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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_armin/S._*
Beitrag 08.04.2005, 21:52
Beitrag #521





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@thommy Bumm
Hier mal eine Aufklärung bzw. für alle die mein sächsisch nicht verstehen rolleyes.gif
Mein Bekannter hat bis September 04 noch wegen Fahren ohne Fe hinter Gittern gesessen. ( Positive Mpu, erst nach einem Jahr oder?)
Dieser machte allerdings nun seinen Fe in CZ.(Nov.) und nun kommt es: ein übereifrigiger Beamter überprüfte seinen FE, die Folge war eine Aufforderung zur tollen MPU. Pflichtbewußt und auch weil ihm ja auch keine andre Wahl blieb, ging er brav nach nur 4 Wochen Frist zu jeniger welchen.
Und? .....Er hat sie bestanden und der Glückspilz darf nun weiter in D fahren.
@medusa
meine kontrolle war korrekt 5 Jahre und 2 Monate nach Verurteilungt, wobei meine Sperre bis 2001 bestand shutup.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:57
Beitrag #522


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@Bentley222,
bei mir lief das in Tschechien genau so ab. Dort muss jeder Führerscheinbewerber seine gesundheitliche Befähigung nachweisen.


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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 22:19
Beitrag #523


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Nicht nur Deutschland hat vom Europäischen Gerichtshof eins auf den Deckel bekommen.
Es hat auch schon die Niederländer getroffen. rofl1.gif
EuGH 10.7.2003, C-246/00


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Mr.T
Beitrag 08.04.2005, 22:25
Beitrag #524


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Wenn es interessiert, hier das gesamte Urteil.
Quelle


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 22:46
Beitrag #525


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@Thommy:

Zitat
Dort muss jeder Führerscheinbewerber seine gesundheitliche Befähigung nachweisen.


Soweit, so gut... WIE wird denn nachgewiesen, dass XY
Zitat
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss


seine gesamte "Kranken-Geschichte" offenbart hat. Hier in D wird Bluthochdruck in Kombination mit Diabetes II auch schon ziemlich kritisch gesehen...

Ich glaube kaum, das dem CZ-Arzt die gesamte Anamnese jedes Einzelnen seiner "Patienten" bekannt war.

Daumen hoch, sofern Geld da, sag ich nur whistling.gif thread.gif

Arme Würstchen.... die MPU kostet weniger, als eine dubiose EU-FE !!! whistling.gif

Bentley
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Gast_armin/s_*
Beitrag 08.04.2005, 23:08
Beitrag #526





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ichglaub ne das ne mpu billiger ist!!in der regel besteht man die beim ersten mal ne!!mein schein kam mit auslagen 800teuro.günstiger gehts nu mal ne. tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 23:11
Beitrag #527


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Spätestens wenn die NU ins Haus flattert, wird´s wieder teurer.


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Gast_armin/s_*
Beitrag 08.04.2005, 23:23
Beitrag #528





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nichts genaues weiss man nicht!!da gehts em mit dem mofa weiter.kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 23:25
Beitrag #529


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Zitat
kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??


Selbst ein Wohnortwechsel ist da kein zu 100% probates Mittel.

Sicherster Weg: Die zuvor geforderte MPU bestehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.04.2005, 23:31
Beitrag #530


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Zitat
Die niederländische Regelung kann zwar durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit gerechtfertigt sein. Sie ist aber nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.


Und so sehe ich das vor dem EuGH in Bezug auf die MPU:

Die deutsche Regelung kann zwar durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit gerechtfertigt sein. Sie ist aber nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 23:38
Beitrag #531


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@ Guest armin/sachse:

Zitat
ichglaub ne das ne mpu billiger ist!!in der regel besteht man die beim ersten mal ne!!mein schein kam mit auslagen 800teuro.günstiger gehts nu mal ne.

nichts genaues weiss man nicht!!da gehts em mit dem mofa weiter.kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??


