letzten Mal (s.o.): Nein!
Zitat (Johnnie Walker @ 09.04.2005, 15:10)
Geiger und seine Kameraden in den verschiedenen VG draußen in unserem  Land  kämpfen auf dem verlorenem Posten der National-Staatlichkeit.

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!

Parolen werden nicht besser und wahrhaftiger, wenn man sie ständig aufs Neue in die Welt posaunt. tongue.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.04.2005, 15:31
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 16:05
Beitrag #554





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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 16:27)
Zitat (Johnnie Walker @ 09.04.2005, 15:10)

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!

Parolen werden nicht besser und wahrhaftiger, wenn man sie ständig aufs Neue in die Welt posaunt. tongue.gif

Die Überzeugung, daß sich Recht durchsetzen wird ist Selbstverständnis aller Demokratien und sollte nicht als ''herausposaunte Parole'' diffamiert werden.

Geiger und fellows ist es doch unbenommen den vom EuGH aufgezeigten Rechtsweg zu beschreiten, und im Interesse der Verkehrssicherheit, die doch ein gesamteuropäisches Anliegen ist, einvernehmlich mit den EU-FE-Ausstellerstaaten die Guten von den Bösen scheiden und die entsprechenden FE wiederrufen lassen.

Warum nur die deutsche Anmaßung, sich über gemeinsam vereinbarte Rechtsnormen hinwegzusetzen.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 16:12
Beitrag #555


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Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif think.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 16:29
Beitrag #556





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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 17:12)
Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif  think.gif

Keineswegs seltsam. Geiger ist doch der "Frontrunner" der VG's und was sie bisher urteilen tangiert doch EU-Recht nicht. Das wird vom Gericht in der Hauptsache entschieden und für die sind die ''Geigerschen Urteile'' nicht prejudizierent.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 16:32
Beitrag #557


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Ich verstehe Eure Argumentation dennoch nicht. sad.gif
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 17:16
Beitrag #558


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 17:12)
Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif think.gif

Wurde mit der Verurteilung wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Kapper nicht auch permanent von D. gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen? tongue.gif
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 18:42
Beitrag #559


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Dies war aber den Gerichten vorher offensichtlich nicht bewusst und wurde erst vom EuGH in dieser Deutlichkeit und Eindeutigkeit konstatiert.

Die Frage ist aber nach wie vor die, inwieweit die Aussage des EuGH auch die deutsche Regelung des § 46 FeV mit beinhaltet. Darüber haben sich Geiger und die deutschen Verwaltungsgerichte Gedanken gemacht und sind, abweichend von der von Euch Hobbyjuristen vertretenen Auffassung, zu dem Ergebnis gekommen, dass dies eben genau nicht der Fall ist.

Nun, ich denke, dass der EuGH, sofern er allerdings überhaupt eine Notwendigkeit dazu erkennt, irgendwann Stellung beziehen wird. Zumindest bis dahin gelten die bisher schon verhängten VG-Urteile inklusive Sofortvollzug, und es werden in nächster Zeit sicherlich noch zahlreiche weitere folgen, da immer mehr Bundesländer auf die von Geiger und Bayern von Anfang an vertretene Linie einschwenken.
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 19:02
Beitrag #560


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Warten wir auf das EuGH Urteil zur MPU Auflage. Ich tippe auf ein identisches Urteil zu den 185 Tagen. Diesmal der Hinweis D. könnte den ausstellenden Staat auf die Eignungszweifel hinweisen und der ausstellende Staat könnte dann geeignete Maßnahmen ergreifen.

Mit den vor Kapper Urteilen hat das dt. FE Rechtssystem jedenfalls seinen Vertrauensvorschuß verbraucht. laugh2.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.04.2005, 19:11
Beitrag #561


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Zitat
Mit den vor Kapper Urteilen hat das dt. FE Rechtssystem jedenfalls seinen Vertrauensvorschuß verbraucht.


