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> Führerscheinverlängerung
Gast_Gast_Jörg_*
Beitrag 28.02.2005, 17:52
Beitrag #1





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Moin,
ich bin Jahrgang 1966 und habe Anfang 1999 meinen Führerschien der Klasse C und CE nachgemacht. Diese beiden Klassen wurden bei mir auf den Führerschein für 5 Jahre befristet (was ich mit Schreck letztens bemerkte). Zwangsläufig muß ich mir jetzt einen neuen Führerschein besorgen.
Meine Fragen.
- wieso wurde der Führerschein überhaupt auf 5 Jahre befristet. Ist dies nicht nur bei Verkehersteilnehmern über 50 Jahre üblich?
- welche Maßnahmen muß ich jetzt ergreifen für einen neuen FS? Ärtzliches Attest & Augentest?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Jörg
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Chris
Beitrag 28.02.2005, 18:53
Beitrag #2


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zu der ersten Frage:

Weil die Klassen C, CE, D und DE grundsätzlich nur auf 5 Jahre befristet erteilt werden und zwar von Anfang an.
Die Grenze mit dem Alter von 50 Jahren gilt nur für Altinhaber der Klasse 2.

zur zweiten Frage:

Bei der Führerscheinstelle Antrag auf Verlängerung stellen, Gebühren löhnen und die ärztlichen Untersuchungen machen lassen.
Wie von @MichaelW schon mehrfach erwähnt, lohnt sich bei den ärztlichen Untersuchungen mal die Suche nach einem Arzt mit dem Fachgebiet "Arbeitsmedizin". Viele Arbeitsmedziner haben die Ausrüstung um die augenärztliche und die ärztliche Untersuchung zu machen; so kann man Zeit und Geld sparen.


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braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

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Peter Lustig
Beitrag 28.02.2005, 19:03
Beitrag #3


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Rechtsgrundlagen zum Nachlesen: § 23 FeV und § 24 FeV.
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kaydee
Beitrag 28.02.2005, 20:20
Beitrag #4


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Also, wenn ich das nun richtig gelesen habe, fährst Du seit gut einem Jahr ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Korrekt?

Wenn dem so ist, kann es schon so einige Probleme geben, wenn Du den Schein "verlängern" möchtest.....

Das ist nämlich theoretisch nicht möglich, da Du die FE der Klasse C + CE ja nicht mehr besitzt. Es kann also sein, das dein zuständiges Amt von Dir verlangt, die Prüfung für diese beiden Klassen zu wiederholen. Da gibt es aber Verwaltungsvorschriften zu, die ich jetzt nicht so genau kenne.....

Hoffe, es geht für Dich auch einfacher!


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„Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.02.2005, 20:23
Beitrag #5





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Zitat (kaydee @ 28.02.2005, 20:20)
Hoffe, es geht für Dich auch einfacher!

Nach Ablauf der FE hat man 2 Jahre Zeit für die prüfungsfreie Verlängerung wink.gif
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Mr.T
Beitrag 28.02.2005, 20:23
Beitrag #6


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@kaydee
lies mal den von @Peter Lustig verlinkten § 24 FeV, und hier insbesondere den Absatz 2.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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kaydee
Beitrag 28.02.2005, 20:38
Beitrag #7


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@Uwe: Eben das ist in den Verwaltungsvorschriften zu finden und ich war mir nicht so ganz sicher auf welchen Zeitraum es sich erstreckt....

@Mr.T: Ja, wenn ich das lese, kommen mir eben diese Zweifel als Sachbearbeiter ganz schnell, wenn jemand nicht weiss, das sein FS nur fünf Jahre gültig ist...............


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Chris
Beitrag 28.02.2005, 20:40
Beitrag #8


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Das kann dem Sachbearbeiter doch egal sein...
wenn man den Betroffenen nicht stichhaltig nachweisen kann, dass er nach Ablauf der FE gefahren ist, dann passiert auch nichts.
Von daher kann der Sachbearbeiter vermuten, was er will. Beweisen wird er es wohl kaum können.


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Christl
Beitrag 28.02.2005, 20:42
Beitrag #9


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Ich glaube Kaydee möchte die charakterliche Eignung anzweifeln. Das ist aber in diesem Fall doch etwas weit hergeholt.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.02.2005, 20:43
Beitrag #10





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Zitat (Christl @ 28.02.2005, 20:42)
Ich glaube Kaydee möchte die charakterliche Eignung anzweifeln. Das ist aber in diesem Fall doch etwas weit hergeholt.

Aber ganz weit. Wer sagt eigentlich, das der TE gefahren ist think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 28.02.2005, 20:44
Beitrag #11


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Zitat (Chris @ 28.02.2005, 20:40)
Von daher kann der Sachbearbeiter vermuten, was er will. Beweisen wird er es wohl kaum können.