Um mit meinen rudimentären Sächsisch-Kenntnissen folgen zu können:
Du meinst, eine MPU nicht beim ersten Mal bestehen zu können... FALSCH...

Deine Beantragung der neuen FE ging nicht unter 800 Euro mit neuer MPU... o.k. realistischer Wert.... nur wieviel kostet eine "neue" EU-FE unter normalen Umständen ?

Deine FE-Akte wird bei jedem Wohnort-Wechsel hinterhergesandt... also nix mit "Neuem FS"....

Bentley

Arme Würstchen rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 00:49
Beitrag #532


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Zitat
Arme Würstchen.... die MPU kostet weniger, als eine dubiose EU-FE !!!  whistling.gif

@Bentley,
warum sind denn so viele Leute so blöd & machen den EU-Führerschein im EU-Ausland anstatt die MPU in Deutschland ganz normal zu bestehen?
Weil es bei der MPU keine klaren Regeln gibt wegen der Gesamtkosten & der Dauer bis zum Erhalt des deutschen Führerscheins. Es gibt beim Psychogott keine klaren Fragen & Antworten. Alle Informationen zur MPU werden sehr schwammig ausgedrückt um mir immer mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.

In Tschechien ist es ganz anders. Ich weis vorher wie viel der Führerschein kostet & wann ich ihn bekomme.
Die Fragen zur Führerscheinprüfung darf ich sogar schon vorher lernen.
Was für ein Luxus!
Ich wurde in Tschechien äußerst freundlich & fair behandelt.

Bei der Begutachtungsstelle (TÜV Berlin) hatte man mich sogar letztes Jahr versucht übers Ohr zu hauen. Wer das versucht hat bei mir keine Chance mehr.

MfG Thommy


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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 01:35
Beitrag #533


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Zitat
@Bentley,
warum sind denn so viele Leute so blöd & machen den EU-Führerschein im EU-Ausland anstatt die MPU in Deutschland ganz normal zu bestehen?


Weil diese Leute in D keine MPU "bestehen" würden und stattdessen das Geld, welches sie eh nicht haben, ins Ausland tragen... mit mehr als zweifelhaftem Ergebniss....

Zitat
Weil es bei der MPU keine klaren Regeln gibt wegen der Gesamtkosten & der Dauer bis zum Erhalt des deutschen Führerscheins. Es gibt beim Psychogott keine klaren Fragen & Antworten.


Die Begutachtungsrichtlinien sind für alle MPI gleich... kein Geheimnis, keine Glaskugel...
Der "Psycho-Gott" ist kein Gott.... er ist ein Gutachter, der auf Beauftragung des Auftragsgebers die Situation des Autragsgeber beleuchtet und dem Auftraggeber und der FE-Behörde (sollte der Auftraggbeber die Begutachtung weitergeben..) eine Empfehlung gibt. Nicht mehr oder weniger machen die Leute bei einem MPI....


Zitat
In Tschechien ist es ganz anders. Ich weis vorher wie viel der Führerschein kostet & wann ich ihn bekomme.


Wenn DU HIER in D zu einer Fahrschule gehst, dann wird Dir der Fahr-Lehrer auch so ziemlich genau eingrenzen könen, was Deine NEUE FE kosten wird.
Mit Streitigkeiten bezüglich der FE-Behörde hat der erst mal gar nix zu tun....

Zitat
Bei der Begutachtungsstelle (TÜV Berlin) hatte man mich sogar letztes Jahr versucht übers Ohr zu hauen. Wer das versucht hat bei mir keine Chance mehr.


Armer Thommy... wink.gif Nur leider wird auch bei Dir kein Weg ohne die Behörde zu gehen sein.

