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#651
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat Wenn bei mir die MPU fehlschlägt, dann muss ich eben kurz vor der NU nach CZ meinen Lebensmittelpunkt verlegen (für ein Paar Monate). Dann darf ich in Deutschland weiter fahren (Urlaub) Wenn die MPU fehlschlägt dann wird zwangsläufig auch die NU kommen. Auch wenn du mittlerweile nach CZ verzogen bist wird diese NU eben durch öffentlichen Aushang bei deiner Behörde erfolgen weil man dich nicht mehr postalisch erreichen kann. Aber diese NU ist rechtskräftig und wenn du in D damit erwischt wirst auch als tschechischer Staatsbürger ist das m. E. trotzdem Fahren ohne FE. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#652
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Wenn ich im Ausland wohne, dann darf mir keine MPU auferlegt werden. Und wenn ich keine MPU machen darf, gibt es eben auch keine NU.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat Wenn bei mir die MPU fehlschlägt, Dann ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen ![]() Fallls die FsSt schon Kenntnis von deiner CZ-Pappe hat ist auch mit Umziehen der Zug abgefahren denk ich. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#654
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Wie sähe denn die Praxis aus? Wohnt jemand in Portugal und eine dt. FS schickt an die dortige Adresse die MPU Aufforderung, wo muß man dann die MPU machen? In Portugal gibt es die MPU schließlich nicht und der Weg nach D. ist "etwas" weit.
Um seinen nächsten Urlaubsort in Litauen mit dem PKW zu erreichen will er aber durch D. fahren. ![]() Wohnsitzprinzip und Freizügigkeit? |
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#655
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Mein Anwalt sagte mir:
Für kurze Zeit im Ausland wohnen ist kein Problem. Aber für mehere Jahre im Ausland wohnen & im Inland Geld verdienen, das wird schwieriger zu erklären sein. ![]() -------------------- (\_/)
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#656
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Grundsätzlich kann eine Nutzungsuntersagung auch gegenüber Personen erfolgen, die im Ausland wohnen.
Z.B. wenn sie dabei erwischt wurden, unter Drogeneinfluss in Deutschland Auto zu fahren. Bei Cannabis wird dabei in der Regel erst eine MPU angeordnet. Zuständig wäre dann jede untere Straßenverkehrsbehörde. Allerdings hat das VG München ja in dem letzten Beschluss geschrieben, dass bei MPU-Umgehern die MPU als Vorbereitung einer Nutzungsuntersagung "jedenfalls dann angeordnet werden kann", wenn der Betreffende seinen Wohnsitz in Deutschland hat. D.h. bei Personen mit Wohnsitz im Ausland könnte die Möglichkeit der MPU Anordnung wegen Altlasten (vor Neuerteilung im Ausland) auch anders aussehen, d.h. nicht gegeben sein. Darüber müssten sich die Gerichte noch einmal Gedanken machen. Meiner Meinung nach ist eine MPU-Anordnung jedenfalls für Leute, die sowohl bei Neuerteilung nach vorherigem Entzug als auch bei einer späteren Kontrolle im Ausland leben, nicht zulässig, wenn sie sich auf Gründe stützt, die vor Neuerteilung passiert sind. Sobald ein europäisches Führerscheinregister existiert, könnte Deutschland ja sonst bei jeder Person, die mal im EU-Ausland mit mehr als 1,6 Promille ihren Führerschein verloren hat und dann später wiederbekommen hat, eine MPU zur Vorbereitung einer Nutzungsuntersagung anordnen. Das würde aber dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine widersprechen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#657
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Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!!
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre MPU Aufforderung erhalten, bin aber soeben nach Portugal verzogen. Bitte teilen Sie mir mit wo ich in Portugal die MPU machen kann ..
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#659
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@TB
Denk mal etwas über Deinen Diskussionsstil nach. Wer hier rumschreit hat dadurch nicht mehr recht als andere..... ![]() -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
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#660
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Zitat (Thommy Bumm @ 22.02.2005, 22:38) Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!! ....wieso darf er das nicht? Rechtsgrundlage ? Er muss eine machen, wenn er in D ein Kfz führen will Kannst Du das nicht, oder willst Du das nicht verstehen? |
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#661
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Wer im Ausland wohnt, müsste bei einer deutschen MPU-Auflage eben nach Deutschland kommen zu einem MPI.
