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#451
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
soo, ich habe meinen plan wahrgemacht und wohne und lebe jetzt, weit einiger zeit, in nl.
mit mietvertrag, habe einen aufkleber in den perso bekommen, erstwohnsitz ist aber immer noch d. |
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Gast_Floh_* |
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#452
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Zitat (Muk @ 07.04.2005, 14:34) Oder soll der EUGH 24 mal urteilen? für jedes Mitglied ein eigenes Urteil ? Denke das der EUGH das nicht so wollte, als er das Kapper Urteil fällte. Womit er aber nicht rechnen konnte, das D einfach vorgibt das Urteil nicht verstanden zu haben und gegen geltendes EU-Recht weiter maßregelt. D weiss doch ganz genau, das man hier mit illegalen Machenschaften gegen den EU-Füherschein vorgeht, aber das ist denen zur Zeit so ziemlich egal, die daraus evtl. resultierenden Geldbußen seitens der EU werden einkalkuliert, hier wird ganz klar die Priorität auf die Bekämpfung der EU-Führerscheine gelegt, koste es was es wolle. Wohl wissend das der Bürger sein Recht frühestens in ein paar Jahren vor dem EUGH zugesprochen bekommt. Dem RA Säftel hätte ich persönlich auch etwas mehr zugetraut, zumindest das die ersten Fälle mal so langsam vor dem EUGH auftauchen, an einer Lösung Anno 2035 bin ich persönlich momentan weniger interessiert. Hoffe nur das D dann von der EU die volle Härte an möglichen Sanktionen zugesprochen bekommt, so wie man hier zur Zeit die EU-Urteile einfach arrogant und selbstherrlich ignoriert. |
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#453
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
Und zu dem Radfahrer;
wer mit 2 %0 vom Rad fällt,der hat unter beweis gestellt,das er Alkohol nicht gewöhnt ist,sonst wäre er nicht gestürzt. Und dann wäre es im Interesse der Sicherheit im Verkehr (Charakterliche Eignung) geboten,jeden Volksfestbesucher der mehr als 1,7 %0 hat,der FA-Behörde zu melden.Egal ob zu Fus oder mit Fahrad. Da ein sogenanter nicht Alkoholgewöhnter Mensch niemals ohne das Bewustsein zu verlieren so viel Trinken kann. Und wer mehr als dreimal geschieden ist mus auch zur MPU,da er sich ofensichtlich nicht in soziale Gefüge einbinden kann,bzw. sich sozial normgebunden verhält. |
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#454
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Möglicherweise hat hier die Presse wieder einmal mehr nicht den gesamten Sachverhalt mitgeteilt. Wegen eines einmaligen Verstoßes noch dazu in dieser Größenordnung gleich auch noch das Radfahren zu untersagen, erscheint mir schon sehr ungewöhnlich und weitgehend. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass unser Student nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist.
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#455
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
@ Michaelp 100
Zitat soo, ich habe meinen plan wahrgemacht und wohne und lebe jetzt, weit einiger zeit, in nl. mit mietvertrag, habe einen aufkleber in den perso bekommen, erstwohnsitz ist aber immer noch d. gut so,weitere werden deinem Beispiel Folgen, ich wohne in absehbarer Zeit auch im Elsas,hab ja jetzt nen Lappen (schluss mit Hausarest),und kann wohnen wo ich will. Ich bin endlich Frei,und wohne ich im Ausland,werd ich auch Frei bleiben. @ Floh Zitat Womit er aber nicht rechnen konnte, das D einfach vorgibt das Urteil nicht verstanden zu haben und gegen geltendes EU-Recht weiter maßregelt. damit haben nur die betrofenen gerechnet |
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#456
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Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg.....