P.S.: Zieh am besten ins grenznahe Umland... Einige Poster haben damit sehr gute Ergebnisse erzielt !!! rofl1.gif

P.P.S.: Warum zahlt Ihr alle, die Ihr in EU-Land gewohnt habt, nicht auch dort eure Steuern, profitiert von niedrigen Einkommenssteuern-Sätzen, den Segnungen der "Nicht-Konto-Abfrage" etc..... Warum müsst Ihr wieder nach D "zurücksiedeln", welches mit sonstigen Deutschen schon zugesiedelt ist und sowieso alles sche... ist ?

ranting.gif Bentley ranting.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 02:17
Beitrag #534


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Weil ich da wohne wo ich will!!!


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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 02:35
Beitrag #535


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Zitat
Ich wurde in Tschechien äußerst freundlich & fair behandelt.


Ich wurde bei der AVUS auch als Kunde behandelt.... so what ?

Zitat
Weil ich da wohne wo ich will!!!


Ich bin seit meiner Geburt in dem Land gemeldet, welches mich seit diesem Jahr unterstützt, meiner Mutter ein Erziehungungsgeld zahlt, meinem Vater einen Kinderfreibetrag auf seiner Steuerkarte eintragen läßt....

Ich lebe gerne in D, ich kann auch mit den jetzigen Willfährigkeiten umgehen......

Mir scheint, jeder will nur das seine auf seine Art herauspicken, ansonsten bin ich ja EU-Bürger... aber ich will trotzdem 10 Teuro pro Stunde verdienen....
Einmal Mallorca pro Weihnachten wird ja erlaubt sein... und die neuen Ski vom ALDI muss ich auch perobieren dürfen , oder ?

Und Sprit tanke ich sowieso nur im Osten... F..CJK EICHEL !!!

Wie sehr sich die Leute ins eigene Fleisch schneiden, merken sie spätestens ins 6 Jahren... schon jetzt sucht die T-Com nach geeigneten Fachkräften...

Dies könnten Söhne und Töchter von rechtschaffenen Leuten sein... stattdessen finanzieren wir sontige....




Lächerlich, Bentley crybaby.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 02:35
Beitrag #536


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@Bentley,

Gründe warum ich die MPU ablehne & einen Führerschein im Ausland gemacht hatte:

Ein Alkoholiker hat es einfach bei der MPU zu bestehen. Er hat einfach eingesehen, dass er ein Problem hat & kann sich um 180 Grad ändern.

Der 1mal-Täter muss lügen um zu bestehen, weil der Psychogott ihm die Wahrheit nicht glaubt.

Wer vollkommen unschuldig verurteilt wurde, der muss sich bei dem Psycho seine Straftaten neu ausdenken & eine Geschichte erfinden.
Mir wäre das beinahe selber so passiert.


Auf solche halbseidenen Verbindlichkeiten will ich mich einfach nicht einlassen.

MfG Thommy


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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 02:50
Beitrag #537


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Zitat
Ein Alkoholiker hat es einfach bei der MPU zu bestehen. Er hat einfach eingesehen, dass er ein Problem hat & kann sich um 180 Grad ändern.


Es ist in der Tat so einfach, nur erklär einem Alkoholiker, der dies nicht einsieht, das er genau dies ist.
Die Kunst liegt nicht im "Überreden" ( daher kommen soviele Alkis, die "rückfällig" werden) , sondern derjenige, der süchtig ist, muss für sich erkennen, was für Ihn selbst wichtig ist...

Nur gehört dieses Thema mehr ins Thema "MPU etc.".... und ist hier offtopic.gif



P.S.:
Zitat
Wer vollkommen unschuldig verurteilt wurde, der muss sich bei dem Psycho seine Straftaten neu ausdenken & eine Geschichte erfinden.


Jeder Unschuldig Verurteilte kann Revision bzw. Einspruch einlegen....

Die meisten dürften mit der Rechtsgrundlage scheitern...... whistling.gif


Bei der MPU muss keiner Geschichten erfinden.... ich spreche aus Erfahrung.... der Psycho weiss meist besser Bescheid als man selber....