Wer z.B. die MPU Auflage bekommt, weil er in Deutschland Mist gemacht hat, der muss dann eben für die MPU ein zweites mal nach Deutschland kommen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Uwe K._* |
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#662
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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:38) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre MPU Aufforderung erhalten, bin aber soeben nach Portugal verzogen. Bitte teilen Sie mir mit wo ich in Portugal die MPU machen kann .. ![]() ![]() So könnte die Antwort lauten: Zitat Sehr geehrte Medusa, Sie können die MPU in D machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Jedoch wird Ihnen untersagt in D ein Kfz zu führen, bis Sie durch eine pos. MPU Ihre Eignung haben feststellen lassen. MfG Ihre Führerscheinstelle ![]() |
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#663
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Zitat Thommy Bumm Geschrieben am: 22.02.2005, 22:38 Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!! mad.gif Falsch.... jeder, egal ob Deutscher, Nicht-Deutscher in D lebend oder auswärtig Lebender darf eine MPU machen, wenn eine solche zur Wiederherstellung der Fahreignung von einer FE-Behörde verlangt wird. Der Betroffene geht zur FE-Behörde, reicht einen Antrag auf Wieder-Erteilung ein, zahlt die Gebühren, nennt das MPI, bei welchem er die MPU ablegen will, die Behörde sendet die Akten dorthin..... Um Deinen aktuellen Fall einzubeziehen, Thommay Bumm: sollte die FE-Behörde eine NU aussprechen, wird Sie Dir erstmal das Dokument nachzusenden versuchen. Bist Du nich mehr auffindbar, wird die NU durch öffentlichen Aushang und Veröffentlichung im Amts-Blatt publik gemacht. Danach ist jedes Fahren von Dir in D Fahren ohne Fahr-Erlaubnis. Soweit mein Senf, Bentley |
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#664
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Deutschland beugt EU-Recht, das wissen wir alle!
![]() Aber in der Praxis kommen wir an der MPU nicht vorbei. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat Deutschland beugt EU-Recht, das wissen wir alle! Darüber diskutieren wir seit Monaten und einig sind sich die deutschen Juristen in dieser Frage auch noch lange nicht. Demnach ist diese Pauschalaussage Schwachsinn und bringt die Diskussion nicht einen Deut weiter. Zitat Aber in der Praxis kommen wir an der MPU nicht vorbei. Das stimmt allerdings. Gut, dass das so langsam wenigstens eingesehen wird. -------------------- |
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#666
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Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen.
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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:54) Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen. Kann Dir eigentlich doch egal sein, wenn Du in Deutschland kein Auto fahren willst... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_Uwe K._* |
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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:54) Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen. Du musst nicht nach D kommen. Du darfst dann nur hier nicht fahren. Wenn Du dann doch hier fahren willst, kommst Du ja eh nach D. Also was soll die Argumentation? Gruß Uwe -------------------- |
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Zitat (Uwe Kusnezow @ 22.02.2005, 22:50) Zitat Sehr geehrte Medusa, Sie können die MPU in D machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Jedoch wird Ihnen untersagt in D ein Kfz zu führen, bis Sie durch eine pos. MPU Ihre Eignung haben feststellen lassen. MfG Ihre Führerscheinstelle ![]() Sehr geehr .., bitte teilen Sie mir mit, wer in Portugal in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr festzustellen .. |
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In Portugal kann Dir das Schei...egal sein. Hier geht es um das Fahren in Deutschland. Da darfst Du ohne MPU nicht mehr fahren. In jedem anderen EU-Land sehr wohl.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Zitat (GSX-R @ 22.02.2005, 22:59) Kann Dir eigentlich doch egal sein, wenn Du in Deutschland kein Auto fahren willst... Bin halt ein Prinzipienreiter ![]() Zitat Sehr geehr .., bitte teilen Sie mir mit, wer in Portugal in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr festzustellen .. Keiner in der ganzen EU ist in der Lage außer D. ???? Bei den Beispielen sieht man auf jeden Fall "interessante" Probleme .... |
