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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Commodore25E
Beitrag 22.02.2005, 19:53
Beitrag #631


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Zitat (gerri @ 22.02.2005, 19:36)
...da hätte ich lieber zwei jahre den fs weg und gut ist anstatt die ganze lauferei,blut abgeben vorgespräche,beruf leidet und familie auch... oder sehe ich das falsch..

Und was ist nach den 2 Jahren?? hat sich Dein Verhalten im Bezug zum Grund des FE-Verlustes geändert??

Bestimmt nicht!!!

Die 2 Jahre werden abgesessen, egal, danach gibt es die Fleppe ja wieder. Und weiter geht es wie bisher.

Daß die MPU imho renovierungsbedürftig ist, gebe ich zu. Hier hat sich eine Maschinerie eingeschliffen, welche ich auch nicht befürworte.

Aber man sollte die MPU auch als Chance sehen, sich zu rehabilitieren. Deshalb ist nach meiner Meinung die MPU im Grunde berechtigt.

Den Verlust der FE hat man selbst zu verantworten. Nicht der Staat kam und sagte: Ach, ihr Gesicht gefällt uns nicht, bitte geben Sie den FS ab.


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Rolf Tjardes
Beitrag 22.02.2005, 20:03
Beitrag #632


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 20:06
Beitrag #633


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Zitat
Und was ist nach den 2 Jahren?? hat sich Dein Verhalten im Bezug zum Grund des FE-Verlustes geändert??


Also meins hat sich gewaltig geändert. Meine letzte Geschichte ist mittlerweile über 12 Jahre her - Mein Fehler war nur dass ich in 1998 ne negative MPU abgeben habe. Selber schuld ich weiss. Aber seitdem hab ichs aufgegeben mit dieser Geldschneiderei - auch mein Anwalt hat gesagt selbst mit mind. 1 Jahr Selbsthilfegruppe und attestierten Leberwerten siehts eher mässig aus die auf Anhieb zu bestehen. Obwohl ich nie über 1.0 Promille hatte aber dreimal war Ihnen eben zuviel. So hab ich eben letztes Jahr die Möglichkeit in CZ wahrgenommen sonst hätt ichs sein lassen. Aber du darfst mir glauben - ich bin mittlerweile 37 - ich würd mir eher in die Hosen scheissen als wieder mit Alk in irgendein Auto zu steigen.
Mpu hin oder her irgendwann muss auch mal gut sein.


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Commodore25E
Beitrag 22.02.2005, 20:13
Beitrag #634


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Es gibt mit Sicherheit Menschen, die an sich gearbeitet haben, ihr Leben umkrempelten und ein anderes verhalten gegenüber früher zeigen.

Diese haben eine echte Chance verdient.

Das verdient Respekt. Deshalb meinte ich ja auch, daß sich eine Maschinerie eingeschliffen hat, bei der es vor allem auf Rhetorik ankommt und wo man welche Kurse gemacht hat.

Das ist natürlich nicht gutzuheißen. Aber blind in die selbe Kerbe einzuschlagen und pauschal den Staat mit Häme und wüsten Verwünschungen einzudecken kann es auch nicht sein.

Wie gesagt: Der Grundgedanke der MPU ist schon i.O. Nur was mittlerweile daraus geworden ist nicht.

Edit: Jetzt muß ich aber aufpassen, daß ich nicht wieder offtopic.gif werde.
Der Thread hat ja nur periphär mit der MPU zu tun.


Gruß Commo


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 20:18
Beitrag #635


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Jeder fällt mit einen ausländischen EU-Führerschein in Deutschland auf.

Die police.gif police.gif police.gif werden bei einer ausländischen Karte immer über Funk nachfragen ob eine Nutzungsuntersagung vorliegt.

Der Weg zum Europäischen Gerichtshof dauert einfach zu lange.
shutup.gif


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 20:23
Beitrag #636


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Zitat
Wie gesagt: Der Grundgedanke der MPU ist schon i.O. Nur was mittlerweile daraus geworden ist nicht.


Frei nach Fokus: Fakten, Fakten, Fakten

Und nicht Vermutungen, Unsympathien etc. Warum keine Auflagen zur Abgabe von Lebertests, Auflage nur PKWs mit
Alkoholmeßeinrichtungen
fahren zu dürfen?
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Roland
Beitrag 22.02.2005, 20:24
Beitrag #637


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Zitat
Die    werden bei einer ausländischen Karte immer über Funk nachfragen ob eine Nutzungsuntersagung vorliegt.