Bentley

Wuddy Wurst..... ehemals MEICA rofl1.gif
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Gast_Guest/Ossi.!_*
Beitrag 09.04.2005, 03:33
Beitrag #538





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Hi Thommy Bumm. Ich sage als Gast nur eins. Da du ja aus dem schönen Städtchen kommst was so etwa 150.000 EW hat, könnten wir uns ja mal dort treffen, wo in etwa viele Studenten und Richter, RA, usw. sind. Dort sind auch Fahrlehrer , und sogar noch ganz normale Menschen. Ab und zu war dort schon der Vert. Minister, und es soll so sein, man bekommt da vieles mit. MFG. Wird wieder gelöscht, aber damit kann ich sehr gut leben. Gruss.
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 07:31
Beitrag #539


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Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004. Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.
Inzwischen haben zwei verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diese Entscheidungen mit dem Gerichtsurteil vom 29.04.2004 und Ihrer, natürlich völlig unverbindlichen, Auskunft vereinbar sind.
Bitte teilen Sie mir auch nocht mit, ob und was die Betroffenen dagegen unternehmen (könnten).

Mit Freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Herr ,

In Beantwortung Ihrer drei inhaltsgleichen Anfragen ist auf meine Ausführungen vom 15.12. zu verweisen; nochmals ist zu betonen dass der Entzug des ausländischen Führerscheines von MPU-Kandidaten ohne Wohnsitz ausserhalb Deutschlands durch die ausländische Ausstellungsbehörde möglich und im Interesse der Strassenverkehrssicherheit wünschenswert ist, um die Ausnützung von vermuteten "Rechtslücken" durch die schlimmsten Rechtsbrecher im Strassenverkehr zu unterbinden. Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.

Weiters ist auszuführen dass die Kommission nicht in individuellen Fällen vor nationalen Gerichten interveniert. Die Betroffenen sind auf den nationalen Rechtsweg verwiesen, in dem sie eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts relevieren können. Die Kommission sieht derart Betroffene nicht als schutzwürdig an und empfiehlt nationalen Behörden die zulässige Entziehung des ausländischen Führerscheins durch die Ausstellungsbehörde zu erwirken insbesondere falls es sich um Umgehungen des Wohnsitzerfordernisses handelt.

Mit freundlichen Grüssen,






-----Subject: Anfrage zu EU-Führerschein (Urteil vom 29.04.04) u. VerwGentscheidung
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THOR
Beitrag 09.04.2005, 07:45
Beitrag #540


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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
um die Ausnützung von vermuteten "Rechtslücken" durch die schlimmsten Rechtsbrecher im Strassenverkehr zu unterbinden.

Ich brech ab.

Zuerst werden Abkommen gemacht, dann werden Lücken eingeräumt und jetzt wird noch vonde schlimmsten Rechtsbrechern gesprochen.

Die haben doch einen an der &/))=)(=)(=


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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THOR
Beitrag 09.04.2005, 07:46
Beitrag #541


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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 03:35)
Wie sehr sich die Leute ins eigene Fleisch schneiden, merken sie spätestens ins 6 Jahren... schon jetzt sucht die T-Com nach geeigneten Fachkräften...

Dies könnten Söhne und Töchter von rechtschaffenen Leuten sein... stattdessen finanzieren wir sontige....

Sorry,

den ganzen Beitrag verstehe ich absolut nicht. Und ich weiß auch nicht wann Du das letzte mal mit T-Com zu tun hattest. Die suchen KEINE Fachkräfte sondern billige Call-Center-Agents.