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#673
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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 23:09) und vielleicht fahr ich ja am WE zum Kurzurlaub nach Litauen. Das geht auch über Österreich und die Schweiz. Oder lebst Du nach dem Motto: No risk, no fun??? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#674
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@Medusa
Ich weiss nicht, warum Du Dich hier immer im Kreis drehst. Der oben angesprochene Punkt ist hinreichend erörtert worden und Du wurdest explizit darauf hingewiesen, dass Du hier die mpu auch als im Ausland Lebende zu erbringen hast. Wen Dir der Weg zu weit ist, brauchst Du nicht kommen und auch keine mpu über Dich ergehen lassen. Dann hast Du das Problem der fehlenden FE sowieso nicht, da Dich das Fahrverbot in D nicht tangiert. Diese Diskussion wird nur durch Nichtversteher qualvoll in die Länge gezogen. Ich möchte doch darum bitten, auch die Beiträge der anderen Beteiligten zu lesen. Gruß Uwe -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
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#675
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Zitat (Uwe @ 22.02.2005, 23:15) Diese Diskussion wird nur durch Nichtversteher qualvoll in die Länge gezogen. Ich möchte doch darum bitten, auch die Beiträge der anderen Beteiligten zu lesen. Die werden ja wie gehabt, von manchen Usern ignoriert |
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#676
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@Uwe
Sind ja alles nur Beispiele. Ich würde nur gerne die Frage beantwortet bekommen, ob tatsächlich keiner in der ganzen EU ist in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr zu überprüfen, außer D. ?? |
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#677
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Nach FeV: Nein.
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#678
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
In der Lage sind vielleicht viele Psychologen oder Institutionen im Ausland. Zugelassen sind aber nur die in Deutschland.
Gruß Uwe -------------------- |
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#679
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Uwe @ 22.02.2005, 23:22) In der Lage sind vielleicht viele Psychologen oder Institutionen im Ausland. Zugelassen sind aber nur die in Deutschland. Gruß Uwe Und dem entsprechend sind auch auch keine ausl. Fachleute zur Eignungsüberprüfung vor EU-FE zugelassen .. Jetzt bohr ich nicht mehr nach ![]() |
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#680
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Diese ganzen Beispiele zeigen - unabhaengig, ob sie nun sinnhaft sind oder nicht - den ganzen Schwachsinn dieser deutschen Inselloesung auf:
Aus Gruenden der Sicherheit wird dem Deutschen die Nutzung seiner EU-FE ohne MPU untersagt. Aufgrund der EU-FE darf er trotzdem in der gesamten EU fahren - mit der Ausnahme Deutschland natuerlich. Denn der deutsche Sicherheitsgedanke ist auf die EU nicht uebertragbar ? In Belgien oder NL haben die Menschen kein Recht auf Sicherheit ? Der EuGH hat dazu - sorry, aber aus gegebenem Anlass moechte ich da dringend nochmal drauf hinweisen ![]() Und es ist schwer vorstellbar, dass der EuGH gemeint hat, eine EU-FE muesse zwar anerkannt werden, das Recht zum Fahren auf deutschem Boden duerfe im gleichen Atemzug ( ... mit dem gleichen Behoerdenbescheid ...) aber selbstverstaendlich wieder aberkannt werden und eine Nutzungsuntersagung sei auf der eingeschweissten Plastikkarte zu verewigen wenn derjenige schonmal irgendwann in D aufgefallen ist. ![]() Nein. DAS hat der EuGH sicherlich nicht so gemeint, denn dann haette er es so gesagt! Wenn der EuGH in RN 77 den Generalanwalt in der Urteilsbegruendung so zitiert, dass der §28FeV (ein § des Verwaltungsrechts und nicht des Strafrechts!) ganz eindeutig gegen gemeinschaftliches Recht verstosse, dann meint er mit Sicherheit auch nicht, dass einige Unterkapitel des §28 FeV aber bestimmt doch geeignet sind, das Fahren in Deutschland zu untersagen, wenn die Deutschen das so anwenden wollen ... ![]() Wir haben es vielmehr mit einer ueblen Form von "Interpretationitis" zu tun - einer Erkrankung deutscher Behoerden und Gerichte, selbst da noch zu interpretieren, wo es einer Interpretation keineswegs bedarf ! Lesen reicht. Es soll anerkannt werden! Und Ausnahmen wurden gar nicht vorgesehen. Herr Kapper war MPU-pflichtig. Herr Kapper hat beim Wohnsitz getrickst. Die FeV ist dem EuGH bekannt. Der Fuehrerschein von Herrn Kapper muss trotzdem anerkannt werden! Einziger Weg fuer die Deutschen: Klage gegen die NL auf Ruecknahme des FS wg. Verstosses gegen die Eu-RiLi. That´s it. Eine Anerkennung mit anschliessender Nutzungsuntersagung ohne eine nach Erteilung der FE begangene Auffaelligkeit - also aus alten Gruenden - ist schon daher obsolet, weil der auslaendische Verwaltungsakt dem eines deutschen gleichberechtigt ist. Das bedeutet aber auch den Verfall der alten Entzugsgruende, wie es bei einer Wiedererteilung durch die Deutschen waere. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Nutzungsuntersagung eben die ""Aberkennung" des durch die EU-FE erteilten Rechtes zum Fuehren von Fahrzeugen der eingetragenen Klassen" bedeutet - und das ist gerade nicht "Anerkennung" ! Nochmal: "Aberkennung" ist nicht "Anerkennung"! ![]() Aber es koennte sein, dass es immer noch einer nicht versteht, daher nochmal in anderer Form: "Aberkennung" ist "Nicht-Anerkennung" ! Und weil das so ist wird Deutschland vor dem EuGH auch verlieren. ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Ausländer oder Deutsche, die in Deutschland nicht gemeldet sind, dürfen auch keine MPU machen!
![]() Welches Bundesland währe dann für sie zuständig? Ohne die Möglichkeit der MPU gibt es auch keine Nutzungsunterlassung. ![]() Ich weiß allerdings nicht was einer machen kann, wenn er nach der NU ins Ausland Zieht. Der kann ja die NU nie wieder los werden durch eine MPU, weil er keine machen darf. ![]() Das ist einfach so verzwickt. ![]() -------------------- (\_/)
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@strichachtdoktor:
Bei der Anwendung des §46 FeV mit Untersagungsverfügung nach Nicht-Bestehen der MPU wird allerdings nicht eine alte Maßnahme verlängert, was nach dem EUGH-Urteil nicht zulässig ist, sondern es wird aus dem Nicht-Beibringen der MPU auf die Nichteignung geschlossen. So etwas geht natürlich nur, wenn die MPU-Anordnung selber rechtmäßig war. War sie rechtmäßig, so ist eine Untersagungsverfügung als neue Maßnahme im Sinne von Artikel 8 (4) der Richtlinie sicherlich EU-kompatibel. Die Frage ist deshalb, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig ist oder ob die MPU-Anordnung bereits für sich eine Nicht-Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis bedeutet und damit nicht EU-konform ist. Meiner Ansicht nach bedeutet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, dass eine ausländische Fahrerlaubnis nicht allein deshalb in Zweifel gezogen werden darf, weil bei ihrer Erteilung nicht alle Voraussetzungen geprüft worden sind, die nach deutschem Recht zu prüfen wären. Dieser Umstand kann meiner Ansicht nach nur dann ein Grund für eine MPU-Anordnung sein, wenn der ausländische Staat nach EU-Recht gar nicht für die Fahrerlaubniserteilung zuständig war, weil der Betroffenen in ihm keinen Wohnsitz hatte. In solchen Fällen sollte der tatsächliche Wohnsitzstaat berechtigt sein, die Erteilung der Fahrerlaubnis durch eine Einzelfallprüfung noch einmal für sein eigenes Staatsgebiet in Frage zu stellen, insbesondere dann, wenn der Ausstellerstaat rechtlich nicht in der Lage ist, die entgegen EU-Recht erteilte Fahrerlaubnis wieder zurückzunehmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Meiner Ansicht nach bedeutet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, dass eine ausländische Fahrerlaubnis nicht allein deshalb in Zweifel gezogen werden darf, weil bei ihrer Erteilung nicht alle Voraussetzungen geprüft worden sind, die nach deutschem Recht zu prüfen wären. Exakt - dem kann ich mich anschliessen. So sehe ich das auch. Da der EuGH aber gesagt hat, dass die Ueberpruefung des Wohnsitzerfordernisses dem ausstellenden Staat obliegt, kann D nur hoffen, dass die ausstellenden Staaten das auch gewissenhaft tun. Anderenfalls hilft der im Kapper-Urteil beschriebene Klageweg. Eigenes Handeln deutscher Behoerden ist m.M.n. nicht zulaessig. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Strich 8 Doktor,
Du sprichst mir aus der Seele! Ich könnte es nicht besser sagen! Du hast ja sooo Recht! ![]() Wenn ich allerdings in Deutschland wohne, dann bewege ich mich auf dünnem Eis. Wir wissen das wir Recht haben. Aber wir können unser Recht kaum durchsetzen, ohne ein Paar Jahre laufen zu müssen. Und für Schadenersatzansprüche braucht man sehr gute Anwälte. ![]() Selbst Boris Becker kam, trotz Spitzenanwälte, nicht ungeschoren davon. ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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ich weis nicht mehr weiter.
