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> airbag austragen?, airbag austragen lassen? möglich?
Gast_Gast_peter_*
Beitrag 08.12.2003, 14:58
Beitrag #1





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hallo! ich wollte gerne fragen ob es möglich ist ein aibag lenkrad gegen ein normales ohne zu tauschen? was sagt denn da der tüv? ist das vielleicht per einzelabnahme machbar? oder auch ohne?

ach so, ich fahre einen rover mini cooper. eines der letzten modelle. 1999bj. leider wurde hier ein airbag verbaut mad.gif
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Andreas
Beitrag 08.12.2003, 15:07
Beitrag #2


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Zitat
leider wurde hier ein airbag verbaut


Warum leider??? unsure.gif


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Dirk Plettner
Beitrag 08.12.2003, 15:08
Beitrag #3


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Es gibt von der Firma Raid www.raid-rdi.com Umbausätze, meines Wissens sogar mit ABE, allerdings würde ich mir extrem genau überlegen, ob Du diesen Rückschritt in der Sicherheit wirklich gehen möchtest oder nicht doch lieber auf ein Sportlenkrad mit Airbag zurück greifst. Ausserdem kann dadurch die Versicherungsprämie steigen, da ein Airbag ggf. bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Zitat
leider wurde hier ein airbag verbaut


Diese Einstellung werde ich nie verstehen, der Optik wegen sicherheitsrelevante Teile ausbauen, so ein Stuss...der Prüfer der die ABE erstellt hat muss gerade Drogen genommen haben blink.gif


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Gruss, Dirk
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James Bond
Beitrag 08.12.2003, 19:00
Beitrag #4


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Hallo Peter,
also erstmal finde ich das schwachsinn ein Airback auszutragen er ist doch für die eigene Sicherheit. Aber nichts dest trotz wenn du es vorhast, hier einige Lösungsvorschläge.

Am Besten ist wenn du ein Gutachten über die Deaktivierung bekommen könntest, so das ein Prüfing. einer amtl. Überwachungsorganisation(TÜV,Dekra,KÜS,FÜK,GTÜ etc) dir den Airback austragen können.

Liegen die Unterlagen nicht vor, mußt du zu einem aaS bzw aaSmt (TÜV) der dir den Ausbau bzw Deaktivierung im Einzelfall gemäß §19/21 STVZO positiv begutachtet. Ohne Unterlagen wirst du da aber wohl keinen finden, da Vorausetzung ist, dass hierdurch keine anderen Systeme negativ beeinflusst oder unwirksam werden. Es können dann probleme durch CAN-Bus, Steuergeräte etc. verschiedenster Art auftreten.

also liegen keine Unterlagen vor, solltest Du Dir eine Freigabe des Fahrzeugherstellers mit den dazugehörigen Prüfhinweisen und erforderlichen Auflagen besorgen. Der Ausbau sollte dann aufgrund dieser Unterlagen von der Fachwekstatt bestätigt werden. Danach kann dann der aaSachverständige die Austragung lt.Prüfhinweisen vornehmen!

MfG
Bond


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Sachse
Beitrag 22.12.2003, 14:07
Beitrag #5


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ich glaube die ABE von Raid ist zurückgezogen worden.


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Dirk Plettner
Beitrag 22.12.2003, 14:14
Beitrag #6


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Nein, wurde sie nicht: Link


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Gruss, Dirk
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.12.2003, 14:11
Beitrag #7


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Zitat
Am Besten ist wenn du ein Gutachten über die Deaktivierung bekommen könntest, so das ein Prüfing. einer amtl. Überwachungsorganisation(TÜV,Dekra,KÜS,FÜK,GTÜ etc) dir den Airback austragen können.


Das hat es meines Wissens nach noch nie gegeben!

Es gab diese Deaktivierungen nur für Beifahrerairbags, nie aber für Fahrerairbags.

Ich habe bisher ein Fahrzeug gesehen, bei dem ein Sportlenkrad eingetragen war, obwohl ein Airbag montiert war. Ich glaube der aaS hatte einen schlechten Tag als er das gemacht hat.

mfg


Stefan
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Gast_Gerhard_*
Beitrag 23.12.2003, 18:27
Beitrag #8





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Generell geht Fahrerairbag austragen lassen NICHT!.
Der Airbag (Fahrer und Beifaher, evtl auch die Sidebags) sind Bestandteil der Fahrzeugbetriebserlaubnis.
Des weiteren ist das Fahrzeug nur mit den Airbags in der Versicherung, d.h. bei Ausbau des selben fährst du einen Wagen ohne Versicherungsschutz.
Und was den Beifahrerairbag betrifft, er wird nur temporär stillgelegt und muß schnellstmöglich wieder aktiviert werden.
Und selbst für diese Kleinigkeit ist ein Irrsinnsaufwand an Papierkram zu erledigen (Hersteller muß informiert werden, Versicherung usw.)
Kein TÜV oder Dekra-Prüfer ist ermächtigt von sich heraus eine Airbaganlage stillzulegen, und wenn er an seinem Job hängt wird er es auch nicht machen.
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Sachse
Beitrag 29.12.2003, 17:03
Beitrag #9


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für PKW mit EZ ab 10/2003 ist diese Frage dann eigentlich auch hinfällig, da dann der Airbag zur Pflichtausstattung gehört um die Crashanforderungen zu erfüllen.


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zpeedy
Beitrag 29.12.2003, 22:54
Beitrag #10


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also bei allen nachfragen die ich beim tüv gemacht habe kam heraus das man den airbag austragen kann...

das teil von raid gibt es und auch sonst genügend die das schon ausgetragen haben. z.b. viele golf 3 mit sportlenkrad.


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Gast_Alex_*
Beitrag 10.01.2004, 23:06
Beitrag #11





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Zitat (Gast_peter @ 08.12.2003, 14:58)
hallo! ich wollte gerne fragen ob es möglich ist ein aibag lenkrad gegen ein normales ohne zu tauschen? was sagt denn da der tüv? ist das vielleicht per einzelabnahme machbar? oder auch ohne?

ach so, ich fahre einen rover mini cooper. eines der letzten modelle. 1999bj.  leider wurde hier ein airbag verbaut mad.gif

Ja genau...wir sterben noch wie Männer ohne Airbag... thread.gif
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Sachse
Beitrag 12.01.2004, 19:04
Beitrag #12


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Für alle die das Airbag behalten wollen gibt es von Raid auch ein Lenkrad wo der Airbagprallkopf umgebaut wird. Kostet nur etwas mehr! biggrin.gif


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Motormaniac
Beitrag 26.08.2004, 21:09
Beitrag #13


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Laut raid kannste einstufige Airbags austragen lassen. Kenn auch genug, die das schon hinter sich haben. Ich seh dann allerdings Probleme bei Fzg mit Gurtstraffern. Die sollen ja bekanntlich mit dem Airbag zusammenarbeiten.. Ich würd also wenn beide stillegen. Allerdings kannste dann auch gleich n altes Auto ohne airbags fahren. Haste 3mal mehr von...
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