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Gruß

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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 08:10
Beitrag #542





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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 02:35)
Weil diese Leute in D keine MPU "bestehen" würden und stattdessen das Geld, welches sie eh nicht haben, ins Ausland tragen

klasse behauptung ......



und ja ich will hier in d 10euro die stunde verdienen , da alle güter auch VIEL zu teuer sind .
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 09:21
Beitrag #543





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http://www.hansklausweber.de/html/fuhrerschein_kapper.html

dieser artikel ist lesenswert, insbesondere der punkt IV, wo auf die nationalen vorschriften eingegangen wird.

dazu heisst es - IV Erteilung der niederländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist

Hier hat der EuGH eindeutig und unmissverständlich klargestellt (siehe die Beantwortung der 2. Vorlagefrage), dass es sich bei den Anforderungen der (deutschen) FeV um eine nationale Regelung handelt. Die deutschen Regelungen im Zusammenhang mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung finden aber keine Anwendung, wenn der ausstellende Mitgliedstaat (ordentlicher Wohnsitz dort vorausgesetzt) nach Auflauf der Sperrfrist eine FahrerIaubnis
gut, gell?
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 09:23
Beitrag #544





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...erteilt. (fehlte noch)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 09:42
Beitrag #545





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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Können wir die genaue Adresse, Dienststelle, Namen und Anschrift erfahren?
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Gast_Sigi_*
Beitrag 09.04.2005, 10:01
Beitrag #546





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hallo mal ne fráge

besteht die Möglichkeit mein Wohnsitz ins Ausland
zu verlegen und so eine NU zu umgehen ?!
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 10:23
Beitrag #547


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Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles

das ist zum. die postalische adresse.

irgendwo (ich weiss nicht mehr wo, www.eu.int ist die Adresse des herrn zu finden.
http://www.eu.int/comm/transport/index_de.html
dort dann kontakt oben rechts (ich hoffe, das ist die richtige adresse).
ich habe die mail und den namen des herrn, aber datenschutz...
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 10:43
Beitrag #548





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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)
Auszug:
Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.

Obige Aussage konterkariert den Lösungsansatz lt. Geiger nach dem der gesamte § 28 in der FeV 1.2.2005 unverändert im Rahmen der nationalen Zuständigkeit gültig ist.

Irritierend, der Behörden Umgang mit der EU-FE:

A) bis 29.04.2004 vorglagerte MPU für die Nutzung eines EU-FE
B) ab 29.04.2004 nachgelagerte MPU (zunächst gültig; bis FE NU ausspricht)

Sieht sich D. durch durch das EU Urteil an der Beibehaltung der Variante A, die doch im Sinne der Verkehrssicherheit vorzuziehen und nach Geiger-Logik möglich wäre, gehindert?
Glaubt D das Variante B mit vorangigem EU-Recht kompatibel ist?
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 12:08
Beitrag #549





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Zitat
Quelle: WikipediaDeutschland
Das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ist durch Art. 31 GG geregelt ("Bundesrecht bricht Landesrecht."), sofern der Bund für dieses Gebiet die entsprechende Gesetzgebungskompetenz hat. Für das Verhältnis von Europarecht zu Bundesrecht gibt es keine so einfache und eindeutige Festlegung. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht verpflichtet lediglich die Mitgliedsländer entsprechende Gesetze zu erlassen und entfaltet daher keine direkte Wirkung auf sonstige juristische oder natürliche Personen (Bürger).Daher kommt es in der nachfolgenden Normenhierarchie des für Deutschland geltenden Rechts nicht nicht vor. Es besteht jedoch nach der herrschenden Lehre und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein sog. Anwendungsvorrang, d.h. kollidiert Gemeinschaftsrecht mit Verfassungsrecht, so wird das Verfassungsrecht nicht durch das Gemeinschaftsrecht gebrochen, sondern das Gemeinschaftsrecht wird dem Vorrang gegeben.


Die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie wurde durch deutsche VG bestätigt.
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 13:31
Beitrag #550


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@Johnnie Walker!

Was soll uns das jetzt sagen?


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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 13:44
Beitrag #551


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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 03:50)
Jeder Unschuldig Verurteilte kann Revision bzw. Einspruch einlegen....

