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> 6 Personen in PKW der für 5 zugelassen ist?
Computerhuaba
Beitrag 19.03.2005, 16:06
Beitrag #1


Neuling


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Beiträge: 1
Beigetreten: 19.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8880



    
 
Was kommt denn eigentlich in der Probezeit auf mich zu, wenn ich mit einem PKW der für 5 Personen zugelassen ist mit 6 Personen oder mehr fahre und dabei aufgehalten werde?
Hab im Stvo Bußgeldkatalog schon mal danach gesucht, aber keine richtige Antwort erhalten.

Hat da wer eine Idee?
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joboelmo
Beitrag 19.03.2005, 16:12
Beitrag #2


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Beiträge: 334
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Mitglieds-Nr.: 1828



ZGG beachten ansonsten kommt da garnichts auf dich zu!!!!

Sollten nur 5 Gurte vorhanden sein, dann bleibt eine Person "eben" ohne Gurt!!!

Aus gefahrenabwehrenden Gründen darf dir die Polizei aber dennoch sagne, dass du so nicht weiter fahren darfst!!!

Aber ein Verwarngeld etc. kostet das nicht!

MfG wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 10:45
Beitrag #3





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hallo,
Weiß jemand von euch wo das genau in der StVO geschrieben dass mehr Personen mitgenommen werden dürfen, als Gurte vorhanden sind? Kann mir jemand den Paragraphen nennen?
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Gast_durban_*
Beitrag 20.03.2005, 11:45
Beitrag #4





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zu beachten sind § 21, 21a, 23 StVO
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.05.2005, 14:03
Beitrag #5





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Die Ausführungen stimmen:

Die Bestimmungen richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Du kannst also mehr Personen mitnehmen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.05.2005, 09:47
Beitrag #6





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so wie ichs verstanden habe, darf man mitnehmen aber wenn es eben nur 5 gurte vorhandensind, muss der 6 fürs nichtanschnallen zahlen?

+ lastkraft darf nicht überschritten werden
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RA XDiver
Beitrag 02.05.2005, 09:49
Beitrag #7


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Zitat
so wie ichs verstanden habe, darf man mitnehmen aber wenn es eben nur 5 gurte vorhandensind, muss der 6 fürs nichtanschnallen zahlen?


Falsch verstanden. Wenn alle Gurte benutzt werden und das zGG nicht überschritten wird, zahlt man gar nichts (zumindest Bußgeldtechnisch).

Im Falle eines Unfalles kann es natürlich Ärger mit der Versicherung geben.


--------------------
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