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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 13:02
Beitrag #501


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.04.2005, 19:13)
Gibt es eine gesetzliche Pflicht von der Fahrerlaubnisbehörde einem eine MPU zu ermöglichen?

Zäumen wir den Gaul anders auf: wenn Du eine positive MPU absolviert hast, hast Du einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis.

Es ist doch in der Praxis so, dass Du zunächst einen Antrag auf Erteilung einer FE stellst. Dabei hast Du ein Recht darauf, dass Dein Antrag auch bearbeitet wird. Die FE-Behörde stellt dann im Rahmen ihrer Eignungsüberprüfung fest, dass Du vorher aufgrund eines früheren, noch nicht getilgten und noch verwertbaren Eintrags eine MPU machen musst und wird diese von Dir fordern.
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 13:11
Beitrag #502


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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:54)
@Peter Lustig

Du hast recht, bei erreichen von 18 points ist die FE weg auch bei ausl.!
Wie bekommt man sie dann wieder?!?

Neuerteilung auf FE
MPU Aufforderung
evtl. FS Neu machen (2 Jahresfrist)

Bei aktuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten!
Aber nicht über den Verwaltungsapparat den FS im Ausland eine NU auszusprechen!

Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.

Auch die Entziehung der FE bzw. Aberkennnung der Fahrberechtigung bei einem Wohnsitz-Ausländer bei Erreichen von 18 Punkten ist eine Verwaltungsanordnung, die die Fahrerlaubnisbehörde trifft. Die Nutzungsuntersagung bei einem Deutschen, der in D eine MPU absolvieren müsste und der deshalb im EU-Ausland einen Führerschein erwirbt, basiert auf derselben Rechtsgrundlage, nämlich § 46 FeV. Lediglich der Anlass ist ein anderer. Und dass dies auch bei einem Wohnsitz im Ausland möglich ist, habe ich weiter oben ja schon dargestellt.

Dass es möglicherweise bisher noch nicht zu einem solchen Fall gekommen ist, liegt nicht an der Unmöglichkeit, sondern an der vermutlich außerordentlich geringen Häufigkeit solcher Fälle. Unmöglich ist sie aber nicht.
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 14:24
Beitrag #503


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.04.2005, 14:01)
Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.

Hast natürlich Recht /8doc, 15 Jahre max. bis Tilgung der Einträge. Bisher kenne ich aber noch keinen Fall einer MPU Aufforderung über 5 Jahre nach Entzug der D-FE. Vielleicht taucht ja bald so ein Fall auf.
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 14:29
Beitrag #504


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Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 14:11)
Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.

Dem ist nichts hinzuzufügen. cool.gif
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michael_mk
Beitrag 08.04.2005, 17:28
Beitrag #505


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.04.2005, 14:01)
Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.

nur komisch das alle bekannten fälle unter den 5jahren liegt think.gif
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Gast_armin/sachse_*
Beitrag 08.04.2005, 19:07
Beitrag #506





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lese hier schon paar tage mit.mein schein ist 5jahre und zwe monate in händen der FeB.und musste zur mpu."die sin sehr angetan von eu-schein inhabern" ranting.gif habe mich in die hölle getraut um zu sehen wie die reagieren.(kohle spielt in meinem fall kene rolle,hab zum glück ne tonne davo).nun warte ick ma was da endscheiden.die lassen sich so ca.14tage feiern. cool.gif
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 19:10
Beitrag #507


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Zitat (armin/sachse @ 08.04.2005, 20:07)
kohle spielt in meinem fall kene rolle,hab zum glück ne tonne davo).

Na, da kannste den armen darbenden Leidensgenossen hier im Forum, denen es nicht so gut geht wie Dir, doch ein paar Kilo davon abgeben. wink.gif
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 19:40
Beitrag #508


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Zitat (armin/sachse @ 08.04.2005, 20:07)
lese hier schon paar tage mit.mein schein ist 5jahre und zwe monate in händen der FeB.und musste zur mpu.