Ja, bis zu dem Zeitpunkt wo alle Fristen abgelaufen sind & das Urteil rechtskräftig geworden ist. Danach nutzen alle Beweise zur Entlastung nichts mehr.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 14:10
Beitrag #552





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Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2005, 14:31)
@Johnnie Walker!

Was soll uns das jetzt sagen?

Geiger und seine Kameraden in den verschiedenen VG draußen in unserem Land kämpfen auf dem verlorenem Posten der National-Staatlichkeit.

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 15:27
Beitrag #553


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Zitat (Sigi @ 09.04.2005, 11:01)
hallo mal ne fráge

besteht die Möglichkeit mein Wohnsitz ins Ausland
zu verlegen und so eine NU zu umgehen ?!

Auch wenn diese Frage mittlerweile zum x-ten Male gestellt wird, lautet die Antwort nicht anders als beim letzten Mal (s.o.): Nein!
Zitat (Johnnie Walker @ 09.04.2005, 15:10)
Geiger und seine Kameraden in den verschiedenen VG draußen in unserem  Land  kämpfen auf dem verlorenem Posten der National-Staatlichkeit.

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!

Parolen werden nicht besser und wahrhaftiger, wenn man sie ständig aufs Neue in die Welt posaunt. tongue.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 09.04.2005, 15:31
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 16:05
Beitrag #554





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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 16:27)
Zitat (Johnnie Walker @ 09.04.2005, 15:10)

Das Gemeinschaftsrecht wird sich durchsetzen!

Parolen werden nicht besser und wahrhaftiger, wenn man sie ständig aufs Neue in die Welt posaunt. tongue.gif

Die Überzeugung, daß sich Recht durchsetzen wird ist Selbstverständnis aller Demokratien und sollte nicht als ''herausposaunte Parole'' diffamiert werden.

Geiger und fellows ist es doch unbenommen den vom EuGH aufgezeigten Rechtsweg zu beschreiten, und im Interesse der Verkehrssicherheit, die doch ein gesamteuropäisches Anliegen ist, einvernehmlich mit den EU-FE-Ausstellerstaaten die Guten von den Bösen scheiden und die entsprechenden FE wiederrufen lassen.

Warum nur die deutsche Anmaßung, sich über gemeinsam vereinbarte Rechtsnormen hinwegzusetzen.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 16:12
Beitrag #555


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Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif think.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 16:29
Beitrag #556





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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 17:12)
Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif  think.gif

Keineswegs seltsam. Geiger ist doch der "Frontrunner" der VG's und was sie bisher urteilen tangiert doch EU-Recht nicht. Das wird vom Gericht in der Hauptsache entschieden und für die sind die ''Geigerschen Urteile'' nicht prejudizierent.
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 16:32
Beitrag #557


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Ich verstehe Eure Argumentation dennoch nicht. sad.gif
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 17:16
Beitrag #558


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 17:12)
Seltsam nur, dass sich die Geigersche Meinung offensichtlich durchzusetzen beginnt und mehr und mehr Verwaltungsgerichte (nicht nur bayerische) Aberkennungen bei MPU-Flüchtlingen einschließlich Sofortvollzug aussprechen. Seltsam auch, dass von der EU-Front dazu bisher noch keine Äußerung vorliegt, wenn in diesen Fällen so krass, wie Ihr es behauptet, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. think.gif think.gif

Wurde mit der Verurteilung wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Kapper nicht auch permanent von D. gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen? tongue.gif
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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 18:42
Beitrag #559


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Dies war aber den Gerichten vorher offensichtlich nicht bewusst und wurde erst vom EuGH in dieser Deutlichkeit und Eindeutigkeit konstatiert.

