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> Auto überfüllt, Auto zu voll, was passiert?
Gast_Gast_Julian_*
Beitrag 27.02.2005, 15:21
Beitrag #1





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Wir sind gestern als wir von einer Feier kamen, mit mehr als 5 Leuten in einem Passat zurück nach Hause gefahren. Mittlerweile überlege ich, was passiert wäre, wenn uns die Polizei angehalten hätte.
Kann mir das jemand sagen? wär der Führerschein des Fahrers weg gewesen? und die der andern auch? oder wwas wäre passiert? habe dazu im Recht nichts gefunden...
Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.
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RA XDiver
Beitrag 27.02.2005, 15:28
Beitrag #2


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Wahrscheinlich wäre gar nichts passiert (ausser vielleicht einer etwas ausgiebigeren VK).

Solange alle vorhandenen Sicherheitsgurte genutzt werden und das zGG des Fahrzeugs nicht überschritten wird, kannst Du auch 27 Zwergpygmäen in das Auto packen. Die eingetragene Sitzplatzanzahl hat diesbezüglich nichts zu sagen.

Problematisch wird es allenfalls versicherungsrechtlich im Falle eines Unfalles. Aber das ist ein anderes Thema. wavey.gif


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Gast_Gast_Julian_*
Beitrag 27.02.2005, 15:31
Beitrag #3





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Wir waren zu neunt...

Versteh ich das also richtig, das, solange man das Gesamtgewicht nicht überschreitet und die 5 Sicherheitsgurte benutzt quasi soviele mitnehmen darf, wie man will?
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:32
Beitrag #4





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In der Fahrschule wurde bei mir gesagt, dass jeder einen eigenen Sitzplatz haben und angeschnallt sein muss. Wenn du unter diesen Bedingungen 8(+1) Leute in deinen Passat reinkriegst - bitte.
Übrigens: Als ich noch kleiner war, sind wir mal mit der ganzen Family (6 Personen) in einem 5-Sitzer angehalten worden. Aufm mitteren Rücksitz waren zwei also zusammen angeschnallt. Die Rennleitung hat's gesehen und nichts dazu gesagt - wir durften ohne Probleme weiterfahren. Deshalb...
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:33
Beitrag #5





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übrigens darfst du mit Klasse B höchstens 8 weitere Personen mitnehmen!
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RA XDiver
Beitrag 27.02.2005, 15:34
Beitrag #6


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Zitat
Versteh ich das also richtig, das, solange man das Gesamtgewicht nicht überschreitet und die 5 Sicherheitsgurte benutzt quasi soviele mitnehmen darf, wie man will?


Exakt. Wobei es bei neun (erwachsenen) Personen durchaus mit dem zGG eng werden könnte.

Zitat
übrigens darfst du mit Klasse B höchstens 8 weitere Personen mitnehmen


Das stimmt so nicht ganz. Die FeV unterscheidet nach Sitzplätzen, nicht nach Personenanzahl (so dass das mit den 27 Zwergpygmäen tatsächlicgh gehen würde - wenn´s Leichtgewichte sind laugh2.gif ).


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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:34
Beitrag #7





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Das würde ja passen, 8 + 1
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:35
Beitrag #8





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was heißt zGG?
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RA XDiver
Beitrag 27.02.2005, 15:36
Beitrag #9


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zulässiges Gesamtgewicht


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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:37
Beitrag #10





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ahso, ja, klar.
Wenn man das überschreitet, wärs denn dan nn gefährlich geworden, was den Führerschein angeht? und wenn, für wen? nur den Fahrer?
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RA XDiver
Beitrag 27.02.2005, 15:39
Beitrag #11


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Dann wäre es für den Fahrer evtl. ungemütlich geworden, je nach Höhe der Überschreitung.

Wie teuer, steht hier. wavey.gif

Laut VW-Homepage hat der (neue) Passat ein Leergewicht von 1355-1539 kg bei einem zGG von 1950 kg. Das ergibt eine Zuladung von 595-411 kg.

Bei 9 Personen mit einbem Durchschnittsgewicht von 75 kg wäret ihr bei einer Zuladung von 675 kg gewesen.

Das wäre eine Überladung von 80 - ca. 260 kg gewesen. Kostenpunkt:

Ziwchen 10 und 30 EUR. Allerdings wäre für einen Teil der Mitfahrer die Fahrt dann wohl beendet gewesen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 27.02.2005, 15:43
Beitrag #12





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ok, vielen Dank!
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