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#457
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:08) Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. Wenn etwas ohne Erlaubnis gefahren werden darf braucht man eine Erlaubnis .. Paradox. |
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#458
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
@ X Diver
Zitat Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg..... Zur Erinerung,auf den Lebensmitelpunkt kommt es an,nicht nur auf den wohnsitz. Und michaelp 100 hat sich in D schneller abgemeldet als ei VG NU sagen kann. ![]() |
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#459
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 15:00) Möglicherweise hat hier die Presse wieder einmal mehr nicht den gesamten Sachverhalt mitgeteilt. Wegen eines einmaligen Verstoßes noch dazu in dieser Größenordnung gleich auch noch das Radfahren zu untersagen, erscheint mir schon sehr ungewöhnlich und weitgehend. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass unser Student nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist. Hallo Peter, dieses hier hatte ich bereits am Erscheinenstag an anderer Stelle im Forum gepostet: Zitat Siehe hierzu auch: Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 16. März 2005 - 3 L 372/05.NW - (Quelle:Pressemitteilung Nr. 11/2005) Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen, sie kann ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Im zugrunde liegenden Fall war ein Student auf dem Universitätsgelände mit seinem Fahrrad zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Ein von der herbeigerufenen Polizei veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Die Straßenverkehrsbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen - auch von Kraftfahrzeugen - vorzulegen. Dieses beim TÜV eingeholte Gutachten kam zu dem Ergebnis der Ungeeignetheit des Studenten. Die Behörde entzog ihm deshalb den Führerschein und untersagte ihm zugleich das Führen von Fahrrädern. Der Mann erhob hiergegen Widerspruch und beantragte wegen des angeordneten Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht hat jetzt im Eilverfahren entschieden, dass die Maßnahmen der Behörde nicht zu beanstanden sind. Führe jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, so könne von ihm ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden; zu den Fahrzeugen in diesem Sinne gehörten nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder. Da die Gutachter des TÜV zu dem Ergebnis gekommen seien, dass der Student weder zum Führen von Kraftfahrzeugen noch zum Führen von sonstigen Fahrzeugen geeignet sei, seien die getroffenen Entscheidungen des Entzugs der Fahrerlaubnis und des Radfahrverbots rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Reinland-Pfalz eingelegt werden. Quelle ist die Pressestelle des VG Neustadt - wurde danach offensichtlich auch durch die Presse weiterveroeffentlicht. DAS da oben ist jedenfalls die Originalmitteilung - mit AZ, wie es sich gehoert ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#460
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Zitat (Medusa @ 07.04.2005, 15:33) Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:08) Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. Wenn etwas ohne Erlaubnis gefahren werden darf braucht man eine Erlaubnis .. Paradox. Auch wenn Du es nicht glauben willst. Hier ist in Absatz 1 die Rechtsgrundlage. Da dort von Fahrzeugen die Rede ist, sind Fahrräder inbegriffen. |
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#461
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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 13:23) Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit und des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Führerscheininhaber, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat, anwenden. Die innerstaatlichen Regeln finden also Anwendung, wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist. Wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist. Er ist also so zu behandeln als wäre er hier ausgestellt worden. Bekommt man nach Erteilung einer dt. EU-FE auch automatisch ohne Anlaß eine MPU Aufforderung .. ? |
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#462
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Das Verbot ein Fahrrad zu fuehren ist schon ein bisschen laecherlich - aber eben konsequent. Wenn es im Gesetz so vorgesehen ist, dann geht es auch ...
Allerdings wird das erst wieder eine Konsequenz haben, wenn der besagte Student erneut besoffen oder bei einer anderen Straftat mit dem Rad erwischt wird. Beim ersten Mal vielleicht nur 25 € - aber sicher mehr, wenn er in Zukunft weiterfaehrt und regelmaessig erwischt wird. Auch der Einzug des Rades ist denkbar ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#463