5 Jahre 2 Monate zum Zeitpunkt der Kontrolle?
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Gast_armin/sachse_*
Beitrag 08.04.2005, 19:56
Beitrag #509





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hab vorhin von nem kollege mit nem cs.-schein ne sims bekom und der hat seine mpu schon positiv in der tasche : unsure.gif .da fällt mir nichts mehr ein!gibts in dem forum leute die oh ne mpu.geschichte haben?nur intresse halber.
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Gast_Dreist_*
Beitrag 08.04.2005, 19:57
Beitrag #510





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@Peter Lustig

Wieso, welche FEB ist zuständig, etwa Prag, London oder Thessaloniki?!? laugh2.gif

Mit der Ausländischen Fahrerlaubnis, ist der Lappen in ganz EU gültig!
Das ist inzwischen doch jedem klar, ODER?!



VG München:!!!
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Wie gesagt, würde es auf keinemfall eine NU, MPU Aufforderung oder
sonstiges, bei einem Wohnsitz im EU-Ausland geben! (KEIN Wohnsitz in D existiert)


Wenn jemand 5 Wohnsitze hätte, würden dann auch 5 nationale Rechte gelten, bzw, einhalten müssen?!

Hab vor längerer Zeit gelesen, dass ein glaub 35 jähriger mit einer 9 j verheiratet
war, von der Heimat nach Griechenland zog (Heirat wurde anerkannt), danach Wohnsitz in D, Heirat wurde für nichtig erklärt, da nat. Recht gilt!



UND TSCHÜSS wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 20:01
Beitrag #511


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Zitat
gibts in dem forum leute die oh ne mpu.geschichte haben?


Einen gibt bzw. gab es. Der hat seinen CZ-Schein aus Kostengründen gemacht und ihn mittlerweile umgeschrieben bekommen.

Zitat
Wieso, welche FEB ist zuständig, etwa Prag, London oder Thessaloniki?!?


Schau mal in § 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Zitat
Wie gesagt, würde es auf keinemfall eine NU, MPU Aufforderung oder


Das heisst es nicht. Der Ausspruch des VG münchen bedeutet lediglich, dass es in diesen Fällen jedenfalls so ist. Eine weitergehende Prüfung war für den Beschluss nicht erforderlich. Das wurde durch die, von Dir fehlinterpretierte, Formulierung gemeint.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 20:09
Beitrag #512


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Er kann oder will es offensichtlich nicht begreifen. no.gif no.gif

Für das Autofahren in Deutschland ist einzig und allein die deutsche Verwaltungsbehörde zuständig. Nur die kann jemandem untersagen, in D zu fahren. Da ist es völlig gleichgültig wo jemand wohnt. Mann, es geht doch hier nicht um das Recht des jeweiligen Wohnsitzlandes, sondern um deutsches Recht.

Ich möchte mich im Übrigen nicht schon wieder wiederholen. Wenn Dreist sich die Mühe machen würde, so die letzten 300 Posts durchzulesen, sollte eigentlich (hoffentlich?) die notwendige Erleuchtung kommen. wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 20:18
Beitrag #513


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@Armin/Sachse!
Versuche es mal in Hochdeutsch & ausführlicher!


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frankenstein
Beitrag 08.04.2005, 20:52
Beitrag #514


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.04.2005, 21:18)
@Armin/Sachse!
Versuche es mal in Hochdeutsch & ausführlicher!

Versuch Du es mal mit weniger, oder leserlichen Signaturen! wink.gif whistling.gif blink.gif


--------------------
Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 20:55
Beitrag #515


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Zitat (frankenstein @ 08.04.2005, 21:52)
Versuch Du es mal mit weniger, oder leserlichen Signaturen! wink.gif whistling.gif blink.gif

Vielleicht auch mit weniger sinnentleerten Signaturen? think.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 20:55
Beitrag #516





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*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte die Anwesenden zur Einstellung ihrer Auseinandersetzung und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen... wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:10
Beitrag #517


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Ich habe gerade etwas sehr interessantes in einem anderen Forum gefunden. Hier geht es um eine Nachfrage bei der Deutschen Botschaft in Prag zum Thema Führerschein im Ausland vom letzten Jahr:
Zitat
Susanne Migliorini
Rechts- und Konsularreferat
Botschaft Prag

Fahrschule für Ausländer

Auskunft vom Verkehrsministerium

Ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Tschechischen Republik kann hier eine Fahrschule besuchen und den Führerschein erwerben, wenn er die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt:
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
2. Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
3. Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
4. Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).