Schmeisst Du da gerade wieder Strafrecht und Verwaltungsrecht durcheinander? think.gif


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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 19:26
Beitrag #562


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Ja, weil das Ergebnis wieder die Nichtanerkennung ist. Diesmal durch Nutzungsuntersagung. Ob die Nichtanerkennung durch Strafgerichte oder Verwaltungsgerichte erfolgt dürfte den EuGH nicht sonderlich interessieren cool.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 19:42
Beitrag #563


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@Peter Lustig,

der § 46 FeV (die anwendbaren nationalen Vorschriften) wurde vom EuGH nicht komplett abgeschafft, sondern nur eingeschränkt, soweit es darauf abzielt die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Das heißt neue Fahrerlaubnis, neue Punkte & neue Eignungszweifel!


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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 20:08
Beitrag #564


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Wenn ich der Argumentation der deutschen Verwaltungsgerichte folgen würde, dann müsste ich in jedem Land einen Antrag auf Nutzungserlaubnis stellen. In jedem Land könnte ja der Verdacht auf Eignungszweifel bestehen.


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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 20:44
Beitrag #565


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Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen? wink.gif

Die Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland hat doch mit der Anerkennung des EU-Führerscheins gar nichts zu tun. Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.

Er darf lediglich aufgrund der Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland nach § 46 FeV (= Nutzungsuntersagung, auch wenn dies Medusa offensichtlich wahrhaben will wink.gif ) nach den einschlägigen inländischen Fahrerlaubnisvorschriften, deren Rechtmäßigkeit ja der EuGH sogar ausdrücklich anerkennt, in D nicht mehr fahren. Ansonsten darf der FE-Inhaber nahezu überall in der Welt mit seiner schönen ausländischen Pappe fahren.
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 20:56
Beitrag #566


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.


Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 14:11)
Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.


Die im EU Ausland erteilte Erlaubnis = das Recht, in ganz Europa fahren zu dürfen - kurz EU-FE - wird mittels Fahrverbot = Aberkennung des Rechts in ganz Europa fahren zu dürfen, in D. anerkannt? ..
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 21:06
Beitrag #567


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noch einmal zum besseren verständniss.
austüge aus dem urteil
2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/ 439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist

67. Außerdem widerspreche die Weigerung, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins anzuerkennen, in diesen eng umschriebenen Fällen nicht dem in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie enthaltenen Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, da es im Interesse aller Mitgliedstaaten liege, dass die in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie genannten inländischen Maßnahmen respektiert würden. In diesem Sinne sei auch die letzte Begründungserwägung der Richtlinie zu verstehen. Die Kommission verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Mitgliedstaaten berechtigt seien, die Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollten, dass sich einige ihrer Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen und sich in missbräuchlicher oder betrügerischer Absicht auf Gemeinschaftsrecht berufen (Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/ 97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 24).

70 68. In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission jedoch die Ansicht vertreten, dass sie aufgrund des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens, wie er sich nach den Erläuterungen darstelle, die das vorlegende Gericht auf Ersuchen des Gerichtshofes gegeben habe, ihre Erklärungen in diesem Punkt ergänzen müsse. Es sei nämlich zu berücksichtigen, dass die in Deutschland angeordnete Maßnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis diesen Klarstellungen zufolge auf neun Monate begrenzt gewesen sei und Herr Kapper zum Zeitpunkt der Ausstellung des niederländischen Führerscheins in seinem Heimatland grundsätzlich eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis hätte beantragen können. In Anbetracht dieser Umstände sei Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie nicht so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein auf unbestimmte Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der Betroffene im erstgenannten Mitgliedstaat eine neue Fahrerlaubnis hätte erhalten können, die Anerkennung versagen könne.

soo, je´tzt komme mir noch mal irgendwer, dass der fe nicht anerkannt wird, bzw. er wird anerkannt, aber die nu...

das ist gegen die rechtssprechung der eu!

so jettz das noch vom zuständige sachbearbeiter der eu für führerscheinangelegenheiten
Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.

wenn das jettz nicht reicht...

hinzu kommt, dass das auslösende gericht das gericht FRANKENTHAL war!
ausserdem heisst es in dem urteil unmißverständlich:

Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/ 439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.

das heisst für mich, keine "offene" auslegung, sondern ganz klar, nix nu oder mpu, nein, freie fahrt...
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michael_mk
Beitrag 09.04.2005, 21:06
Beitrag #568


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen? wink.gif

Die Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland hat doch mit der Anerkennung des EU-Führerscheins gar nichts zu tun. Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.