Ich werde RA.Säftel ![]() ![]() ![]() ![]() Tel-Nr. gelöscht Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 23.02.2005, 07:14 -------------------- (\_/)
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Zitat (Rolf Tjardes @ 22.02.2005, 20:03) ... ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.02.2005, 01:21) ich weis nicht mehr weiter. Ich werde RA.Säftel ![]() ![]() ![]() ![]() Das wird dich 15o euro kosten, ich habe von ihm such info´s bekommen, die ich eigentlich mir selber beantworten können. Tel-Nr. gelöscht Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 23.02.2005, 07:15 -------------------- |
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#688
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 23.02.2005, 01:21) Ich werde RA.Säftel ![]() Jou, mach´das. So Rechtsanwaelte sind total scharf darauf, per E-Mails zu informieren ... @JackDaniels Ich denke, dass wir das hoeren werden, was mit einigen Saeftel-Juengern geschieht - ob nun positiv oder negativ. Die Presse wird es schon irgendwann berichten. Oder die Urteile werden irgendwann veroeffentlicht. Oder glaubst Du, Saeftel-Faelle erhalten irgendeine Sonderbehandlung ?! ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#689
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
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#690
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat Wer mit einem solchen Schein erwischt wird, obwohl er hier mit einem Fahrverbot belegt wurde, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden Na das war ja wohl bekannt und iss nix neues ![]() Zitat Unabhängig davon können die Behörden laut Schürgers die Lizenz einziehen, wenn die 185-Tage-Frist nicht eingehalten wird. Nanana welche Behörden denn - wenn dann doch nur die tschechischen oder Also je mehr solcher Berichte ich in der einschlägigen Presse lese desto mehr drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier nur Einschüchterung und Verängstigung betrieben wird sowie Halbwahrheiten aufgestellt werden. Meines Erachtens "Schadensbegrenzung" der deutschen damit nicht noch mehr "rübermachen" zum Schein ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#691
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
hii@ all.
Ich hab mal ne andere frage weiss einer von euch irgend etwas über eu fs in cz für in deutschland lebende nicht eu bürger??? ich habe nämlich heute von meinem vermittler erfahren das die cz angeblich den schein trotz gültiger visa für cz erst zirka 6 monate nach bestandener prüfung ausstellen sollen!!!! kann das sein??? kennt sich einer mit besagter problematik aus??? -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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#692
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Also meines Wissens geht das mit EU-FS für Nicht-EU Bürger überhaupt nicht. Ausserdem bräuchte ein Nicht-EU Bürger z. B .für CZ sogar ein Visa um überhaupt einreisen zu dürfen.
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#693
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
ja klar natürlich nur mit visa. aber nicht einfach nur ein touristen visa sondern schon ein visum für studenten!!! eigendlich geht es damit aber ich weiss nicht ob es sein kann das die den lappen erst nach 6 monaten aushändigen.