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Zitat Bekommt man nach Erteilung einer dt. EU-FE auch automatisch ohne Anlaß eine MPU Aufforderung .. ? Wenn bekannt wird, dass Du z.B. weitersaeufst oder rueckfaellig geworden bist ... warum nicht ? Moeglich ist das sicher. Aber ohne den geringsten Hinweis eher unwahrscheinlich. Ein Problem scheint mir demgegenueber zu sein, dass die auslaendischen Behoerden meist gar nichts von den ehemaligen Delikten wussten - daher auch nicht haetten pruefen koennen, wenn sie gewollt haetten. Wer unter "fruehere Fuehrerscheine" - angenommen es stuende da und er haette es verstanden - einen ehemaligen deutschen Schein genannt hat, der hat sicher Fragen gestellt bekommen. Oder nicht - das ist dann aber Sache der anderen Behoerde. Steht da nur ein Strich ... - gibt es ein Problem ... Das sollte man ehrlicherweise nicht ganz aus dem Kopf verlieren ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#464
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.04.2005, 15:47) DAS da oben ist jedenfalls die Originalmitteilung - mit AZ, wie es sich gehoert ... ![]() ![]() Da kann man aus Eurem Blickwinkel nur dazu sagen: der Fluch der MPU. Nachdem der Gutachter zu seinem negativen Gutachten gekommen war, blieb der FS-Stelle offensichtlich gar nichts Anderes übrig. Wäre sie bei der Verhängung des Fahrverbots auch für Fahrräder über das Ziel hinausgeschossen, hätte dies das VG nicht bestätigen dürfen und wohl auch nicht bestätigt. ![]() |
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#465
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.04.2005, 15:59) Ein Problem scheint mir demgegenueber zu sein, dass die auslaendischen Behoerden meist gar nichts von den ehemaligen Delikten wussten - daher auch nicht haetten pruefen koennen, wenn sie gewollt haetten. Ein Problem welches lt. EU Richtlinie aber nicht berücksichtigt wird. Nach EuGH interessieren sowieso nur richterliche Sperrfristen. |
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#466
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Zitat hätte dies das VG nicht bestätigen dürfen und wohl auch nicht bestätigt. Fuer die Korrektur so mancher "Genialitaet" in erster Instanz, gibt es ja noch das OVG RLP ... ![]() Schaun mer ma, was die dazu sagen. 2,02 %o ist allerdings schon reichlich - auch (bzw. gerade!!!) auf dem Rad. Und die negative MPU vorzulegen ist auch reichlich daemlich ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Floh_* |
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#467
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Das Ganze ist einfach nur lächerlich. Wenn man das in aller Konsequenz durchspielt, gehört jedem der in der Öffentlichkeit ab 1,6 Promille auffällt der Führerschein entzogen., bzw. eine MPU-Aufforderung zugeschickt.
So bleibt es eine perverse Ungleichbehandlung, je nachdem wieviel Interesse daran besteht Sauftouren der Fahrbehörde zu melden oder nicht. |
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#468
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Zitat Nach EuGH interessieren sowieso nur richterliche Sperrfristen. Danke, Medusa. Finde ich auch richtig. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Verwaltungsseppel mit mittlerer Reife Beschluesse solcher Tragweite bar jeder psychologischer Ausbildung und Kenntnis abfassen duerfte ... ... wobei sich das in D offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat, dass es Dinge gibt, die nicht gehen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#469
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Wer weiß,vieleicht studiert der Junge Jura.Wird später einmal FA Behördenleiter.
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#470
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Fahren mit Fahrrad kann zwar von der Fahrerlaubnisbehörde untersagt, aber nicht bestraft werden. Wie denn? Etwa “Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bei einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug.
Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad. Was kommt als nächstes? Entzug des Lebensberechtigungsscheins! -------------------- (\_/)
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#471
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ich würde den Studend entmündigen und unter Fachärtztliche (Verkehrsfachsimpel) aufsicht stellen.24 h nonstop.
Denn so Leute haben auf unseren Strasen nichts zu suchen.(tickende Zeitbomben) Der Mann ist eine Gefahr für sich und andere. Dann würde ich auf dem Oktoberfest einmal anfangen über 1.6 %0 fähige Konsumenten zu regestrieren und anschliesend nach § 14 ein ärtztliches Gutachten anordnen.(Konsumform klären bei Zweifel). Gleiches Recht für alle. Aber auch die Italiener und Engländer nicht vergessen und regestrieren.Da viele ja mit dem eigenen KFZ in D sind. |
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#472
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad. Das stimmt so nur bedingt. Geht man vom Begriff "Strafe" aus, so magst Du recht haben. Allerdings ist, wie von PL bereits gesagt, ein Verwarngeld von 25 EUR drin. Fruchtet das nichts, gibt es die Möglichkeit, ein Zwangsgeld anzudrohen (das liegt dann deutlich über 25 EUR) und es gegebenenfalls auch beizutreiben. -------------------- |
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#473
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Ach so, eine Ordnungswidrigkeit!