Er darf lediglich aufgrund der Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland nach § 46 FeV (= Nutzungsuntersagung, auch wenn dies Medusa offensichtlich wahrhaben will wink.gif ) nach den einschlägigen inländischen Fahrerlaubnisvorschriften, deren Rechtmäßigkeit ja der EuGH sogar ausdrücklich anerkennt, in D nicht mehr fahren. Ansonsten darf der FE-Inhaber nahezu überall in der Welt mit seiner schönen ausländischen Pappe fahren.

so ein quatsch habe ich selten gehört,sorry!was für eine argumentation,ihr erfindet nur ein anderes wort für eine nichtanerkennung,nämlich eine NU.das ist das gleiche in grün wink.gif der EUGH sagte"ohne wenn und aber und ohne weiteren massnahmen müssen die FE anerkannt werden"ohne weiteren massnahmen=MPU!!!ist das denn so schwer zu verstehen?D ignoriert das wissend,sie verzögern es dadurch,auch wenn es evtl.sanktionen gegen D gibt!
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 21:15
Beitrag #569


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Zitat (michael_mk @ 09.04.2005, 22:06)
ihr erfindet nur ein anderes wort für eine nichtanerkennung,nämlich eine NU.das ist das gleiche in grün wink.gif

Orwellsches Neusprech cool.gif
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Lexus
Beitrag 09.04.2005, 21:19
Beitrag #570


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Außer "wenn und aber" gibts ja noch "dennoch" und "jedoch" und "trotzdem" *g*


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Gast_Dreist_*
Beitrag 09.04.2005, 21:22
Beitrag #571





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Ist denn eigentlich eine Nutzungsunterlassung eine Massnahme, die
Abekennung des Rechts, ein KFZ führen zu dürfen,für eine BESTIMMTE für Zeit?!?

Wie lang, dauert dann eine NU? laugh.gif



Wie wird das in Österreich gehandhabt, gibts da NU bzw. VG Entscheidungen?
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 21:24
Beitrag #572


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Zitat
Die im EU Ausland erteilte Erlaubnis = das Recht, in ganz Europa fahren zu dürfen - kurz EU-FE - wird mittels Fahrverbot = Aberkennung des Rechts in ganz Europa fahren zu dürfen, in D. anerkannt? ..

@Medusa
Wirf doch die Begriffe nicht durcheinander. mad.gif Ein Fahrverbot ist etwas völlig Anderes (hier und hier nachzulesen) und hat mit der vorliegenden Thematik aber auch schon gleich gar nichts zu tun.

Wir sprechen hier vom § 46 Abs. 5 FeV, der die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung regelt. Da eine im Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG), gibt es den Satz 2 in § 46 Absatz 5 FeV, der die Aussage in § 3 Abs. 2 StVG nochmals wiederholt:
Zitat
Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
In diesem Zusammenhang spricht man von einer Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, oder auch Nutzungsuntersagung in Eurem Jargon.

@Alle
Wenn Ihr meine Darstellung, die auf den nach wie vor geltenden Grundlagen des deutschen Fahrerlaubnisrechts beruht und die so wie oben schon geschildert in zunehmendem Maß trotz scheinbar entgegenstehendem EuGH-Urteil von den deutschen Verwaltungsgerichten auch so gesehen wird, in Zweifel zieht oder als Quatsch bezeichnet, kann ich Euch nicht daran hindern. Die Folgen Eures Tuns müsst auch Ihr ggf. tragen. Jammert dann nicht, wenn Ihr plötzlich feststellen müsst, dass Eure für viel Geld im Ausland erworbene Pappe in D nichts mehr wert ist.