In den Fahrschulen gelten Marktpreise, der Preis entspricht meistens der Qualität des Unterrichts, es sei nicht empfehlenswert, eine besonders billige Fahrschule zu wählen.


1.7.2004

Jetzt kommt seit 17.01.2005 nur noch die 185 Tage-Regelung dazu.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 21:14
Beitrag #518


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Und die 185-Tage-Regelung ist meist der Pferdefuß oder Fallstrick, weil sich die wenigsten MPU-Flüchtlinge einen solch langen Urlaub in CZ leisten können. wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:28
Beitrag #519


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Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:14)
Und die 185-Tage-Regelung ist meist der Pferdefuß oder Fallstrick, weil sich die wenigsten MPU-Flüchtlinge einen solch langen Urlaub in CZ leisten können. wink.gif

Egal wie viele Jahre jemand in Tschechien wohnt, innerhalb von 10 - 15 Jahren gibt es in Deutschland eine MPU-Auflage & danach eine Nutzungsuntersagung.


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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 21:29
Beitrag #520


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Mehr noch !

Zitat
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss


Ich glaube kaum, das pro "Kunden" eine komplette Anamnese gemacht bzw. mitgebracht worden ist.

Insofern dürften die allermeisten CZ-FE unter "extrem ungünstigen" Bedingungen erlangt worden sein.

Leider ist der Verwaltungsakt der Erteilung als solches anzuerkennnen.

Nur denke ich, das sich mehr als 90 % aller EU-FE von "Jetzt-wieder-in-D-lebenden" EU-Bürgern sich bei genauerer Prüfung durch Behörden in Luft auflösen werden....

Bentley
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Gast_armin/S._*
Beitrag 08.04.2005, 21:52
Beitrag #521





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@thommy Bumm
Hier mal eine Aufklärung bzw. für alle die mein sächsisch nicht verstehen rolleyes.gif
Mein Bekannter hat bis September 04 noch wegen Fahren ohne Fe hinter Gittern gesessen. ( Positive Mpu, erst nach einem Jahr oder?)
Dieser machte allerdings nun seinen Fe in CZ.(Nov.) und nun kommt es: ein übereifrigiger Beamter überprüfte seinen FE, die Folge war eine Aufforderung zur tollen MPU. Pflichtbewußt und auch weil ihm ja auch keine andre Wahl blieb, ging er brav nach nur 4 Wochen Frist zu jeniger welchen.
Und? .....Er hat sie bestanden und der Glückspilz darf nun weiter in D fahren.
@medusa
meine kontrolle war korrekt 5 Jahre und 2 Monate nach Verurteilungt, wobei meine Sperre bis 2001 bestand shutup.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:57
Beitrag #522


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@Bentley222,
bei mir lief das in Tschechien genau so ab. Dort muss jeder Führerscheinbewerber seine gesundheitliche Befähigung nachweisen.


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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 22:19
Beitrag #523


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Nicht nur Deutschland hat vom Europäischen Gerichtshof eins auf den Deckel bekommen.
Es hat auch schon die Niederländer getroffen. rofl1.gif
EuGH 10.7.2003, C-246/00


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Mr.T
Beitrag 08.04.2005, 22:25
Beitrag #524


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Wenn es interessiert, hier das gesamte Urteil.
Quelle


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 22:46
Beitrag #525


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@Thommy:

Zitat
Dort muss jeder Führerscheinbewerber seine gesundheitliche Befähigung nachweisen.


Soweit, so gut... WIE wird denn nachgewiesen, dass XY
Zitat
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss


seine gesamte "Kranken-Geschichte" offenbart hat. Hier in D wird Bluthochdruck in Kombination mit Diabetes II auch schon ziemlich kritisch gesehen...

Ich glaube kaum, das dem CZ-Arzt die gesamte Anamnese jedes Einzelnen seiner "Patienten" bekannt war.

Daumen hoch, sofern Geld da, sag ich nur whistling.gif thread.gif

Arme Würstchen.... die MPU kostet weniger, als eine dubiose EU-FE !!! whistling.gif

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Gast_armin/s_*
Beitrag 08.04.2005, 23:08
Beitrag #526





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ichglaub ne das ne mpu billiger ist!!in der regel besteht man die beim ersten mal ne!!mein schein kam mit auslagen 800teuro.günstiger gehts nu mal ne. tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 23:11
Beitrag #527


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Spätestens wenn die NU ins Haus flattert, wird´s wieder teurer.