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Gast_Gast_natas_* |
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#474
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tja jetzt fahre ich seit august mit einer tschechischen pappe und hatt evor 3 wochen eine kontrolle auf der autobahn....letzte woche kam ein brie der führerscheistelle crailsheim....*wir möchten sie zu einem gespräch bitten*
da war ich heute...der nette herr dort stellte mir eine mpu in aussicht ,sollte ich da nicht hingehen und meinen führerschein nicht freiwillig abgeben....razzia der örtlichen polizei. Warscheinlich sind wir wieder so weit...werde dr. säftel einschalten und mal abwarten...da leider noch keine rechtssicherheit da ist werden die führerscheinstellen scheinbar immer dreister....mir wurde sogar mündlich angedroht,falls ich meinen wohnsitz ins ausland verlagern würde,mir eine NU zukommen zu lassen....adios armes deutschland |
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Gast_Guest_* |
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#475
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sorry...meine tasta hat nen knall
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Gast_Guest_* |
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#476
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Zitat (XDiver @ 07.04.2005, 15:32) Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg..... ![]() nene, der tatsächliche lebensmittelpunkt zählt, NICHZ der erstwohnsitz! |
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#477
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 07.04.2005, 16:27) Fahren mit Fahrrad kann zwar von der Fahrerlaubnisbehörde untersagt, aber nicht bestraft werden. Wie denn? Etwa “Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bei einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug. Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad. Thommy, lesen bildet: hier und hier und hier, TB-Nr. 203000. ![]() |
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Gast_Dreist_* |
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#478
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@Medusa
Mhh, ja sicher, aber Anerkannt werden müssen sie, WENN man aber den Wohnsitz in Deutschland hat, ist man vor einer NU NICHT geschützt! D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht zuständig! Nachlesbar im VG München und auf der HP der EU (Link oben) |
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#479
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Nachlesbar im VG München Das VG hat dazu nichts wirklich aussagekräftiges festgestellt. -------------------- |
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Gast_Stomp_* |
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#480
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******gelöscht, da sinnlos******
Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.04.2005, 18:18 |
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Gast_Dreist_* |
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#481
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Sehe ich ein bisschen anders:
2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat. GEGENWÄRTIG in der BRD!!! Wie wäre es denn aber wenn man wirklich in das Ausland zieht, in deutschland Sperre! Dort macht man legal den FS, dann müsste der Schein nach Ablauf der Sperrzeit in D gültig sein, denn keine D Verwaltung wäre zuständig! |
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#482
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
Zitat Nachlesbar im VG München Das VG hat dazu nichts wirklich aussagekräftiges festgestellt. Konnte es auch schlecht.D wird diese Fallkonstelation nicht vor den EUGH bringen. Einem im Ausland wohnenden Deutschen die FA entziehen oder eine NU auszusprechen. Aufgrund getilgter Masnahmen. Da wäre ja kein Europäer mehr sicher. Ich bleib bei meiner Meinung. Im Ausland bin ich sicher. |
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#483
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27) D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht zuständig! Oh doch! Klick mich. Warum nur beißt sich die Katze immer den Schwanz? ![]() Edit: Zitat Ich bleib bei meiner Meinung. Nein, siehe den vorstehenden Link.
Im Ausland bin ich sicher. Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 07.04.2005, 17:44 |
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#484
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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:36) Wie wäre es denn aber wenn man wirklich in das Ausland zieht, in Deutschland Sperre! Dort macht man legal den FS, dann müsste der Schein nach Ablauf der Sperrzeit in D gültig sein, denn keine D Verwaltung wäre zuständig! Du kannst dann eine Nutzungserlaubnis in Deutschland beantragen. -------------------- (\_/)
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Gast_Dreist_* |
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#485
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@Peter Lustig
Du hast recht, bei erreichen von 18 points ist die FE weg auch bei ausl.! Wie bekommt man sie dann wieder?!? Neuerteilung auf FE MPU Aufforderung evtl. FS Neu machen (2 Jahresfrist) Bei aktuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten! Aber nicht über den Verwaltungsapparat den FS im Ausland eine NU auszusprechen! |
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#486
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@ Peter Lustig,
Gibt es eine gesetzliche Pflicht von der Fahrerlaubnisbehörde einem eine MPU zu ermöglichen? -------------------- (\_/)
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Gast_Dreist_* |
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Beitrag
#487
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Guests ![]() |
Wie wäre es dann wenn man in Österreich als Deutscher z.b. 2 Promille hinterm
Steuer erwischt wird?!? Österreich darf man nicht mehr fahren ohne pos. VPU Deutschland darf man nicht mehr fahren ohne pos. MPU Wie seht ihr das? |
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#488
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27) @Medusa n Wohnsitz in Deutschland hat, ist man .... @Dreist Verwechslung? |
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Gast_Stomp_* |
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#489
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der Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT !!!!!