Ich klinke mich hiermit aus dieser fruchtlosen Diskussion wieder aus. Redet Euch allein weiter die Köpfe heiß. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.04.2005, 21:27
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 21:34
Beitrag #573


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 22:24)
@Medusa
Wirf doch die Begriffe nicht durcheinander. mad.gif  Ein Fahrverbot ist etwas völlig Anderes

Ein Fahrverbot oder eine Nutzungsuntersagung des Gebrauchsrechts hat den gleichen Effekt. Differenzieren wo es nicht zu differenzieren gibt ist nicht mein Ding.
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Lexus
Beitrag 09.04.2005, 21:35
Beitrag #574


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 22:24)
Ich klinke mich hiermit aus dieser fruchtlosen Diskussion wieder aus. Redet Euch allein weiter die Köpfe heiß. wink.gif

Das hältst du nicht durch, ich hab das auch schon mal probiert. Aber dann taucht ein seriöses Zwischenthema auf und schon ist man wieder dabei :-)


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RA XDiver
Beitrag 09.04.2005, 21:37
Beitrag #575


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Zitat
Differenzieren wo es nicht zu differenzieren gibt ist nicht mein Ding.


Das ist scheinbar hier genau das Problem. Differenzieren ist, gerade im juristischen Bereich, zwingend notwendig. Da hilft´s auch nicht, wenn´s einem nicht gefällt.


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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 21:43
Beitrag #576


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Zitat (XDiver @ 09.04.2005, 22:37)
Zitat
Differenzieren wo es nicht zu differenzieren gibt ist nicht mein Ding.


Das ist scheinbar hier genau das Problem. Differenzieren ist, gerade im juristischen Bereich, zwingend notwendig. Da hilft´s auch nicht, wenn´s einem nicht gefällt.

Dazu ein Zitat aus einer Brüsseler Mail:

Zitat
Bei einer "Gebrauchsunterlassung" wie beschrieben ist anzunehmen, dass der EuGH auf ihre faktischen Auswirkungen abstellen würde, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen wären.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 21:44
Beitrag #577


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Zitat (Lexus @ 09.04.2005, 22:35)
Das hältst du nicht durch, ich hab das auch schon mal probiert. Aber dann taucht ein seriöses Zwischenthema auf und schon ist man wieder dabei :-)

Gegen Seriosität sowie Orientierung an der Realität und handfeste Fakten habe ich nichts, aber etwas gegen unbewiesene Hypothesen, Luftschlösser, Fantastereien, ständige inhaltsleere Wiederholungen, Polemik und persönliche Anfeindungen. sad.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 21:48
Beitrag #578





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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen? wink.gif

Du hast das Gefühl zu Recht denn so mancher kommt zwar mit den hirnrissigsten Ideen und Einwänden aber äußerst selten mit Stichhaltigen Argumenten.
Vielleicht sind die Herrschaften mit dem EU-Schein ja alles Hamster die jetzt fröhlich in ihrem Hamsterrädchen umherrennen? think.gif rofl1.gif
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Beitrag 09.04.2005, 21:53
Beitrag #579





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Zitat
Peter Lustig Geschrieben am: 09.04.2005, 21:44

Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen?


Ich sehe in dem Kreis nur Deutschland und seine verbohrten Verwaltungs-Betonköpfe. Um den Kreis ist EU-Land. Der EU-FS Inhaber kann sich um diesen Kreis frei bewegen, aber sobald er sich dem Kreis nähert, kommen die Gutmenschen auf Ihn zu. Das ist bestimmt nicht im Sinne des EU-GH und auch nicht im Sinne der Europäischen Gemeinschaft. Wenn wir uns Kapper anschauen, dann hat es D erstmal mit Fahren ohne probiert, das hat dann nicht so recht geklappt, dann waren Sie vorläufig mal in Deckung.