Naja die NU liegt ja eigentlich nur vor nach vorangegangener MPU-Anordnung die entweder nicht befolgt wurde oder negativ war.
Wer dann noch damit rumfährt - wirklich selbst schuld - Fahren ohne FE - ganz klar oder


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Gast_Lenin_*
Beitrag 22.02.2005, 20:29
Beitrag #638





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Herauszufinden gilt ja eigentlich für wen die MPU "Geeignet" ist.
Ich kenne viele Menschen die von vorn herein beim MPU Test durchgefallen sind, nur weil sie unter Alkohol fuhren.
Wer darf und kann denn bitte einen Menschen beurteilen, nach einem 30 bis 45 min.Gespräch?
Beurteilen wir selbst denn andre Leute ebenso schnell? Oder sind da noch andre Dinge, die vielleicht beachtet werden müssen.
Wer CZ FS erhalten hat, musste in CZ ja auch zum Arzt und dieser hat ihn für den Verkehr doch fahrtüchtig gehalten und wenn dies nicht so wäre dürfte dieser Arzt doch gar keine Leute ,überhaupt behandeln.
Wieviele Jugendliche, die ihren FS gerade in Deutschland gemacht haben fahren unter Alkohol, Drogen etc....- wer fragt da denn nach einer MPU?Was ist mit den Rasern, Geisterfahrern ( meist die alten "Knacker" unsure.gif ) oder mit den Promis whistling.gif
Ich kann es schon bald nicht mehr hören und lesen, was bei Promis und Politikern an Ausnahmen gemacht wird. Aber warscheinlich haben die das passende Kleingeld, um das aus der Welt zu schaffen.Also sind wir doch wieder bei der Abzocke!? rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 20:29
Beitrag #639


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Roland!

Du wirst wahrscheinlich Glück haben. biggrin.gif
Mein Anwalt sagte mir: Nach 10 Jahren werden alle Daten gelöscht.
thumbup.gif


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 20:35
Beitrag #640


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@Thommy Bumm

Stimmt im Prinzip wahrscheinlich ABER:

1. Ich bin aus Bayern aus der Geburtsstadt Becksteins wenn du weisst was ich meine und hier gehen die Uhren leider etwas anders (Ich habe von 5 Jahren Anlaufzeit und 10 Jahren Verjährungsfrist gehört = 15 Jahre)

2. Habe ich wie schon geschrieben dummerweise in 1998 ne negative MPU abgegeben - also läuft von da ab diese ominöse 10/15 Jahresfrist wieder von vorne los ranting.gif


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 20:45
Beitrag #641


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Politiker können doch nicht so belangt werden wie wir.
Die haben DIPLOMATENSTATUS.
Die sind IMMUN vor SRAFVERFOLGUNG.

Schaut mal bei Google nach! book.gif

Wenn aber POLITIKER oder DIPLOMATEN besoffen Jemanden tot fahren, dann haben die auch ein Problem.
unsure.gif


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 20:47
Beitrag #642


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Zitat
Herauszufinden gilt ja eigentlich für wen die MPU "Geeignet" ist.
Ich kenne viele Menschen die von vorn herein beim MPU Test durchgefallen sind, nur weil sie unter Alkohol fuhren.


Genau für diese Leute iss die MPU ja da und genau für diese ist sie natürlich geeignet. Du wirst mir beipflichten müssen dass der Getzgeber irgendein Instrumentarium braucht um genau solchen Leuten auf den Zahn zu fühlen. Dass diese MPU (die's ja jetzt schon 25 Jahre gibt) etwas renovierungsbedürftig ist wie schon Commodore gemeint hat kann kann ich nur zustimmen.

Zitat
Wer CZ FS erhalten hat, musste in CZ ja auch zum Arzt und dieser hat ihn für den Verkehr doch fahrtüchtig gehalten und wenn dies nicht so wäre dürfte dieser Arzt doch gar keine Leute ,überhaupt behandeln.