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Gast_Guest_* |
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#490
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 18:42) Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27) D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht zuständig! Oh doch! Klick mich. Warum nur beißt sich die Katze immer den Schwanz? ![]() Edit: Zitat Ich bleib bei meiner Meinung. Nein, siehe den vorstehenden Link. Im Ausland bin ich sicher. nein peter, es gibt (angeblich) schon nu bei deutschen mit eu-fs. es gibt aber keine nu für einen in europa lebendem deutschen. da bin ich wirklich mal gespannt, wann und ob ein urteil kommt. so wie es jetzt aussieht, ist ausland das einzige mittel, das wirklich hilft. jaa, wir hatten es schon mal, aber , ohne lösung UND ohne gerichtsurteil |
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Gast_Dreist_* |
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#491
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Was ich in meinem obigen Beitrag mitteilen wollte ist, das es ein Paradoxum
wäre für ein Vergehen 2x bestraft, entschuldigung 2x die Chance hätte seine Fahreignung wieder herzustellen! Soviel zu meiner Auffassung zu diesem! Somit schließe ich mich Stomp seiner Meinung an, "Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT"! Denn einen Wohnortwechsel in das Ausland, wird sicher nicht als "FS-Tourismus" angesehen und schwerlich verfolgt da zu großer Aufwand bestünde! Wieso wird denn bei Ausländer ein Bußgeld SOFORT fällig?!? ![]() Einzig offen ist, wie es bei der Konstellation verhält: Offene Sperrzeit MPU Auflage Polnischer Führerschein UND EINZIGER Wohnsitz in zB. Österreich (Wohnort in BRD aufgelöst) Ob und wie es NACH der Sperrzeit bei einer VK in Deutschland gehandhabt wird wenn der FS während der Sperre in D gemacht würde! Aber kein D Wohnsitz existiert! |
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#492
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@thommy bumm,wie lange ist dein entzug von deiner deutschen fahrerlaubniss her?länger als 5jahre?mich würde mal interessieren wie lange die FE weg ist von denen die eine NU bekommen haben,unter oder über 5jahre?
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#493
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Zitat (michael_mk @ 07.04.2005, 22:29) @Thommy Bumm, wie lange ist dein Entzug von deiner deutschen Fahrerlaubnis her? Feb.2001 -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#494
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Zitat der Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT !!!!! Ob das fuer Deutschland auch gilt, DAS darf immer noch bezweifelt werden. Waehrend einer in Deutschland bestehenden Sperrfrist darf in der gesamten EU nicht erteilt werden. Wird doch erteilt und das wird in Deutschland bekannt, wird der FS an die ausstellende Stelle zurueckgeschickt. Interessant werden - sofern da nachgeforscht wird, wovon zumindest bei einer neuen Verkehrsstraftat ausgegangen werden kann - die Angaben des FS-Inhabers bei der ausl. Behoerde sein. Denn wenn falsche Angaben gemacht wurden, dann koennte z.B. auch ein Betrug vorliegen bzw. irgend eine andere Straftat im Ausland. In einer solchen Konstellation ist auch eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis denkbar wenn nicht gar sicher (ich bin kein Anwalt, aber waere fuer mich logisch). Und genau genommen, darf der Betroffene in keinem Land der EU Autofahren - jedenfalls ist das so vorgesehen ... Nach einer Sperrfrist, die von einer deutschen Behoerde ausgesprochen wurde, darf laut zugrundeliegendem Strafurteil, zugrundeliegendem deutschem Recht und unter Beruecksichtigung des Urteils des EuGH vom 29.04.04 theoretisch jede Behoerde sofort erteilen, welche nach dem Wohnsitzprinzip zustaendig ist. Dabei haben sich deutsche Behoerden natuerlich nach deutschem Recht und an die FeV zu halten, was in bestimmten Faellen eine MPU vorsieht. Auslaendische Behoerden erteilen natuerlich nach anderen Voraussetzungen. Da oftmals nicht alle Sachverhalte - insbesondere aus der Zeit vor der Erteilung - im Ausland bekannt sind, wird die Zukunft zeigen, zu