Der EU-FS Inhaber darf also um diesen uminösen Kreis zu jederzeit fahren, nur in D nicht? Ist das mit normalem Menschenverstand noch zu verstehen? Oder muß man dazu Verwaltungsjurist sein?
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RA XDiver
Beitrag 09.04.2005, 22:02
Beitrag #580


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Zitat
Ist das mit normalem Menschenverstand noch zu verstehen? Oder muß man dazu Verwaltungsjurist sein?


Ein wenig nachdenken reicht. Dafür sind keine 2 Staatsexamina erforderlich. wink.gif

Zitat
Ich sehe in dem Kreis nur Deutschland und seine verbohrten Verwaltungs-Betonköpfe.


Es handelt sich da ja nicht nur um die, wie Du es nennst, Betonköpfe. Mittlerweile haben sich nun wohl auch diverse, nicht ganz ahnungslose Juristen mit der Materie befasst und die Praxis für ok befunden.

Und jetzt komm´ mir nicht wieder mit der Standardantwort: Die stecken doch alle unter einer Decke.


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Beitrag 09.04.2005, 22:03
Beitrag #581


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Die Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland hat doch mit der Anerkennung des EU-Führerscheins gar nichts zu tun. Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.

Er darf lediglich aufgrund der Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland nach § 46 FeV (= Nutzungsuntersagung, auch wenn dies Medusa offensichtlich wahrhaben will wink.gif ) nach den einschlägigen inländischen  Fahrerlaubnisvorschriften, deren Rechtmäßigkeit ja der EuGH sogar ausdrücklich anerkennt, in D nicht mehr fahren.

@Peter Lustig,
Deutschland ist nicht berechtigt den ausländischen Führerschein im Ausland anzuerkennen oder nicht.
Der Führerschein ist in ganz Europa gültig!
Entweder Deutschland erkennt die Gültigkeit an oder nicht. Die deutschen VG's haben ja auch schon 2mal die ausländische Fahrerlaubnis vollkommen entzogen, weil ein Sperrvermerk nicht sicher angebracht werden kann. Das kann nicht rechtens sein.

Wenn Deutschland will, dass Alkoholiker in Deutschland nicht mehr fahren sollen, dann ist die andauernde Verweigerung der positiven MPU das falsche Mittel. Wenn ein ehemaliger Alkoholiker 5 Jahre Abstinenz nachweist & der Psychogott bescheinigt ihm er könnte wieder süchtig werden, dann hat er auch das Recht andere Wege zu finden um wieder fahren zu dürfen.

MfG Thommy


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:08
Beitrag #582





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Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2005, 23:03)
Deutschland ist nicht berechtigt den ausländischen Führerschein im Ausland anzuerkennen oder nicht.
Der Führerschein ist in ganz Europa gültig!

Sach mal, bist du der Hamsterrudelführer?
Das ganze hamma doch schon vor fünf bis siebenhundert Beiträgen geklärt!
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 22:11
Beitrag #583


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Zitat (Guest @ 09.04.2005, 23:08)
Sach mal, bist du der Hamsterrudelführer?

Sehr qualifizierte Äußerung ..

Zitat (Guest @ 09.04.2005, 23:08)
Das ganze hamma doch schon vor fünf bis siebenhundert Beiträgen geklärt!


Klären kann das letztlich nur der EuGH
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:16
Beitrag #584





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Zitat (Medusa @ 09.04.2005, 23:11)
Sehr qualifizierte Äußerung ..

Stimmt, genauso qualifiziert wie die Rennrunden im Kreis um den Heiligen EU-Schein.
Aber wieso werd ich den Verdacht nur nicht los das so mancher schon äußerst merkbefreit und noch dazu ohne ganz simples Erinnerungsvermögen ist? think.gif
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 22:19
Beitrag #585


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Zitat (Guest @ 09.04.2005, 23:16)
Aber wieso werd ich den Verdacht nur nicht los das so mancher schon äußerst merkbefreit und noch dazu ohne ganz simples Erinnerungsvermögen ist? think.gif

Vielleicht kannst Du Dir die Frage selbst am besten beantworten.