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Gast_armin/s_*
Beitrag 08.04.2005, 23:23
Beitrag #528





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nichts genaues weiss man nicht!!da gehts em mit dem mofa weiter.kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 23:25
Beitrag #529


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Zitat
kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??


Selbst ein Wohnortwechsel ist da kein zu 100% probates Mittel.

Sicherster Weg: Die zuvor geforderte MPU bestehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.04.2005, 23:31
Beitrag #530


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Zitat
Die niederländische Regelung kann zwar durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit gerechtfertigt sein. Sie ist aber nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.


Und so sehe ich das vor dem EuGH in Bezug auf die MPU:

Die deutsche Regelung kann zwar durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit gerechtfertigt sein. Sie ist aber nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.


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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 23:38
Beitrag #531


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@ Guest armin/sachse:

Zitat
ichglaub ne das ne mpu billiger ist!!in der regel besteht man die beim ersten mal ne!!mein schein kam mit auslagen 800teuro.günstiger gehts nu mal ne.

nichts genaues weiss man nicht!!da gehts em mit dem mofa weiter.kann man nun mit nem wohnortwechsel der Nu.entkommen??


Um mit meinen rudimentären Sächsisch-Kenntnissen folgen zu können:
Du meinst, eine MPU nicht beim ersten Mal bestehen zu können... FALSCH...

Deine Beantragung der neuen FE ging nicht unter 800 Euro mit neuer MPU... o.k. realistischer Wert.... nur wieviel kostet eine "neue" EU-FE unter normalen Umständen ?

Deine FE-Akte wird bei jedem Wohnort-Wechsel hinterhergesandt... also nix mit "Neuem FS"....

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Arme Würstchen rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 00:49
Beitrag #532


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Zitat
Arme Würstchen.... die MPU kostet weniger, als eine dubiose EU-FE !!!  whistling.gif

@Bentley,
warum sind denn so viele Leute so blöd & machen den EU-Führerschein im EU-Ausland anstatt die MPU in Deutschland ganz normal zu bestehen?
Weil es bei der MPU keine klaren Regeln gibt wegen der Gesamtkosten & der Dauer bis zum Erhalt des deutschen Führerscheins. Es gibt beim Psychogott keine klaren Fragen & Antworten. Alle Informationen zur MPU werden sehr schwammig ausgedrückt um mir immer mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.

In Tschechien ist es ganz anders. Ich weis vorher wie viel der Führerschein kostet & wann ich ihn bekomme.
Die Fragen zur Führerscheinprüfung darf ich sogar schon vorher lernen.
Was für ein Luxus!
Ich wurde in Tschechien äußerst freundlich & fair behandelt.

Bei der Begutachtungsstelle (TÜV Berlin) hatte man mich sogar letztes Jahr versucht übers Ohr zu hauen. Wer das versucht hat bei mir keine Chance mehr.

MfG Thommy


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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 01:35
Beitrag #533


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Zitat
@Bentley,
warum sind denn so viele Leute so blöd & machen den EU-Führerschein im EU-Ausland anstatt die MPU in Deutschland ganz normal zu bestehen?


Weil diese Leute in D keine MPU "bestehen" würden und stattdessen das Geld, welches sie eh nicht haben, ins Ausland tragen... mit mehr als zweifelhaftem Ergebniss....

Zitat
Weil es bei der MPU keine klaren Regeln gibt wegen der Gesamtkosten & der Dauer bis zum Erhalt des deutschen Führerscheins. Es gibt beim Psychogott keine klaren Fragen & Antworten.


Die Begutachtungsrichtlinien sind für alle MPI gleich... kein Geheimnis, keine Glaskugel...
Der "Psycho-Gott" ist kein Gott.... er ist ein Gutachter, der auf Beauftragung des Auftragsgebers die Situation des Autragsgeber beleuchtet und dem Auftraggeber und der FE-Behörde (sollte der Auftraggbeber die Begutachtung weitergeben..) eine Empfehlung gibt. Nicht mehr oder weniger machen die Leute bei einem MPI....