Wenn du selbst in CZ warst und deinen Schein und die dort hiesige ärztliche Überprufung gemacht hast musst auch du zugeben dass diese "Fahrtüchtigkeitspüfung" gelinde ausgedrückt sehr sehr oberflächlich ist und nicht ansatzweise mit einer deutschen MPU zu vergleichen ist oder blushing.gif


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Andreas
Beitrag 22.02.2005, 20:51
Beitrag #643


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Zitat (Roland @ 22.02.2005, 20:47)
Wenn du selbst in CZ warst und deinen Schein und die dort hiesige ärztliche Überprufung gemacht hast musst auch du zugeben dass diese "Fahrtüchtigkeitspüfung" gelinde ausgedrückt sehr sehr oberflächlich ist und nicht ansatzweise mit einer deutschen MPU zu vergleichen ist oder blushing.gif

...und genau aus diesem Grund geht die Argumentation von /8Doktor

Zitat
Soviel Vertrauen sollte in legale und offizielle Papiere eines anderen Staates schon gelegt werden, dass diese nicht an ganz offensichtlich alkoholkranke etc. Personen erteilt werden.


völlig ins Leere. rolleyes.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 20:58
Beitrag #644


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Zitat (Roland @ 22.02.2005, 20:47)
Wenn du selbst in CZ warst und deinen Schein und die dort hiesige ärztliche Überprufung gemacht hast musst auch du zugeben dass diese "Fahrtüchtigkeitspüfung" gelinde ausgedrückt sehr sehr oberflächlich ist und nicht ansatzweise mit einer deutschen MPU zu vergleichen ist oder  blushing.gif

Eigene Erfahrung CZ: gründlicher Check durch den Arzt. War ehrlich gesagt sogar davon genervt, weil ich damit nicht gerechnet hatte und nur einen "Schnellcheck" erwartete.
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Roland
Beitrag 22.02.2005, 20:59
Beitrag #645


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Also bei mir wäre "Schnellcheck" sogar noch übertrieben gewesen unsure.gif

Konkret:
- Blutdruckwerte
- Sehtest
- Farbsehtest
- Oberflächliche Befragung nach schweren Erkrankungen o. ä..

Das wars eigentlich


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 21:25
Beitrag #646


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Roland!
Je länger Du mit deinem CZ-FS nicht auffällst, desto besser werden Deine Chancen ohne MPU durch zu kommen.

Wenn bei mir die MPU fehlschlägt, dann muss ich eben kurz vor der NU nach CZ meinen Lebensmittelpunkt verlegen (für ein Paar Monate). Dann darf ich in Deutschland weiter fahren (Urlaub). Aber das bleibt ein ewiges Katz & Maus Spiel.

Die MPU werde ich im Endeffekt nicht los.
thumbdown.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 22.02.2005, 21:31
Beitrag #647





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Zitat
...und genau aus diesem Grund geht die Argumentation von /8Doktor völlig ins Leere.

Kann ich so nicht bestätigen. Bei mir wurde von meinem Hausarzt hier in D eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme am Straßenverkehr von der Fahrschule benötigt.

Es wurde ein umfassender Gesundheitscheck mit Blutwerten gemacht. Die Leberwerte waren alle im grünen Bereich, somit hat der deutsche Arzt mir die Unbedenklichketsbescheinigung erteilt.

Zugleich war ich noch bei einem tschechischen Arzt, der den Sehtest und nochmals einen "oberflächlichen" Gesundheitscheck durchführte.

Ich muß vieleicht dazusagen, das ich den FS auf eigene Faust gemacht habe, also ohne Vermittler. Das Attest des deutschen Arztes ist auch an die Führerscheinstelle in CZ gegangen.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 22.02.2005, 21:42
Beitrag #648





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@ Thommy Bumm

Das wird m.E. nicht funktionieren.

Zitat
Wenn bei mir die MPU fehlschlägt, dann muss ich eben kurz vor der NU nach CZ meinen Lebensmittelpunkt verlegen (für ein Paar Monate). Dann darf ich in Deutschland weiter fahren (Urlaub). Aber das bleibt ein ewiges Katz & Maus Spiel.