(Auf weitere Postings von Dir werde ich nicht mehr eingehen).
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:19
Beitrag #586





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Zitat (Guest @ 09.04.2005, 23:16)
Aber wieso werd ich den Verdacht nur nicht los das so mancher schon äußerst merkbefreit und noch dazu ohne ganz simples Erinnerungsvermögen ist? think.gif

Alkohol????
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 22:21
Beitrag #587


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@Guest!
Deine Äußerungen sind weder konstruktiv noch qualitativ & wenig inhaltlich sinnreich!


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 09.04.2005, 22:23
Beitrag #588





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Zitat
Ein wenig nachdenken reicht. Dafür sind keine 2 Staasexamina erforderlich.


Vermutlich sind 2 Staatsexamina schon zuviel! Oder willst du mir wirklich erklären, das diese Insellösung auf Dauer bestandt haben wird?
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:24
Beitrag #589





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Zitat (Medusa @ 09.04.2005, 23:19)
(Auf weitere Postings von Dir werde ich nicht mehr eingehen).

Wenn das ein Versprechen sein sollte, ich werd dich daran erinnern!
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:26
Beitrag #590





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Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2005, 23:21)
@Guest!
Deine Äußerungen sind weder konstruktiv noch qualitativ & wenig inhaltlich sinnreich!

Gratulation, damit sind unser beider Beiträge auf dem selben Level rofl1.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.04.2005, 22:26
Beitrag #591


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Zitat
Oder willst du mir wirklich erklären, das diese Insellösung auf Dauer bestandt haben wird?


Das braucht es gar nicht, da sich diese Thematik spätestens mit der 3. FS-RiLi eh erledigt haben wird (aller Voraussicht nach).

Und dennoch: So lange der EU-Gesetzgeber nicht harmonisierte Bereiche zulässt, wird es weiterhin nationale Besonderheiten geben.


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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 22:29
Beitrag #592


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Zitat (Medusa @ 09.04.2005, 23:19)
(Auf weitere Postings von Dir werde ich nicht mehr eingehen).

Ich schließe mich dem auch an!


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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 22:31
Beitrag #593


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Zitat (XDiver @ 09.04.2005, 23:26)
Und dennoch: So lange der EU-Gesetzgeber nicht harmonisierte Bereiche zulässt, wird es weiterhin nationale Besonderheiten geben.

Solange dadurch kein ausländischer Hoheitsakt - die EU-FE Erteilung - ohne erneuten Anlaß teilweise widerufen wird ist dagegen nichts einzuwenden.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 22:32
Beitrag #594





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Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2005, 23:29)
Auf weitere Postings von Dir werde ich nicht mehr eingehen

Ich schließe mich dem auch an!

Ach ist das schön.
Besteht jetzt also die Hoffnung das hier niemand mehr mit Seitenlangen, unvollständigen Zitaten aus irgendwelchen Gerichtsurteilen zugemüllt wird und endlich mal über Fakten diskutiert wird?
Das wäre eigentlich höchste Zeit nach einem Jahr und und unzähligen nutzlosen threads!

***** Anmerkung Moderator:

Die einzigen nutzlosen Beiträge hier werden im Moment nur von Dir verfasst. Ich bitte Dich, Deinen Diskussionsstil den Gegebenheiten hier anzupassen und jegliche Beleidigungen zu unterlassen.

@All

Bitte auf unsachliche Postuiíngs nicht mehr eingehen. Gegebenenfalls werden diese entfernt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.04.2005, 09:13
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 09.04.2005, 22:38
Beitrag #595





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Kommt einfach wieder auf´s Thema zurück, dann passt es auch mit allen Mods wink.gif
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Jack Daniels
Beitrag 10.04.2005, 01:41
Beitrag #596


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 17:32)
Ich verstehe Eure Argumentation dennoch nicht. sad.gif

whistling.gif Ich in gewisser weise schon.Nennt sich Prinzip Hoffnung.Da hat einer ein Urteil bekommen das,meiner Meinung nach,eher den Charakter einer Einzelfallentscheidung hat und hier meinen eine sie müssten sich daran klammern weil sie ihre Felle davonschwimmen sehen. laugh2.gif Der Gedanke einfach einen Schein im Ausland zu machen ist auch zu verlockend und vor allem ist es einfacher als das Problem das zum Entzug führte abzustellen und das auch noch nachzuweisen.