Zitat
In Tschechien ist es ganz anders. Ich weis vorher wie viel der Führerschein kostet & wann ich ihn bekomme.


Wenn DU HIER in D zu einer Fahrschule gehst, dann wird Dir der Fahr-Lehrer auch so ziemlich genau eingrenzen könen, was Deine NEUE FE kosten wird.
Mit Streitigkeiten bezüglich der FE-Behörde hat der erst mal gar nix zu tun....

Zitat
Bei der Begutachtungsstelle (TÜV Berlin) hatte man mich sogar letztes Jahr versucht übers Ohr zu hauen. Wer das versucht hat bei mir keine Chance mehr.


Armer Thommy... wink.gif Nur leider wird auch bei Dir kein Weg ohne die Behörde zu gehen sein.

P.S.: Zieh am besten ins grenznahe Umland... Einige Poster haben damit sehr gute Ergebnisse erzielt !!! rofl1.gif

P.P.S.: Warum zahlt Ihr alle, die Ihr in EU-Land gewohnt habt, nicht auch dort eure Steuern, profitiert von niedrigen Einkommenssteuern-Sätzen, den Segnungen der "Nicht-Konto-Abfrage" etc..... Warum müsst Ihr wieder nach D "zurücksiedeln", welches mit sonstigen Deutschen schon zugesiedelt ist und sowieso alles sche... ist ?

ranting.gif Bentley ranting.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 02:17
Beitrag #534


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Weil ich da wohne wo ich will!!!


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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 02:35
Beitrag #535


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Zitat
Ich wurde in Tschechien äußerst freundlich & fair behandelt.


Ich wurde bei der AVUS auch als Kunde behandelt.... so what ?

Zitat
Weil ich da wohne wo ich will!!!


Ich bin seit meiner Geburt in dem Land gemeldet, welches mich seit diesem Jahr unterstützt, meiner Mutter ein Erziehungungsgeld zahlt, meinem Vater einen Kinderfreibetrag auf seiner Steuerkarte eintragen läßt....

Ich lebe gerne in D, ich kann auch mit den jetzigen Willfährigkeiten umgehen......

Mir scheint, jeder will nur das seine auf seine Art herauspicken, ansonsten bin ich ja EU-Bürger... aber ich will trotzdem 10 Teuro pro Stunde verdienen....
Einmal Mallorca pro Weihnachten wird ja erlaubt sein... und die neuen Ski vom ALDI muss ich auch perobieren dürfen , oder ?

Und Sprit tanke ich sowieso nur im Osten... F..CJK EICHEL !!!

Wie sehr sich die Leute ins eigene Fleisch schneiden, merken sie spätestens ins 6 Jahren... schon jetzt sucht die T-Com nach geeigneten Fachkräften...

Dies könnten Söhne und Töchter von rechtschaffenen Leuten sein... stattdessen finanzieren wir sontige....




Lächerlich, Bentley crybaby.gif
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 02:35
Beitrag #536


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@Bentley,

Gründe warum ich die MPU ablehne & einen Führerschein im Ausland gemacht hatte:

Ein Alkoholiker hat es einfach bei der MPU zu bestehen. Er hat einfach eingesehen, dass er ein Problem hat & kann sich um 180 Grad ändern.

Der 1mal-Täter muss lügen um zu bestehen, weil der Psychogott ihm die Wahrheit nicht glaubt.

Wer vollkommen unschuldig verurteilt wurde, der muss sich bei dem Psycho seine Straftaten neu ausdenken & eine Geschichte erfinden.
Mir wäre das beinahe selber so passiert.


Auf solche halbseidenen Verbindlichkeiten will ich mich einfach nicht einlassen.

MfG Thommy


--------------------
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Bentley222
Beitrag 09.04.2005, 02:50
Beitrag #537


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Zitat
Ein Alkoholiker hat es einfach bei der MPU zu bestehen. Er hat einfach eingesehen, dass er ein Problem hat & kann sich um 180 Grad ändern.


Es ist in der Tat so einfach, nur erklär einem Alkoholiker, der dies nicht einsieht, das er genau dies ist.
Die Kunst liegt nicht im "Überreden" ( daher kommen soviele Alkis, die "rückfällig" werden) , sondern derjenige, der süchtig ist, muss für sich erkennen, was für Ihn selbst wichtig ist...