Wenn der Verwaltungsakt hier schon mal begonnen hat (Sprich: FsSt hat Kenntnis von deiner EU-FE......MPU Anordung...Nutzungsuntersagung) dann wird die Verwaltung das auch durchziehen. Da hilft auch kein Wohnsitzwechsel nicht. Du darfst in D nicht mehr fahren.
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 21:58
Beitrag #649


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Wenn ich im Ausland wohne, ist die Führerscheinbehörde in Deutschland nicht mehr Zuständig für mich. Dann gibt es auch keine NU. Sobald ich aber wieder von den police.gif police.gif police.gif kontrolliert werde, wird erst einmal die Wohnsituation geprüft. Wenn ich dann wieder hier wohne, muss mir die Führerscheinbehörde erneut eine Frist für eine MPU geben.
Ich muss es nur vermeiden eine NU zu bekommen.

Der Umzug ist eben die letzte Notbremse.
crybaby.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.02.2005, 22:01
Beitrag #650


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Aber nicht, wenn, wie lucky_luke bereits zutreffend erwähnte, das behördliche Verfahren bereits in Gang gesetzt worden ist.

Ziehst Du um, wird Dir die NU halt ins Ausland bzw. öffentlich zugestellt. Wirksam wird sie jedenfalls.


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 22:03
Beitrag #651


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Zitat
Wenn bei mir die MPU fehlschlägt, dann muss ich eben kurz vor der NU nach CZ meinen Lebensmittelpunkt verlegen (für ein Paar Monate). Dann darf ich in Deutschland weiter fahren (Urlaub)


Wenn die MPU fehlschlägt dann wird zwangsläufig auch die NU kommen. Auch wenn du mittlerweile nach CZ verzogen bist wird diese NU eben durch öffentlichen Aushang bei deiner Behörde erfolgen weil man dich nicht mehr postalisch erreichen kann. Aber diese NU ist rechtskräftig und wenn du in D damit erwischt wirst auch als tschechischer Staatsbürger ist das m. E. trotzdem Fahren ohne FE.


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 22:13
Beitrag #652


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Wenn ich im Ausland wohne, dann darf mir keine MPU auferlegt werden. Und wenn ich keine MPU machen darf, gibt es eben auch keine NU. unsure.gif


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 22:16
Beitrag #653


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Zitat
Wenn bei mir die MPU fehlschlägt,


Dann ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen sad.gif
Fallls die FsSt schon Kenntnis von deiner CZ-Pappe hat ist auch mit Umziehen der Zug abgefahren denk ich.


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 22:26
Beitrag #654


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Wie sähe denn die Praxis aus? Wohnt jemand in Portugal und eine dt. FS schickt an die dortige Adresse die MPU Aufforderung, wo muß man dann die MPU machen? In Portugal gibt es die MPU schließlich nicht und der Weg nach D. ist "etwas" weit.

Um seinen nächsten Urlaubsort in Litauen mit dem PKW zu erreichen will er aber durch D. fahren. whistling.gif

Wohnsitzprinzip und Freizügigkeit?
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 22:27
Beitrag #655


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Mein Anwalt sagte mir:
Für kurze Zeit im Ausland wohnen ist kein Problem. Aber für mehere Jahre im Ausland wohnen & im Inland Geld verdienen, das wird schwieriger zu erklären sein.
sad.gif


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Uwe W
Beitrag 22.02.2005, 22:33
Beitrag #656


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Grundsätzlich kann eine Nutzungsuntersagung auch gegenüber Personen erfolgen, die im Ausland wohnen.
Z.B. wenn sie dabei erwischt wurden, unter Drogeneinfluss in Deutschland Auto zu fahren.
Bei Cannabis wird dabei in der Regel erst eine MPU angeordnet.

Zuständig wäre dann jede untere Straßenverkehrsbehörde.

Allerdings hat das VG München ja in dem letzten Beschluss geschrieben, dass bei MPU-Umgehern die MPU als Vorbereitung einer Nutzungsuntersagung "jedenfalls dann angeordnet werden kann", wenn der Betreffende seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

D.h. bei Personen mit Wohnsitz im Ausland könnte die Möglichkeit der MPU Anordnung wegen Altlasten (vor Neuerteilung im Ausland) auch anders aussehen, d.h. nicht gegeben sein.

Darüber müssten sich die Gerichte noch einmal Gedanken machen.

Meiner Meinung nach ist eine MPU-Anordnung jedenfalls für Leute, die sowohl bei Neuerteilung nach vorherigem Entzug als auch bei einer späteren Kontrolle im Ausland leben, nicht zulässig, wenn sie sich auf Gründe stützt, die vor Neuerteilung passiert sind.