Und er wird auch in der Regel kein Interesse haben, die Sache zu hinterfragen, weil sie ihn nichts angeht. Die 2 Jahre Frist hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund hineingeschrieben, um auch Gelegenheitsfahrern, die die entsprechende FE-Klasse nicht ständig benötigen, eine Chance zu geben, diese auch bereits nach erfolgtem Ablauf nochmals zu verlängern.
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kaydee
Beitrag 28.02.2005, 20:50
Beitrag #12


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Nee, charakterliche Eignung zweifel ich hier schon mal garnicht an. Erst recht nicht, solange ich jemanden nicht persönlich kenne, da muss schon so einiges anderes passieren.....
Der Punkt ist: Wer entscheidet darüber, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt?
Das ist, soweit ich weiss, der Sachbearbeiter........
Oder?
Und wenn ich das:
§ 16 Theoretische Prüfung

(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, daß er

1.

ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften......
lese, im Zusammenhang mit:
Diese beiden Klassen wurden bei mir auf den Führerschein für 5 Jahre befristet (was ich mit Schreck letztens bemerkte). Zwangsläufig muß ich mir jetzt einen neuen Führerschein besorgen.
Meine Fragen.
- wieso wurde der Führerschein überhaupt auf 5 Jahre befristet. Ist dies nicht nur bei Verkehersteilnehmern über 50 Jahre üblich?

Dann würde ich als Sachbearbeiter halt wirklich zweifeln.......


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kaydee
Beitrag 28.02.2005, 20:52
Beitrag #13


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@Peter Lustig: Ich hoffe ja auch, das der Sachbearbeiter kein Lust hat das ganze zu hinterfragen, aber ich hab hier in HH schon soviel Mist vom Amt gesehen, das ich da sehr vorsichtig geworden bin.....


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Chris
Beitrag 28.02.2005, 20:52
Beitrag #14


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Aber genauso gut weiß der sachkundige Führerscheininhaber, dass er sich mit der Verlängerung bis zu 2 Jahre nach Ablauf Zeit lassen kann, wenn er die LKW-Klassen in dieser Zeit nicht benötigt. Damit kann er nämlich die nächste Untersuchung weiter nach hinten schieben.
Wie gesagt, dies alles nur unter der Voraussetzung, dass die FE in dieser Zeit nicht benötigt wird.


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Christl
Beitrag 28.02.2005, 20:53
Beitrag #15


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na ja, dann müsste man bei fast jedem Verkehrsateilnehmer zweifeln. Tue ich übrigens manchmal auch! shutup.gif


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MichaelW
Beitrag 01.03.2005, 08:07
Beitrag #16


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Hallo,

ich muss auch mit Erstaunen feststellen, wie wenig manche Führerscheininhaber über ihre eigene Fahrerlaubnis wissen. Da werden grundlegende Klasseneinteilungen nicht gewußt (ich sprech jetzt nicht von den bescheuerten B- oder C1E-Anhängerregelungen), es ist nicht bekannt, dass LKW-Führerscheine nur befristet erteilt werden usw. Da frag ich mich, wo diese Leute die Fahrschule besucht haben oder aber, was sie während ihrer Fahrschulausbildung mitbekommen haben.
Wenn ich aber andererseits manche Fahrschulen beim Theorieunterricht sehe (da rollen sich einem manchmal die Fußnägel auf dank der pädagogischen Fähigkeiten mancher Fahrlehrer...), wundert mich dies eigentlich noch nicht einmal...

Gruß,
Michael
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jenenser
Beitrag 09.04.2006, 22:43
Beitrag #17


Neuling


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Zitat (Chris @ 28.02.2005, 20:53) *
Wie von @MichaelW schon mehrfach erwähnt, lohnt sich bei den ärztlichen Untersuchungen mal die Suche nach einem Arzt mit dem Fachgebiet "Arbeitsmedizin". Viele Arbeitsmedziner haben die Ausrüstung um die augenärztliche und die ärztliche Untersuchung zu machen; so kann man Zeit und Geld sparen.


Hallo!

Also ich mach jetzt mal hier weiter , kann mir jemand zufällig sagen wie hoch die Arztkosten sind und ob ich auch zu meinem normalen Hausarzt gehen kann ?

Vielen Dank schon mal.
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andre0374
Beitrag 10.04.2006, 19:58
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (Chris @ 28.02.2005, 20:53) *
Hallo!

Also ich mach jetzt mal hier weiter , kann mir jemand zufällig sagen wie hoch die Arztkosten sind und ob ich auch zu meinem normalen Hausarzt gehen kann ?

Vielen Dank schon mal.


Hallo

Also mein Hausarzt macht beide untersuchungen, und kassiert 90 €ronen.

Gruß Andre
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Mr.T
Beitrag 11.04.2006, 19:27
Beitrag #19


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Zitat (andre0374 @ 10.04.2006, 20:58) *
Also mein Hausarzt macht beide untersuchungen, und kassiert 90 €ronen.

Dann ist er wohl auch Arbeits- oder Betriebsmediziner.


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Gruß Mr.T

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