Die Frage ist aber nach wie vor die, inwieweit die Aussage des EuGH auch die deutsche Regelung des § 46 FeV mit beinhaltet. Darüber haben sich Geiger und die deutschen Verwaltungsgerichte Gedanken gemacht und sind, abweichend von der von Euch Hobbyjuristen vertretenen Auffassung, zu dem Ergebnis gekommen, dass dies eben genau nicht der Fall ist.

Nun, ich denke, dass der EuGH, sofern er allerdings überhaupt eine Notwendigkeit dazu erkennt, irgendwann Stellung beziehen wird. Zumindest bis dahin gelten die bisher schon verhängten VG-Urteile inklusive Sofortvollzug, und es werden in nächster Zeit sicherlich noch zahlreiche weitere folgen, da immer mehr Bundesländer auf die von Geiger und Bayern von Anfang an vertretene Linie einschwenken.
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 19:02
Beitrag #560


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Warten wir auf das EuGH Urteil zur MPU Auflage. Ich tippe auf ein identisches Urteil zu den 185 Tagen. Diesmal der Hinweis D. könnte den ausstellenden Staat auf die Eignungszweifel hinweisen und der ausstellende Staat könnte dann geeignete Maßnahmen ergreifen.

Mit den vor Kapper Urteilen hat das dt. FE Rechtssystem jedenfalls seinen Vertrauensvorschuß verbraucht. laugh2.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.04.2005, 19:11
Beitrag #561


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Zitat
Mit den vor Kapper Urteilen hat das dt. FE Rechtssystem jedenfalls seinen Vertrauensvorschuß verbraucht.


Schmeisst Du da gerade wieder Strafrecht und Verwaltungsrecht durcheinander? think.gif


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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 19:26
Beitrag #562


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Ja, weil das Ergebnis wieder die Nichtanerkennung ist. Diesmal durch Nutzungsuntersagung. Ob die Nichtanerkennung durch Strafgerichte oder Verwaltungsgerichte erfolgt dürfte den EuGH nicht sonderlich interessieren cool.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 19:42
Beitrag #563


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@Peter Lustig,

der § 46 FeV (die anwendbaren nationalen Vorschriften) wurde vom EuGH nicht komplett abgeschafft, sondern nur eingeschränkt, soweit es darauf abzielt die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.

Das heißt neue Fahrerlaubnis, neue Punkte & neue Eignungszweifel!


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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 20:08
Beitrag #564


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Wenn ich der Argumentation der deutschen Verwaltungsgerichte folgen würde, dann müsste ich in jedem Land einen Antrag auf Nutzungserlaubnis stellen. In jedem Land könnte ja der Verdacht auf Eignungszweifel bestehen.


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Peter Lustig
Beitrag 09.04.2005, 20:44
Beitrag #565


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Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen? wink.gif

Die Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland hat doch mit der Anerkennung des EU-Führerscheins gar nichts zu tun. Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.

Er darf lediglich aufgrund der Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland nach § 46 FeV (= Nutzungsuntersagung, auch wenn dies Medusa offensichtlich wahrhaben will wink.gif ) nach den einschlägigen inländischen Fahrerlaubnisvorschriften, deren Rechtmäßigkeit ja der EuGH sogar ausdrücklich anerkennt, in D nicht mehr fahren. Ansonsten darf der FE-Inhaber nahezu überall in der Welt mit seiner schönen ausländischen Pappe fahren.
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 20:56
Beitrag #566


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.


Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 14:11)
Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.


Die im EU Ausland erteilte Erlaubnis = das Recht, in ganz Europa fahren zu dürfen - kurz EU-FE - wird mittels Fahrverbot = Aberkennung des Rechts in ganz Europa fahren zu dürfen, in D. anerkannt? ..
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 21:06
Beitrag #567


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noch einmal zum besseren verständniss.
austüge aus dem urteil
2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/ 439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist

67. Außerdem widerspreche die Weigerung, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins anzuerkennen, in diesen eng umschriebenen Fällen nicht dem in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie enthaltenen Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, da es im Interesse aller Mitgliedstaaten liege, dass die in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie genannten inländischen Maßnahmen respektiert würden. In diesem Sinne sei auch die letzte Begründungserwägung der Richtlinie zu verstehen. Die Kommission verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Mitgliedstaaten berechtigt seien, die Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollten, dass sich einige ihrer Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen und sich in missbräuchlicher oder betrügerischer Absicht auf Gemeinschaftsrecht berufen (Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/ 97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 24).