Sobald ein europäisches Führerscheinregister existiert, könnte Deutschland ja sonst bei jeder Person, die mal im EU-Ausland mit mehr als 1,6 Promille ihren Führerschein verloren hat und dann später wiederbekommen hat, eine MPU zur Vorbereitung einer Nutzungsuntersagung anordnen.
Das würde aber dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine widersprechen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 22:38
Beitrag #657


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Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!!
mad.gif


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 22:38
Beitrag #658


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre MPU Aufforderung erhalten, bin aber soeben nach Portugal verzogen. Bitte teilen Sie mir mit wo ich in Portugal die MPU machen kann .. whistling.gif think.gif
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RA XDiver
Beitrag 22.02.2005, 22:39
Beitrag #659


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@TB

Denk mal etwas über Deinen Diskussionsstil nach. Wer hier rumschreit hat dadurch nicht mehr recht als andere..... ranting.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.02.2005, 22:46
Beitrag #660





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Zitat (Thommy Bumm @ 22.02.2005, 22:38)
Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!!

....wieso darf er das nicht? Rechtsgrundlage ? Er muss eine machen, wenn er in D ein Kfz führen will Kannst Du das nicht, oder willst Du das nicht verstehen?
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Uwe W
Beitrag 22.02.2005, 22:47
Beitrag #661


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Wer im Ausland wohnt, müsste bei einer deutschen MPU-Auflage eben nach Deutschland kommen zu einem MPI.

Wer z.B. die MPU Auflage bekommt, weil er in Deutschland Mist gemacht hat, der muss dann eben für die MPU ein zweites mal nach Deutschland kommen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.02.2005, 22:50
Beitrag #662





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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:38)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre MPU Aufforderung erhalten, bin aber soeben nach Portugal verzogen. Bitte teilen Sie mir mit wo ich in Portugal die MPU machen kann .. whistling.gif think.gif

So könnte die Antwort lauten:
Zitat
Sehr geehrte Medusa, Sie können die MPU in D machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Jedoch wird Ihnen untersagt in D ein Kfz zu führen, bis Sie durch eine pos. MPU Ihre Eignung haben feststellen lassen.
MfG Ihre Führerscheinstelle
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Bentley222
Beitrag 22.02.2005, 22:50
Beitrag #663


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Zitat
Thommy Bumm  Geschrieben am: 22.02.2005, 22:38
 
Wer im Ausland wohnt darf keine MPU machen !!!!!!!!!!!!
mad.gif


Falsch.... jeder, egal ob Deutscher, Nicht-Deutscher in D lebend oder auswärtig Lebender darf eine MPU machen, wenn eine solche zur Wiederherstellung der Fahreignung von einer FE-Behörde verlangt wird.
Der Betroffene geht zur FE-Behörde, reicht einen Antrag auf Wieder-Erteilung ein, zahlt die Gebühren, nennt das MPI, bei welchem er die MPU ablegen will, die Behörde sendet die Akten dorthin.....

Um Deinen aktuellen Fall einzubeziehen, Thommay Bumm: sollte die FE-Behörde eine NU aussprechen, wird Sie Dir erstmal das Dokument nachzusenden versuchen. Bist Du nich mehr auffindbar, wird die NU durch öffentlichen Aushang und Veröffentlichung im Amts-Blatt publik gemacht.
Danach ist jedes Fahren von Dir in D Fahren ohne Fahr-Erlaubnis.

Soweit mein Senf, Bentley
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 22:51
Beitrag #664


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Deutschland beugt EU-Recht, das wissen wir alle! smartass.gif

Aber in der Praxis kommen wir an der MPU nicht vorbei. sadwalk.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.02.2005, 22:53
Beitrag #665


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Zitat
Deutschland beugt EU-Recht, das wissen wir alle!


Darüber diskutieren wir seit Monaten und einig sind sich die deutschen Juristen in dieser Frage auch noch lange nicht. Demnach ist diese Pauschalaussage Schwachsinn und bringt die Diskussion nicht einen Deut weiter.

Zitat
Aber in der Praxis kommen wir an der MPU nicht vorbei.


Das stimmt allerdings. Gut, dass das so langsam wenigstens eingesehen wird.


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 22:54
Beitrag #666


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Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen.
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GSX-R
Beitrag 22.02.2005, 22:59
Beitrag #667


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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:54)
Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen.