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#694
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Sam @ 23.02.2005, 13:38) aber ich weiss nicht ob es sein kann das die den lappen erst nach 6 monaten aushändigen. Gut möglich denn erst nach 6 Monaten hast du ja eigentlich deine 185 Tage Regelung erfüllt. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#695
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
ja logisch doch der vermittler sagt auch das es für eu bürger angeblich nicht so ist. aber auch ausländische eu bürger unterliegen einer meldepflicht wenn sie sich dort länger als 90 tage aufhalten wollen. deshalb klingt das irgendwie konfus was mir erzählt wird.
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#696
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Quell website der CZ - Republik http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=2712...80&idj=36&amb=2
Für einen Aufenthalt bis zum 90 Tage benötigen die Unionsbürger keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung. Im Falle, daß sie sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik länger als 90 Tage aufhalten möchten, können sie bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik eine EG-Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das dazu entsprechende Antragsformular ist bei der Fremdenpolizei erhältlich oder der Antrag kann auch auf Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik www.mvcr.cz herunter geladen werden. Dem Antrag ist obligatorisch beizulegen: 1. gültiger Reisepaß oder Personalausweis 2. 2 Paßbilder 3. Zweck des Aufenthalts (Z. Bsp. im Falle einer Arbeitsaufnahme der Arbeitsvertrag, bei juristischer Person der Auszug aus dem Handelsregister, beim Studium Bescheinigung der tschechischen Organisation über das Studium, Im Falle einer Zusammenführung die Personenstandesurkunde). Eine Meldepflicht hat der Unionsbürger innerhalb von 30 Tagen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik zu erfüllen, dies gilt jedoch nicht für die Unionsbürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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#697
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Zitat (Medusa @ 23.02.2005, 13:00) ***killthatcat-modus ON*** Zitat Carmen Liebs vom Verein "Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen" (BAF) kennt die Lockvogelangebote aus dem Nachbarland. "Für 2 500 Euro werden Sie von einem deutschen Verkehrspsychologen nicht nur kompetent beraten, sondern auch in einer Sänfte zur MPU getragen". Für Liebs ist die MPU eine Chance, sich persönliche Probleme einzugestehen und sein Verhalten zu ändern. Angst vor der MPU müsse niemand haben, wenn man sich rechtzeitig darüber informiert, was die Behörden von einem erwarten, um die Prüfung zu bestehen. "50 Prozent der Teilnehmer fallen zwar durch, aber immerhin 30 Prozent bestehen, und weitere 20 Prozent erhalten den Schein trotz negativer Beurteilung zurück, indem sie an einer Nachschulung teilnehmen." ... in einer Saenfte - nee, wie kompfortabel man in D doch mit den Fuehrerscheinlosen umgeht. Und nicht zu vergessen die Zahlen die das Herz erfreuen: 30% bestehen und nur schmale 70% fallen durch. Das ist ja wohl nichts. ![]() Aber bitte: DAS liegt an jedem Einzelnen, DAS liegt keineswegs am System. YEAH! ![]() sorry *** killthatcat-modus OFF *** -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Deren Inhaber drohen unter Umständen empfindliche Strafen, selbst dann, wenn die tschechische Fahrerlaubnis ordnungsgemäß erworben wurde. "Wer mit einem solchen Schein erwischt wird, obwohl er hier mit einem Fahrverbot belegt wurde, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden", so Schürgers. Die Tatsachen aber total verdreht, der meint doch mit Fahrverbot eine gerichtliche Sperre? panik mache und verdrehen der Tatsachen nix weiter, fehl Info´s wo man hinschaut. |
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Ich bin damals 8 Jahre ohne FS gefahren, dann wird es doch auch möglich sein mit einem CZ , PL , oder mit einem NL FS fahren zu können , ohne angehlaten zu werden ! ! !
Ich werd sehen das ich so schnell einen machen, werde nach Holland ziehen, und auch mein Wohnsitz weiterhin dort behalten, auch über die 185 tageregelung. Dann habe ich ein Auto mit NL kennzeichen, und werde sicherlich nicht gleich auffallen, zumal ich ja auch kein Deutscher bin , und es auch genügend Türken in den NL leben. Müsste eingetlich gut geht. -------------------- |
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#700
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Stimmt, ein Auto mit NL Kennzeichen, welches dauernd in Deutschland fährt, fällt wirklich kaum auf.
Gruß Uwe ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:21 |