Nur gehört dieses Thema mehr ins Thema "MPU etc.".... und ist hier offtopic.gif



P.S.:
Zitat
Wer vollkommen unschuldig verurteilt wurde, der muss sich bei dem Psycho seine Straftaten neu ausdenken & eine Geschichte erfinden.


Jeder Unschuldig Verurteilte kann Revision bzw. Einspruch einlegen....

Die meisten dürften mit der Rechtsgrundlage scheitern...... whistling.gif


Bei der MPU muss keiner Geschichten erfinden.... ich spreche aus Erfahrung.... der Psycho weiss meist besser Bescheid als man selber....


Bentley

Wuddy Wurst..... ehemals MEICA rofl1.gif
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Gast_Guest/Ossi.!_*
Beitrag 09.04.2005, 03:33
Beitrag #538





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Hi Thommy Bumm. Ich sage als Gast nur eins. Da du ja aus dem schönen Städtchen kommst was so etwa 150.000 EW hat, könnten wir uns ja mal dort treffen, wo in etwa viele Studenten und Richter, RA, usw. sind. Dort sind auch Fahrlehrer , und sogar noch ganz normale Menschen. Ab und zu war dort schon der Vert. Minister, und es soll so sein, man bekommt da vieles mit. MFG. Wird wieder gelöscht, aber damit kann ich sehr gut leben. Gruss.
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 07:31
Beitrag #539


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Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004. Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.
Inzwischen haben zwei verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diese Entscheidungen mit dem Gerichtsurteil vom 29.04.2004 und Ihrer, natürlich völlig unverbindlichen, Auskunft vereinbar sind.
Bitte teilen Sie mir auch nocht mit, ob und was die Betroffenen dagegen unternehmen (könnten).

Mit Freundlichen Grüßen


Sehr geehrter Herr ,

In Beantwortung Ihrer drei inhaltsgleichen Anfragen ist auf meine Ausführungen vom 15.12. zu verweisen; nochmals ist zu betonen dass der Entzug des ausländischen Führerscheines von MPU-Kandidaten ohne Wohnsitz ausserhalb Deutschlands durch die ausländische Ausstellungsbehörde möglich und im Interesse der Strassenverkehrssicherheit wünschenswert ist, um die Ausnützung von vermuteten "Rechtslücken" durch die schlimmsten Rechtsbrecher im Strassenverkehr zu unterbinden. Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.

Weiters ist auszuführen dass die Kommission nicht in individuellen Fällen vor nationalen Gerichten interveniert. Die Betroffenen sind auf den nationalen Rechtsweg verwiesen, in dem sie eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts relevieren können. Die Kommission sieht derart Betroffene nicht als schutzwürdig an und empfiehlt nationalen Behörden die zulässige Entziehung des ausländischen Führerscheins durch die Ausstellungsbehörde zu erwirken insbesondere falls es sich um Umgehungen des Wohnsitzerfordernisses handelt.

Mit freundlichen Grüssen,






-----Subject: Anfrage zu EU-Führerschein (Urteil vom 29.04.04) u. VerwGentscheidung
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THOR
Beitrag 09.04.2005, 07:45
Beitrag #540


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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
um die Ausnützung von vermuteten "Rechtslücken" durch die schlimmsten Rechtsbrecher im Strassenverkehr zu unterbinden.

Ich brech ab.

Zuerst werden Abkommen gemacht, dann werden Lücken eingeräumt und jetzt wird noch vonde schlimmsten Rechtsbrechern gesprochen.

Die haben doch einen an der &/))=)(=)(=


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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THOR
Beitrag 09.04.2005, 07:46
Beitrag #541


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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 03:35)
Wie sehr sich die Leute ins eigene Fleisch schneiden, merken sie spätestens ins 6 Jahren... schon jetzt sucht die T-Com nach geeigneten Fachkräften...

Dies könnten Söhne und Töchter von rechtschaffenen Leuten sein... stattdessen finanzieren wir sontige....

Sorry,

den ganzen Beitrag verstehe ich absolut nicht. Und ich weiß auch nicht wann Du das letzte mal mit T-Com zu tun hattest. Die suchen KEINE Fachkräfte sondern billige Call-Center-Agents.