Kann Dir eigentlich doch egal sein, wenn Du in Deutschland kein Auto fahren willst...


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.02.2005, 23:01
Beitrag #668





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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:54)
Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D.

klick wink.gif
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Uwe
Beitrag 22.02.2005, 23:03
Beitrag #669


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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 22:54)
Ich lebe jetzt in Portugal, und muß nach D. kommen, weil D. von meiner FE erfuhr, obwohl ich dort bisher nicht gefahren bin? (Benachrichtigungen durch Grenzer an FS). Vermutlich würde sowas Heiterkeitsausbrüche beim EuGH auslösen.

Du musst nicht nach D kommen. Du darfst dann nur hier nicht fahren. Wenn Du dann doch hier fahren willst, kommst Du ja eh nach D.

Also was soll die Argumentation?

Gruß Uwe


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 23:04
Beitrag #670


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 22.02.2005, 22:50)
Zitat
Sehr geehrte Medusa, Sie können die MPU in D machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Jedoch wird Ihnen untersagt in D ein Kfz zu führen, bis Sie durch eine pos. MPU Ihre Eignung haben feststellen lassen.
MfG Ihre Führerscheinstelle
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Sehr geehr .., bitte teilen Sie mir mit, wer in Portugal in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr festzustellen ..
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GSX-R
Beitrag 22.02.2005, 23:07
Beitrag #671


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In Portugal kann Dir das Schei...egal sein. Hier geht es um das Fahren in Deutschland. Da darfst Du ohne MPU nicht mehr fahren. In jedem anderen EU-Land sehr wohl.


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 23:09
Beitrag #672


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Zitat (GSX-R @ 22.02.2005, 22:59)
Kann Dir eigentlich doch egal sein, wenn Du in Deutschland kein Auto fahren willst...

Bin halt ein Prinzipienreiter wink.gif und vielleicht fahr ich ja am WE zum Kurzurlaub nach Litauen.

Zitat
Sehr geehr .., bitte teilen Sie mir mit, wer in Portugal in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr festzustellen ..


Keiner in der ganzen EU ist in der Lage außer D. ????

Bei den Beispielen sieht man auf jeden Fall "interessante" Probleme ....
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GSX-R
Beitrag 22.02.2005, 23:13
Beitrag #673


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Zitat (Medusa @ 22.02.2005, 23:09)
und vielleicht fahr ich ja am WE zum Kurzurlaub nach Litauen.

Das geht auch über Österreich und die Schweiz.

Oder lebst Du nach dem Motto: No risk, no fun???


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Uwe
Beitrag 22.02.2005, 23:15
Beitrag #674


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@Medusa

Ich weiss nicht, warum Du Dich hier immer im Kreis drehst. Der oben angesprochene Punkt ist hinreichend erörtert worden und Du wurdest explizit darauf hingewiesen, dass Du hier die mpu auch als im Ausland Lebende zu erbringen hast. Wen Dir der Weg zu weit ist, brauchst Du nicht kommen und auch keine mpu über Dich ergehen lassen. Dann hast Du das Problem der fehlenden FE sowieso nicht, da Dich das Fahrverbot in D nicht tangiert.

Diese Diskussion wird nur durch Nichtversteher qualvoll in die Länge gezogen. Ich möchte doch darum bitten, auch die Beiträge der anderen Beteiligten zu lesen.

Gruß Uwe


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.02.2005, 23:18
Beitrag #675





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Zitat (Uwe @ 22.02.2005, 23:15)
Diese Diskussion wird nur durch Nichtversteher qualvoll in die Länge gezogen. Ich möchte doch darum bitten, auch die Beiträge der anderen Beteiligten zu lesen.

Die werden ja wie gehabt, von manchen Usern ignoriert
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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 23:19
Beitrag #676


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@Uwe

Sind ja alles nur Beispiele. Ich würde nur gerne die Frage beantwortet bekommen, ob tatsächlich keiner in der ganzen EU ist in der Lage ist, meine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr zu überprüfen, außer D. ??
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RA XDiver
Beitrag 22.02.2005, 23:21
Beitrag #677


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Nach FeV: Nein. wavey.gif


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Uwe
Beitrag 22.02.2005, 23:22
Beitrag #678


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In der Lage sind vielleicht viele Psychologen oder Institutionen im Ausland. Zugelassen sind aber nur die in Deutschland.