70 68. In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission jedoch die Ansicht vertreten, dass sie aufgrund des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens, wie er sich nach den Erläuterungen darstelle, die das vorlegende Gericht auf Ersuchen des Gerichtshofes gegeben habe, ihre Erklärungen in diesem Punkt ergänzen müsse. Es sei nämlich zu berücksichtigen, dass die in Deutschland angeordnete Maßnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis diesen Klarstellungen zufolge auf neun Monate begrenzt gewesen sei und Herr Kapper zum Zeitpunkt der Ausstellung des niederländischen Führerscheins in seinem Heimatland grundsätzlich eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis hätte beantragen können. In Anbetracht dieser Umstände sei Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie nicht so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein auf unbestimmte Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der Betroffene im erstgenannten Mitgliedstaat eine neue Fahrerlaubnis hätte erhalten können, die Anerkennung versagen könne.

soo, je´tzt komme mir noch mal irgendwer, dass der fe nicht anerkannt wird, bzw. er wird anerkannt, aber die nu...

das ist gegen die rechtssprechung der eu!

so jettz das noch vom zuständige sachbearbeiter der eu für führerscheinangelegenheiten
Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.

wenn das jettz nicht reicht...

hinzu kommt, dass das auslösende gericht das gericht FRANKENTHAL war!
ausserdem heisst es in dem urteil unmißverständlich:

Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/ 439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.

das heisst für mich, keine "offene" auslegung, sondern ganz klar, nix nu oder mpu, nein, freie fahrt...
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michael_mk
Beitrag 09.04.2005, 21:06
Beitrag #568


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Zitat (Peter Lustig @ 09.04.2005, 21:44)
Warum nur habe ich dauernd das Gefühl, dass wir uns hier im Kreis drehen? wink.gif

Die Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland hat doch mit der Anerkennung des EU-Führerscheins gar nichts zu tun. Selbstverständlich wird der ausländische FS anerkannt. Der Inhaber behält auch seinen im Ausland ausgestellten Führerschein.

Er darf lediglich aufgrund der Aberkennung der Fahrberechtigung im Inland nach § 46 FeV (= Nutzungsuntersagung, auch wenn dies Medusa offensichtlich wahrhaben will wink.gif ) nach den einschlägigen inländischen Fahrerlaubnisvorschriften, deren Rechtmäßigkeit ja der EuGH sogar ausdrücklich anerkennt, in D nicht mehr fahren. Ansonsten darf der FE-Inhaber nahezu überall in der Welt mit seiner schönen ausländischen Pappe fahren.

so ein quatsch habe ich selten gehört,sorry!was für eine argumentation,ihr erfindet nur ein anderes wort für eine nichtanerkennung,nämlich eine NU.das ist das gleiche in grün wink.gif der EUGH sagte"ohne wenn und aber und ohne weiteren massnahmen müssen die FE anerkannt werden"ohne weiteren massnahmen=MPU!!!ist das denn so schwer zu verstehen?D ignoriert das wissend,sie verzögern es dadurch,auch wenn es evtl.sanktionen gegen D gibt!
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Medusa
Beitrag 09.04.2005, 21:15
Beitrag #569


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Zitat (michael_mk @ 09.04.2005, 22:06)
ihr erfindet nur ein anderes wort für eine nichtanerkennung,nämlich eine NU.das ist das gleiche in grün wink.gif

Orwellsches Neusprech cool.gif
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Lexus
Beitrag 09.04.2005, 21:19
Beitrag #570


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