Noch was an die Betonköpfe,der Vater eines Bekannten darf als Ausländer in Deutschland nicht mehr fahren,hatte 2,xx Promille.Dadurch erfolgten ein paar Auflagen die ich jetzt nicht kenne aber dieser Herr nicht erfüllen will und somit seit mehreren Jahren hier nicht mehr fahren darf.Stört ihn allerdings nicht weiter da er ja in Polen lebt und sich jetzt eben vom Junior am Flughafen abholen lässt.Des weiteren kenne ich einige die in diversen Ländern Europas auch schon Nutzungsuntersagungen hatten was bei einem zur Folge hat das er seine Motorradtouren nicht mehr ohne grosse Umwege planen kann.Es ist eben nicht so das der Staat bei Leuten mit Wohnsitz im Ausland machtlos ist,es ist nur schwerer sie zu erwischen wenn trotzdem fahren.In der Schweiz probiert es es allerdings nicht,da wartet der Bau auf ihn da er keinen Bock hatte die hohe vierstellige Summe abzudrücken die er zahlen sollte.
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Gast_Reinhart_*
Beitrag 10.04.2005, 02:02
Beitrag #597





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Unerlaubte Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 10.04.2005, 09:07
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Jack Daniels
Beitrag 10.04.2005, 02:26
Beitrag #598


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Zitat (Reinhart @ 10.04.2005, 03:02)
Meine Empfehlung: xxxx

wavey.gif

whistling.gif Bevor du plumpe Werbung machst solltest du dich erkundigen wie er richtig heisst. rofl1.gif So oft wie der Gott der Führerscheinsünder hier genannt wird glaube ich fast das er selbst hier Werbung macht.
think.gif Ob auch die Fälle in denen er versagt hat hier bekannt werden?
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strichachtdoktor
Beitrag 10.04.2005, 02:28
Beitrag #599


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Zitat
Dies war aber den Gerichten vorher offensichtlich nicht bewusst


Deutschen Gerichten (und Behoerden) ist ueblicherweise eine Menge nicht bewusst, wenn sie ein ZIEL vor Augen haben ...

Das Ziel in unserem Fall ist, die Sicherheit auf deutschen Strassen aufrecht zu erhalten: Deliquenten, Straftaeter, Saeufer, Hehler, Junkies, Haschuser und alle sonstigen Personen "bei denen man ja nie weiss" werden mit einem kleinen Fuehrerscheinentzug und einer geringen Sperrzeit zunaechst einfach und relativ preiswert gemassregelt - um sie so in das viel kompliziertere Verwaltungsrecht zu ueberfuehren.

Dort geht dann mit unbestimmten Rechtsbegriffen, Ermessensentscheidungen, verbindlichen und voellig unverbindlichen Behauptungen so richtig die Post ab und aus dem "kleinen Fuehrerscheinentzug und einer geringen Sperrzeit" wird ein richtig schoenes deutsches Machtinstrument: Gross und maechtig und kaum zu kontrollieren.

Dabei ist jedes Mittel recht:

- Vor Kapper wurde - "legal" und natuerlich alles Einzelfaelle - jeder wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt, obwohl er in Besitz einer Fahrerlaubnis war, aber natuerlich nicht der richtigen ...

- Nach Kapper wird zwar diese fremde Fahrerlaubnis anerkannt (sofern aus der EU), das Fahren ist aber dennoch verboten, weil die Nutzung untersagt wird. Dabei ist der einzige verdammte Sinn und Zweck eines international gueltigen EU-Fuehrerscheins das legale Fahren der darin erlaubten Fahrzeuge ...

