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> hat mein Fahrlehrer recht?
Gast_FloffyBunny_*
Beitrag 12.02.2005, 22:07
Beitrag #1





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hey ihr=)

ich schlag mich verzweifelt durch die vielen Gesetze und Verordnungen die es fuern Straßenverkehr gibt durch...aber hab irgendwie immer noch netgefunden was ich eigentlich such=)
haette da mal 2 fragen..und waer echt cool wenn ihr mir weiter helfen koennt=)

also erstmal...wie is des denn..wenn jemand ohne fuehrerschein auf privatgrundstuecken auto faehrt?...also auf ner wiese oder so...stimmt des dass des nur erlaubt is..wenn dieses grundstueck komplett eingezaeunt ist?...also ne große hofeinfahrt um die kein zaun is..auf der darf man auch net autofahren?...

und dann noch..was mich eigentlich noch mehr verwundert hat=)..aber mein fahrlehrer behauptet(und der muesste es yah eigentlich wissen..)..dass ich mitm auto soviele leute mitnehmen kann wie ich will..(sofern ich des zulässige Gesamtgewicht von 3,5t net ueberschreite)...der sagt solang alle sicherheitsguerte im auto angelegt sind...darf ich noch mehr leute mit nehmen..und irgendwie kann ich mir des net vorstellen dass ich in mein kofferraum wen reinsetzen darf...und des sogar richtig legal is*g*..
najah..waer echt cool wenn mir wer da weiter helfen koennt;)...weil des wuerd mich echt intressieren ob des stimmt=)

gruessle lena wavey.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 12.02.2005, 22:25
Beitrag #2





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Punkt 1:
Solange du auf einem für jedermann frei zugänglichen Platz fährst (auch wenn dieser Privatgrund ist), darfst du dies nur tun, wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis für das Fahrzeug bist. Diese Plätze nennen sich "tasächlich öffentliche Verkehrsflächen" und auf diesen gilt auch die StVO.

Punkte 2:
Dein Fahrlehrer hat Recht. Es müssen alle Plätze besetzt sein und die Personen angegurtet. Dann dürfen (vom verkehrsrechtlichen Standpunkt aus) so viele Personen zusätzlich ins Auto (egal wo), bis die maximale Zuladung erreicht ist.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.02.2005, 22:37
Beitrag #3





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Zitat (nypdcollector @ 12.02.2005, 22:25)
Dann dürfen (vom verkehrsrechtlichen Standpunkt aus) so viele Personen zusätzlich ins Auto (egal wo),

Egal wo no.gif
Ladeflächen und Kofferraum sind tabu ranting.gif
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Bentley222
Beitrag 12.02.2005, 23:19
Beitrag #4


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Hi Uwe K.,

mich hat schonmal ne Taxe im Kofferrraum mitgenommen. Da waren zwei ("Not"-) Sitze installiert und der Mercedes T-Klasse hatte tatsächlich eine Eintragung auf 7 Personen-Plätze.

Unglaublich, aber wahr.....

Schönen Gruß, Bentley.
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.02.2005, 23:22
Beitrag #5





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 12.02.2005, 22:37)
Ladeflächen und Kofferraum sind tabu ranting.gif

Tabu für den gesunden Menschenverstand aber gesetzlich ist es doch nicht verboten. Die Beschränkungen bezüglich der Personenmitnahme auf Ladeflächen in §21 STVO beziehen sich nur auf LKWs aber nicht auf PKWs.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.02.2005, 23:31
Beitrag #6





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Zitat (Bentley222 @ 12.02.2005, 23:19)
mich hat schonmal ne Taxe im Kofferrraum mitgenommen. Da waren zwei ("Not"-) Sitze installiert und der Mercedes T-Klasse hatte tatsächlich eine Eintragung auf 7 Personen-Plätze.

Das ist ja auch so vorgesehen wavey.gif
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Bentley222
Beitrag 12.02.2005, 23:43
Beitrag #7


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... ist trotzdem zu eng.... laugh.gif

Mal ganz ehrlich, wir wollten damals mit einem "großen" 9 Sitzer- abgeholt werden. Was kam... ein "umgebautes" T-Klasse-Modell und ein normales Taxi.....