welchen Verfahrensweisen man sich innerhalb Europas verabredet. Laut EuGH sind nach der Sperrfrist erteilte FSe EU-weit gueltig. Auch in Deutschland - denn Kapper weicht vom Regelfall nicht ab: In Deutschland erteilter FS per Strafbefehl mit Sperrfrist eingezogen, nach Sperrfrist in NL erteilt - und er darf fahren. (Jedenfalls nach dem EuGH-Entscheid - ob da noch was Neues - eine NU z.B. - nachgekommen ist, das weiss hier wohl keiner so genau. Bekanntgeworden ist jedenfalls nichts.) Bei einer Umschreibung nach deutscher Wohnsitznahme waere es fuer mich nachvollziehbar, wenn deutsche Behoerden auch von einem Herrn Kapper eine MPU fordern wuerde. Da aber nicht umgeschrieben werden muss, sondern die auslaendische FE so anerkannt werden soll, wie sie erteilt wurde, ist das nicht nur nicht notwendig, sondern auch (imho!) gar nicht vorgesehen. Jedenfalls nicht nach EU-Recht. Deshalb sollte die Wohnsitznahme in Deutschland fuer den Betroffenen keinerlei Nachteile bringen - imho ist es ueberfluessig, dauerhaft im Ausland gemeldet zu bleiben / zu leben, sofern man die Mindesterteilungsvoraussetzung, naemlich die 185-Tage-Regelung, erfuellt hat. Einzig und allein der §46 FeV koennte - sofern der EuGH ihn als Einschraenkung im Sinne einer nationalen Regelung anerkennt - eine Moeglichkeit fuer die Deutschen sein, einzugreifen. Wobei ich es fuer ziemlich ausgeschlossen halte, dass die Ungeeignetheit allein auf vor der Erteilung der FE im Ausland stattgefundene, abgeurteilte und verbuesste Straftaten oder Auffaelligkeiten begruendet werden kann. Aber: Der §46 FeV ist auf alle FE-Inhaber anwendbar, auch Auslaender oder im Ausland lebende Deutsche, und der vorlaeufige Entzug/ die vorlaeufige NU waere bis zur MPU befristet (genuegt also EuGH-Anforderungen). Eine bei einer deutschen MPU festgestellte Ungeeignetheit sollte dann aber - konsequenterweise - in der ganzen EU anerkannt werden und daher besonderen Anforderungen genuegen, die auch vom EuGH kontrollierbar sind und im europaeischen Recht verankert sein muessen. Noch ist es aber nicht so weit. Daher gilt fuer alle mit der EU-Karte: Vorsicht! ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#495
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
du bist ja sehr sicher, was "ausländer" und nu, bzw. mpu betrifft.
laut urteil des vg beziehen sich die nu nur auf in d lebende menschen. wenn ein eu-ausländer hier auffällig wird, nun, n niederländer dürfen hier z.b. mit thc am steuer fahren, sofern der konsum 12 std. zurückliegt, ohne strafe! wie das bei anderen ländern ist, weiss ich nicht. Aber: ohne eine straftat!, ist meine meinung, kann d nichts gegen die fahrer unternehmen, zumindest was mpu und nu betrifft. |
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#496
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6038 ![]() |
Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung?
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#497
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung? Eigentlich nicht, da die Tilgungsfristen deutlich länger sind (nämlich 10 bzw. 15 Jahre). Es wurde allerdings (primär in einem anderen Forum) die These vertreten, nur Personen, denen noch keine 5 Jahre die FE entzogen war, bekämen eine NU. Dies ist m.E. nicht haltbar. -------------------- |
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#498
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat niederländer dürfen hier z.b. mit thc am steuer fahren Das waere mir neu. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#499
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (XDiver @ 08.04.2005, 13:51) Zitat Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung? Eigentlich nicht, da die Tilgungsfristen deutlich länger sind (nämlich 10 bzw. 15 Jahre). Es wurde allerdings (primär in einem anderen Forum) die These vertreten, nur Personen, denen noch keine 5 Jahre die FE entzogen war, bekämen eine NU. Dies ist m.E. nicht haltbar. Weder § 46 Abs. 5 FeV selbst noch der einschlägige Kommentar von Bouska/Laeverenz, 3. Auflage, geben dazu etwas her. |
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#500
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:21 |