--------------------
Gruß

THOR
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 08:10
Beitrag #542





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Zitat (Bentley222 @ 09.04.2005, 02:35)
Weil diese Leute in D keine MPU "bestehen" würden und stattdessen das Geld, welches sie eh nicht haben, ins Ausland tragen

klasse behauptung ......



und ja ich will hier in d 10euro die stunde verdienen , da alle güter auch VIEL zu teuer sind .
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 09:21
Beitrag #543





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http://www.hansklausweber.de/html/fuhrerschein_kapper.html

dieser artikel ist lesenswert, insbesondere der punkt IV, wo auf die nationalen vorschriften eingegangen wird.

dazu heisst es - IV Erteilung der niederländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist

Hier hat der EuGH eindeutig und unmissverständlich klargestellt (siehe die Beantwortung der 2. Vorlagefrage), dass es sich bei den Anforderungen der (deutschen) FeV um eine nationale Regelung handelt. Die deutschen Regelungen im Zusammenhang mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung finden aber keine Anwendung, wenn der ausstellende Mitgliedstaat (ordentlicher Wohnsitz dort vorausgesetzt) nach Auflauf der Sperrfrist eine FahrerIaubnis
gut, gell?
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 09:23
Beitrag #544





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...erteilt. (fehlte noch)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 09:42
Beitrag #545





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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Können wir die genaue Adresse, Dienststelle, Namen und Anschrift erfahren?
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Gast_Sigi_*
Beitrag 09.04.2005, 10:01
Beitrag #546





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hallo mal ne fráge

besteht die Möglichkeit mein Wohnsitz ins Ausland
zu verlegen und so eine NU zu umgehen ?!
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michaelp100
Beitrag 09.04.2005, 10:23
Beitrag #547


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Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles

das ist zum. die postalische adresse.

irgendwo (ich weiss nicht mehr wo, www.eu.int ist die Adresse des herrn zu finden.
http://www.eu.int/comm/transport/index_de.html
dort dann kontakt oben rechts (ich hoffe, das ist die richtige adresse).
ich habe die mail und den namen des herrn, aber datenschutz...
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 10:43
Beitrag #548





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Zitat (michaelp100 @ 09.04.2005, 08:31)
Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
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Obige Aussage konterkariert den Lösungsansatz lt. Geiger nach dem der gesamte § 28 in der FeV 1.2.2005 unverändert im Rahmen der nationalen Zuständigkeit gültig ist.

Irritierend, der Behörden Umgang mit der EU-FE:

A) bis 29.04.2004 vorglagerte MPU für die Nutzung eines EU-FE
B) ab 29.04.2004 nachgelagerte MPU (zunächst gültig; bis FE NU ausspricht)

Sieht sich D. durch durch das EU Urteil an der Beibehaltung der Variante A, die doch im Sinne der Verkehrssicherheit vorzuziehen und nach Geiger-Logik möglich wäre, gehindert?
Glaubt D das Variante B mit vorangigem EU-Recht kompatibel ist?
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.04.2005, 12:08
Beitrag #549





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Zitat
Quelle: WikipediaDeutschland
Das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ist durch Art. 31 GG geregelt ("Bundesrecht bricht Landesrecht."), sofern der Bund für dieses Gebiet die entsprechende Gesetzgebungskompetenz hat. Für das Verhältnis von Europarecht zu Bundesrecht gibt es keine so einfache und eindeutige Festlegung. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht verpflichtet lediglich die Mitgliedsländer entsprechende Gesetze zu erlassen und entfaltet daher keine direkte Wirkung auf sonstige juristische oder natürliche Personen (Bürger).Daher kommt es in der nachfolgenden Normenhierarchie des für Deutschland geltenden Rechts nicht nicht vor. Es besteht jedoch nach der herrschenden Lehre und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein sog. Anwendungsvorrang, d.h. kollidiert Gemeinschaftsrecht mit Verfassungsrecht, so wird das Verfassungsrecht nicht durch das Gemeinschaftsrecht gebrochen, sondern das Gemeinschaftsrecht wird dem Vorrang gegeben.


Die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie wurde durch deutsche VG bestätigt.
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Perplex
Beitrag 09.04.2005, 13:31
Beitrag #550


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Was soll uns das jetzt sagen?


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