Gruß Uwe


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 23:28
Beitrag #679


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Zitat (Uwe @ 22.02.2005, 23:22)
In der Lage sind vielleicht viele Psychologen oder Institutionen im Ausland. Zugelassen sind aber nur die in Deutschland.

Gruß Uwe

Und dem entsprechend sind auch auch keine ausl. Fachleute zur Eignungsüberprüfung vor EU-FE zugelassen ..

Jetzt bohr ich nicht mehr nach wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 23.02.2005, 00:10
Beitrag #680


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Diese ganzen Beispiele zeigen - unabhaengig, ob sie nun sinnhaft sind oder nicht - den ganzen Schwachsinn dieser deutschen Inselloesung auf:

Aus Gruenden der Sicherheit wird dem Deutschen die Nutzung seiner EU-FE ohne MPU untersagt. Aufgrund der EU-FE darf er trotzdem in der gesamten EU fahren - mit der Ausnahme Deutschland natuerlich. Denn der deutsche Sicherheitsgedanke ist auf die EU nicht uebertragbar ? In Belgien oder NL haben die Menschen kein Recht auf Sicherheit ?

Der EuGH hat dazu - sorry, aber aus gegebenem Anlass moechte ich da dringend nochmal drauf hinweisen wink.gif - gesagt, dass eine EU-Fahrerlaubnis "ohne Wenn und Aber" anerkannt werden muss.
Und es ist schwer vorstellbar, dass der EuGH gemeint hat, eine EU-FE muesse zwar anerkannt werden, das Recht zum Fahren auf deutschem Boden duerfe im gleichen Atemzug ( ... mit dem gleichen Behoerdenbescheid ...) aber selbstverstaendlich wieder aberkannt werden und eine Nutzungsuntersagung sei auf der eingeschweissten Plastikkarte zu verewigen wenn derjenige schonmal irgendwann in D aufgefallen ist. wallbash.gif

Nein. DAS hat der EuGH sicherlich nicht so gemeint, denn dann haette er es so gesagt!

Wenn der EuGH in RN 77 den Generalanwalt in der Urteilsbegruendung so zitiert, dass der §28FeV (ein § des Verwaltungsrechts und nicht des Strafrechts!) ganz eindeutig gegen gemeinschaftliches Recht verstosse, dann meint er mit Sicherheit auch nicht, dass einige Unterkapitel des §28 FeV aber bestimmt doch geeignet sind, das Fahren in Deutschland zu untersagen, wenn die Deutschen das so anwenden wollen ... blink.gif

Wir haben es vielmehr mit einer ueblen Form von "Interpretationitis" zu tun - einer Erkrankung deutscher Behoerden und Gerichte, selbst da noch zu interpretieren, wo es einer Interpretation keineswegs bedarf ! Lesen reicht.

Es soll anerkannt werden!

Und Ausnahmen wurden gar nicht vorgesehen. Herr Kapper war MPU-pflichtig. Herr Kapper hat beim Wohnsitz getrickst. Die FeV ist dem EuGH bekannt. Der Fuehrerschein von Herrn Kapper muss trotzdem anerkannt werden! Einziger Weg fuer die Deutschen: Klage gegen die NL auf Ruecknahme des FS wg. Verstosses gegen die Eu-RiLi. That´s it.

Eine Anerkennung mit anschliessender Nutzungsuntersagung ohne eine nach Erteilung der FE begangene Auffaelligkeit - also aus alten Gruenden - ist schon daher obsolet, weil der auslaendische Verwaltungsakt dem eines deutschen gleichberechtigt ist. Das bedeutet aber auch den Verfall der alten Entzugsgruende, wie es bei einer Wiedererteilung durch die Deutschen waere.

Mal ganz davon abgesehen, dass eine Nutzungsuntersagung eben die ""Aberkennung" des durch die EU-FE erteilten Rechtes zum Fuehren von Fahrzeugen der eingetragenen Klassen" bedeutet - und das ist gerade nicht "Anerkennung" !

Nochmal: "Aberkennung" ist nicht "Anerkennung"! yes.gif
Aber es koennte sein, dass es immer noch einer nicht versteht, daher nochmal in anderer Form: "Aberkennung" ist "Nicht-Anerkennung" !
Und weil das so ist wird Deutschland vor dem EuGH auch verlieren.smartass.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:22