Und ich hab auch noch alle Koffer "stützen" müssen .... crybaby.gif

Sorry für offtopic.gif
Schönen Gruß, Bentley
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Rover400
Beitrag 12.02.2005, 23:49
Beitrag #8


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das ist garnicht so ungewöhnlich , der Renault 25 irgend noch ein Beinamen glaub Nevada , aber bügelt mich da nicht fest , hat auch hinten 2 Sitze ist auch ein Kombi


--------------------
Gruß
Thorsten

Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann.
Motor mittig , Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden
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kadett-fahrer
Beitrag 13.02.2005, 00:44
Beitrag #9


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Soweit ich weiß muss dass Privatgrundstück nicht abgezeunt sein.

Und wie schon gesagt, wenn alles Gurte belegt sind darfst Du so viele Leute einladen bis dass zulässige gesammtgewicht erreicht ist.

Dein Fahrlehrer heißt nicht zufällig Roland???


--------------------
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Entschuldigung, dass ich so dicht vor ihnen herfahre!
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baerfekt
Beitrag 13.02.2005, 00:58
Beitrag #10


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Zitat (kadett-fahrer @ 13.02.2005, 00:44)
Soweit ich weiß muss dass Privatgrundstück nicht abgezeunt sein.

Nach meines Erachtens doch.


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 00:58
Beitrag #11





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Zivilrechtlich bist Du aber ziemlich am Arsch wenn Du mehr Leute als Sitzplätze drin hast.
Außerdem muß die Sicherheit gewährleistet sein. Wenn Du angehalten wirst und hast Leute drin, die bei jemand anderem auf dem Schoß sitzen, lassen sie Dich meistens nicht weiterfahren wg. Gefährdung der eigenen Sicherheit.
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Gast_Jochen_*
Beitrag 13.02.2005, 07:20
Beitrag #12





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Ich glaub schon, dass die Fläche nicht öffentlich zugänglich sein darf (z. B. Parkplatz Supermarkt ist ja auch meistens Privatgrundstück), aber ich hab neulich hier gelesen, dass auf so einem Parkplatz die StVO nicht gilt, z. B rechts vor links und so die Haftungsfrage nicht über die Regeln der StVO geklärt wird.
Was stimmt denn nun? wavey.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 13.02.2005, 08:33
Beitrag #13





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 12.02.2005, 22:37)
Ladeflächen und Kofferraum sind tabu

INS Auto schliesst nach meinem normalen Verständnis die Ladefläche aus, da diese nicht [u]im[/i] Fahrzeug ist. Ebenso gehört für mich der Kofferraum nicht zum Innenraum eines Fahrzeugs.


@ Jochen:
Es gibt auf Parkplätzen gewisse Ausnahmen aber grundsätzlich gilt die StVO, solange der Platz frei zugänglich ist (d.h. jeder kann ohne Zugangskontrolle und Zugangsbeschränkung auf diesen Parkplatz fahren).
Erst wenn dieser Parkplatz mit einer Absperrung nur für Berechtigte zugänglich ist, dann kann man nicht mehr von "tatsächlich öffentlicher Verkehrsfläche" sprechen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.02.2005, 08:43
Beitrag #14


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Zitat (Bentley222 @ 12.02.2005, 23:19)
... mich hat schonmal ne Taxe im Kofferrraum mitgenommen. Da waren zwei ("Not"-) Sitze installiert und der Mercedes T-Klasse hatte tatsächlich eine Eintragung auf 7 Personen-Plätze...

Kommt darauf an, was manunter einem "Kofferraum" versteht.

Das Taxi war ein Kombi. Der hat nach meinem Verständnis keinen Kofferraum, sondern eine Ladefläche. Und wenn sich auf dieser Ladefläche (eingetragene) klappbare Notsitze befinden, dürfen darauf auch Personen sitzen.

Ein "Kofferraum" hat
- eine Trennwand zum Innenraum und
- eine unterhalb der Heckscheibe angeschlagene Blechklappe ohne Fenster (der Jetta bzw. Bora ist ein "Golf mit Kofferraum") .

m Kofferraum kann man nicht sitzen, sondern nur zusammengefaltet liegen. Personentransport im Kofferraum kommt deshalb in der Praxis selten vor, ist aber häufig ein Thema in Kriminalfilmen...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 13.02.2005, 08:53
Beitrag #15





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.02.2005, 08:43)
Personentransport im Kofferraum kommt deshalb in der Praxis selten vor, ist aber häufig ein Thema in Kriminalfilmen...

In der Art?
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peter
Beitrag 13.02.2005, 08:56
Beitrag #16


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Zitat
auf privatgrundstuecken auto faehrt


Die Eigentumsverhältnisse der Fläche, auf der Fahrzeugverkehr stattfindet, sind vollkommen gleichgültig - insofern ist der Begriff "Privatgrundstück" in keiner Weise relevant.
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