DAS scheint deutschen Gerichten ebenfalls nicht ganz bewusst zu sein.

UND DAS ALLES (bitte einen Moment nachdenken, bevor wieder alles abgestritten wird!) aufgrund einer simplen, unbewiesenen Behauptung:
Es wird behauptet, dass der jeweilige Betroffene auch Jahre nach einer Straftat im Jahre X, durch die er sich zum Fuehren von Fahrzeugen als ungeeignet erwiesen hat und bestraft und vom Verkehr eliminiert werden musste, immer noch in diesem Zustand der (moeglicherweise akuten) Ungeeignetheit befindet.
Inklusive Beweislastumkehr: Der Betroffene muss beweisen, dass diese Behauptung nicht stimmt.

Sorry, aber da ist doch ordentlich etwas faul. Und nur dadurch, dass es taegliche Praxis in Deutschlands Gerichten, Deutschlands Verwaltungsstuben und Beamtenschaedeln ist, wird es nicht besser.

Es ist schon Schande genug, dass nicht deutsche oberste Gerichte da eingreifen, sondern es eines EuGH-Entscheids bedarf und weiterer EuGH-Entscheide beduerfen wird, bis deutschen Gerichten bewusst wird, wie falsch sie eigentlich liegen.

Strafe verbuesst, Sperrfrist abgelaufen, JEDE europaeische Verwaltung darf erteilen und der Schein ist in Deutschland trotzdem nichts wert ? Nichts wert, obwohl anerkannt ? Anerkannt obwohl nutzungsuntersagt ?

DAS ist der Schmarrn, Herr Lustig ! Und die offensichtliche Bewusstlosigkeit deutscher Richter gleich dazu ...


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Lexus
Beitrag 10.04.2005, 09:21
Beitrag #600


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.04.2005, 03:28)
UND DAS ALLES (bitte einen Moment nachdenken, bevor wieder alles abgestritten wird!) aufgrund einer simplen, unbewiesenen Behauptung:
Es wird behauptet, dass der jeweilige Betroffene auch Jahre nach einer Straftat im Jahre X, durch die er sich zum Fuehren von Fahrzeugen als ungeeignet erwiesen hat und bestraft und vom Verkehr eliminiert werden musste, immer noch in diesem Zustand der (moeglicherweise akuten) Ungeeignetheit befindet.
Inklusive Beweislastumkehr: Der Betroffene muss beweisen, dass diese Behauptung nicht stimmt.

Sorry, aber da ist doch ordentlich etwas faul.

Genau dieser Ansatz ist der Fehler in der Argumentation, der immer wieder gemacht wird.

Niemand behauptet, daß alles noch so ist wie damals. Nur: aus der Vergangenheit rühren Zweifel (nicht mehr, nicht weniger). Der Sachbearbeiter will und kann nicht in den Führerscheinbewerber hineinsehen, er kann ihn auch nicht auf Geburtstagsfeiern begleiten, um sein Trink- und Verkehrstrennungsverhalten selbst zu beurteilen. Er teilt einfach dem Bewerber das Vorhandensein seiner Zweifel mit und bittet ihn herzlich, da er sich selbst doch näher ist, zu einem dafür ausgebildeten und permanent von einer Bundesanstalt auf seine Erfolge und Qualität hin überprüften Fachmann zu gehen, um mit diesem zu klären, ob die Zweifel aufgegeben werden können oder nicht.

Alles was sich zwischen dieser Mitteilung und Bitte einerseits und der Entgegennahme des MPU-Gutachtens durch den Sachbearbeiter abspielt, ist ein Problem der Art und Weise und der Qualität der MPU. Das ist ein anderes Thema!

Aber weder die Sachbearbeiter noch die Richter haben ein Ziel vor Augen, noch wollen sie dem einzelnen gar Böses. Sie wollen nur eines: ihre Zweifel sollen behoben werden, das ist alles.


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